AG will nicht zahlen - Was tun?

smacked2

Commodore
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hallo community

habe vor einem monat ca. 1 1/2 wochen (25 wochenstunden) bei einem unternehmen gejobbt (400 € Basis) dann wurde das arbeitsverhältnis von denen beendet, sie haben sich noch die liste mit meinen Arbeitszeiten unterschreiben lassen (leider habe ich selbst keine kopie, hab nicht dran gedacht) und seitdem renn ich nun dem geld hinterher. Es sind knapp 200 € also nicht viel aber dennoch finde ich es ne Frechheit einfach nicht zu zahlen. :eek: Habe schon oft gejobbt und das ist das erste Mal das mir sowas unterkommt. Wurde bis jetzt am Telefon immer vertröstet von nem Mitarbeiter ("Ja ich sags dem Chef" bla bla) und habe eben noch mal angerufen, nachdem ich meinen Namen genannt hatte wurde direkt der Hörer aufgeknallt. :grr:

Ich werde die Sache jetzt wohl mal nem befreundeten Anwalt schildern, der leider zurZeit noch in Urlaub ist, der dann mal einen netten Brief aufsetzen wird. :lol: Mal gucken ob sie sich dann rühren.

Was für Möglichkeiten hab ich sonst noch?
 
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Ich würde denen einen Brief oder ein Fax schicken und darin den noch ausstehenden Betrag nennen sowie eine (kurze) Frist für die Überweisung setzen. Bei dieser Gelegenheit kannst Du ja noch einmal Deine Bankverbindung angeben.

Dann schreibst Du gleich dazu, dass Du z. B. am 23. Oktober Deine Kontoauszüge prüfen wirst. Und wenn dann Geld bis dahin noch nicht in voller Höhe (samt Abrechnung) eingetroffen sein sollte, würdest Du es umgehend einklagen.
 
Das mit dem Anwalt klingt doch gut.
Aber vorher würde ich noch mal freundlich aber bestimmt Kontakt aufnehmen, und wenn sie sich immer noch querstellen mit dem Anwalt drohen, ala. "Ich hab eine Rechtsschutzversicherung, mein Anwalt kümmert sich schon um den Fall."
Wenn dann der Brief deines Freundes einflattert werden die schon merken, dass es dir Ernst ist und hoffentlich blechen.

PS.: Die Frist solltest du auf jeden Fall setzen, dann hast du direkt etwas in der Hand und es wirkt "professioneller".
Wieder etwas, woran sie sehen, dass es dir Ernst ist und du alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen wirst, wenn es nötig ist.
Ob du das dann auch machst steht ja auf einem anderen Blatt.
Es gibt viele Firmen, die so vorgehen und damit oft durchkommen, weil die Geprellten nicht viel Ahnung haben oder sich "unterbuttern" lassen.
 
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Falls nach der frist nicht gezahlt wird könntest du dir doch noch nen Mahnbescheid holen und diret mahnen
 
Das wichtigste ist die Fristsetzung, denn mehr kannst du jetzt direkt eh nicht machen. Dann im Laufe der Frist gehst du zu deinem befreundeten Anwalt und holst dir erst einmal professionellen Rat (ich glaub die wenigsten hier sind Fachanwälte für Arbeitsrecht). Ich denk mal, der wird dir für den Rat ja kein Geld abknüpfen ...

Alles weitere wird dann aber leider erst einmal Geld kosten so lange du (oder deine Eltern) keine Rechtsschutzversicherung haben. Du solltest daher vorher vielleicht schauen ob das Unternehmen welches dich beschäftigt hat überhaupt noch solvent ist. Wenn die nämlich keine Kohle mehr haben hast du ein doppeltes Problem denn du wirst a.) auf den Rechtskosten sitzen bleiben und b.) dein Geld nicht sehen.

Ist scheiße, aber ist leider so.

/edit: So weit ich weis geht das mit dem Mahnbescheid erst nach Setzung einer Frist. Diese Frist sollte auf jeden Fall per Post oder per Fax gesetzt werden um einen Nachweis zu haben (am besten mit einem Zeugen zur Post gehen). Fristsetzungen per E-Mail, Telefon oder mündlich haben keinen Bestand so weit ich weis.
 
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am besten wäre es du hättest nen zettel wo deine stunden draufstehen. ob das nun ein vordruck von dem betrieb ist oder dein eigener schmierzettel ist egal.

persönlich würde ich einfach direkt in betrieb gehen zum chef. alternativ auch an die kasse/in den laden gehen und den geschäftsführer verlangen ohne angabe von gründen. mit dabei ein netter brief, in dem eine 2 wöchige frist (glaube kaum, dass 7 tage ausreichen für ne überweisungsfrist) gesetzt wird. in dem brief sollte nicht viel stehen, lediglich die zeit deines arbeitsverhältnisses und dass der (vereinbarte (stunden-)) lohn bis zum xx.xx.xx ausgezahlt werden soll. bankverbindung, netter gruß und das wars.
allerdings nicht alleine hingehen, sondern mit mindestens einer weiteren person als zeuge. sonst kann sowas auch dumm ausgehen, man weiß nie mit was für a***l**** man es zu tun hat. sollte der chef nicht zu sprechen sein, auf jeden fall den brief abgeben und quittieren lassen (einfacher zettel, name datum "brief erhalten" und ne unterschrift des mitarbeiters). wenn du den brief hinschickst, dann auf jeden fall per einschreiben/rückschein, sonst hast du keine möglichkeit nachzuweisen dass die den brief bekommen haben und die frist wäre im strietfall nicht existent. der anwalt kann auch erst was machen wenn angemahnt wurde, da das der standardweg ist.

die drohung mit der rechtsschutzversicherung schockt glaube ich niemand mehr, kann jeder sagen und solange kein brief vom anwalt da ist juckt das niemanden.

die lösung mit dem vorbeigehen würde ich vorziehen, weil sie dich nicht so einfach abwimmeln können wie hörer auflegen, brief wegschmeissen etc... lediglich mit einem hausverbot können sie dich rausschmeißen. außerdem ist es mit etwas glück möglich, dass du womöglich deine kohle bar bekommst und die sauerei ein ende hat.
und je nach betrieb natürlich super wenn einige andere da (mitarbeiter/kunden) gleich mitbekommen dass der betrieb dich nicht entlohnen will.



Ich denk mal, der wird dir für den Rat ja kein Geld abknüpfen ...
persönlicher rat ist kostenlos. eine "echte" kostenlose rechtsberatung gibt es nicht offiziell.
ansonsten hat vorredner recht. du brauchst einen nachweis über die zugesandte mahnung (zeuge bringt glaub nichts, geht eher darum dass der brief empfangen wird, wichtig ist IMMER was schriftliches). um eben porto zu sparen gleich persönlich vorbeigehen ;) ne handgeschriebene quittung is genausogut :)
 
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Adam_Smith schrieb:
Du solltest daher vorher vielleicht schauen ob das Unternehmen welches dich beschäftigt hat überhaupt noch solvent ist.

Liquide sind die auf jeden Fall, die machen Geld ohne Ende mit ihrem Produkt. Die zahlen wesentlich höhere Beträge als den um den es hier geht ohne mit der Wimper zu zucken von daher ist es für mich absolut unverständlich warum die um so einen relativ kleinen Betrag so ein Geschiss machen.
 
Ok dann schnell die Fristsetzung geschrieben. Geht formlos und am besten per Fax (kostet dich am wenigsten), aber nicht vergessen den Sendebericht mit auf die Rückseite des Schreibens drucken zu lassen. Dann hast du hier auf jeden Fall 100% Rechtssicherheit.

Die Frist soll laut Gesetz einen angemessenen Zeitrahmen vorgeben. Glaub 7 Werktage sind hier so ein guter Daumenwert. Also wenn du morgen das Fax schickst kannst du das Fristende auf den 26. datieren, dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

/edit:

nicht vergessen: Unter ein solches Schreiben gehören Datum, Ort und deine Unterschrift

/edit2:

hab mir das nochmal genau zu gemüte geführt. Anscheinend gab es ja von dem Unternehmen noch keine richtige Äußerungen über die Gründe. Eine Fristsetzung führt natürlich zu einer Eskalation des ganzen, dessen solltest du dir bewusst sein. Also bevor du das Schreiben abschickst gehe nochmal in dich und hinterfrage ob du jede dir mögliche Option genutzt hast das ganze einvernehmlich zu klären. Wenn du dir da dann sicher bist, dann Feuer frei :-)
 
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"100% Rechtssicherheit" hast du mit einem solchen Sendebericht nicht.
Das besagt lediglich das du etwas elektronisch übermittelt hast.
Ob hierbei an der Gegenstelle lediglich ein leeres Blatt Papier angekommen ist, wie willst du das wiederlegen?
Das sicherste Mittel ist immer noch der unter Zeugen eingetütete Brief, welcher als Einschreiben (das sicherste wäre hiebei wohl ein persönliches Einschreiben mit Rückschein) versendet wird.
 
Übermittelt werden sollten solche Dinge immer in Schriftform. Und am Besten auf Papier.
Das Einschreiben mit Rückschein wurde ja schon erwähnt.

Mail hat m.E. keine Rechtssicherheit, d.h. wenn es hart auf hart kommt, gilt die nicht.
Bei Faxen sieht die Sache schon anders aus.
Doch der Brief ist das Richtige.


Nebenbei:
Dürfen auf solche Dinge auch Verzugszinsen erhoben werden ?
Falls ja, würde ich die noch mit oben drauf packen.
 
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Werde es morgen als normales EinwurfEinschreiben verschicken, alles andere ist mir zu teuer und bei nem Einschreiben bekommt man ja auch ne Quittung, kann also belegen das es abgeschickt wurde.
 
Solche Forderungen würde ich erst dann stellen, wenn es eh vor Gericht landet. Denn mit jeder Forderung rückst du den ganzen Fall immer weiter zum Gericht hin. Also die 2-3€ an Zinsen lieber sparen und dafür unnötigem Stress aus dem Weg gehen.

Ein Fax ist mittlerweile ebenso anerkannt wie ein Brief (Einschreiben). Gibt es hunderte an Präzedenzfällen für.
 
@smacked2:
So kannst du aber nicht belegen, das es auch eingetroffen ist und angenommen wurde.
 
Wobei das (Brief normal bzw. als Einwurf) reicht so weit ich informiert bin. Ansonsten einfach per Fax wie schon gesagt ... wirst doch sicher irgendjemanden kennen, der ein Fax hat ...
 
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muss ich auch nicht sobald ich belegen kann das ich es abgegeben habe hat die post bringschuld und muss dann nachweisen das sie es abgeliefert hat ;)
 
Bei dem Streitwert wäre mir ein Einschreiben mit Rückschein das aber wert. ;)
 
ja bringt dir aber nichts wenn die post es verbockt, solange du keine frist gesetzt hast (die 100% nachweisbar angekommen ist) is die sache für das unternehmen uninteressant im zweifelsfall ;)

da der brief teuer ist auch mein vorschlag mit dem persönlichen auftreten...
 
Junge du musst beweisen können das es angekommen ist, nicht das du es abgeschickt hast ... sonst kannst es auch gleich lassen dann ist es nämlich das Papier nicht wert auf das es steht ... und FAX/eMail werden vor Gericht nicht anerkannt, da sich nicht eindeutig beweisen lässt das es angekommen ist, bzw. Empfänger/Absender zu leicht manipulieren lassen ...

Naja persönlich vorbeigehen und dann ? lässt man sich evtl. provozieren und zu ner Handlung hinreissen, dann hast du ne Klage am Hals die deine offenstehende Kosten bei weitem übersteigen...

Einschreiben mit Rückantwort ... das einzig vernünftige ...
 
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Adam_Smith schrieb:
/edit: So weit ich weis geht das mit dem Mahnbescheid erst nach Setzung einer Frist.

Falsch. Der Arbeitgeber gerät automatisch in Verzug, wenn der Fälligkeitstermin für die Lohnzahlung überschritten ist. Wenn also im Arbeitsvertrag ein Datum ausgemacht ist, dann gerät der Arbeitgeber in Verzug, sobald dieses überschritten ist. Alternativ nach dem Monatsersten, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Du kannst Dir also Einschreiben oder Fax oder Anrufe sparen und gleich mahnen.
 
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