angestellter kündigt per Telefon, ist das bindend für die firma?

JackBauer

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folgendes

wenn ein angestellter über Telefon anruft und kündigt, ist das für den betrieb das gleiche wie ne direkte kündigung, ne oder

das muss schon schriftlich geregelt werden, ich meine hat der arbeitgeber nun das recht einen zu künidigen auch wenn man nicht mehr will
 
Kündigungen per Telefon sind rechtlich nicht wirksam und stellen auch keinen Grund für eine folgende, einseitige Kündigung seitens des Arbeitgebers dar. Eine Ausnahme könnten Inhalte des Gesprächs sein, die eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses von Seiten des Arbeitgebers für unzumutbar gelten lassen.
 
klingt gut, danke
 
§ 632 BGB:
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§126 BGB); die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Weiterhin gilt:
Das Arbeitsverhältnis kann vom Arbeitnehmer durch eine ordentliche (fristgerechte) oder durch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung beendet werden. Die Kündigung ist in beiden Fällen schriftlich zu erklären! Dazu ist einer Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben zwingend notwendig.

Soweit die Theorie.
 
und wie ist das bei vorzeitiger beendunng oder so des dienstverhältnisses

muss man da urlaubs und weihnachtsgeld zurückzahlen?
 
ok und wenn es den grudn gibt

muss man das dann zurückzahlen!
 
das ist sehr hilfreich, danke

und wie ist das wenn man selbst kündigt, darf man dann während der künidgunszeit in krankenstand gehen,

ich mein wenn man gekünidgt wird ist das selbstverständlich das man dann krankenstand geht, ist das das gleiche dann wenn man selbst kündigt
 
Hä? Verstehe ich nicht. Wieso kann man in den "Krankenstand" gehen, wenn man nicht arbeitet?
 
während der kündigungszeit arbeitet man ja noch, man hat ja so 2-8 wochen oder so kündiungszeit,
 
Die Kündigungszeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Was man in dieser Zeit macht, vereinbart man normalerweise mit dem Arbeitgeber. Aber üblicherweise nimmt man da Resturlaub und macht nicht auf krank, außer man hat keinen Urlaub mehr und der Chef will einen nicht mehr sehen. Aber von einem rechtlichen Anspruch auf Krankenstand während der Kündigungszeit habe ich noch nie etwas gehört. Obwohl man ja auch in dieser Zeit durchaus krank werden kann.
 
Salut,

die Kündigung eines Arbeitsvertrages per Telefen ist ungültig.

JackBauer schrieb:
und wie ist das wenn man selbst kündigt, darf man dann während der künidgunszeit in krankenstand gehen,
ich mein wenn man gekünidgt wird ist das selbstverständlich das man dann krankenstand geht, ist das das gleiche dann wenn man selbst kündigt

sorry, aber das ist echter Bockmist. Warum ist das für dich selbstverständlich daß man in den Krankenstand geht? Geht’s noch? :mad: Ob man gekündigt ist oder ob man selbst kündigt, erst einmal hat man bis zum Vertragsende seinen arbeitsvertraglich geregelten Pflichten nämlich Arbeiten nachzukommen.



Zum Thema: Sollte man innerhalb des Zeitpunkts der schriftlichen Kündigung bis zum Vertragsende krank werden, gelten die in Deutschland üblichen Vorschriften zur Entgeltfortzahlung.

§8 EFZG Beendigung des Arbeitsverhältnisses

(1) 1Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt. 2Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grunde kündigt, der den Arbeitnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt.
(2) Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der in §3 Abs.1 bezeichneten Zeit nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, oder infolge einer Kündigung aus anderen als den in Absatz 1 bezeichneten Gründen, so endet der Anspruch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.


Ob das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen ist, hängt vorrangig von der gültigen Vereinbarung zwischen AG und AN ab, sei es als Bestandteil des Tarifvertrages, des Arbeitsvertrages, als Ergänzung dazu oder als Schreiben zum WG.
 
Dazu sei noch gesagt, dass man auch Absprachen mit dem Arbeitgeber treffen kann, die beiden Seiten zugute kommen.

Als ich zB damals gekündigt habe um meine Ausbildung in einem anderen Betrieb weiterzumachen war es irgendwas Anfang des Monats (ich glaube der 7te oder so). Ich habe meinem offiziellen Vorgesetzten gesagt dass ich kündigen möchte.
Ich habe mich dann nur kurz 5 min hingesetzt und einen knappen Text formuliert, der ausdrückte, dass die Kündigung auf meinen Wunsch hin erfolgt.
Ich wurde dann noch gefragt ob ich die Kündigung sofort oder zum 31ten des Monats haben möchte.
Ich habe daraufhin gesagt, dass ich sofort aus dem Arbeitsverhältniss scheiden möchte und auch keinen Anspruch auf das restliche Monatsgehalt erhebe und auch keine Urlaubstage die ich noch übrig hatte nehmen möchte. Einfach nur Kündigen ohne irgendwelche Mätzchen.

10 min später konnte ich unbehelligt durch die Tür gehen.

Denn anders gewendet: Ich glaube auch der Arbeitgeber hat keine Lust einen zwangszuverpflichten noch eine Weile Arbeit abzuleisten wenn er genau weiß, dass derjenige mal gar kein Bock hat und entsprechend sich auch nicht anstrengen wird. Da ist es wohl für beide Seiten besser den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen.
 
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