Arbeitgeber möchte mir Zeit für das Studium nicht einräumen - Vertragsbruch?

BuzzAMK schrieb:
Nach 9 Stunden Arbeit ist man kaputt. Insbesondere jetzt, wo viel mehr los ist als normal.
Andere studieren neben dem Job ohne freistellung vom AG zu bekommen. Sorry, aber das ist jammern auf ganz hohem Niveau.

Und du scheinst dich immer noch dagegen zu wehren zu verstehen, was eine Prüfungleistung ist... Es ist nicht die Prüfungsvorbereitung. Die Prüfungsleistung ist die Klausur an sich. Dich zur Prüfungsleistung freistellen bedeutet also nicht mehr als dir am Prüfungstag freizustellen. Rein rechtlich verhält sich dein AG höchstwahrscheinlich nicht falsch. Wenn du weiter kommen willst, wirst du mit der rechtlichen Keule daher vermutlich nicht weit kommen. Einen Kompromiss zu erarbeiten wird da für dich wohl eher zielführend sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton
@Mustis Ich glaube du verstehst mich falsch. Mir geht es nicht um die Klausurvorbereitung, sondern um die Forschungsarbeit die ich mit Praxisbezug auf der Arbeit schreiben muss.

"Andere studieren neben dem Job ohne freistellung vom AG zu bekommen."

Das mag ja sein, aber das sind dann Werkstudenten, die maximal 20 Stunden die Woche arbeiten dürfen. In meinem Vertrag steht 38,5 - also fast doppelt so viel.

Klar, dass der Betrieb mich nicht für Klausurvorbereitungen etc. freistellen muss. Das macht auch 0 Sinn, da die Klausuren vor Beginn der Praxisphase geschrieben werden und ich irgendwo selber schuld wäre, wenn ich durchfalle. Aber das ist hier ein anderer Fall.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Fuchiii und IT Influencer
BuzzAMK schrieb:
Forschungsarbeit die ich mit Praxisbezug auf der Arbeit schreiben muss.
Ich glaube das haben ich und ein paar andere hier missverstanden.

Das ist ein Problem da:
Eigentlich ist das ganze in deiner Prüfungsordnung geregelt. Da steht drin wie welcher Nachweis zu erbringen ist. Das kann/darf der Prof und auch die Uni nicht ändern, die Prüfungsordnung unter der du dich eingeschrieben hast(!) ist quasi ein Vertrag mit der Uni und die dürfen die Rahmenbedingungen wie Prüfungsmodalitäten nicht ändern. Das ist offensichtlich erst recht wichtig, wenn du gleichzeitig arbeitest.
Aber: Die Länder haben den Unis jetzt zu Covid-19 zum Teil weitreichende Spielräume gelassen das zu ändern. In §7(1) der NRW Corona-Epidemie-Hochschulverordnung heißt es z.B.: "(1) Die Form der in der Prüfungsordnung geregelten Prüfung kann durch eine andere Form ersetzt werden. "

Hier kann ich wiederum verstehen, dass der AG das scheiße findet und sich da nicht daran anpassen will, dass es sich die Uni einfach macht.
Ich würde mich an deiner Stelle damit mal an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wenden, der ist dafür zuständig. Darüber hinaus ist die Fachschaft (so vorhanden) dafür zuständig hier deine Perspektive in die Gremien zu tragen. Eventuell besteht eine gute Lösung ja darin, ein Semester länger zu studieren? Wird aber vermutlich sehr schwierig, da duales Studium?

Jedenfalls muss die Uni dir die Möglichkeit bieten, dein Studium regulär ohne Zusatzsemester abzuschließen. Dagegen verstößt sie, wenn sie dich zwingt, außerhalb der Vereinbarungen Arbeiten anzufertigen, die du gar nicht anfertigen kannst. Darauf solltest du wie gesagt den vorsitzenden des Prüfungsausschusses die Fachschaft hinweisen. Andererseits ist in NRW eben auch die Regelstudienzeit um 1 Semester erhöht wegen Corona. Es könnte sein, dass du die sog. Arschkarte gezogen hast, falls dein Bundesland genau wie NRW erlassen hat: "Die Unis mögen tun, worauf auch immer sie Lust haben, jegliche Restriktionen und Überprüfungsprozesse ob das so in Ordnung ist sind aufgehoben".

Weitere Idee: Das ganze wird in mündliche Prüfungen umgewandelt. Falls du diesen Weg gehen willst solltest du dich zuerst an den Prof wenden, möglichst persönlich/videochat in der Sprechstunde. Oder fragen wann er im Büro ist und du vorbei kommen kannst, da sich durch Corona und die Änderungen spezielle Schwierigkeiten für dich ergeben haben.
Und da dann deinen Fall vortragen. Wenn der Prof sich darauf einlässt, dann würde sich der Prüfungsausschuss dem vermutlich nicht verweigern aktuell.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton
BuzzAMK schrieb:
Das mag ja sein, aber das sind dann Werkstudenten, die maximal 20 Stunden die Woche arbeiten dürfen. In meinem Vertrag steht 38,5 - also fast doppelt so viel.

Ich studiere auch neben meiner Vollzeit-Tätigkeit :)
Und ich bin mit nichten ein Werksstudent. Es gibt also solche und solche.
 
BuzzAMK schrieb:
Das mag ja sein, aber das sind dann Werkstudenten, die maximal 20 Stunden die Woche arbeiten dürfen. In meinem Vertrag steht 38,5 - also fast doppelt so viel.
Ne ich rede von Vollzeitangestellten, die ganz normal 40 Stunden die Woche arbeiten und nach dem Job und am We studieren.
BuzzAMK schrieb:
ondern um die Forschungsarbeit die ich mit Praxisbezug auf der Arbeit schreiben muss.
Das kam dann aber so nicht rüber bezungsweise hast du das so nciht geschrieben (falls überlesen sorry) Sondern dass statt der Prüfung eben eine Forschungsarbeit/eine Projektarbeit geschrieben werden muss. Hatte das als Hausarbeit verstanden. Wenn du das aber auf der Arbeit mit Praxisbezug schreiben sollst, wieso willst du dann freigestellt werden? Das verstehe ich nicht so ganz. Unabhängig davon wäre das aber ohnehin ein coroan bedingter Sonderfall und müsste entsprechend mit dem Bildsungträger geklärt werden. Vll ist deinem AG die Situation auch so gar nicht bewusst.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton
Mustis schrieb:
Ne ich rede von Vollzeitangestellten, die ganz normal 40 Stunden die Woche arbeiten und nach dem Job und am We studieren.

Naja, er arbeitet 38,5h :rolleyes:


Ich muss auch dazu sagen ein duales Studium ist nicht gleichzusetzen mit völlig anderer Job + extra Studium.

Nur mal so...

Mustis schrieb:
Wenn du das aber auf der Arbeit mit Praxisbezug schreiben sollst, wieso willst du dann freigestellt werden?

Ich habe das so verstanden das die Firma das nicht juckt und er das privat machen soll (kein Einzelfall so etwas)
Die verdienen schließlich nur Geld wenn er regulär arbeitet.
 
Mustis schrieb:
Unabhängig davon wäre das aber ohnehin ein coroan bedingter Sonderfall und müsste entsprechend mit dem Bildsungträger geklärt werden. Vll ist deinem AG die Situation auch so gar nicht bewusst.
Uni verstößt gegen die Abmachung mit dem AG, der sagt daher dass das nicht sein Problem sei. Uni sagt, dass sie das darf weil das Land wegen Corona das Recht dazu eingeräumt hat. Müsste eventuell im Zweifelsfall vor dem Verwaltungsgericht(?) verhandelt werden ob das Land solche Verordnungen erlassen darf.
Oder es gilt das was im Studienvertrag so vage nur beschrieben steht und der AG müsste sich theoretisch beugen. Keine Ahnung.
 
IT Influencer schrieb:
Naja, er arbeitet 38,5h
Du hast immer noch nicht kapüiert, was ein duales Studium ist oder was soll die Bemerkung? Er arebitet 38,5h während des Praxisteils. Nicht 12 Monate durch... Und ja, das ist was komplett anderes als ein Vollzeitjob + Studium nebenher. Weil da gibts keine Theorieblöcke wo ich nur Vorlesungen habe und nicht zur Arbeit muss...

@BeBur ja eben. daher wird er um einen kompromiss nicht herumkommen. Der Klageweg ist hier vermutlich schon zeitlich bedingt nicht zielführend.
 
@Mustis
Und du glaubst er macht während der Praxis gleichzeitig Theorie oder was soll deine Bemerkung?
Sorry, aber ich habe den Verdacht du kannst nur googlen, ich habe selber ein duales Studium erfolgreich abgeschlossen.
Woher kommt dein Wissen? Wenn ich andere Threads lese bist du scheinbar auch Jurist, etc..?
Bitte mal konkret deinen Lebenslauf schildern!

Ich habe auch mit Sicherheit besser verstanden was der Threadersteller wissen will, du fragst dich hier die ganze Zeit Sachen die selbst Laien jederzeit wissen und schreibst dann hinterher (wenn dich jemand korrigiert) du hättest das alles doch gewusst und schreibst noch schnell was von google (siehe letzte 2-3 Postings, lol!)
 
IT Influencer schrieb:
Bitte mal konkret deinen Lebenslauf schildern!
lol ganz sicher nicht. Was hat das damit zu tun ob ich selber eines gemacht habe oder nicht? und das ich Jurist bin habe ich nirgendwo behauptet.
IT Influencer schrieb:
was der Threadersteller wissen will,
Warum hast du ihm dann keine Problemlösung nennen können außer sich rechtswidrig krank zu melden wenn er es nicht ist und damit ein mieses Arbeitszeugtnis, ne Abmahnung bis hin zur eine fristlosen Kündigung ggf. zu raten?
 
Abmahnung und fristlose Kündigung bei Attest?
Man merkt wie viel Ahnung du hast...


Naja, ich habe das angemerkt da du mir unterstellst ich hätte keine Ahnung von dualem Studium.

Da du hier den Besserwisser spielst und dir mehrfach gesagt wurde das deine Angaben alle falsch sind, wäre es schon interessant welchen Hintergrund du hast, die deine Behauptungen untermauern.

Hinterher irgendwas berichtigen über google bringt hier niemanden etwas, außer vielleicht deinem eingebildeten Ego. Oder warum macht man so etwas?

Wenn du meine Beiträge gelesen hättest, wüsstest du auch genau was ich abgewogen habe und das letzte ausführliche Posting vom Threadersteller hat genau in die selbe Richtung argumentiert.
 
Wer hier Ahnung hat...

Ein fingiertes Attest, kein Attest. Wenn der Arbeitgeber es nachweisen kann, dann ist das eine fristlose Kündigung wert. Grundsätzlich animierst du mit diesem Vorschlag also ein äußerst fragwürdiges Verhalten, welches schwere Konsequenzen nach sich ziehen kann.

IT Influencer schrieb:
Naja, ich habe das angemerkt da du mir unterstellst ich hätte keine Ahnung von dualem Studium.
Nö habe ich nicht, ich habe eine Frage gestellt, weil dein Einwurf in keinem Zusammenhang mit der Aussage des Vollzeitarbeitenden ist. Ein dualer Student arbeitet nicht Vollzeit. Ein dualer Student arbeitet Blockweise.
IT Influencer schrieb:
Da du hier den Besserwisser spielst und dir mehrfach gesagt wurde das deine Angaben alle falsch sind,
Aha, wo soll das gwesen sein?
 
und wie realistisch ist das?

man kann sich auch bei Erkältung eine Woche krank schreiben lassen - muss es aber nicht.

Will mal sehen wer da wie etwas nachweist. Du drehst dir das doch wie du es willst, dann frag ich mich warum du hier überhaupt Leute beraten willst, wenn du in deiner ausgedachten Welt lebst.


Mustis schrieb:
Ein dualer Student arbeitet nicht Vollzeit. Ein dualer Student arbeitet Blockweise.

Solche Aussagen sind Wortklauberei. Das Posting vorher hast mir versucht zu unterstellen ich wüsste nicht das duales Studium aus Blockunterricht besteht - was schon reichlich merkwürdig ist - aber das ist besonders lustig. Er arbeitet doch über Monate die 38,5 Stunden die Woche und hat dann wieder Theorie.
Hier geht es um einen theoretischen Teil, für den er freigestellt werden möchte.

Verstehst du es eigentlich wirklich nicht oder ist das so schwierig für dich?

Da du mir hier Sachen vorwirfst die man nicht mal mehr im ersten Semester als Joke bringt kann ich mir denken warum du plötzlich nichts zu deinem Werdegang sagen möchtest!
 
IT Influencer schrieb:
und wie realistisch ist das?
Also bewertet man so Verhalten daran, wie wahrscheinlich es ist, das man auffliegt? ernsthaft jetzt? Ansonsten scheint es bei dir ja argumentativ nicht mehr weit her zu sein, oder was sollen die persönlcihen Anfeidnungen?

IT Influencer schrieb:
Solche Aussagen sind Wortklauberei.
Lol, nein das nennt sich Fakt.

IT Influencer schrieb:
Das Posting vorher hast mir versucht zu unterstellen ich wüsste nicht das duales Studium aus Blockunterricht besteh
Du kannst das noch oft wiederholen, dadurch wird es nicht korrekter. ICh habe das nicht. Ich habe eine Frage gestellt, die 2 ALternativen stellt. Weißt du es nicht ODER was wolltest du damit sagen?
IT Influencer schrieb:
Hier geht es um einen theoretischen Teil, für den er freigestellt werden möchte.
Nein geht es ja wohl nicht, er schrieb doch, dass es eine Arbeit mit Praxisbezug ist, die er auf Arbeit zu schreiben hat:
BuzzAMK schrieb:
die ich mit Praxisbezug auf der Arbeit schreiben muss.
IT Influencer schrieb:
warum du plötzlich nichts zu deinem Werdegang sagen möchtest!
Ganz einfach! Weil es weder Thema ist, noch zum Thema beiträgt und so in der Öffenlichkeit absolut nichts zu suchen hat! Ansonsten erzähl doch mal wie dein Werdegang ist, wie es zurzeit mit Frau/Freundin läuft und was Oma Ilse derzeit so macht...

Warum konnt mir der "argumentative" Stil mal wieder so bekannt vor?
 
Mustis schrieb:
lso bewertet man so Verhalten daran, wie wahrscheinlich es ist, das man auffliegt? ernsthaft jetzt? Ansonsten scheint es bei dir ja argumentativ nicht mehr weit her zu sein, oder was sollen die persönlcihen Anfeidnungen?

Wie genau stellst du dir in deiner Traumwelt denn vor wie das aussieht wenn man krank macht?

Du wirst es kaum glauben, die einen sind so schlau und holen sich ein Attest und sind damit auch juristisch abgesichert, die anderen fehlen unentschuldigt und verlieren die Zulassung, den Job, whatever.

Kann dir anscheinend nicht passieren? Kennst keine Menschen aus der Arbeitswelt, kann das sein?

Mustis schrieb:
Lol, nein das nennt sich Fakt.

Ja, genau. Und der Fakt ist, er hat mehrere Monate Praxis und möchte einen Theorie Teil von der Uni (der ihm vorgegeben ist) in der Praxiszeit machen und dafür eine Freistellung. Hat der TE nur mehrmals erwähnt.
Verstehst es immer noch nicht?
Was bringen deine Aussagen? Genau, nichts!

Mustis schrieb:
Nein geht es ja wohl nicht, er schrieb doch, dass es eine Arbeit mit Praxisbezug ist, die er auf Arbeit zu schreiben hat:

Lies mal das letzte Posting von Ihm wo er selber überlegt krank zu machen.
Der AG will es ihm nicht erlauben und schon im Startposting stand er will dafür freigestellt werden.
Erneut gehst du nicht aufs Thema ein und denkst dir was dazu. Keine Ahnung warum?

! Wertlos.
 
IT Influencer schrieb:
Du wirst es kaum glauben, die einen sind so schlau und holen sich ein Attest und sind damit auch juristisch abgesichert,
Sind sie nicht. Ein fingiertes attest ist ganz sicher nicht juristisch abgesichert. Und er wäre nicht der erste der damit auffliegt.
IT Influencer schrieb:
Verstehst es immer noch nicht?
Doch, du offenbar aber immer noch nicht, was eine Prüfungsleistung ist und wann diese so stattfindet.

Damit ist aber auch gut. Außer wiederholungne und persönlicher ANfeidnungen kommt ja ohnehin nichts. Wenn du der Meinung bist, das man im Recht ist und juristisch abgesichert wenn man "krank macht" bitte. Dein Ding. Leb damit, dass andere auch in der ganz realen Welt eine andere Ansicht dazu haben. Das darfst du aber gern mit deinem AG mal im Detail besprechen, wie der dazu steht in seiner "Traumwelt".
 
Das läuft nicht so ab wie du dir das vorstellst - sag mal hast du jemals soziales Leben gehabt oder daran teilgenommen?

Man lässt sich eben gleich die ganze Woche krank schreiben wenn man leichten Husten oder was auch immer hat. Ganz einfach.

Da ist nicht viel mit fingiert und gegen Attest kannst du gar nichts machen außer du gehst dann zu einer Party wo jemand Bilder von dir macht.

Oder das eine mal als alle bei der Prüfung beim selben Arzt waren und das aufgeflogen ist.

Kannst es ja ohne Attest belassen und etwas "fingieren"
 
Fuchiii schrieb:
Ein Attest von einem ARZT ist immer rechtsgültig.
Wir reden aber von einem fingierten. Und das ist nur solange rechtsgültig, wie der AG es nicht nachweisen kann, dass es fingiert ist.

Davon abgesehen, wie soll ihm eine Krankschreibung helfen wenn er ich zitiere erneut:
BuzzAMK schrieb:
Forschungsarbeit die ich mit Praxisbezug auf der Arbeit schreiben muss.
diese auf Arbeit schreiben soll?
 
Zurück
Oben