Alte verträge bei Eigentümmerwechsel gültig ? (Haus)

C

Clyde Shelton

Gast
Hi , ioch hätte mal eine Frage , die mir evtl. jemand von hier beantworten könnte.
Wenn ich zu einer Behörde muss dafür um dort nachzufragen , wird es Komplizierter , hab da schon so einiges gehört ... .

Ich habe vor 6 Jahren ein Haus gekauft .
Auf dem Grundstück steht eine Garage .. welche auf der Grenze errichtet wurde ( mit Genehmigung von früher auch vom Nachbar , da wir uns eine tagende Wand teilen .. und somit dann unsere garagen Nebeneinander sind ) . Mein Nachbar hat bis zur Grundstücksgrenze Stallung /Überdachung errichtet gehabt ... vor meiner Zeit schon .

Ich habe hinter der Garage nichts und wollte dort ein Carport errichten oder ein Abstellraum und daneben ein Carport .
Maße ( Nur Carport 8x4m ) (Abstellraum Mauern 4x3m und daneben ein carport 5x4m)


Ich habe ein Schriftstück gefunden von der Gemeinde , wo mir eine Bebauung bis zur Grundstücksgrenze Genehmigt wurde .. (also dem Vorbesitzer) dies ist von ich glaube 1993 .
Ist dies Automatisch auch für mich Gültig oder muss ich da neu Anfragen .

Danach muss ich mich dann noch erkundigen ob ich Baugenehmigung brauch ETC.

MFG
 
Sprich doch mit dem Amt, die können dir sagen ob die Genehmigung von damals auch noch für dein neues Vorhaben ausreicht.
 
so einfach ist das nicht mit einem AMT ! aus eigener erfahrung .
Die schicken dich von abteilung zu abteilung , weil da keiner entscheiden will ^^ .. war auch schon , das man vom bauamt in meiner Stadt zum Bauamt in einer anderen geschickt wird (40km entfernt) ... Daher Fragte ich hier um mir diesen Stress zu sparen und Nerven zu schonen . Ist ja eine ganz normale Frage , die evtl. jemand beantworten könnte . MFG
 
Da Baurecht von Gemeinde zu Gemeinde - und dort dann teilweise noch je Straßenzug - sich unterscheidet, musst du wohl oder übel zum Bauaumt. An der Stelle ist es leider keine ganz normale Frage. Auch kann dir niemand beantworten, ob sich mittlerweile dein Baugebiet jetzt anders bewertet wird und die Genehmigung noch Gültigkeit hat. Niemand kann dir sonst hier im Forum die Frage für dich juristisch einwandfrei beantwortet. Ist leider so ...

Alternativ - Anfrage beim Anwalt.

Ansonsten ganz allgemein: Baugenehmigungen sind nicht Personen- sondern Sachbezogen, also mit dem Grundstück verbunden.
 
Schau mal in die Landesbauordnung deines Bundeslandes unter "Baugenehmigung". Da ist geregelt ob sie dir gegenüber auch gilt.
 
Die Baugenehmigung von 1993 ist definitiv verjährt!

Deine Landesbauordnung verrät Dir, welche Bauvorhaben aktuell genehmigungsfrei sind (gab meist Änderungen).
Bebauungen bis auf die Grundstücksgrenze sind meines Erachtens grundsätzlich genehmigungspflichtig.
 
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