Analog zur Wiedereingliederung nach Krankheit, bei neuem Arbeitgeber?

Keylan

Lt. Commander
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Apr. 2012
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Hallo,

Ich habe einen etwas speziellen Fall, und weiß gar nicht so richtig wo ich mit der Suche nach Optionen starten soll.

Ich bin in die Situation gekommen durch Krankheit meinen Job verloren zu haben. Gleichzeitig bin ich jetzt also ohne Beschäftigung und auch schon eine ganze Weile krank geschrieben.
Ja ggf. hätte ich die Kündigung anfechten können/sollen. Defakto war es aber für mich erst mal wichtiger mich mit der Erkrankung auseinander zu setzen, weshalb ich das einem Anwalt in die Hand gegeben habe und einen Vergleich eingegangen bin.

Nun bin ich noch bei weitem nicht 100% wieder fit, aber es geht zumindest nach und nach besser. Die Frage ist wie ich wieder vernünftig in Beschäftigung komme.

Dank Vitamin-B habe schon eine Option. Einen ehemaliger Vorgesetzten der Mitarbeiter sucht und um meine Situation weiß aber eben auch um meine Qualifikation. Er würde mir also eine Anstellung anbieten und ich könnte komplett offen mit der Historie umgehen.

Die Situation ist also ziemlich dicht an einer klassischen Wiedereingliederung, mit dem kleinen Unterschied, dass hier nicht aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis, sondern bei einem neuen Arbeitgeber ein Start anstehen würde.

Das Vorgehen einer Wiedereingliederung mit Ärztlicher Betreuung, erheblicher Flexibilität bei Steigerung der Belastung ect. wäre aber genau was ich mir in meiner Situation wünschen würde.
Alternativ steht auch einfach ein Start in Teilzeit als Option, aber noch ist eine Genesung zum Einsteigen Wochen wenn nicht Monate voraus und ich versuche gerade Optionen zu sondieren.

Eine Betreuung (dauerhaft) durch einen Facharzt ist leider aktuell nicht gegeben, das gibt unser Gesundheitssystem aktuell nicht her und mein Hausarzt füllt die Lücke so gut er kann.

Gibt es ein Analogon zur Wiedereingliederung bei neuem Arbeitgeber? Wenn ja bei wem wird das Angestoßen? Arzt oder Kasse oder Arbeitgeber? (Müssen am Ende ja alle mitspielen)
 
Meines wissens liegt die Zuständigkeit für berufliche Wiedereingliederung (=berufliche Rehabilitation) bei der Deutschen Rentenversicherung (=DRV) in bestimmten Fällen auch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Hast Du mit der DRV schon Kontakt aufgenommen?
 
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