News Amazon: Zugriff auf digitale Inhalte darf nicht gesperrt werden

Ich geh einfach mal davon aus das das nicht die Regel ist.

Manche leute haben auch einfach pech was sowas angeht ^^
 
Shelung schrieb:
Soweit ich weis wirst du idr. nur für gewisse Spiele gesperrt beim Cheaten oder dergleichen.
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die Items werden auch eingefroren und können nicht mehr gehandelt werden. Gibt hunderte CS GO Spieler mit Items die Millionen wert sind, die Items sind aber effektiv dauerhaft eingefroren, dh weg für die gebannten Leute.
 
Zuletzt bearbeitet: (x)
Ein Cheater hat in meinen Augen auch keine Rechte mehr was sein Konto und die "erspielten" Gegenstände betrifft. Auch wenn er sie gekauft hat...
 
lordZ schrieb:
Dennoch komisch, dass man (angeblich) keine Vorwarnung erhält. :confused_alt:

Ich meine, wie weiß ich denn, ob mein Rücksendeverhalten "haushaltsüblich" ist? Bei Kleidung, Schuhen etc. gehen bei mir durchaus 50% zurück. Kann ich online halt nicht sehen, ob's mir gut passt.

Wenn die Gründe/Grenzen bekannt wären, würde ja jeder genau bis zum Limit zurücksenden.

Viele der gesperrten Nutzer sagen auch, dass sie nicht sooo viel zurückschicken.

Bei mir gibt's auch mal Phasen, wo ich mehr zurücksende als ich behalte. Aber an meinem Gesamtbestellvolumen ist das nur minimal und ich schicke alles so zurück, dass es keinerlei Beschädigungen am Produkt oder der Verpackung gibt und es sich problemlos wiederverkaufen lässt.
 
Amazon mit digitalen Inhalten ist ja eher sekundär. Interessanter wäre ein Account bei Steam, der besteht ja ausschließlich aus digitalen Inhalten mit weit größerem Wert...
 
Lurtz schrieb:
Komisch, ich dachte gerade bei der Kontosperrung bei unüblichem Rücksendeaufkommen würden die digitalen Inhalte zugänglich bleiben. Das ist sonst schon heftig...

Ist doch zu 99,99% nirgends sonstwo der Fall?!?!?

Natürlich ist das Urteil sehr schön, noch eins von der Sorte und zumindest einige AGBs würden sich ändern.
 
Ladet alles herunter was euch gehört bevor TTIP in Kraft tritt. Dann ist dieses Urteil nämlich unwirksam.
 
FreedomOfSpeech schrieb:
Ladet alles herunter was euch gehört bevor TTIP in Kraft tritt. Dann ist dieses Urteil nämlich unwirksam.

Erstmal muss TTIP kommen. Bis jetzt hat sich schon massiver Einspruch auch innerhalb der Verhandlungspartner dargelegt. Immo kommen die nicht weiter. Denn was TTIP angeht, ist es gut, dass die EU so verkorkst ist. Jedes Landesparlament muss da noch zustimmen. Wenn eins nicht, dann nicht. Unsere Klatschaffen würden zustimmen, die Osteuropäer sind da nicht so schnell bei, glaube ich.

Zum Topic:
Generell schönes Urteil und gibt auch nur den Menschenverstand wieder.
 
Zuletzt bearbeitet:
Palmdale schrieb:
Amazon mit digitalen Inhalten ist ja eher sekundär. Interessanter wäre ein Account bei Steam, der besteht ja ausschließlich aus digitalen Inhalten mit weit größerem Wert...

Auch bei Amazon kann man viel Geld für digitale Inhalte lassen.

Ist doch schön, wenn da jetzt endlich mal langsam ein rechtlicher Grundstein gelegt wurde und hoffentlich bald all die anderen Anbieter von MS über Sony bis Digitalshop XY vorgenommen werden / nachbessern müssen.
 
Habe erst vor kurzem eine Warnung von Amazon erhalten, dass ich doch erklären solle warum ich so viel zurückschicke da man sich sonst das Recht vorbehält mein Konto zu sperren.

Die einzigen retouren die ich veranlasse sind entweder dadurch gerechtfertigt dass das Produkt fehlerhaft ist oder wie jetzt über Weihnachten hatte ich als geschenk 2 Uhren zur ansicht bestellt die dann leider beide nicht gefielen/passten usw.

Für soetwas kann man anscheinend auch schon gesperrt oder zumindest gewarnt werden.
 
@Sawubi ,

Geh doch lieber in einen Laden und kauf die Uhr dort. Dann kannst du Sie dir auch anschauen. Dieses kaufen und zurücksenden ist einfach grauenhaft. Je mehr du bei kaufst, des so stärker werden die Arbeiter dort ausgebeutet und auch die Postdienstleister werden stärker ausgebeut. Aber immer schön alles bei Amazon kaufen, dann sind irgendwann viele kleine Läden dicht und Amazon erhöht die Preise noch weiter. :freak::rolleyes:
 
Zergra schrieb:
@Sawubi ,

Geh doch lieber in einen Laden und kauf die Uhr dort. Dann kannst du Sie dir auch anschauen. Dieses kaufen und zurücksenden ist einfach grauenhaft. Je mehr du bei kaufst, des so stärker werden die Arbeiter dort ausgebeutet und auch die Postdienstleister werden stärker ausgebeut. Aber immer schön alles bei Amazon kaufen, dann sind irgendwann viele kleine Läden dicht und Amazon erhöht die Preise noch weiter. :freak::rolleyes:

Dem stimme ich zu. Meine Citizen Armbanduhr hab ich im Fachhandel gekauft, da mir hier die persönliche Beratung wichtig ist. Die Retouren bei fehlerhaften Produkten sollten nicht ins Gewicht fallen, wenn sie denn berechtig sind. Interessant wärs daher, ob Sawubi dann hat tauschen lassen oder nur zurücksandte. Wenn das häufiger vorkommt, bekommt man in jedem Shop eine Benachrichtigung, egal ob Amazon, Zalando, Mindfactory oder Alternate und sei dem Onlinehandel zuzugestehen. Sie müssen keineswegs jedem Ware verkaufen, womit wir wieder beim Ausgangspunkt wären > bereits gekauften (digitalen) Gütern des Accounts muss Zugriff gewährt werden.
 
Die Uhren waren in den Blitzangeboten und wurden halt als geschenk für meine Mutter bestellt, da bringt mir auch der Handel vor Ort nichts. Die retouren waren ganz normale aufgrund von mangelhafter Ware oder falscher Beschreibung von Amazon. Ein Honor 6 aus den Warehouse Deals mit Beschreibung -Sehr Gut- welches dann aussah als wäre es in der toilette gelandet und als hätte man seinen ohrenschmalz feinsäuberlich darauf verteilt oder eben ein defekter Fernseher, eine Pfanne bei der sich nach weniger als einem Jahr die Beschichtung ablöst usw. Von meinem 30 Tage Rückgaberecht mache ich äußerst selten gebrauch da ich bevor ich etwas kaufe lange Zeit recherchiere welches Produkt das Richtige für mich ist.


Mein Account wird ja bisher nicht gesperrt und so lange ich zugriff auf meine ebooks und Hörbücher bei Audible habe, was ja jetzt anscheinend gesichert ist wäre es auch kein allzu großes Problem. Einfach ein neuer Account oder ähnliches
 
Sawubi schrieb:
Habe erst vor kurzem eine Warnung von Amazon erhalten, dass ich doch erklären solle warum ich so viel zurückschicke da man sich sonst das Recht vorbehält mein Konto zu sperren.

Die einzigen retouren die ich veranlasse sind entweder dadurch gerechtfertigt dass das Produkt fehlerhaft ist oder wie jetzt über Weihnachten hatte ich als geschenk 2 Uhren zur ansicht bestellt die dann leider beide nicht gefielen/passten usw.

Für soetwas kann man anscheinend auch schon gesperrt oder zumindest gewarnt werden.

Interessant. Die Frage ist halt, wie oft du so vorgehst. Schickst du 1x pro Jahr die gesamte Bestellung zurück oder öfter bzw. wesentlich öfter?
 
Es ist doch egal, ob ich eine Sache selbst oder ein Nutzungsrecht erworben. Ich habe mit meinem Partner einen KAUFVERTRAG geschlossen. Und danach bin ich EIGENTÜMER an der Sache, die ich gekauft habe. Und auch wenn viele das immer wieder gerne vergessen, als EIGENTÜMER darf ich mit einer Sache vorgehen wie ich will... Sprich wenn es MEIN Nutzungsrecht ist, dann darf ich dieses auch verkaufen.

Oder anders rum, wenn ich ein Nutzungsrecht nicht verkaufen könnte/dürfte, dann wäre es ja sogar sittenwidrig, dass Musiklabels, Filmstudios oder Software iihrer seits an mich verkaufen... Wir würden uns dann so etwa auf der Stufe wie Drogen- oder Waffenhandel bewegen...

Das ist schließlich auch der Grund, warum es legal, gebrauchte Lizenzen weiterzuverkaufen, wenn man sie nicht mehr braucht oder will... und das ist letztendlich auch der Grund, warum Softwarehersteller nichts mehr verkaufen wollen, sie wollen VERMIETEN (Siehe, Office 265, Adobe Creative Cloud oder Autodesk 360)
 
@lordZ ich gehe sehr selten so "vor" war jetzt das weihnachtn eigentlich dass erste mal dass ich sachen retourniert habe weil sie der Person nicht gefielen/passten. Sonst wird nur aufgrund von Mangel etwas reklamiert.
 
nurmalsoamrande schrieb:
Es ist doch egal, ob ich eine Sache selbst oder ein Nutzungsrecht erworben. Ich habe mit meinem Partner einen KAUFVERTRAG geschlossen. Und danach bin ich EIGENTÜMER an der Sache, die ich gekauft habe. Und auch wenn viele das immer wieder gerne vergessen, als EIGENTÜMER darf ich mit einer Sache vorgehen wie ich will... Sprich wenn es MEIN Nutzungsrecht ist, dann darf ich dieses auch verkaufen.

...

Diese Sichtweise ist definitiv falsch und ist rechtlich gesehen ein himmelweiter Unterschied zwischen Erwerb des Eigentums an einer Sache und dem Erwerb eines Nutzungsrechts. Als Beispiel sei genannt, dass höchstrichterlich die Accountbindung bei Software einen Weiterverkauf legal ausschließen kann.
 
Ich fürchte dass sich so große Unternehmen einfach nicht an deutsches Recht halten werden. Kann denen doch auch egal sein, was will der Richter schon machen wenn Amazon Bock darauf hat den Leuten ihre eBooks, Videos und Musik wieder weg zu nehmen?
 
Das ist zwar eine gute Entscheidung, andererseits werden solche Personen vermutlich zu Recht gesperrt.
Wenn schon in einem für "Internet Agenden" spezialisierten Forum die Auffassung eines Rückgaberechtrechts (30 Tage) besteht, möchte ich nicht die allgemeine rechtliche Meinung dazu wissen.

Also mein Kentnisstand (AT): es gibt kein allgemeines Rückgaberecht. Es gibt, im Zuge eines Fernabsatzes ein 14 tägiges Rücktrittsrecht (bzw sogar noch weniger). Dieses Rücktrittsrecht schließt aber Abschläge seitens des Händlers ein.

Wenn also Amazon als Kulanz 30 Tage Rückgabefrist einräumt ist das eine freiwillige Leistung - manch einer führt sich aber auf als müssten sie alles in jedem Zustand zurück nehmen.
 
Wie verhält sich das eigentlich mit Guthaben welches zum Beispiel auf dem Geschenkgutschein-Konto einer Person gespeichert ist wenn die Person von Amazon gesperrt wird? Verfällt das Guthaben dann?
 
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