Amazon verliert mein (an sie falsches) Paket

Lord-D

Lieutenant
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Morgen Leute,

ich will keine Diskussion entflammen oder wie dumm man sein muss. Letztendlich habe ich mich damit abgefunden und weiß, ich werde auf den Kosten sitzen bleiben. Viel mehr geht es mir darum das ein klein wenig publik zu machen. Eventuell kennt sich jemand dazu auch rechtlich etwas aus. Zur Geschichte:

An einem sonnigen Tag wollte ich zeitlich ein Paket an MediaMarkt (MM) und Amazon (A) zurückschicken. Alles gut verpackt und ab die Post. Einige Tage später (ca. 4 Werktage) erhielt ich ein Paket von MM mit der Verpackung von A. Drin war der Artikel von A mit dem Vermerk von MM "Wir sind nicht Amazon". Da habe ich gemerkt, dass ich die DHL-Aufkleber vertauscht hatte. Sofort das Paket an A gesendet und mit A telefoniert (das Paket mit dem Inhalt von MM, dass an A versehentlich verschickt wurde, war nachweislich angekommen).
Man hat den Fall aufgenommen und ans Lager geleitet. Drei Wochen ging es hin und her. Mal sagte A, dass Paket wurde gefunden (nur telefonisch) und beschrieb den Inhalt (Marke des Artikels). Eine Woche später wusste man nichts mehr davon und gab an, das Paket sei im Lager verschwunden. Für unaufgefordert zugesandte Ware wird keine Haftung übernommen. In einer E-Mail wurde mir dann mitgeteilt, dass man sich nicht weiter zu der Sache äußert.
Meine Anfrage zum Vorgesetzten und mehrere E-Mails wurden verweigert. Auf dem Schaden bleibe ich sitzen.

Was haltet ihr so davon? Klar, Fehler habe ich gemacht. Aber A macht es sich sehr leicht an dieser Stelle, oder?
 
Wieso sehr leicht? Erstens ist es dein Fehler gewesen und Zweitens bekommt ein Amazon Lager am Tag Zehntausende Rücksendungen.
Deine Sendung kommt dann zum Problemlösungsteam und da stapeln sich noch mehr Sendungen. An irgendeinem Punkt wird die Problemlösung aber unwirtschaftlich. Ende.
 
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Leider angesichts der Größe von Amazon kein Wunder und auch völlig nachvollziehbar. Genau deshalb gibt Amazon auch keinerlei Haftung auf unaufgefordert zugesandte Ware. Muss man nicht gut finden, aber es gibt keinerlei Rechtsanspruch darauf, dass unaufgefordert zugesandte Ware in irgendeiner Form aufgehoben und zugeordnet werden muss. Daher ist es Usus, sich darüber zu echauffieren. Der Fehler liegt bei dir, Amazon macht es sich hier nicht leicht sondern handelt nachvollziehbar und innerhalb rechtlicher Vorgaben.
 
Warte.

Irgendjemand verliert dein Eigentum und du willst das akzeptieren?

Über welche Summe sprechen wir denn?


@ Mustis

Ich schätze deine Kommentare in aller Regel - aber wie kommst du denn jetzt bitte zu diesen Gedankengängen? Zuerst einmal scheint das Paket von Amazon angenommen worden zu sein. Damit liegt doch ein Gefahrübergang vom Dienstleister auf Amazon vor? Amazon hatte also den Inhalt des Paketes gesichtet und in Besitz. Der Eigentümer hat sich parallel dazu gemeldet und wollte die Sache zurück.

Zweifellos könnte Amazon entstandene Kosten geltend machen. Aber die Sache verlieren oder zu zerstören? Und dann nicht dafür haften wollen?

@ Benzer

Die Wirtschaftlichkeit ist weder ein zulässiges Kriterium, noch das Problem von Amazon. Sowas geht als Out Claim an den Verursacher oder verbleibt als Kulanzaufwand/PR im Unternehmen.
 
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Auf welcher Grundlage soll er den Amazon hier angreifen? Gut, mein Vergleich bezog sich auf privat. Da hatte ich mal so einen Fall und dort wurde mir gesagt, es gebe keinerlei rechtliche Verpflichtung, sich um das Paket zu kümmern. Die Frage war ja primär, welchen Rechtsanspruch man ggf. habe. Interessant wäre in der Tat um welchen Wert es sich dreht.

Von Zerstörung sprach ich im übrigen nicht. ^^
 
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Auch privat darfst du die Sache meines Wissens nach nicht einfach wegwerfen, sofern du es angenommen hast.
 
Tja angenommen.... Es wurde mir vor die Tür gestellt...

Aber ich habe keine abschließende Rechtsberatung gemacht. Es kann also durchaus sein, dass die Info nicht der Wahrheit letzter Schluss ist. Mich würde halt nur wundern, dass es einen rechtlichen Anspruch gibt, wenn man irgendwem etwas ungefragt zusendet und er es dann verliert.

Ich mein wenn mir wie so oft ein Paketbote das Paket vor die Tür stellt in einem Mehrfamilienhaus ist es an mich ausgeliefert. Nun nimmt es einer, ich habe nie etwas davon mitbekommen und soll dann haften?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Fall, den Mustis wohl meint, betrifft gewerbliche Versender, welche Ware an Verbraucher schicken, ohne, dass der Verbraucher dies gewollt hat und ohne, dass der Versender dies unabsichtlich getan hat.
Damit soll(te) Rechtsmissbrauch vorgebeugt werden, indem sich zwielichtige Unternehmen einfach Kundschaft dadurch erschaffen, dass sie ihre unbestellte Ware in der Republik verteilen und dafür dann Bezahlung verlangen.


Der vom TE hier vorgetragene Fall ist grundlegend anders. Es kommen hier verschiedene Anspruchsgrundlagen in Betracht, inklusive ja auch der Frage, wer denn nun für den Untergang der Sache zu zahlen hat. Wäre mir das passiert würde ich wohl erstmal die Herausgabe meines Eigentums verlangen.

@ Mustis

In deinem Beispiel haftet der Zusteller, sofern er nicht schriftlich dazu befugt war, das Paket dort abzulegen. Bzw. der, der das Paket widerrechtlich entwendet hat (in der Praxis oft nicht nachweisbar). Hier hat Amazon das Paket aber angenommen und sogar per E-Mail, also schriftlich, dadurch bestätigt, dass der Inhalt des Pakets präzise genannt wurde.

hallo7 schrieb:
Auch privat darfst du die Sache meines Wissens nach nicht einfach wegwerfen, sofern du es angenommen hast.

Jedenfalls zumindest nicht dann, wenn man das Paket erwartet hat oder es für einen Dritten angenommen hat oder es sich um eine erkennbare Falschlieferung handelt.
 
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Achso. Nun, dann müsste man eben gucken, ob so ein Amazon-Mitarbeiter vor Gericht für seinen AG lügt?
 
Dazu müsste man ihn benennen können. ICh bezweifele mal, dass sich Namen etc. notiert wurde.
 
Es ist das Eigentum des TE, aber Auftraggeber für den Rücktransport war doch sicherlich Amazon via Returensendung. Praktisch war es damit kein Versand von Privat an Gewerbe sondern von Gewerbe an Gewerbe - k.a. ob das jetzt einen Unterschied macht.
 
Das ist für den Sachverhalt doch egal, ungeachtet der Frage, ob dem so ist?
 
Mustis schrieb:
Genau deshalb gibt Amazon auch keinerlei Haftung auf unaufgefordert zugesandte Ware.

Davon kann ja hier keine Rede sein, denn das Paket wurde ja auf Verlangen mit Retourenschein von Amazon zurückgeschickt. Dass der Inhalt der falsche war spielt hier IMO erstmal keine Rolle, denn Amazon muss die Retouren ja prüfen (sonst bekämen die in Zukunft nur noch Backsteine als Retouren geschickt ;)).
 
Morgen,

also ich habe das Ganze schon mal als "Lehrgeld" abgestuft. Der Betrag beläuft sich auf 180 Euro. Ist viele Geld, aber bei Amazon stoße ich deswegen mittlerweile auf taube Ohren. Namen habe ich keine notiert, dazu waren einfach zu viele MA in den Vorgang verwickelt.
Eine MA meinte, dass sie in den Kommentaren im System lesen kann, welcher Hersteller des Smartphones im Paket war / ist. Dann war dieser Kommentar plötzlich weg. Angeblich lassen sich Kommentare aber im System löschen. Daher weiß ich nicht wer lügt.

Selbst wenn ich zum RA renne, muss ich erst mal in Vorleistung. Da A seinen Hauptsitze auch nicht in D hat, wird es wohl schwierig. Hab da von Fällen gegen A gelesen. Durch meine Selbstbeteiligung beim RA lohnt sich der Aufwand wohl auch leider nicht.

Das Verhalten von Amazon ist von der einen Seite her irgendwo nachvollziehbar. Ich überlebe nur, wie häufig passiert das und macht das A dann immer so. Kommt es nicht häufig vor, gibt es keine Kulanz, kommt es häufig vor, dann passieren keine guten Dinge im Lager.
 
kisser schrieb:
Davon kann ja hier keine Rede sein, denn das Paket wurde ja auf Verlangen mit Retourenschein von Amazon zurückgeschickt.

Und das steht wo? Ich habs nämlich nicht gefunden
 
@ Lord-D

Wo jemand seinen Hauptsitz hat ist für einen EU-Bürger innerhalb der EU erstmal nicht so wichtig.

Das mit der Vorleistung ist korrekt.


Wenn du das für dich als Lehrgeld verbucht hast, ok.
 
Steh im Eingangspost zwischen den Zeilen.

Er hat halt 2 Retouren und hat den Inhalt verwechselt. Also gab es von Amazon ein Rücksendeetikett.
 
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