Fireplace April 2026

ALG II-Bezug

K

kruemelgirl

Gast
Hallo, ich hoffe mal ich bin im richtigen Unterforum.

So nun zu meinem Problem.

Bis zum 2.4.2007 habe ich ALG II bezogen.

Eine Woche davor habe ich ein Praktikum in einem Betrieb gemacht, der mich dann am 2.4. eingestellt hat.

Den Praktikumsplatz hatte ich mir von der Arbeitsamtseite rausgesucht. War eigentlich nicht als Praktikumsplatz ausgeschrieben, sondern als richtige Stelle, aber der Chef wollte halt sehen, ob ich was tauge.

So nun zur ARGE gestiefelt und dort mitgeteilt, dass ich eine Woche Praktikum machen darf, ging ja auch um Fahrgeld und so.

Nach der Woche wurde ich dann eingestellt, da es meine Arbeitszeit nicht anders zu lies, bin ich dann am 5.4. so gegen 17:30 Uhr bei der Arge gewesen nund habe denen persönlich mitgeteilt, dass ich ab 2.4. einen Arbeitsvertrag habe und somit in Arbeit bin. Die '' freundliche ' Dame hat diesen dann auch abkopiert.

So nun gut dachte ich mir, ist ja alles palletti. Tja pustekuchen, Pünktlich zum 30.4. bekam ich wieder ALG II überwiesen.

Ich ran an den Telefonhörer und im Service-Center der Arge ( weiter kommt man per Telefon nicht mehr ) angerufen. Der nette Mitarbeit nahm zur Kenntnis, das ich Arbeit habe und wollte das auch vermerken.

Tja am Ende des nächsten Monats bekam ich pünktlich mein ALG II überwiesen.

Nun dachte ich mir, wenn die so bescheuert sind, dann sollen die doch.

Irgendwann hörten die Zahlungen dann auf.

Nun über ein Jahr später bekomme ich einen netten Brief mit der Aufforderung, das zuviel gezahlte zurückzuzahlen.

Den Vorgang wie oben beschrieben, habe ich natürlich beim folgenden Briefwechsel angegeben.

Aber ich glaube nicht, dass ich nicht zahlen brauch.



Meine Frage nun:

Ich habe mich ordnungsgemäß verhalten, kann die ARGE das Geld wirklich zurückverlangen?

Und lohnt sich ein Rechtsstreit?

Ich bitte um aussagekräftige Post und keine waghalsigen Vermutungen.

Das Thema ist einfach zu wichtig für mich.
 
Geld zurücküberweisen da du im Unrecht bist.
 
Zuviel oder zu Unrecht erhaltenes Geld werden sie zurückverlangen, das ist ja auch Rechtens. Du hättest das Geld ja zurücküberweisen können, als es bei Dir aufs Konto kam.
 
Soll ich den ihre Fehler ausbügeln müssen??

Wer überweist mir denn falsch überwiesenes Geld zurück. Das ist doch voll die Frechheit, jaja unser Rechtsstaat.

Und an welcher Stelle habe ich mich unrecht verhalten? Ich habe mich ordnungsgemäß abgemeldet, was soll ich denn sonst noch machen?
 
Du hast das zu Unrecht erhaltene Geld doch behalten, also hast Du Dich doch unrecht verhalten. Hättest es ja solange anlegen können fürs Amt, dann hättest Du jetzt wenigstens die Zinsen behalten können. :lol:
 
Bei falschen Überweisungen besteht immer der Anspruch auf Rücküberweisung ob Privat oder bei Behörden. An deiner stelle hätte ich sofort rücküberwisen oder das Geld nicht ausgegen hätte wenigstens Zinsen gegeben immer diese Anspruchshaltung in dem Fall ist der Rechtstaat 100% in Ordnung
 
Das Geld stand dir nicht zu, du hattest keinen Anspruch darauf. Deswegen schickt dir ja die Arge auch einen Brief.
werkam schrieb:
Zuviel oder zu Unrecht erhaltenes Geld werden sie zurückverlangen, das ist ja auch Rechtens. Du hättest das Geld ja zurücküberweisen können, als es bei Dir aufs Konto kam.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
 
Haben sie denn etwas von Zinsen gesagt? Wenn nicht, dann hast du vom angelegten Geld ja doch noch was gehabt :)
 
Er hat das Geld anscheinend nicht angelegt. Das ist ja das "Problem" :D
 
Das Arbeitsamt (ARGE) hat dir zuviel Geld überwiesen. Dann kannst du auch damit rechnen, dass sie ihr Geld irgendwann wieder zurückholen.
 
Kleines Update, für die, die es interessiert.

Nach dem ich dann auch eine Zahlungsaufforderung von der Zentrale in Berlin bekommen habe, habe ich erneut Widerspruch eingelegt.

Diese Woche nun bekam ich Post.

Dort heißt es nun:

Nach nochmaliger Prüfung der Sach- und Rechtslage, hebe ich den angefochtenen Bescheid vom ....... hiermit auf. Ihrem Widerspruch wird damit auf dem Verwaltungswege in vollem Umfang entsprochen.

Soviel dann zu den obigen Kommentaren.

Nicht immer hat das Amt recht.

Wer sich aber nicht wehrt, der muß auch zahlen.....
 
Das bedeutet aber noch lange nicht, dass Du das zuviel gezahlte Geld nicht zurückgeben musst.
Warten wir mal ab, was noch kommt.
 
Meinem Widerspruch, das Geld zurückzahlen zu müssen wurde stattgegeben. Was soll da noch kommen?
 
Extremes Glück würde ich mal sagen wenn das so durch geht. Angesichts der Tatsache das du "doppelt" Geld eingezogen hast das dir eigentlich nicht zugestanden hätte, wirken Sätze wie

"Nicht immer hat das Amt recht.

Wer sich aber nicht wehrt, der muß auch zahlen..... "

wie eine perfekte Bild Reportage. Andere Betroffene rennen Monate ihrem zustehenden(!) Geld hinterher, da wirkt die Geschichte ein kleines bissel wie Spott und Hohn dagegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Finde allerdings auch, das da recht eifrig mit unseren Steuergeldern um sich geworfen wird.
"doppelt" Geld eingezogen hast das dir eigentlich nicht zugestanden hätte
Fände ich nicht mehr als Recht es zurückzahlen zu müssen.
 
Hey das mag ja sein, aber ICH habe den Fehler nicht verursacht. Warum soll ich den Fehler ausbügeln?

Und @Herzstaub Spott und Hohn habe ich gewiss nicht für die jenigen den Geld zusteht. Meist etwa, ich habe das Geld mit Absicht behalten? Ist vielleicht falsch ausgedrückt, aber mehr wie mich abzumelden kann ich nicht, woher soll ich wissen, das mir zu viel Geld bezahlt wurde. Einen Bescheid gab es nicht und ich habe ja auch keine 2000 Euro verdient.
 
kruemelgirl schrieb:
Meist etwa, ich habe das Geld mit Absicht behalten?

Das vielleicht nicht, zum ausgeben hat es aber bestimmt gereicht :D

Keine Ahnung wie ich mich in der gleichen Situation verhalten hätte, so eine Sache ist mir noch nie passiert schon gar nicht von solchen Behörden. Rein rhetorisch ist das aber nun einmal zugeflossenes Geld das nicht dafür bestimmt ist. Mir ist das im Grunde genommen auch egal - gibt auch genug die noch anders den Staat "ausnutzen" Könnte mir nur vorstellen das es eben solchen Leuten die um jeden cent kämpfen das Thema in den falschen Hals bekommen ;)
 
Ich gebe dir recht. Sicherlich gibt es Leute, die um jeden Cent kämpfen müßen.

ohne mich rausreden zu wollen.

Ich habe ALG II auch erst beim 2. Versuch bekommen, trotzdem sich an meiner finanziellen Situation ein halbes Jahr später auch nichts getan hatte.

Zur Folge hatte dass, das ich ein halbes Jahr nicht Krankenversichert war, weil ich mir eine private Versicherung nicht leisten konnte, da ich 0 Euro Einkommen im Monat hatte.

Soviel zum Kämpfen.

Glaube mir, sollte es meine Schuld gewesen sein, und ich grob fahrlässig gehandelt hätte und deswegen das Geld unrechtmäßig bekommen hätte, wäre die Schuld schon längst abgezahlt.

Aber nicht so. Erst die Fehler machen und dann andere dafür büßen lassen. Mit mir nicht...
 
@kruemelgirl
Zuerst mal ist es Eigenverschulden der Behörde (das gleiche wäre es zb. wenn sie falsch zu gunsten des Empfängers oder zuviel berechnet haben).
Du hast weder falsche noch unvollständige Angaben gemacht und hast den Vorfall sofort gemeldet. Damit fällt meines Wissens eine Aufrechnung (§ 43 SGBII) des zuviel bezahlten Betrages in Höhe von bis zu 30 v.H. auf die monatlichen Bezüge weg.
Es wird auf eine Rückzahlung in kleinen Raten nach Vereinbarung hinauslaufen. Einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung hat die ARGE meines Wissens jedoch. Ob sie es durchsetzt ist ihre Entscheidung.
Jedenfalls ganz unentgeltlich aus der Sache herauszukommen dürfte zumindest schwierig werden.
Aber keine Panik. Die Briefe klingen oft schlimmer wie die Realität ist, sollen ja den Unbedarften einschüchtern. ;)


Zum anderen KV: Wenn das halbe Jahr ohne KV nach dem 1.4.07 war (neue Gesetzlage, wo JEDER ununterbrochen KV-versichert sein muss, auch mit 0-Einkommen!), wird sich die Krankenkasse noch bei Dir melden und ihrerseits rückfordern, das kann gut auch erst ein Jahr später sein. (träge Mühlen)
Das wären dann ca. 130,- EUR/ Monat ohne KV. Darauf haben sie einen Rechtsanspruch.
Also falls es noch aktuell ist, dann solltest du Dich zumindest schon mal seelisch und moralisch auch darauf einstellen. ^^
 
Hi danke für die Info.

Also ich meine mit dem Stattgeben meines Widerspruches, der sich ja immer auf die Rückzahlung bezog, hat sich das für mich erledigt.

Sollte noch was kommen, melde ich mich wieder hier.

Zur KV.

Das halbe Jahr ohne KV war vor dem 1.4.2007.

Aber eines verstehe ich da nicht. Wenn ich kein Einkommen habe und ich nicht 130 Euro für die KV ausgeben kann, wie werde ich dann versichert? Wer bezahlt das denn dann? Oder geht die KK in Vorleistung und der Versicherte muß es, wenn er wieder Einkommen hat, zurückzahlen?
 
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