Ich bezweifle, dass sich die Abmahnanwälte groß um so ein Urteil scheren werden. Der aktuelle Gesetzestext selbst gibt es her, wesentlich höhere Geldsummen zu fordern. Also werden die Abmahner das auch tun und darauf spekulieren, dass sich immer genug Opfer finden, die das akzeptieren und nicht erst vor Gericht ziehen wollen um um ihr Recht zu kämpfen (was schnell wesentlich mehr kostet, als selbst die überhöhten Forderungen).
Der Gesetzgeber selbst müsste eine klare Grenze ziehen, wie viel bei solchen Abmahnungen verlangt werden kann. (Vorzugsweise, dass die erste Abmahnung grundsätzlich kostenfrei ist.) Ohne Ausnahmen und sonstige Schlupflöcher, deren Anwendbarkeit im Einzelfall dann doch wieder vor Gericht geklärt werden muss.
Die Abmahnungsmasche basiert ja gerade darauf, dass man sagt: "Bezahle das Geld oder es geht vor Gericht. Das kostet dich (erstmal) noch mehr Geld und vor allem viel Zeit und Nerven und der Ausgang ist unsicher."
Kostenpflichtige Abmahnungen sind nichts anderes als legalisierte Erpressungen.