Amazon Verkauf Wideruf?

Rach78

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Hallo,

Ich habe etwas bei Amazon verkauft. Nach 3 Wochen meldet sich nun der Käufer weil das Gerät "viel zu laut" sei.

Ich habe öfter schon gelesen, dass es bei Amazon etwas anders ist als bei ebay. Meine Frage daher MUSS man den Artikel zurücknehmen?

Weil erstens bin ich kein Gewerblicher, und selbst wenn, sind die 2 Wochen eh schon um und zweitens scheint es sich bei "viel zu laut" um das subjektive Empfinden des Käufers zu gehen, auf meine Frage hin ob das Gerät defekt sei, wurde seitens des Käufers ausgewichen.

Also das Gerät wurde am 10.6 zugestellt. Und heute (2.7) kam der Wunsch nach Umtausch
 
Zuletzt bearbeitet:
einfach zurück schicken

innerhalb von 14 tage problemlos möglich

am besten sagste das dem postboten gleich der nimmts wieder mit, amazon rücksendungen sind kostenlos in original packung !


und sonst kannst du in deinamazon konto schauen, nach den bestellung. Dort kann man alles tornieren und verfolgen! Amazon ist da sehr sehr Kullant und extrem freundlich!
 
Nikolaus schon richtig gelesen ?
 
Er hat etwas VERkauft, nicht GEkauft ;)

Ich denke mal, wenn das Gerät nicht defekt ist und die 2 Wochen um sind, wäre das lediglich unglaublich kulant von dir. Ein Recht dürfte der Käufer darauf nicht haben.
 
@Nikolaus117: LOL lesen so schwer? Er ist der Verkäufer ned der Käufer ... ausserdem 3 Wochen ... die 14 Tage sind schon lange um ^^

@Rach78: die Frage ist war es dem Käufer ersichtlich das du kein Gewerblicher bist ?

ist doch bei eGay auch nicht anders ohne Auschlußklausel ... und dann hängst da auch davon ab wieviel du so verkaufst, um vor Gericht als nicht gewerblich durchzugehen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
@Nikolaus117: ER SELBST hat etwas VERKAUFT!

@Rach78: Ist das eine Verkaufsplattform für Gebrauchtwaren von Privatleuten? In dem Fall gelten für dich als nicht gewerbliche Händler keine Rücknahmepflichten im Rahmen des FAG, vorallem nicht nach drei Wochen.
 
Die Sache ist nur wie Amazon das sieht Stichwort AZ Garantie

Nunja es hat sich um Neuware gehandelt, wobei das auch irrelevant hier sein dürfe oder
 
an deiner stelle würde ich das gerät nicht zurücknehmen, weil

1) wie du schon gesagt hast die lautstärke etwas subjektives ist, und da das gerät nicht defekt ist auch kein grund zur zurücknahme besteht

2) es ein privatverkauf war
 
Rach, ruf doch mal bei Amazon an.
Die haben auf ihrem Marketplace ja sehr strikte Regeln, daher wäre die Rücksprache mit einem Mitarbeiter wohl das intelligenteste.
Siehe A-Z Garantie von Amazon.
 
Er ist der Verkäufer, nicht der Käufer ;-)
Du musst leider bei Amazon Artikel zurücknehmen. Habe mich da auch schon sehr geärgert.
Aber nur innerhalb einer bestimmten Frist, 30 Tage glaub ich. Kannst es genauer auf den
Hilfeseiten von Amazon nachlesen oder direkt die Hotline kostenlos anrufen bzw. Rückruf eingeben.
Wobei ich gerade überlege, ob das mit den 30 Tagen nur für Käufe direkt von Amazon.de zutrifft.
Aber schau lieber selbst nach auf der offiziellen Seite, da biste auf der sicheren Seite.
LG
 
Darüber hinaus können Sie Ihre Vertragserklärung, d.h. Ihr Kaufangebot, innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (via E-Mail) oder durch Rückgabe des Artikels an den Verkäufer widerrufen, sofern die Voraussetzungen der Reglungen über Fernabsatzverträge auf Ihren Vertragsabschluss Anwendung finden (wenn Ihr Verkäufer Unternehmer ist).

Das hab ich bei Amazon Marketplace gefunden. SELBST bei Gewerblichen geht es nur 2 Wochen. Und der Käufer ist erstens schon drüber und zweitens bin ich gar kein Gewerblicher.

Ja das mit dem Anrufen werde ich wohl machen
 
Ein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht steht dem Käufer auf keinen Fall zu. Die AGB von Amazon kenne ich nicht, aber von einer entsprechenden Regelung wäre ich schon überrascht. Einfach mal nachlesen und nachfragen.

@nikolaus:
Weil es sonst schon jeder gesagt hat, beschränke ich mich auch auf einen einzigen Smiley

:freak:
 
Jetzt hat er geantwortet dass er keinen Vergleich hat wegen der Lautstärke, und meint "defekt".

Wenn er defekt ist ist die Sache klar, nur ich bin mir relativ Sicher, dass es nur um das subjektive Empfinden geht.

Weiß im moment gar net was ich nun direkt denen sagen soll bei Amazon. Defekt oder nicht
 
da du privat verkauft hast bist du nicht für die reperatur zuständig, falls da überhaupt eine notwendig ist.
der käufer möge sich doch bitte an den hersteller wenden.

punkt, ende, aus!

würde dann garnich mehr weiter mit dem disskutieren, machen kann er eh nix und wenn dann kostet ihm das sinnlos geld und dir passiert auch bloß nüscht.
du verkaufst nicht gewerblich und somit muss du auch keine 12 monate garantie geben.

ende!
 
Nach dem Verstreichen der WIderrufsfrist kann er nicht rückgeben. Außerdem gibt es ja keine Garantie.
Er soll sich damit - wenn noch möglich - an den Hersteller des Gerätes wenden. Wenn es defekt ist, muss
man das ja eh machen und wenn nicht, hat er Gewissheit. Allerdings würde ich immer überlegen, ob ich an
seiner Stelle nicht auch so reagiert hätte und wäre etwas kulanter, wenn es eigentlich berechtigt wäre.
 
Hallo

Auch wenn er defekt wäre, hat er doch trotzdem kein Rückgaberecht bei Dir. Du hast doch keine Garantie gegeben. Der Garantiegeber ist dann doch der Hersteller, und wenn das Gerätb zu alt ist, pech.

Außerdem, warum fällt ihm das erst nach 3 Wochen auf. Sollte es erst jetzt aufgetreten sein, hat er erst Recht keinen Anspruch auf Austausch bei Dir.

Gruß Bobo
 
Solange wir nicht wissen, ob die Gewährleistung wirksam (!) ausgeschlossen wurde, wäre ich mit solchen Irreführungen vorsichtig ;)

Selbst wenn sie das nicht wurde, liegt es allerdings am Käufer, einen Sachmangel nachzuweisen. Und selbst wenn er das könnte, würde sich das Gewährleistungskarussell auch nicht anders drehen als sonst.
 

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