Nossi
Captain
- Registriert
- Okt. 2002
- Beiträge
- 3.893
Servus,
ich hab mal eine rechtliche Frage, die mich schon lange interessiert. Zur besseren Darstellung habe ich ein Screenshot aus Google Maps angehängt.
Es geht darum, dass es bei uns an einer Kreuzung (so wie in sicher vielen anderen Städten auch) möglich ist, eine Ampel bei Rot zu umfahren, indem man über einen angrenzenden Parkplatz fährt. Der Parkplatz ist nicht umzäunt und besitzt einfach nur an den zwei sich kreuzenden Straßen jeweils abgesenkte Bordsteine und gehört zum Unternehmen Reifen Stiebling (siehe Screenshot) [Es ist der Kundenparkplatz].
Der korrekte Weg ist natürlich der grüne.
Bisher habe ich nur Leute gesehen, die, wenn sie von der Münsterstraße kommend, rechts abbiegen wollten die Abkürzung über den Parkplatz genommen haben (blauer Weg). Neulich habe ich aber jemanden gesehen, der es ganz geschickt gemacht hat. Kommt von der Münsterstraße, fährt auf den Parkplatz und fährt nicht rechts, sondern wieder links, steht somit vor der grünen Ampel und kann seinen Weg ohne Unterbrechung fortsetzen
Mein natürliches Rechtsempfinden (und meine Kenntnis des deutschen Staats) sagen mir, dass das ganze natürlich nicht korrekt ist. Andererseits frage ich mich, gegen welche Vorschrift beim Abkürzen über den Parkplatz verstoßen wird.
Vielleicht kennt da ja jemand näheres.
ich hab mal eine rechtliche Frage, die mich schon lange interessiert. Zur besseren Darstellung habe ich ein Screenshot aus Google Maps angehängt.
Es geht darum, dass es bei uns an einer Kreuzung (so wie in sicher vielen anderen Städten auch) möglich ist, eine Ampel bei Rot zu umfahren, indem man über einen angrenzenden Parkplatz fährt. Der Parkplatz ist nicht umzäunt und besitzt einfach nur an den zwei sich kreuzenden Straßen jeweils abgesenkte Bordsteine und gehört zum Unternehmen Reifen Stiebling (siehe Screenshot) [Es ist der Kundenparkplatz].
Der korrekte Weg ist natürlich der grüne.
Bisher habe ich nur Leute gesehen, die, wenn sie von der Münsterstraße kommend, rechts abbiegen wollten die Abkürzung über den Parkplatz genommen haben (blauer Weg). Neulich habe ich aber jemanden gesehen, der es ganz geschickt gemacht hat. Kommt von der Münsterstraße, fährt auf den Parkplatz und fährt nicht rechts, sondern wieder links, steht somit vor der grünen Ampel und kann seinen Weg ohne Unterbrechung fortsetzen
Mein natürliches Rechtsempfinden (und meine Kenntnis des deutschen Staats) sagen mir, dass das ganze natürlich nicht korrekt ist. Andererseits frage ich mich, gegen welche Vorschrift beim Abkürzen über den Parkplatz verstoßen wird.
Vielleicht kennt da ja jemand näheres.
Anhänge
Zuletzt bearbeitet: