ALG II-Bezug

Die Krankenversicherungspflicht besteht so, wie es Relict bereits beschrieben hat. Wenn Du ALG II oder Hartz IV bekommst, bist Du automatisch darüber versichert. Nun hast Du geschrieben, dass Dein Antrag erst im 2. Anlauf genehmigt wurde. Wenn er rückwirkend genehmigt wurde, ist alles in Butter.

Wenn Du dagegen ein halbes Jahr lang keine Leistungen bezogen hast (auch nicht nachträglich – und so habe ich das verstanden), dann hättest Du Dich selbst versichern müssen. Darauf wird die Krankenkasse bestehen. Das bedeutet: Entweder hättest Du das Geld dafür haben müssen (laut ARGE) oder Du wärst vielleicht doch leistungsberechtigt gewesen, um das finanzieren zu können.

Wenn Du in dieser Zeit gar kein Einkommen hattest, dann hätte die ARGE doch Vermögen anrechnen oder darauf verweisen müssen, dass Dritte (z. B. Eltern) für Dich unterhaltspflichtig sind.

Denn nichts haben, nichts verdienen und dann auch nichts bekommen, das geht doch wohl nicht zusammen.
 
So einfach war das nicht.

Natürlich kann man ''garkein Einkommen'' nicht haben.

Ich lebe mit meinem Partner zusammen. Ich bekam kein ALG II, weil er 3 Euro über der Bedürftigkeit lag, über der Grenze halt.

Du kannst dir vielleicht ausmalen, dass dann auch kein 130 Euro für meine KV übrig geblieben sind.

Das halbe Jahr habe ich irgendwie immer den KV zusammengekratzt, wobei ich die Frist von 3 Monaten, die man keine KV zahlen kann, bevor man rausfliegt, voll ausgenutzt hatte.

Zum Glück, wurde mir rechtzeitig ALG II dann bewilligt, nach noch maliger Prüfung, wie das so schön heißt. Sodass mir der Rausschmiß aus der gesetzlichen KV erspart blieb.

Dabei wurde dann auch nach 1 Jahr mein Widerspruch gegen einen damaligen Bescheid auch noch so nebenbei gefunden...
 
Aber eines verstehe ich da nicht. Wenn ich kein Einkommen habe und ich nicht 130 Euro für die KV ausgeben kann, wie werde ich dann versichert? Wer bezahlt das denn dann? Oder geht die KK in Vorleistung und der Versicherte muß es, wenn er wieder Einkommen hat, zurückzahlen?

Das ist mit dem neuen Gesetz irrelevant. Genauso irrelevant ist, ob du in dieser Ausfallzeit
KK-Leistungen in Anspruch genommen hast oder nicht, sprich krank warst oder nicht.
0-800 EUR Einkommen sind die Grundbemessungsgrenze von ~130 EUR, darüber dann entsprechend höher.
Jeder ist ununterbrochen KV versicherungspflichtig! (gesetzlich oder privat) .
Wer und wie Du es bezahlst ist der KK leider buggy. Es ist Dein Problem. Es gibt Möglichkeiten, a la ALGII etc.
Im Zweifel kann gepfändet werden. Oder wie du schon sagtest, wenn Du wieder Einkommen hast.

Die KK geht in dieser Ausfallzeit übrigens nicht in Vorleistung. Sie muß gesetzlich maximal die Grundversorgung für Notfälle sicherstellen, mehr nicht. Rausschmeißen darf sie dich nicht mehr so einfach, im Gegenteil, sie muss Dich sogar wieder aufnehmen. Aber Deine letzte KK darf ja dafür nun auch abkassieren, auch rückwirkend. ;)
 
Das ist ja beruhigend......

Naja, was anders habe ich in D auch nicht erwartet.

Das letzte Hemd ist für den Staat noch zu wenig...
 
Ergänzend vllt. noch, "die Frist von 3 Monaten, die man keine KV zahlen kann" ist folglicherweise auch ab dem 1.4.07 weggefallen. Klar. "Ununterbrochen KV", sagt der Begriff ja auch schon selbst. Du könntest gar nicht austreten ohne neue KV unter Vertrag zu haben.

Du wärst also in dieser Ausfallzeit beim Arzt voll abgelaufen, wenn Du keine ernsthaft lebensbedrohliche Krankheit gehabt hättest. (zb. Autounfall, Schlaganfall etc.) oder hättest alles aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Als kleiner Trost, der nachzuzahlende Betrag wird nach Tagessätzen errechnet, also nicht pauschal für jeden angefangenen Monat.
 
Das bleibt mir erspart, das war ja alles vor dem 1.4.2007.

Ist doch aber schon krass, vom Amt bekommst kein Geld, weil 3 euro über dem Satz, und davon soll man dann mal eben 130 Euro KV bezahlen....


wenn ich könnte, dann wäre ich schon weg...
 
Das weiß ich nicht, woher auch, bin ein ''Ossi''. Wir leben doch eh hinterm Mond.

Aber wenigstes kann man in einigen anderen Ländern von seiner Arbeit leben, nicht wie in D.

Man geht 8 - 9 Stunden arbeiten und muß dazu noch Hartz IV beantragen, das ist doch krank.....
 
Dann hast Du die falsche Arbeit, das ist in anderen Ländern auch nicht anders, nur bekommen sie dann kein Hartz4, sondern müssen eben noch einen weiteren Job machen, um zu überleben.
 
Hmm, also die falsche Arbeit sagst du.
Was ist denn deiner Meinung nach die ''richtige Arbeit'' ??

Ich glaube wohl eher, ich habe die Arbeit am falschen Ort. Und das kann es ja wohl im Jahre 2008 nicht sein.
 
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