Angeblicher Fahrradklau, was kommt da auf uns zu?

Also ich finde schon deine Geschichte unlogisch, und das wird den Herren bei der Polizei sicher auch so auffallen, wenn ihr das nicht besser aufbereitet. ;) Und das würde ich lieber mit Hilfe eines Anwalts tun, auch wenn das etwas kostet.

Das Fahrrad war total defekt, Reifen platt, voll Moos, und trotzdem habt ihr es euch genommen, um damit schneller nach Hause zu kommen?
Das möchte ich mal sehen, wie man angetrunken schneller nach Hause kommt auf einem Rad ohne Reifen...
Und dann hat es dein Kumpel als Zweitfahrrad genutzt und hergerichtet? Alles klar, wenn er nichtmal an seinem eigenen Fahrrad die Kette austauschen kann sondern das reparieren lassen muss, richtet er mal schnell ein verrottetes Fahrrad wiedes her.;)
 
Außerdem müssten bei dem Fahrrad doch deutliche Hinweise auf den ausgedehnten Waldaufenthalt zu erkennen sein, es sei denn dein Kumpel ist "Der Fahrradflüsterer", und hat dermaßen gute Arbeit geleistet, dass es wirkt, als hätte das Bike die letzen Monate in einem Keller/Schuppen unbekannter Herkunft gestanden. :evillol:
 
Du bist nicht verpflichtet eine Aussage bei der Polizei zu machen, ich rate von der Einhaltung des Termines ab, denn du musst nur vor Gericht erscheinen und könntest dich bei einer polizeilichen Vernehmung nur selbst belasten.

Oftmals wird die Sache dann mit einem netten Brief der Staatsanwaltschaft wegen Minderwert fallen gelassen.


Dingens21 schrieb:
Ist das denn "leichter Fahrraddiebstahl" wenn ich es nach ner Weile wieder hinstelle? :)


Nein, wenn das Fahrrad 'nen Alu- Rahmen hat :evillol:
 
@ Rumpelwicht
Mit einem platten Fahrrad kann man fahren.. ist zwar anstrengender aber viel besser als zu laufen. Mit meinem eigenen Fahrrad würde ich nie mit einem platten fahren..mach mir damit nur die Felge kaputt.
Und zu der Sache mit der Kette... Er und ich haben keine Ahnung wie man so eine Kette wieder aufs Fahrrad spannt, geschweige denn, diese Verankerungen zu lösen und wieder festzudrücken.

Reifen wechseln ist ziemlich offensichtlich... Ich wohne in Münster...da hat jeder durchschnittlich 2 Fahrräder... Platte Reifen reparieren können bei uns schon die Kindergartenkinder ^^

@ bennog
Hochdruckreiniger machts möglich ^^
 
Na, so einen will ich haben. Wo kann man den rostentfernenden Hochdruckreiniger denn kaufen? ;)

Also unter dem Strich kommt es hier doch echt auf die Glaubwürdigkeit an. Wenn man sich anschaut mit was für Mühlen die Leute in den Städten teilweise unterwegs sind, dann muss man davon ausgehen, dass alles was noch irgendwie fährt auch jemandem gehört. Wenn keine Teile getauscht werden mussten, dann wird euch kein Richter der Welt abkaufen, dass das Rad tatsächlich als herrenlos angesehen werden konnte.
 
Der Rost ist natürlich nicht abgegangen ;) Aber der gröbste Dreck.
Ich denke mal, dass so gut wie alles gesagt ist und bedanke mich auch herzlichst bei euch für eure Hilfe :)
Mehr als abwarten kann man jetzt nicht. Wir werden den Behörden erzählen, wie es abgelaufen ist und dann gegebenfalls einen Anwalt dazuholen.
Hoffe mal,dass es gut für uns ausgehen wird... Sind nie wegen so was oder Körperverletzung auffällig geworden...nur wegen etliche Verkehrsdelikte ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
*Freak* schrieb:
(...) und dann gegebenfalls einen Anwalt dazuholen.

Nein, absolut unbedingt einen Anwalt hinzuziehen. Eine Verurteilung wegen Diebstahls ist kein Pappenstiel. Eine Verurteilung sollte um jeden Preis vermieden werden.

Für eine herrenlose Sache (das ist vorliegend der Dreh- und Angelpunkt, hier wird sich entscheiden, ob Ihr verurteilt oder freigesprochen werdet) spricht folgendes (mal unterstellt, das war wirklich so):

- Zustand des Fahrrades (Roststellen, platte Reifen)
- Ort des Auffindens (mitten im Wald bei Nacht)
- Fahrrad war nicht gegen Diebstahl gesichert (kein Schloss)

Wenn aufgrund des Gesamtzustandes des Fahrrades davon ausgegangen werden kann, dass es seit langer Zeit am Fundort stand, spricht dies für die Herrenlosigkeit.

Deiner Schilderung nach würde ich Euer Verhalten als fahrlässig bewerten. Einen fahrlässigen Diebstahl gibt es nicht. Entscheidend ist hier, dass Ihr das Fahrrad nicht mitgenommen hättet, wenn Ihr Zweifel daran gehabt hättet, ob es wirklich herrenlos ist.

Diese Begründung müsst Ihr natürlich glaubhaft machen. Das bedeutet, dem Richter müssen zumindest ernsthafte Zweifel bleiben, ob sich das Geschehen nicht tatsächlich so abgespielt hat, wie Ihr schildert. Es gilt im deutschen Strafrecht der Grundsatz in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten).

MfG,
Dominion1.
 
So,
war heute bei der Vernehmung.

Das Fahrrad wurde auf dem Schulweg meines Freundes am 17.12.2007 geklaut(haben wir erst jetzt gesagt bekommen).
Und wir waren zu der Tatzeit in der selbe Klasse gewesen und hatten auch Schule...Für den Kommisar sehr verdächtig. Dabei hätten wir nur 30 Minuten dafür gehabt, wenn wir es gewesen wären.( Hatten von 7.50Uhr bis 16.30Uhr Schule und das Fahrrad wurde zwischen 10.30 UHr und 17UHr geklaut.
Dann hab ich gesagt, dass es aber jeder sein könnte...in der Gegend gibt es mehrere Schulen und unsere liegt am weitesten in der Umgebung von dem Tatort weg. Also wieso sollte er das Fahrrad klauen, wenn er A) zu dem Zeitpunkt selber ein Fahrrad hat und B) eine Schuljahreskarte für den Bus hat und das seine Bushaltestelle 1km von dem Tatort entfernt war und C) dass er dann ziemlich dumm sein müsste, mit einem Fahrrad im Winter knapp 10 Km fahren müsste, um nach Hause zu kommen, wenn er eine Buskarte hat.
Naja...dem Kommisar hab ich nichts neues erzählt... nur wo wir es gefunden haben, wie der Zustand war und was wir nachdem Fahrrad-Fund gemacht haben und was daraus noch wurde.

Ich wurde am Anfang erstmal vom Beschuldigten-Status auf den eines Zeugens abgestuft...
Also bin ich fein aus der Sache raus.

Und die Berichte werden dem Staatanwalt vorgelegt.
Und nach der Erfahrung des Kommisars wird unsere Aktion keine weitere Folgen haben, weil mein Freund ein Geständnis gemacht hat und er zur Tatzeit noch minderjährig war und wir beide überpünktlich zum Termin gekommen sind. Es ist wahrscheinlich, dass beschuldigte Personen bei der ersten Vorladung nicht sofort zum vereinbarten Termin zur Vernehmung kommen oder so.
Außerdem meinte er noch, dass in Münster 10000 Fahrräder pro Jahr (bei 250.000 Einwohner wovon 50.000 Studenten sind) geklaut werden und der Klau und der Fund des Fahrrads war weder spektakulär noch ist Jemand verletzt worden. Also würde der Staatsanwalt das Verfahren einstellen, mangels an Beweisen. Am Supermarkt gabs keine Zeugen und in den Augen des Polizisten gab es wohl auch keinen Sinn für uns das Fahrrad mitzunehmen.

Hoffen wir mal, dass der Kommisar recht hat ^^
 
Hast du ja echt nochmal Glück gehabt.
Münster ist echt schrecklich mit Fahrradklau.
Ich wohne da wieder ab Oktober.
 
*Freak* schrieb:
(...) weil mein Freund ein Geständnis gemacht hat (...)

???

Wie meinst Du das? Meinst Du vielleicht eine Aussage? Wenn Dein Kumpel ein Geständnis abgelegt hätte, dann hätte er ja eingeräumt, das Fahrrad gestohlen zu haben, was ja nach Deiner Sachverhaltsschilderung gerade nicht der Fall gewesen ist.

Wenns soweit ist, sei doch so nett und teile uns mit, was nun geworden ist.

MfG,
Dominion1.
 
nein, ich meine ,dass er gestanden hat, dass er es im Wald gefunden hat und es ein Fehler von ihm war,das Fahrrad nicht zu melden, sondern einfach behalten hat.
 
Ach so, OK. Dann wäre "ausgesagt" das richtige Wort, denn "gestehen" kann man nur eine Straftat, was Dein Kunpel ja offenbar nicht getan hat ;).

Wünsche Dir und Deinem Kumpel alles Gute bei dem Vorgang, und wie gesagt, sei so gut und teile uns mit, wie es weitergegangen ist. Denn selbst wenn eine Verurteilung erfolgen sollte, ist das noch längst nicht aller Tage Abend. Es gibt schließlich auch noch Rechtsmittel gegen eine Verurteilung.

MfG,
Dominion1.
 
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