Android Smartphone für beschränkt Geschäftsfähigen einrichten

CB-Andi

Lt. Commander
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Hallo Zusammen,

ich habe aktuell die Situation, dass es in der Verwandschaft einen Betreuungsfall gibt.
Er ist voll jährig hat allerdings ein Handicap und ist nicht voll geschäftsfähig.

Er hat ein Android-Smartphone, dass bisher mit der App "Applock" gesperrt war.
Allerdings ist diese Lösung ehrlich gesagt nicht zufriedenstellend, da hier nicht sehr fein gesteuert werden kann, was ist
zulässig und was nicht.

Daher würde ich nach einer Lösung suchen, wie mann vernünftig auf dem Handy nur gewisse Apps zulassen kann bzw. auch z.B. verhindern kann das anstößige Seiten an gesurft werden oder zusätzliche Kosten entstehen.

Gibt es eine Möglichkeit die Google App Family Link auch für volljährige zu benutzen? Bzw. was sind euch für Lösungen bekannt ohne das man permanent irgendwelche Werbeeinbledungen erhält und trotzdem einen sinnvollen "Schutz" gewährleisten kann?

Mangels Kinder verfüge ich leider über keine Erfahrungen zu diesem Thema, da sich das Problem noch nie gestellt hat.

PS: Falls der Hinweis kommt - Aufklärung der Person hilft leider nichts - .

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Andreas
 
Die Android-Version von Bitdefender (kostenpflichtig) kann app-genau festlegen, ob ein Pin abgefragt werden beim öffnen. Der Pin ist pro App wählbar. Damit könnte man Zugriffsrechte beschränken.
 
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Als Sozialbetreuer in Bereich der Behindertenhilfe muss ich hier kritisch einhaken und auf geltendes Betreuungsrecht hinweisen. "Nicht voll geschäftsfähig" bei einem Volljährigen heißt nicht unbedingt Entmündigung über eine App. Diese Apps sind für Kinder gedacht, nicht für Volljährige, ganz gleich ob mit Handicap oder nicht.

Ich kann natürlich verstehen, dass hier gewisse Gefahren und Ängste da sind. Aber lasst Euch bitte hierzu professionell bei Berufsbetreuern und der Betreuungsbehörde beraten. Natürlich ist das Thema nicht leicht und auch nicht Schwarz oder Weiß. Dabei ist auch die klare Frage, ob ein entsprechender Einwilligungsvorbehalt vorliegt. So oder so muss derjenige lernen, mit dem Gerät umzugehen und das erstmal selbst entscheiden dürfen. Ansonsten ist er ja grundsätzlich nicht in der Lage für so ein Gerät.

Grüße.
 
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CB-Andi schrieb:
Betreuungsfall [...]
Er ist voll jährig hat allerdings ein Handicap und ist nicht voll geschäftsfähig.
[...]
verhindern kann das anstößige Seiten an gesurft werden
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Ich glaube, die Tips von Akula solltet ihr euch zu Herzen nehmen.

Zum Thema unerwünschte Kosten (da ist der Punkt "nicht geschäftsfähig" ja tatsächlich relevant):
Muss es ein Smartphone sein? Oder geht auch ein Non-Smart-Phone und ein Tablet für Medienkonsum? Dann könnten die Fire-Tablets von Amazon interessant sein, denn mit deren ausgefuchster Kinder-Steuerung kann man sicherlich extra Kosten vermeiden, ohne direkt Inhalte zu zensieren.
 
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Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Ich finde es klasse in einem Tech-Forum auch Hinweise weit hinaus über die Technik zu erhalten.

Das zeigt mir ich muss mich genauer ausdrücken.

Also der Betroffene ist nicht geschäftsfähig. Ein Einwilligungsvorbehalt liegt ebenso vor. Ich möchte Ihm die Nutzung einer WhatsApp Gruppe ermöglichen um in Kontakt mit seinen Angehörigen zu bleiben und das ein oder andere Familienbild zu erhalten.
PS: Bitte keinen Hinweis auf den Datenschutz.......

Ebenso dürfen ein paar Spiele genutzt werden.

Daher fasse ich zusammen:

  • Nutzung von WhatsApp
  • Nutzung der Telefonfunktion
  • Nutzung von einigen Spielen (USK 0) --> über Playstore bereits eingestellt

Wie kann ich z.B. die Nutzung von Chrome ganz unterbinden oder zumindest nur möglichst Gewalt- und Jugendfreie Seiten zulassen.

Das es keinen 100% Schutz gibt ist mir vollkommen klar. Es geht nur darum das gröbste auszuschließen und den Menschen vor finanziellen Nachteilen zu bewahren.
 
CB-Andi schrieb:
Gibt es eine Möglichkeit die Google App Family Link auch für volljährige zu benutzen?
Nein das geht meiner Erfahrung nach nicht. Aber was ist wen man einen Account für einen u18 jährigen anlegt? Dann hättest du alle Möglichkeiten.
 
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