Amazon Verkauf Wideruf?

alffrommars schrieb:
dann verweist er eben drauf hin das er sich bei mängeln an den hersteller zu wenden hat ...

Merkst du, dass du Nonsens schreibst, oder trifft das "denn sie wissen nicht, was sie tun" wenigstens noch zu?

Wenn ein Sachmangel vorliegt (zu beweisen vom Käufer) und die Sachmängelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen wurde (zu beweisen vom Verkäufer), dann ist unser TO hier sehr wohl in der Pflicht und du rätst ihm gerade dazu, gegen seine schuldrechtlichen Pflichten zu verstoßen.

Naja, hauptsache sich mal wieder wichtig gemacht -,-

Hier sollte geschlossen werden, bis der TO etwas neues zur Sache beizutragen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab doch bereits alles geschrieben. Der Artikel wurde bei Amazon Marketplace privat verkauft.
 
Also kein Gewährleistungsausschluss?
 
Nein. Ich weiß aber nicht ob dir der Marketplace ein Begriff ist. Eigentlich hab ich noch NIE einen privaten Verkäufer da gesehen, der das macht im Gegensatz zu ebay
 
Es ist totaler Blödsinn, dass nur werbliche Verkäufer ein Widerrufsrecht einräumen müssen.
Bei Amazon müssen ebenfalls private Verkäufer dieses 14-tägige Widerrufsrecht geben!!!!
Die von mir verlinkten Regeln gelten mit nichten nur für gewerbliche Händler - da hat wohl
jemand den Text nicht gelesen und verstanden.
Jeder kennt die seit einigen Jahren vorhandenen EU-Richtlinien zumindest vom Hörensagen,
aber keiner checkt, dass diese Regeln immer und ausnahmslos gelten und man diese auch nicht
wirksam ausschließen kann, es sei denn, man weist darauf vor Verkauf explizit hin.
Dies kann man bei Amazon jedoch nicht, da man sich bei Einstellen in den Marketplace dazu
verpflichtet, ein Widerrufsrecht ohne Nennung von Gründen seitens des Käufers einzuräumen!!!
Davon unabhängig muss man Defekte oder Einschränkungen des zu verkaufenden Artikels definitiv
angeben, wenn man nicht sogar in den Verdacht der arglistigen Täuschen geraten will - nicht Betrug!!!
Für den Betrugsverdacht fehlen noch ein paar Voraussetzungen.
Verkauft man Neuware, besteht ein Anspruch des Käufers, defekte Ware repariert zurückzubekommen.
Es besteht erst das Recht, Geld zurück zu bekommen, wenn der Händler zweimal erfolglos die Reparatur
versucht hat. Sogenannte Wandlung.
Erst danach hat der Käufer - nach Ablauf der Widerrufsfrist - das Recht, sein Geld zurückzufordern.
Soviel zum allgemeinen Rechtsrahmen lt. BGB und Handelsrecht.
Bei Interesse suche ich auch gern noch die entsprechenden Paragraphen heraus. Habe es extra gestern in beiden nachgelesen.
 
es gibt eh kein gewährleistungsausschluss ... der spruch bei ebay is nix wert.
aufm flohmarkt muss man aucb keine gewährleistung geben, egal ob gebraucht.

@chancaine
die 14 tage sind lange um!
gerät war neu und original verpackt (eingeschweisst).

darum soll der te es ja auch dem käufer schreiben

- er soll den artikel an ihn schicken und er schickt ihn an den hersteller
- wenn kein sachmangel vorliegt kommt der käufer für die kosten auf

und da dem käufer erst nach 3 wochen auffällt das das gerät zu laut ist oder dann angeblich defekt wird wohl kein sachmangel vorliegen. das wird auch dem käufer einleuchten und das er dann noch mehr kosten zu tragen hat da ja kein defekt vorliegt. ergo wird er auch nix mehr von sich hören lassen.

vielei muss man auch noch als privater verkäufer zu versandkosten ab einem warenwert von 40€ übernehmen^^
dann brauch man in de auch kein gewerbe mehr anmelden wenn privatverkauf = gewerblichen verkauf. steuern kann man auch pauschal aus der tasche leiern :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist die Widerrufsfrist abgelaufen, muss der Käufer dem Verkäufer einen Defekt der Ware nachweisen.
Ein etwas lauterer BR-Player mag nerven, wenn er jedoch funktioniert und vergleichbare Konkurrenz
ähnlich laut ist, dann besteht keine Einschränkung bei der gelieferten Ware.
Aber wir können hier herumlamentieren und auf Gesetze verweisen, wie wir wollen.
Amazon ist - wie ein Vorredner schon schrieb - sehr auf Kundenzufriedenheit ausgelegt und wird im Zweifel dem Käufer den Preis ersetzen und sich das Geld dann vom Verkäufer zurückholen.
Nur so sind sie erfolgreich geworden und das lassen sie sich von "irgendeinem" privaten Verkäufer nicht nehmen.
Ergänzung ()

@alffrommers: Ja, das weiß ich. Danke trotzdem für den Hinweis.
LG
 
nen lautes gerät is nun mal kein sachmangel ... keine 360 wurde deswegen zurückgenommen^^
das ein bd player nun mal bissl mehr technik braucht wie ein banaler dvd player sollte wohl jedem klar sein, ergo muss das ganze auch gekühlt werden. da die teile aber nich sicher offen rumstehn (wie meine 360 z.b.) sondern in nem hifi rack und es die letzten tage so schön warm war ist wird der lüfter eventeull einfach nur schneller laufen damit sicher der player nich selber killt.

wenn amazon das geld von mir dann zurückvordern würde würd ich eiskalt klagen und nie wieder was bei den kaufen, und ich hab da schon paar 1000€ bei den gelassen da teilweise oft günstig und versandkostenfrei.
 
chancaine:

Was war das denn? So viel Mist auf einmal hab ich selten gelesen, ich mache mir jetzt nicht die Mühe, jeden Satz einzeln zu zitieren und zu widerlegen, das mach mal schön selber. Ich helfe dir sogar dabei:

1. Lies nochmal die Amazon-Regeln. Dann schlag das Wort "Unternehmer" nach und lies sie erneut.

2. Frag wikipedia, was eine EG-Richtlinie ist. Die gilt mitnichten "Immer und überall", sondern nru im Rahmen der sie umsetzenden Bundesgesetze. Die erlauben dann in D z.B. dass die Sachmängelhaftung unter Verbrauchern durchaus vertraglich abbedungen werden kann.

3. Frag Wiki, was eine arglistige Täuschung ist. Dann sag uns, wie die vorliegen soll, wenn der Verkäufer den Karton der evtl. defekten Ware nie geöffnet, geschweige denn sie getestet hat?

4. Hau dreimal den Kopf gegen die Wand - das Handelsrecht hat hier nichts, nichts und wieder nichts mit dem Fall zu tun. Die Tatsache, dass du dir dessen nicht mal im Ansatz bewusst zu sein scheinst, belegt, dass selbst heiße Luft noch mehr Ahnung von Privatrecht hat als du.

5. Wieso zum Kreuzgeier machst du hier einen auf dicke Hose und belehrst jeden, wenn du so augenscheinlich nicht mal grundlegendste Sachen wie den Unterschied zwischen Kaufmann, Unternehmer und Verbraucher verstehst? Sorry aber dein Beitrag ist Müll.
 
Die dicke Hose machst Du wohl eher, heiße Luft und Beschimpfungen.
Und belehren kannst Du deinen Frisör, Herr Chefankläger.
Ergänzung ()

DIe Amazon-Regeln gelten auch für Privatanbieter, ich hatte selbst den Fall, der beschrieben war.
Also rede ich nicht aus einer falsch verstandenen Theorie heraus, sondern aus der Praxis.
Mein Fall war ähnlich, sowohl sachlich als auch zeitlich. Und Amazon hat mich zur Erstattung verdonnert
unter Hinweis auf die Marketplace-Regeln. Der Link war auch nur als Hinweis gedacht, um selbst mal weiterzulesen und sich weitergehend zu informieren. Ich biete hier auch keine Rechtsberatung an oder sonstwas. Daher kann nicht alles 100% wasserdicht sein, was auch keiner ernsthaft in einem Computerforum erwartet. Aber was man erwarten kann ist etwas mehr Höflichkeit, der Herr!
Das Handelsrecht hat sehr wohl etwas damit zu tun, Herr selbsternannter Experte.
Dort ist schließlich definiert, wer als Kaufmann (alias Unternehmer) gilt und somit, welche Pflichten und Rechte man hat ;-)
Du hast selbstverständlich damit recht, dass eine private Person kein Unternehmer ist.
Das hast Du sehr gut erkannt. Bravo!
 
Ja aber selbst wenn ich Wideruf einräumen muss 14Tage. Die Frist ist so oder so um!

Ich denke wenn ich den Artikel kulanterweise zurücknehme, aber amazon gebühren plus 2mal versand einbehalten wird der Käufer damit ebenfalls net einverstanden sein.

Und wenn ich das Gerät nacher einschicke wegen defekt, und es ist gar keiner da, hab ich noch mehr Spaß weil Amazon dem Käufer dann einfach Geld erstattet. Dann zahl ich 4mal Versand oder wie.

Irgendwie hat er das wohl amazon gemeldet, weil ich bekam ne email von amazon, aber noch kein az antrag.

Im endeffekt kann man es doch eh drauf ankommen lassen mit der AZ Garantie und dann halt abwarten bis amazon das Geld einzieht. Ich denke der Käufer wird eh nicht drauf eingehen wenn ich ihm das Geld zurückzahle minus die angefallenden Kosten.

Wenn er es dann offiziell über Amazon als defekt angegeben hat und das Teil ist in Ordnung, nachdem man es überprüft hat, könnte man dann zum Anwalt?
 
Zuletzt bearbeitet:
das amazon einfach geld einziehn kann finde ich schon ne frechheit.
für was brauchen die ne einzugsermächtigung wenn man dort verkäufer ist?
und warum mischen die sich da so ein?

am besten direkt mal nen anwalt fragen, das muss im zweifel nich mal was kosten wenn das kein gieriger sack ist.
irgendwie scheint da ne große grauzone zu sein denn egay schreitet auch nicht so schnell ein.

und wenn du die 14 tage geben musst dann sind die um, der verkäufer hätte ja die chance gehabt dir innerhalb der 14 tage das gerät einfach zurückzuschicken ohne angabe von gründen. hat er nich gemacht und somit pech gehabt.

wenn ich mir ne gtx 480 oder so bei alternate kaufe und dann nach 3 wochen meine die wäre zu laut und dann defekt hab ich auch pech. teilweise sind die aber bei rma's sehr kulant, teilweise darf man fett zahlen, das liegt aber auch bei den herstellern ob die geld sehen wollen.
 
@Rach78: Immer locker bleiben!! Indem man einfach dreist ist und viel Wind macht, ohne Recht zu haben kann man viele Leute zum einknicken bringen. Das wissen viele und probieren es daher, ob sie dafür am Richtigen sind.
Rückgaberecht ist um; basta! Lassen wir den unnötigen Disput, ob es mal bestanden hat. Nach 3 Wochen ist bei eindeutig zu spät.
Dein Käufer kann natürlich verlangen ein tadelloses Gerät zu erhalten. Sonst könnte man ja über privaten Verkauf und Ausschluss von Mängelhaftung jeden SChrott an den Mann bringen und das auch noch ohne belangt werden zu können.
Schreib ihm das doch einfach mal. Rückgabefrist ist um und Du bietest die Reparatur an. Geld behalten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Marketplace einfach dem Verkäufer vorschreiben kann, dass bei ihm die gesetzlichen Bestimmungen nicht gelten.
Ein Händler dürfte ein Gerät (wenn die 14 Tage um sind) ich glaub 3 mal reparieren. (also nach dem 3. erfolglosen Versuch kann man Geld zurück fordern, eventuell auch schon nach dem 2. Versuch, da bin ich nicht ganz sicher)
Der Käufer hat aber noch nicht einen Versuch hinter sich. Die Sache auf ihn abwälzen is aber glaub ich nicht drin. ER muss das Ding wohl nicht zum Hersteller schicken. Ich glaub schon, das man da als privater Verkäufer wie ein gewerblicher Händler bei Defekt der Ansprechpartner ist.

Gruß

eddi
 
hab ihm jetzt nochmal genau das geschrieben. nämlich dass die frist rum ist, ich ihm aber eine Reparatur anbieten kann falls das Gerät defekt ist.

Amazon hat mir leider nur mit Textbausteinen geantwortet ohne mir meine Frage direkt zu beantworten. Im Grunde wurde mir das geschickt, was auch auf der Seite zulesen ist, nur etwas anders formuliert
 
Lieber chancaine,

du solltest vielleicht lesen lernen, bevor du andere belehrst, ich zitiere aus deinem Link:

"5. Sofern der Verkäufer gewerblich tätig ist, steht dem Käufer das folgende Widerrufsrecht zu, sofern nicht Käufer und Verkäufer eine andere Vereinbarung hierüber treffen:
Widerrufsbelehrung..."

Zum restlichen Müll enthalte ich mich, Unwissenheit ist keine Schande, dreiste Ignoranz schon eher....
 
Käufer hat sich nicht mehr gemeldet, genauso wie der Amazonkunden "service" den ich angefragt hatte
 
bei amazon normal da du nich ner norm entsprichst. bei den läuft alles in geregelten bahnen und sobald was ungewöhnliches auftritt kommts zum "crash" da alles bei amazon automatisiert ist, siehe die textbausteine.

wenn sich keiner mehr meldet einfach ruhen lassen, ansprüche hat der käufer eh nich gegenüber dir sondern maximal gegenüber dem hersteller bei nem wirklichen defekt.
 
wenn sich keiner mehr meldet einfach ruhen lassen, ansprüche hat der käufer eh nich gegenüber dir sondern maximal gegenüber dem hersteller bei nem wirklichen defekt.

Merkwürdig, in meinem BGB steht was anderes...achso, du hast dieses Buch noch nie in der Hand gehabt...dann ist ja alles klar.
 

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