Amtsärztliche Untersuchung vom Arbeitgeber

@Samurai76 @hansstramm
Es ist im ÖD je nachdem welches Arbeitszeitmodell du hast.

Ich hatte früher Kernzeit, also feste Anwesenheitszeiten die auch direkte Kündigung bei Dienstzeitvergehen nach sich zogen. Wenn man in der Zeit einen Arzttermin hatte, bekam man den als Arbeitszeit - denn man konnte ja nicht frei nehmen.

Jetzt haben wir, so wie fast alle im ÖD - flexible Arbeitszeit. Das heißt ich kann meine Arzttermine immer wahrnehmen und daher bekomme ich die auch nicht mehr als Arbeitszeit ersetzt.

Ein Dienstgang zum Amtsarzt ist aber das gleiche wie eine Dienstreise - sogar spesen müssen dir ersetzt werden wenn du z.b. Bus fahren musst oder so.
 
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Corto schrieb:
Ein Dienstgang zum Amtsarzt
Aber genau darüber reden wir doch grad, und nicht den allgemeinen Arztbesuch. Ja, für den muss ich auch frei haben oder werden rückwirkend für den ganzen Tag halt krank geshrieben.

Andereits bekomme ich die Arbeitszeit, wenn eine Untersuchung ärtzlich angeordnet wird und ich aufgrund des Arztes oder der Untersuchung den Termin in die Arbeitszeit legen MUSS.
 
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Samurai76 schrieb:
Andereits bekomme ich die Arbeitszeit, wenn eine Untersuchung ärtzlich angeordnet wird und ich aufgrund des Arztes oder der Untersuchung den Termin in die Arbeitszeit legen MUSS.

Das nur wenn du keine Flexible Arbeitszeit hast, weil dann kannst du ja vor und nachher arbeiten. Also so wird es bei uns gehandhabt.
Wenn du feste Arbeitszeit hast, dann bekommst du die Stunden ersetzt, ja.

Der vom Arbeitgeber angeordnete Besuch beim Amtsarzt ist ein Dienstgang, da gibt es nix dran zu diskutieren.

@hansstramm
hast du flexible arbeitszeit oder feste?
 
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Corto schrieb:
Wenn du feste Arbeitszeit hast, dann bekommst du die Stunden ersetzt, ja.
Nein, tariflich ist es so, dass die Firma aufgrund deiner Arztuntersuchung dir die Zeit nicht als Arbeitszeit geben muss. Dass NUR bei angeordnetem Amtsarzt. Beispiel Zahnarzt. Regeltermin Kontrolle, kein Anlass, keine Arbeitszeit. Egal wann, egal welches Zeitmodell. Anderes Beispiel (aus meiner Firma), nüchterne Blutuntersuchung um 10 Uhr. Egal, welches Zeitmodell, wäre es bei mir Arbeitszeit.
 
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Ok dann ist das wohl einfach nach Gusto der Dienststelle. Gibt einiges was hier zwischen Dienststelle und Personalrat per Handschlag vereinbart ist - solange da keiner richtig dagegen verstößt bleibt das auch so.

Ich fand das mit der Kernzeit immer ganz ok. Man kam nicht in Verlegenheit erst um 10 anzufangen und ich bekam immer easy Arzttermine weil ich die einfach in die Wochenarbeitszeit legen konnte - ich bekam sie ja ersetzt.
 
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Weil die Firma es so akzeptiert hat bzw. sich mit dem BR so geeinigt wurde.
 
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hansstramm schrieb:
Im ersten Ausbildungsjahr war ich leider häufig erkrankt.
Es geht dem AG eben auch darum, dich ordentlich auszubilden.
Grundsätzlich können zu viele Fehlzeiten problematisch werden, um zur Prüfung zugelassen zu werden.
 
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Corto schrieb:
Ich unterstelle dir garnichts
Das habe ich auch nicht gemeint oder behauptet, deine Sichtweise ist ja Verständlich.
Von meinem Arbeitgeber fühlte ich mich aber so, also ob ich was falsch gemacht habe und dafür bestraft werde.

Corto schrieb:
Da würde ich aber einfach "Dienstgang" buchen falls ihr bereits ein Online System habt. Im Zweifel einfach mal bei der Personalstelle anrufen und fragen.
Ich hatte ja extra bei der Personalstelle per Email nachgefragt.
Da hieß es Gleitzeitstunden nehmen.
 
Nein, für mich ist jede Minute für die von der Firma angeordnete Untersuchung Arbeitszeit. Wenn es Freizeit sein soll, brauche ich nicht teilnehmen, so meine einfache Logik.
 
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mrdeephouse schrieb:
Es geht dem AG eben auch darum, dich ordentlich auszubilden.
Bei den meisten Stellen tauscht man eh nur HDMI Kabel oder zählt Drucker 🤣.
mrdeephouse schrieb:
Grundsätzlich können zu viele Fehlzeiten problematisch werden, um zur Prüfung zugelassen zu werden.
Das ist richtig, falls diese überschritten sind muss der Betrieb entscheiden bzw. sich an die IHK wenden.
Ergänzung ()

cartridge_case schrieb:
Und wenn du das nicht machst? Was soll passieren?^^
Naja, das ist dann wahrscheinlich fehlen ohne bescheid zu sagen.
Also vermutlich ein Kündigungsgrund.
cartridge_case schrieb:
Und wie sah die Anfrage an die Personalstelle aus? Was haben die überhaupt damit zu tun?
Ich habe meine Vorgesetzte per Email angeschrieben.
Sie ist von der Personalstelle und hatte mir den Termin mitgeteilt.

Aber alles halb so wild, ich konnte heute Mittag noch einen Zahnarzt Termin Ausmachen, das wollte ich sowieso die ganze Zeit machen.
Dann waren die Gleitzeitstunden wenigstens nicht umsonst, auch wenn ich um 5:00 Uhr aufstehen musste.

Mit den Gleitzeit Stunden ist das so ne Sache.
Das System wurde bei uns erst eingeführt.
Ich hatte davor keine Stunden notiert und mehr oder weniger geraten.
Am Ende hatte ich dann zu viele Gleitzeitstunden.
Manchmal vergisst die Personalabteilung auch Stunden nachzutragen.
Ist ein geben und nehmen.
So sehe ich das zumindest.
Im allgemeinen schaue ich aber schon, dass ich einen Tag Überstunden habe, damit ich im Notfall einen Tag frei machen kann.

Mit den Amtsarzt Stunden bin ich aber eurer Meinung, vielleicht kommt da ja noch was.
Hatte halt heut den Tag Frei genommen/ Gleitzeit Stunden abgebaut, wie es gewünscht war.
 
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hansstramm schrieb:
Mit den Amtsarzt Stunden bin ich aber eurer Meinung, vielleicht kommt da ja noch was.
Hatte halt heut den Tag Frei genommen/ Gleitzeit Stunden abgebaut, wie es gewünscht war.
Hätte ich sicherheitshalber auch so gemacht. Aber eigentlich müsste das Arbeitszeit/Dienstgang sein, da ja betrieblich veranlasst.

Ich bin mir aber nicht mehr ganz sicher wie das im deutschem Arbeitsrecht ist. Also bitte vorsichtig: Eigentlich musste Dich der Arbeitgeber früher für Arztbesuche frei stellen (im Sinne kein Stundenabzug). Mit den Gleitzeitmodellen bekam man dann aber pauschal ca. 20 Stunden pro Jahr gutgeschrieben um sie dafür zu verwenden. Täuscht da meine Erinnerung?
 
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Flexible Arbeitszeit und Gleitzeit ist nicht das gleiche.

Gleitzeit heißt ja nur anfangen zwischen z.b. 7 und 9

Flexibel heißt: irgendwann Stunden machen.
 
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Das mit der Fürsorgepflicht stimmt zwar, aber daraus ergibt sich kein Zwang. Als Angestellter kannst du eine betriebsärztliche Untersuchung ablehnen. Vom Hausarzt darf der Betriebsarzt nur dann die Dokumentation erhalten, wenn du ihn vorher von der Schweigepflicht entbunden hast. Ich würde das nicht tun. Du könntest die Schweigepflichtentbindungen auch nachträglich zurückziehen. Auf jeden Fall würde ich die zuständige Kammer und auch den Personalrat einschalten. Ich glaube nicht, dass man dich einfach so aus der Ausbildung rauskicken kann. Vielleicht geht es dem Arbeitgeber eher um die Frage, wie nach der Ausbildung mit dir verfahren werden könnte.

Mal eine Frage:
Könnte es sein, dass dein Arbeitgeber bei dir eine psychische oder Suchterkrankung vermutet?
 
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hansstramm schrieb:
Naja, das ist dann wahrscheinlich fehlen ohne bescheid zu sagen.
Na ne, die haben es ja angeordnet. Wissen doch genau, wo du bist. Und du sollst ja auch nicht verschweigen, dass du weg bist. ;)
hansstramm schrieb:
Sie ist von der Personalstelle und hatte mir den Termin mitgeteilt.
Na und dann wird einfach nicht ausgebucht. :D
 
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