Anzeige wegen Datenveränderung

bin ich nicht der einzige der das so sieht ;)
 
Kinder... die geschädigte Person hat aber die "Schlüssel" nicht stecken gelassen.
Ist und bleibt ein Vebrechen! Der Wille zum Vebrechen war da.
Zudem kann so gut wie jedes "menschliche" Passwort geknackt werden, nicht jeder hat ein PW das z.B. "30" Stellen lang ist.

btw: auch das wegfahren mit einem offen stehenden Fahrzeug ist verboten. -.o
 
Naja Vergesslichkeit ist keine Straftat die man bestrafen muss!

Ich hab schon uffe Straße Autofahrer darauf aufmerksam gemacht das sie ihren Tankdeckel vergessen haben und alles offen ist... Muss ich denn gleich zucker reinschütten nur weil der oder die vergessen hat den Tank zu schliessen?

Eine Straftat ist eine Straftat.. gäbe es keine Straftäter könnten wir Türen unverschlossen lassen... Millionen von Jobs wären unnötig :p Ach wie gut das es Verbrecher gibt *würg*

Nein also echt mal... ich hab auch schonmal mein Schlüssel übe rnacht inne Tür gelassen hier.. meine Nachbarn auch des öfteren... da klingelt man halt und sagt es... und nicht geht rein und räumt heimlich aus was geht...

Dumm ist einzig und allein das es Menschen gibt die anderen Schaden wollen.
SCHÄDLINGE..........

Und diese Schädlinge muss man bekämpfen (besser noch die Ursachen wodurch sie enstehen, das ist effektiver, macht aber kaum jemand... leider).

Das ne Versicherung bei sowas nicht Zahlt iss klar, steht ja auch so im Vertrag ;)
Diebstahlversicherungen gibts ja auch nur weils Diebe gibt :p
Und denen muss man es so schwer wie möglich machen.

Was ich manchmal für Passwörter zu sehen bekomme da schütel ich auch nur den Kopf *G*
Auf einer Seite lautet meines z.b. ******************** und sollte lang genug sein (Alphanumerisch) ;)

Aber wenn meines Ryo heissen würde dann wärs doch nicht meine schuld wenn sich jemand das zunutze macht...

Kurz gesagt: erhöhte sicherheitsmaßnahmen sind bedauerlicherweise nötig, aber nur weil es Menschen gibt welche andere Ausnutzen oder Ausnehmen etc.

Das Schweift zu sehr ab... könnte man glatt nen Thema aufmachen mit dem Titel "Ist es gerecht jemanden zu beklauen nur weil er sich nicht gut genug abgesichert hat oder etwas vergessen hat" :p
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zum Topic:
Selbst wenn ihr das PW gegeben worden wäre hätte die Täterin ja nicht das Recht gehabt eMails in ihrem Namen zu versenden oder gar den Account zu löschen.

Bin ja mal gespannt was in einigen Monaten nun bei der Geschichte rauskommt ;)
 
morphium schrieb:
wenn dein passwort in einer datenbank gespeichert wird (was bei einem forum ja vorkommen soll ;) ), wird es verschlüsselt... logisch, sonst kann jeder admin der zugriff auf die db hat, dein passwort lesen... hier isses gut erklärt
http://de.wikipedia.org/wiki/Md5#MD5-Hashes

Das ist nicht bei allen Foren so.
Bei Foren, die anbieten, das "vergessene" Passwort per email an den User zu schicken, verschlüsseln das Passwort NICHT in der Datenbank und somit kann JEDER Datenbankadmin das Passwort einsehen.
 
einfach sagen, das du nix sagst und es verläuft im sande... Würde mich wundern wenn da noch was kommt.

die gerichte haben sicherlich was anderes zutun
 
Die "junge" Dame ist leider schon 29... Und das PW der anderen war wirklich mehr als einfach... Ist nicht jeder dafür verantwortlich seine Daten aussreichend zu schützen? Wenn ich als PW den Namen meines Kindes nehme ist das doch zu einfach für andere Personen Zugriff auf meine Daten zu haben? Ist doch dann schon fahrlässig, finde ich zumindest... Gut ist vielleicht nicht die feine englische Art was sie gemacht hat aber naja... Hintergründe für die Aktion gibt es ja auch, was das Ganze auch nicht entschuldigt, aber meint ihr nicht das die Polizei nix besseres zu tun hat? Zudem sie ja vorher nie straffällig geworden ist...

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Ach ja die Vorladung kam direkt von der Polizei, und es ist auch keine Vernehmung wegen Anschuldigung sondern als Zeugin...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Doppelpost entfernt. Die Regeln rufen.)
Das hat meiner Ansicht nach nichts mit "Polizei hat nix besseres zu tun" zu tun. Eine Anzeige gegen Unbekannt wurde erhoben und deine Freundin als Täter identifiziert. Natürlich wird es zur Anklage kommen, warum sollte es nicht?

Ist doch dann schon fahrlässig, finde ich zumindest
Womöglich war das Kennwort wirklich sehr leicht, ... aber was gibt deiner Freundin das Recht sich einzuloggen? In dem Sinne ist das für mich auch kein "hacken", sondern Passwort erraten oder hat Sie sich bei MySpace oder dem Rechner der geschädigten eingeschleust?

In dem Sinne, dass sie schon 29 ist glaube ich weniger an Sozialstunden, aber da in dem Sinne kein "hack" stattfand auch keine Freiheitsstrafe, auch Bewährung schließe ich demnach aus. Wird wohl ne Geldstrafe bleiben, ob wenig oder viel obliegt dem Richter.
Es wäre mir allerdings peinlich genug hier ertappt worden zu sein ...tzz
 
Als Zeuge? iss ja witzig... naja solange sie nicht so doof iss und sich selber belastet mit ihrer Aussage :D


S+A schrieb:
Ist nicht jeder dafür verantwortlich seine Daten aussreichend zu schützen?

Ja.


S+A schrieb:
Wenn ich als PW den Namen meines Kindes nehme ist das doch zu einfach für andere Personen Zugriff auf meine Daten zu haben? Ist doch dann schon fahrlässig.

Nein... viele Leute nehmen Namen aus dem Freundes oder Familienkreis oder Geburtsdaten... das ist allgemein bekannt... aber da man ja idr. die Person nicht kennt weis man nicht was für einen Namen oder Datum man nehmen müsste... ergo man müsste es erstmal ausprobieren... das kommt dem paswort erspähen gleich...

Es ist übrigens genauso Illegal sich einzuloggen wenn Du das passwort kennst... wobei das alleine noch nicht soo schlimm ist. Schlimm wird es erst wenn du etwas am account änderst oder emails sendest etc... also etwas ohne genehmigung in ihrem Namen machst. Das ist in etwa so wie wenn Du die PIN der Bankkarte deiner Mutter hättest und ihr die Karte klaust um Geld abzuheben ohne ihre Genehmigung.


S+A schrieb:
meint ihr nicht das die Polizei nix besseres zu tun hat?
Was besseres als Verbrechen aufzuklären?

Z.B.? Vielleicht die Straße Fegen? :D

Nein also doe Polizei hat nunmal JEDEN Kriminellen zu verfolgen... diejenigen die bei einer Straftat erwischt werden meckern dann natürlich das es viel bösere Kriminelle gibt... das ist soweit auch richtig.. aber nur weil jemand noch Krimineller ist gibt es ihm nicht das recht auch Kriminell zu sein... nach dem Motto.. ich hab den Kerl doch nur zusammengeschlagen, der andere Typ da hat jemanden erschossen also lassen sie mich in ruhe.... *G*


S+A schrieb:
Zudem sie ja vorher nie straffällig geworden ist...
Weshalb sie auch keine oder nur eine geringere Strafe zu erwarten haben dürfte ;)
 
Ich finde, daß der Knackpunkt das versenden der Mails und vor allem das Account-Löschen ist und bei einer 29jährigen kann man das nicht mal mehr mit kindlicher Unreife erklären.

Ob das Kennwort einfach zu raten war, ist völlig irrelevant: Selbst wenn ich meine Geldbörse offen auf dem Tisch liegen lasse und jemand klaut sie, ist es trotzdem Diebstahl.

Und die Frage, ob die Polizei nicht bessers zu tun hat, finde ich schon hart. Immerhin geht es hier nicht um eine Ordnungswidrigkeit wie falsch parken, sondern um eine Straftat, deren voller Umfang erst noch aufgedeckt werden muss. Immerhin könnten die versendeten Mails ja auch Inhalte gehabt haben, die dem Image der Accountinhaberin schaden.
 
naja sicherlich müssen sie dem nachgehen, aber wenn se nix sagt hat es sich erledigt.

Es besteht kein Öffentliches Interesse die sache zu verfolgen, daher wird es eingestellt.
Beim falschparken siehts da anders aus, da wirste sehr warscheinlich verknackt.

Das ist so auch falsch, sicherlich ist es diebstahl aber die strafe fällt geringer aus.

Ob das Kennwort einfach zu raten war, ist völlig irrelevant: Selbst wenn ich meine Geldbörse offen auf dem Tisch liegen lasse und jemand klaut sie, ist es trotzdem Diebstahl


Gruß Ulf
 
Jo wenn sie sich nicht selber belastet wird dann wohl der Rechner von wo die IP herstammt (also ihrer?! ;)) von der Polizei mal ebend mitgenommen.

Einer aus der Nachbarschaft hatte auch mal das vergnügen das ihm 2 Rechner weggenommen wurden wegen mist bei eBay den er wohl machte.

Plyfix schrieb:
Immerhin geht es hier nicht um eine Ordnungswidrigkeit wie falsch parken

Nanana... falsch parken kann extrem gefährlich sein....

z.b. wenn die Feuerwehr auf einmal nicht mehr vorbei kommt und dadurch Menschen stebren (kommt oft genug vor...)

Oder anderen die Sicht behindert wird und dadurch ein Unfall entsteht usw...
 
Traurig zu lesen, was manche für eine Ansicht von Gerechtigkeit haben. :rolleyes:
Ich kann mich mit RyoBerlin total identifizieren und bin erschrocken über einige Kommentare.

Es wurde schon alles gesagt und ich hoffe, dass die Freundin ihre gerechte Strafe bekommt.
 
Wenn die Frage ernst gemeint wäre dann würde ich sagen...
Fahrlssigkeit ist keine Straftat
 
Martin.P schrieb:
Also bei mir am Rechner loggen sich wohl manchmal Freunde bei mir ein wie z.b. in ICQ, Schuelervz und email. Und speichern das Password. Also könnte ich sie Anzeigen wegen fahrlässigkeit und zu verführung des einlogens wie auch immer :rolleyes:?

Falls sich das auf meinen Post bezieht.
Tut mir Leid.. aber geh sterben. Billige Polemiken.. was soll das. Ich habe nirgendwo explizit oder implizit gesagt, dass "eins auf die Mütze bekommen" eine Anzeige bedeuten soll.





Aber schließt ruhig eure Autos und Wohnungen nicht ab.. Und wenn die Versicherung dann nicht zahlen will, schön darauf pochen, dass man ja nichts unrechtes getan hat.
 
Jace schrieb:
Aber schließt ruhig eure Autos und Wohnungen nicht ab.. Und wenn die Versicherung dann nicht zahlen will, schön darauf pochen, dass man ja nichts unrechtes getan hat.

Versicherungen und Polizei sind 2 paar schuhe.

Bei der Versicherung steht im Vertrag das sie bei Fahrlässigkeit nicht Zahlen.
Ob die Versicherung Zahlt oder nicht ist der Polizei bei Ihren Ermittlungen egal...
 
Jace schrieb:
Falls sich das auf meinen Post bezieht.
Tut mir Leid.. aber geh sterben. Billige Polemiken.. was soll das.

Das frage ich mich auch, was Deine billige Polemik soll. Fehlen Dir die Argumemte? Ich fand seinen vergleich jedenfalls passend.

Ich habe nirgendwo explizit oder implizit gesagt, dass "eins auf die Mütze bekommen" eine Anzeige bedeuten soll.

Schlimm genug, daß Du es in Ordnung findest, wenn Fahrlässige geschädigt werden. Immer dran denken: Es geht hier um eine Straftat!

Aber schließt ruhig eure Autos und Wohnungen nicht ab.. Und wenn die Versicherung dann nicht zahlen will, schön darauf pochen, dass man ja nichts unrechtes getan hat.

Und was hat das mit dem vorliegenden Fall zu tun?

Um bei Deinem Beispiel mit der Wohnung zu bleiben: In diesem Fall war die Wohnung abgeschlossen, aber der Schlüssel lag im Blumentopf und die Täterin ist drauf gekommen. Trotzdem ist sie widerrechtlich in die "Wohnung" eingedrungen und das ist und bleibt strafbar.

RyoBerlin schrieb:
Nanana... falsch parken kann extrem gefährlich sein....

Unbestritten! Aber es ist keine Strftat.
 
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