FidelZastro
Commander
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alffrommars schrieb:dann verweist er eben drauf hin das er sich bei mängeln an den hersteller zu wenden hat ...
Merkst du, dass du Nonsens schreibst, oder trifft das "denn sie wissen nicht, was sie tun" wenigstens noch zu?
Wenn ein Sachmangel vorliegt (zu beweisen vom Käufer) und die Sachmängelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen wurde (zu beweisen vom Verkäufer), dann ist unser TO hier sehr wohl in der Pflicht und du rätst ihm gerade dazu, gegen seine schuldrechtlichen Pflichten zu verstoßen.
Naja, hauptsache sich mal wieder wichtig gemacht -,-
Hier sollte geschlossen werden, bis der TO etwas neues zur Sache beizutragen hat.
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