Amazon Verkauf Wideruf?

da du privat verkauft hast bist du nicht für die reperatur zuständig, falls da überhaupt eine notwendig ist.
der käufer möge sich doch bitte an den hersteller wenden.

punkt, ende, aus!

Naja ganz so eindeutig ist das nicht wenn du das Gerät als funktionsfähig verkaufst hast und es defekt ist ... hättest bei mir nun eine Betrugsklage am Hals Gewerblich oder nicht Gewerblich gerademal egal ...
 
@Rach78: Mich würde mal interessieren, ob das ein neues Gerät oder was Gebrauchtes war.
Wenn Du ein reines Gewissen hast und nicht eh schon weist, dass der Player wirklich defekt ist, dann lass den Typen ruhig mal machen! Nach 3 Wochen sieht das eher mal nach "Ich hab mich finanziell übernommen und mach mal schnell nen Rückzieher" aus.
Heb vor allem die ganzen Mails auf! Wenn der dauernd was anderes schreibt (ist zu laut, ist defekt...) , dann macht das bei Amazon im Ernstfall nen guten Eindruck. ;-)
Außerdem mal folgendes: Wenn der zum 1. Mal mit ner Surround-Anlage was macht, dann kennt er vielleicht das übliche Problem nicht. Alle meine Bekannten beschweren sich (wie ich auch), dass die Abmischung zw. Sprache und Effekten sch...lecht ist. Dreht man so laut, dass man die Sprache gut hört, dann fällt man bei Explosionen oder ähnlichem aus dem Sessel. Dreht man die Effekte auf erträgliches Maß, versteht man kaum etwas. Hab das Problem, obwohl ich am Verstärker den Center im Verhältnis maximal verstärkt habe.

Gruß

eddi
 
Und den etwas älteren Bluray Playern wird der Tage ja auch ordentlich eingeheizt.

Alle Mails aufheben und am Besten bei Amazon anrufen.
 
Es war ein neues Gerät. Original verpackt ungeöffnet. Hab es als Neu verkauft. Ob es allerdings 100% in Ordnung war kann ich net beurteilen, da ich es ja nicht ausgepackt habe, hab ich aber auch nichts zu geschrieben bei Amazon, sondern nur dass es neu und original verpackt ist.

Ich denke soweit hab ich nichts verkehrt gemacht
 
@Rach78: Das sieht ja mal ganz gut aus. Wenn das noch ungeöffnet war, sollte es schwer sein Dir was anzuhängen. Der hat ja auch bisher nix geschrieben, dass das Ding schon mal offen war, obwohl anders beschrieben, Sowas würde ich dem Fall dann nämlich mal ganz flott machen.
Darüber hinaus gibts das Rückgaberecht ja nur 14 Tage; egal ob Gewerbe oder nicht.
Biet dem doch mal an er soll das "defekte" Gerät in Reparatur geben. Wenn die Werkstatt es als defekt deklariert, zahlst Du die Reperatur. ;-) Das Angebot macht ihn bestimmt glücklich, wo er ja eigentlich nur ein heiles Gerät will und nicht einfach die Haushlatskasse wieder in Ordnung bringen, weil die Freundin geschimpft hat. ;-)

Gruß

eddi
 
serra.avatar schrieb:
hättest bei mir nun eine Betrugsklage am Hals
Ahja. Du verklagst ihn wegen Betrugs? :D

Naja offtopic.

@TO: auch als Privater bist du erst mal in der gesetzlichen Sachmängelhaftung drin, solange die nicht vertraglich ausgeschlossen wurde. Ändert zwar nichts daran, dass der Mangel erst mal da sein muss, um Folgen zu haben, aber dennoch wäre etwas Aufklärung deinerseits hier sinnvoll.
 
@FidelZastro:
Wen meinst Du mit @TO? Hab keinen User mit dem Namen gesehen. Oder ist das ne Abkürzung die mir unbekannt ist?

eddi
 
oder mach es ganz einfach wie alle online händler auch, lass dir das teil schicken, du schickst es für ihn ein und wenn es kein defekt hat was wohl sehr wahrscheinlich ist lässt du den käufer die kosten begleichen.

anders machen es online shops auch nicht es sei denn die sind kulant.
du bist kein shop also brauchst du auch nich kulant sein.
 
@alffrommars:
Dann hat Rach78 aber den Ärger mit dem Käufer. Wie soll er dann an sein Geld kommen? Dann muss ER vor Gericht und hat da ne Menge Arbeit.

eddi
 
Unbedingt immer Rücksprache mit Amazon halten.
Die sind so kulant zu den Käufer, dass sie schon fast "Arschlöcher" zu den Verkäufern sind...
 
Er lässt sich das Gerät zuschicken und behält das Geld natürlich.... wenn der Hersteller sagt "Alles in Ordnung" ist es nicht mehr sein Problem.
 
ichbinsdoch schrieb:
@alffrommars:
Dann hat Rach78 aber den Ärger mit dem Käufer. Wie soll er dann an sein Geld kommen? Dann muss ER vor Gericht und hat da ne Menge Arbeit.

Indem er das Gerät einbehält bis die entstandenen kosten beglichen sind.
Weil solange hat er nämlich Geld + Gerät ;)

€dit:
Vorher aber unbedingt über die Kosten informieren ;)
 
mal ne doofe frage, wie kann ein bluray player "viel zu laut" sein?
die abgespielte dvd? oder das gerät an sich?

ersteres ist doch n scherz oder? und letzteres, darauf hast DU doch als verkäufer keinen einfluss...
außer der hersteller hat die lautstärke gemessen und angegeben. wenn die überschritten wird dann vielleicht. aber wenn ich das so lese, kann ich mir das kaum vorstellen...
 
ichbinsdoch schrieb:
Oder ist das ne Abkürzung die mir unbekannt ist?

TO = thread opener = Gewindeöffner (:D) oder auch einfach der Diskussionsstarter :)
 
@ichbinsdoch
wie schon geschrieben würde kein geld auszahlen, machen die online shops auch nicht.
und wenn er dann nich die rechnung für die überprüfung zahlen will eben das geld erstmal einbehalten oder nur den teil zurückzahlen so das die rep. rechnung beglichen ist und den player behalten / erneut verkaufen.

genau so machen es die shops und nicht anders.

aber erstmal mit dem ganzen "drohen", also den käufer damit konfrontieren was auf ihn zukommen kann inkl. der kosten die er zu erstatten hat. dann wird es sich das zweimal überlegen das teil sinnlos einzuschicken.
 
Ach ja, da war doch was! ;-) Geld behalten is natürlich ne prima Idee. Dass er den Schotter noch hat, hab ich glatt vergessen.
Dann ist die Sache doch nicht so doof.

Gruß

eddi
 
Nochmal (auch wenn Fidel schon mehrfach darauf hingewiesen hat):

Der Verkäufer haftet für Sachmängel, wenn er diese Haftung nicht wirksam ausgeschlossen hat. Wenn ein Blurayplayer ein so lautes Betriebsgeräusch hat, dass ich den Film kaum noch verstehe, dann dürfte wohl auch das einen Mangel darstellen können.
Weitergehende Rechte können dem Käufer auch ausnahmsweise durch Bestimmungen der Verkaufsplattform zustehen, wenn diese für beide Seiten ersichtlich Vertragsbestandteil geworden sind. So kann auch ein privater Verkäufer schnell mal ein Rückgaberecht einräumen (müssen).
 
Also ich würde als Käufer wohl auch vom Widerrufrecht gebrauch machen wollen, wenn das Gerät extrem laut surrt. Allerdings kann man das ja innerhalb der 14 Tage machen, wofür diese Frist ja auch erdacht worden ist.
Zu Hause Sachen testen, die man sonst im Laden auch hätte testen können. Dafür reicht normalerweise ein Tag ausprobieren aus. Die Frist beginnt übrigens nicht nach Kauf sondern nach Erhalt der Sache (Ware).
Aber diese Frist ist rum und alles Weitere regeln die Amazon-Marktplatz-Regeln:

http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=3367031#Verkauf
 
Du checkst es nicht wirklich, oder? Nach den von dir zitierten Bestimmungen muss nur der Verkäufer, der UNternehmer ist ein Widerrufsrecht einräumen. Alles andere wäre eine freiwillige Vereinbarung, welche hier offenbar aber nicht getroffen wurde, ergo ein Widerrufsrecht hat nie bestanden!

Davon unabhängig ist die Haftung für Sachmängel, die hier offenbar nicht ausgeschlossen wurde. Es kommt also nur darauf an, ob ein solcher Sachmangel i.S.d. § 434 BGB vorliegt.
 
dann verweist er eben drauf hin das er sich bei mängeln an den hersteller zu wenden hat ...

erst zu laut, dann defekt? alles klar^^
 

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