News Amtsgericht Hamburg begrenzt Streitwert bei Filesharing

Das wurde auch Zeit, wenngleich ein Amtsgericht keine Gesetze verändern kann die plötzlich in jedem Fall die Kosten ab jetzt auf 155€ limitieren. Gilt das eigentlich für alles, also sind das alle Kosten, die nach dem Erwischtwerden anfallen, oder kommt die eigentliche Strafe noch dazu? Wäre sonst ein verlockendes Angebot... :D
 
Verteilung von Raubkopien in Deutschland bis zu 5 Jahre Gefängniss
Zünden einer ATOMBOMBE :freak: in Deutschland bis zu 5 Jahre Gefängniss (§ 328)

Und mein lieblingsbild zu dem Thema:
pirate-vs-original.jpg
 
etking schrieb:
150€ für einen automatisierten Serienbrief und Porto ist in der Tat sehr viel Geld, da kann man als Abmahnanwalt sehr schnell Millionär werden.

Eben! Und die bisherige "Bagatellgrenze" lag ja sogar bei 100 Euro Gebühren, wurde aber nie angewandt. Sondern immer beliefen sich die Forderungen der "Urheberrechtsvertreter" auf Summen zwischen 400 und 2000 Euro.

Bleibt zu hoffen, daß in Zukunft öfter sachliche Urteile gefällt werden, wozu dank der neuen Regel, daß der Gerichtsort nicht mehr frei wählbar ist, sondern sich nach dem Wohnort des Beklagten richtet, ja doch ein gewisser Anlaß besteht.
 
Ein Verbrechen bleibt ein Verbrechen.

Hier wird wieder dem Täter geholfen statt dem Opfer.


Klar die Abmahnsnwälte sind Schei*e!
Und die überzogenen Strafen auch.
 
Ich find es erstaunlich, daß Menschen immer noch denken, daß Downloaden pauschal illegal ist.
Ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu downloaden ist legal wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind:

a) Es nur für private Zwecke genutzt wird,
b) es keine offensichtlich rechtswidrige Vorlage hat und
c) kein Kopierschutz umgangen wird.

Dieses Werk dann allerdings wieder upzuloaden ist illegal. Ua. weil man aller Warscheinlichkeit nach sich nicht im Besitz eines Originals befindet.
 
wolbe182 schrieb:
Ein Verbrechen bleibt ein Verbrechen.

Hier wird wieder dem Täter geholfen statt dem Opfer.

Wer ist denn das Opfer? Eine Medienindustrie, für die mittels dieser Kopien sogar noch Werbung gemacht wird? Und die bei null "Raubkopie" so gut wie keine weiteren "Originale" verkaufen würden, weil die "Täter" zu den aufgerufenen Preisen nie eine CD/DVD/BluRay kaufen würden, oder ihnen sogar schlicht das Geld dafür fehlt?

Und um den Gedanken mal weiterzuspinnen: Ab wann wird es verboten sein, Freunden ein Musikstück vorzusingen, das man im Radio gehört hat?

http://de.wikipedia.org/wiki/Miserere_(Allegri)

Hier handelt es sich um kulturelle Werte! Und die sind verdammt nochmal älter als dieses kranke System Kapitalismus, wo man Geld besitzen muß, um an der Kultur teilnehmen zu dürfen.
 
Thiann schrieb:
Ich find es erstaunlich, daß Menschen immer noch denken, daß Downloaden pauschal illegal ist.
Ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu downloaden ist legal wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind:

a) Es nur für private Zwecke genutzt wird,
b) es keine offensichtlich rechtswidrige Vorlage hat und
c) kein Kopierschutz umgangen wird.

Dieses Werk dann allerdings wieder upzuloaden ist illegal. Ua. weil man aller Warscheinlichkeit nach sich nicht im Besitz eines Originals befindet.

Endlich einer der sich auskennt, aber dann weißt du auch dass sich über b) viele Leute uneinig sind was wirklich "offensichtlich" bedeutet. Gehen wir mal davon aus du schaust dir den Stream von deiner US-Serie 5h nach Austrahlung in den USA an. Und wir gehen für diesen Fall aus, dass du den Stream speicherst.

a) check
b) hm not sure
c) hm not sure

Und im Zweifel kann dann der Brief kommen
 
isostar2 schrieb:
Verteilung von Raubkopien in Deutschland bis zu 5 Jahre Gefängniss
Zünden einer ATOMBOMBE :freak: in Deutschland bis zu 5 Jahre Gefängniss (§ 328)

Das Geld ist des Deutschen liebsten Kind. Das merkt man an vielen anderen Stellen in Gesetzen. Wenn man jemand anderen Finanziell schadet wird es unverhältnismäßig hart bestraft im Gegensatz zu Schaden am Körper, Seele & Co.
 
Ps: Ach ja: "Raubkopierer" können die Welt durchaus zum Positiven verändern.

So las ich erst vor kurzem, daß in einem Europäischen Land (ich glaube, es war Finnland, oder ein baltischer Staat) sich Leute darüber beschwerten, daß im grenznahen Gebiet, bzw. im Nachbarland die Hollywood-Filme teilweise Monate eher im Kino liefen als bei ihnen zu Hause. Die Begründung war interessant: Die Medienkonzerne zeigen die Filme dort eher in den Kinos, weil sie befürchten, aufgrund der auf dem Schwarzmarkt kursierenden Kopien später ein schlechteres Geschäft zu machen.

Die Gängelung der Kunden, sich vor allem hier im "freien Europa" in eine über Jahre getimte "Verwertungskette" einreihen zu müssen, wurde dort also zugunsten der Kunden aufgeweicht. Und das nur dank der bösen Raubkopierer!
 
Dieses Werk dann allerdings wieder upzuloaden ist illegal. Ua. weil man aller Warscheinlichkeit nach sich nicht im Besitz eines Originals befindet.
Ein Original braucht man doch gar nicht. Man braucht einfach nur das Recht, diese Kopie verbreiten zu dürfen, was dir der Urheber theoretisch einräumen könnte.
 
promashup schrieb:
Das wurde auch Zeit, wenngleich ein Amtsgericht keine Gesetze verändern kann die plötzlich in jedem Fall die Kosten ab jetzt auf 155€ limitieren. Gilt das eigentlich für alles, also sind das alle Kosten, die nach dem Erwischtwerden anfallen, oder kommt die eigentliche Strafe noch dazu? Wäre sonst ein verlockendes Angebot... :D

Lediglich die Anwaltskosten sind auf 155 beschränkt (für einen serienbrief). Dazu kommt dann noch die Schadensersatz Forderung.
Selbst ohne das dieses Gesetz umgangen wird ändert sich an den hohen Forderungen also nichts.

Eine Strafe fällt nur in dem Falle an wenn der Staats Anwalt die Sache nicht einstellt. Bei den Massen Abmahnungen wird es aber fast immer fallen gelassen.
 
WhiteShark schrieb:
Eine Strafe fällt nur in dem Falle an wenn der Staats Anwalt die Sache nicht einstellt. Bei den Massen Abmahnungen wird es aber fast immer fallen gelassen.

Und da stellt sich einem doch die Frage: Warum?

Warum geben die Kanzleien in schätzungsweise 99,x% der Fälle klein bei, wenn die Rechtslage doch so eindeutig ist und es doch nur darum geht, das Urheberrecht zu wahren? ;)
 
Hoffen wir dass es jetzt auch von allen Gerichten so gehandhabt wird.
Die meisten Abmahnkanzleien wählen ja gezielt München aus, auch wenn sie ihren Sitz in Hamburg haben!
Auch vor diesem 155€ Gesetz gab es seit 2008 schon eines zum Schutz vor der Abmahnindustrie der auf 100€ deckeln sollte.
Wurde aber einfach nie angewendet und enthielt das Hintertürchen „in einfachgelagerten Fällen“.
Auch das neuste Gesetz enthält eine, dafür wurde der Beschluss ein paar Stunden vor der Abstimmung noch verschoben um sie einzubauen. Diesmal heißt sie „nach den besonderen Umständen des Einzelfalles“.

Nicht zu vergessen ist auch dass mit dem Gesetz wenn überhaupt nur die Anwaltsgebühren begrenzt werden, aber auf keinen Fall die Schadensersatzforderungen. Diese würden voraussichtlich entsprechen ansteigen und der Verbraucher wäre immer noch nicht vor horrenden Rechnungen geschützt.

Übrigens auch unabhängig davon ob man wirklich eine Rechtsverletzung begangen hat.
Solange man keinen Dritten als Täter oder einen Nachweis z.B. für einen Auslandsurlaub zu der besagten Zeit präsentieren kann, ist man automatisch schuldig und muss zahlen.

du vergisst aber dass die meisten uploads gerade einmal dutzende kb/s sind, der download aber meistens im mb/s bereich ist, also hast du den "film" in 20 minuten geladen, aber in der Zeit lediglich einige Mb's hochgeladen.

Da die meisten sich um's hochladen eh keinen dreck scheren, "aka leechen", ist das nicht - kommerzielle downloaden eigentlich zu vernachlässigen, da die "leecher" eh keinen cent für den "film" ausgegeben hätten...

Ist leider in der Rechtsprechung völlig egal wie viel MB von einem Film, Album etc. hochgeladen wurde.
Auch wenn es nur 1MB war und man selbst das downloaden nach 3 Minuten bei 10% abgebrochen hat, dadurch natürlich keinerlei Schaden entstanden sein kann, hilft es nicht die Forderungen abzuwehren. Die bekommen trotzdem ihre plus minus 1000€ für ein Standardschreiben zugesprochen!
Natürlich völlig unlogisch und eine riesen Sauerei.
Auch das mit dem gewerblich wird nicht so angesehen wie du und die meisten es verstehen würden. Dabei geht es nämlich nicht um die Gewinnabsicht, sonst um die Menge der Werke. Und 20-40 Tracks auf einer CD reichten schon oft locker aus um als gewerblich oder besonders schwerer Fall zu gelten.

Leider profitieren von dieser Abzocke einige Leute der Contentlobby, Politik, Anwälte und Verteidiger,.. deshalb lässt man diese Verbrecher seit Jahren einfach machen.


Warum geben die Kanzleien in schätzungsweise 99,x% der Fälle klein bei, wenn die Rechtslage doch so eindeutig ist und es doch nur darum geht, das Urheberrecht zu wahren?

Das stimmt so leider nicht und dieser Irrglaube wurde schon für viele sehr teuer.
Ein aussitzen und nicht reagieren mag bei einigen geklappt haben, ist aber nicht die Regal.
Die Kanzleien würde es nicht mehr geben, wäre dies eine Möglichkeit den Kosten einfach zu entkommen.
Es wurden in den letzten Jahren einige tausend Fälle tatsächlich vor Gericht gebracht.
Meistens wird dann kurz vor Verjährung Klage eingereicht und dann ist es auch zu spät das Vergleichsangebot noch anzunehmen.
Langwierige Prozesse sind es ja nicht, das geht schon alles wie am Fließband dort.

Ich hoffe dass sich jetzt endlich etwas tut und der Sumpf bestmöglich trockengelegt wird.
Es ist so ein Unding, auch die Firmen die es extra darauf anlegen durch diese Klagen mehr zu verdienen als durch den Verkauf ihrer ach so tollen Werke.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klassikfan schrieb:
Und da stellt sich einem doch die Frage: Warum?

Warum geben die Kanzleien in schätzungsweise 99,x% der Fälle klein bei, wenn die Rechtslage doch so eindeutig ist und es doch nur darum geht, das Urheberrecht zu wahren? ;)
Der Staatsanwalt hat mit der abmahnenden Kanzlei nichts zutun.
Der stellt das Verfahren ein weil eine Verfolgung sich bei solchen Bagatellen nicht lohnt.

Die Kanzlei fordert auf zivilrechtlichem Weg den Schadensersatz und ihre Kosten ein.
Die geben frühestens nach einem widersprochen Mahnbescheid auf.
 
Ist eigentlich bis jetzt schon mal jemand für Downloads über OCH (nicht P2P!) verurteilt worden? Ich rede nur von Downloads, keine Begleittaten wie Upload oder 100 facher Verkauf auf dem Schulhof? Meines Wissens nicht?

Wer heutzutage noch P2P ist entweder ziemlich blöd oder sollte ganz genau wissen, was er macht...
 
Bei Megaupload könnte man höchstens die Leute verfolgen die mit Realdaten angemeldet waren. Also hauptsächlich die Bezahlaccounts die keine anonymen Bezahlmethoden verwendet haben.
Dazu müsste man auch noch Logs darüber haben mit welchem Account was runtergeladen wurde. Diese Logs dürften wohl kaum vorhanden sein.
Und selbst wenn wäre der Aufwand zu hoch den einzelnen zu Verfolgen, denn der Schaden durch einen einfachen Download ist zu gering. Bei einem Spiel bspw rund 50€ Schaden (Kaufpreis). Daraus errechnet sich der Streitwert und das Honorar des Anwalts.

Lediglich die Uploader wären lohnenswert. Aber auch das ist aufwendig, denn der bloße Upload ist völlig legal, solange man es nicht öffentlich macht.
Die Massen an Daten müssten also ausgewertet und geprüft werden ob das öffentlich gemacht wurde oder nicht.

Das Abmahnen aus Tauschbörsen ist da wesentlich lukrativer. Da muss nur die IP gesnifft werden, Provideranfrage, Abmahnung -> alles automatisiert.
Da gehen dann 100k Abmahnungen raus, wenn davon 1% bezahlt (bspw 500€), dann wären das 500k Umsatz ohne großen Aufwand.
 
@isostar2: Und wenn ich mit einem gestohlenen Auto jemanden tödlich verletzte, werde ich auch nur für den Autodiebstahl verurteilt. Ist klar...
 
Ich hätte schon min. 10 gelbe Briefe haben müssen und mehr als 10000,- Zahlen sollen. Zu damaligen BitTorrent Zeiten. Anfangs habe ich noch eine Unterlassungserklärung geschrieben und hinterher einfach garnicht mehr reagiert. Hatte garnicht gewusst das diese Abzockanwälte überhaupt mal vor Gericht ziehen. Größte Saubande die es gibt.
 
Finde die Limitierung auf 100€ auch sehr sinnvoll, allerdings sind davon nicht immer die Schadensersatzkosten betroffen, sondern lediglich der Streitwert, das scheinen aber 2 verschiedene Kostenstellen zu sein, steht zumindest hier....
 
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