Amazon: einfach Rücksendung vernichten?!?

knoxxi schrieb:
Du hast 6 Wochen Zeit die Sepa Abbuchung zurück zu holen und nachträglich noch das Mandat zu entziehen.
Das kann an zwar machen, ist in diesem Fall aber nicht empfehlenswert. Rückbuchungen von Kreditkarten und Lastachriftmandaten sind für den Fall gedacht, dass jemand nicht autorisierte und ungerechtfertigte Abbuchungen vornimmt (z.B. Abbuchung ohne gültiges Lastachriftmandat). Ungerechtfertigte Rücklastaschriften können Folgekosten nach sich ziehen, führen dazu, dass der Lieferant eine offene Forderung gegen einen hat, die wiederum bei Nichtbegleichung zu gerichtlichen Mahnverfahren und SCHUFA Meldung führen können.

Das ist hier eindeutig nicht der Fall, Amazon hat den Artikel ja versendet. Die Beweislast für die Rücksendung liegt beim Absender. Wurde der richtige Rücksendeschein in das Paket gelegt (der Amazon Ausdruck besteht aus zwei Teilen: Dem Versandetikett und einem Abschnitt mit der Retourennummer, der in das Paket gehört)?

Man sollte jetzt erst mal kooperativ versuchen das Problem mit Amazon zu klären.
 
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TomH22 schrieb:
Das ist hier eindeutig nicht der Fall, Amazon hat den Artikel ja versendet. Die Beweislast für die Rücksendung liegt beim Absender. Wurde der richtige Rücksendeschein in das Paket gelegt (der Amazon Ausdruck besteht aus zwei Teilen: Dem Versandetikett und einem Abschnitt mit der Retourennummer, der in das Paket gehört)?
Man kann sich auch nur einen QR Code senden lassen für DHL zum ausdrucken bei der Packstation oder Post.. und für Hermes gibt es den QR Code auch.
dann brauch man nichts rein zu legen, das ist für den Fall gedacht, dass man z.b. keinen Drucker hat oder keine Zeit/Lust hat zu drucken
 
Idon schrieb:
Nein. Der Eigentümer bleibt. Der Besitzer wechselt.
Stimmt natürlich. Allerdings gibt es da Aufbewahrungsfristen und wenn die überschritten sind, kann ich mit dem Kram machen, was mir beliebt.
 
Mal Abwarten, was Amazon mir ggf. zurückschreibt.
Ich habe den Sachverhalt aus meiner Sicht erklärt und gegen die Entscheidung widersprochen.
 
Amazon ist eigentlich sehr kulant. Würde mich wundern, wenn sie dich als Kunden nicht unterstützen würden.

Aber irgendwas ist da quer gelaufen.
 
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speedy55 schrieb:
Die sind weder per Chat noch per Telefon erreichbar.
Also Ich bekomm hier innerhalb von Sekunden jemanden in den LiveChat von denen.
Selbst mit retouren wurde mir immer alles an Informationen da gegeben.
 
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Amazon ist nicht Kulant. Amazon, aber auch Zalando etc., arbeiten mit knallharten und engen Prozessen.

Es ist für diese Unternehmen sehr viel einfacher und damit wirtschaftlicher z. B. Kunden einfach einen Teil der Summe oder die Gesamtsumme zurückzuerstatten, als deren gesetzliche Rechte (z. B. Wahl der Nacherfüllung bei einem Sachmangel) zu achten.

Das wird dann in Fällen wie beispielsweise hier deutlich.

Weicht der Kunde von dem implementierten Prozess ab, fährt sofort das Raketengeschwader mit Atombomben vor.



Ich meine, glaubt hier wirklich jemand daran, dass man einfach Sachen zerstören darf, die einem nicht gehören? :D
 
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Was möchtest du dagegen unternehmen? Du schickst mir ungewollt was, ich schmeiß es weg, wenn die Aufbewahrungsfrist um ist. Und nun?
 
Welches nach der Frist nicht mehr deins ist? Es gibt diese Aufbewahrungsfrist nicht umsonst.
 
HyperSnap schrieb:
Also Ich bekomm hier innerhalb von Sekunden jemanden in den LiveChat von denen.
Selbst mit retouren wurde mir immer alles an Informationen da gegeben.
Das ist auch der normale Kundenservice.
Diese komischen 'Kontospezialisten' sitzen ggf. eine Etage höher und wollen sich wohl nicht die Finger schmutzig machen mit dem dem niederen Volk.
Nach dem schnellen Checken im WWW nach ähnlichen Berichten sagen die 'Kontospezialisten' einmal ihre Entscheidung und Punkt. Sämtliche weiteren Nachfragen werden ignoriert und man teilt dem Kunden mit, dass Sie sich auf keine weiteren Diskussionen einlassen.
 
Die Zustellung war gewollt.
der Inhalt war ungewollt.

Das ist ein Unterschied!
Und daher greift "ungewollte Zustellung" nicht.
 
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