keshkau
Commodore
- Registriert
- März 2007
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Die Krankenversicherungspflicht besteht so, wie es Relict bereits beschrieben hat. Wenn Du ALG II oder Hartz IV bekommst, bist Du automatisch darüber versichert. Nun hast Du geschrieben, dass Dein Antrag erst im 2. Anlauf genehmigt wurde. Wenn er rückwirkend genehmigt wurde, ist alles in Butter.
Wenn Du dagegen ein halbes Jahr lang keine Leistungen bezogen hast (auch nicht nachträglich – und so habe ich das verstanden), dann hättest Du Dich selbst versichern müssen. Darauf wird die Krankenkasse bestehen. Das bedeutet: Entweder hättest Du das Geld dafür haben müssen (laut ARGE) oder Du wärst vielleicht doch leistungsberechtigt gewesen, um das finanzieren zu können.
Wenn Du in dieser Zeit gar kein Einkommen hattest, dann hätte die ARGE doch Vermögen anrechnen oder darauf verweisen müssen, dass Dritte (z. B. Eltern) für Dich unterhaltspflichtig sind.
Denn nichts haben, nichts verdienen und dann auch nichts bekommen, das geht doch wohl nicht zusammen.
Wenn Du dagegen ein halbes Jahr lang keine Leistungen bezogen hast (auch nicht nachträglich – und so habe ich das verstanden), dann hättest Du Dich selbst versichern müssen. Darauf wird die Krankenkasse bestehen. Das bedeutet: Entweder hättest Du das Geld dafür haben müssen (laut ARGE) oder Du wärst vielleicht doch leistungsberechtigt gewesen, um das finanzieren zu können.
Wenn Du in dieser Zeit gar kein Einkommen hattest, dann hätte die ARGE doch Vermögen anrechnen oder darauf verweisen müssen, dass Dritte (z. B. Eltern) für Dich unterhaltspflichtig sind.
Denn nichts haben, nichts verdienen und dann auch nichts bekommen, das geht doch wohl nicht zusammen.