@Samurai76 @hansstramm
Es ist im ÖD je nachdem welches Arbeitszeitmodell du hast.
Ich hatte früher Kernzeit, also feste Anwesenheitszeiten die auch direkte Kündigung bei Dienstzeitvergehen nach sich zogen. Wenn man in der Zeit einen Arzttermin hatte, bekam man den als Arbeitszeit - denn man konnte ja nicht frei nehmen.
Jetzt haben wir, so wie fast alle im ÖD - flexible Arbeitszeit. Das heißt ich kann meine Arzttermine immer wahrnehmen und daher bekomme ich die auch nicht mehr als Arbeitszeit ersetzt.
Ein Dienstgang zum Amtsarzt ist aber das gleiche wie eine Dienstreise - sogar spesen müssen dir ersetzt werden wenn du z.b. Bus fahren musst oder so.
Es ist im ÖD je nachdem welches Arbeitszeitmodell du hast.
Ich hatte früher Kernzeit, also feste Anwesenheitszeiten die auch direkte Kündigung bei Dienstzeitvergehen nach sich zogen. Wenn man in der Zeit einen Arzttermin hatte, bekam man den als Arbeitszeit - denn man konnte ja nicht frei nehmen.
Jetzt haben wir, so wie fast alle im ÖD - flexible Arbeitszeit. Das heißt ich kann meine Arzttermine immer wahrnehmen und daher bekomme ich die auch nicht mehr als Arbeitszeit ersetzt.
Ein Dienstgang zum Amtsarzt ist aber das gleiche wie eine Dienstreise - sogar spesen müssen dir ersetzt werden wenn du z.b. Bus fahren musst oder so.