Allgemeine Fragen zu Ebay...

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violet velvet

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hallo,

neulich hat mich meine freundin gefragt wieviele artikel man im vierteljahr bei ebay verkaufen darf wenn man als privater verkäufer gemeldet ist. ich weiß das selbst nicht genau weil ich selten da was verkaufe aber ich glaube mal gelesen zu haben das man innerhalb von drei monaten nicht mehr als 27 bewertungen haben bzw. artikel verkaufen darf. weiß da jemand bescheid? sie hat mich gefragt weil ihre mum desöfteren gebrauchte sachen dort verkauft und nun weiß sie nicht wieviel sie verkaufen darf ohne ein gewerbe anmelden zu müssen. wisst ihr da bescheid?
 
von sowas habe ich noch nie gehört! Wenn sie gebrauchte sachen verkauft die ihr gehört hat, kann sie doch soviele verkaufen, wieviele sie will oder nicht ? Hauptsache sie verkauft nicht neu ware...
bzw. von händler kaufen und in ebay verkaufen
 
nee das stimmt so nicht. soweit ich informiert bin darf man als privater verkäufer nur eine gewisse anzahl pro vierteljahr verkaufen. sonst bräuchte ja keiner ein gewerbe anmelden. die frage ist eben wieviel darf man als privatverkäufer in drei monaten verkaufen - neu oder gebraucht?
 
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Du darfst soviel verkaufen, wie du hast. Kannst ja deinen Keller ausräumen, und die ganzen Sachen nach und nach versteigern. Kein Problem. Es müssen halt nur deine Sachen sein.

Du darfst nicht günstig Sachen einkaufen (ebay etc.) und diese dann wieder verkaufen. Weil dann wird es gewerblich. (muss man dir allerdings erstmal nachweisen)
 
@surfix: die seite habe ich gerade auch über die hilfe bei ebay gefunden. aber wie kommst du auf die zahl von 40 artikeln? ich fand auch der seite bei ebay den hinweis wenn man mehr al 100 bewertungen im monat hat dann wäre es gewerblich. aber so genau läßt sich das wohl nicht sagen, da bei ebay auch steht es kommt auf den einzelfall drauf an. am besten soll sich ihre mum da mal bei ebay selbst genauer informieren...
 
Sobald das Finanzamt eine Gewinnabsicht feststellt, bist Du als Händler eingestuft und dann benötigst Du ein Gewerbe und zahlst auch dementsprechend die Steuern. Auch das FA surft bei Ebay um solchen Kanditaten auf die Schliche zu kommen.

Es müssen halt nur deine Sachen sein.

Du darfst nicht günstig Sachen einkaufen (ebay etc.) und diese dann wieder verkaufen.
Sind es dann nicht meine Sachen wenn ich sie irgendwo günstig einkaufe?
 
Soweit ich infortmiert bin darf man nicht mehr als 7 Artikel pro Monat verkaufen !
Verkauft man mehr wird man als Händler angesehen, und muss dementsprechen auch abgaben bezahlen.
 
Wenn du wirklich nur deine alte CD Sammlung auflöst und alle verscherbelst können das auch ruhig 500 Artikel sein.
Das ist immer noch kein gewerblicher Handel mit Gewinnerzielungsabsicht. Nichtmal Liebhaberei. Das ist immer noch ein privater Verkauf.

Eine hohe Anzahl an Auktionen ist nur ein Anzeichen für einen Händler.

Wer mit Klavieren handelt, verkauft womöglich nur eins pro Monat und ist dennoch einer, wa.
 
Andererseits habe ich aber nen Beitrag gesehen, bei Akte08 glaub ich, da wurde eine Frau von nem Anwalt abgemahnt, weil sie als Privatanbieter gewerblich handelte und daher kein Impressum und keine Gewährleistung hatte. Die Frau ist Mutter von 4 Kindern und hat immer die alten Klamotten von den Kleinen bei Ebay verkauft und wohl neue über Ebay gekauft und so hat sie eine erhebliche Anzahl von Bewertungen bekommen.

Der Anwalt argumentierte vor Gericht die Frau müsse aufgrund der vielen Aktionen(also Bewertungen) ein Gewerbe anmelden. Und der Richter gab ihm recht;)
Hier ein Link zu der Sache
 
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