BuzzAMK schrieb:
Forschungsarbeit die ich mit Praxisbezug auf der Arbeit schreiben muss.
Ich glaube das haben ich und ein paar andere hier missverstanden.
Das ist ein Problem da:
Eigentlich ist das ganze in deiner Prüfungsordnung geregelt. Da steht drin wie welcher Nachweis zu erbringen ist. Das kann/darf der Prof und auch die Uni nicht ändern, die Prüfungsordnung unter der du dich eingeschrieben hast(!) ist quasi ein Vertrag mit der Uni und die dürfen die Rahmenbedingungen wie Prüfungsmodalitäten
nicht ändern. Das ist offensichtlich erst recht wichtig, wenn du gleichzeitig arbeitest.
Aber: Die Länder haben den Unis jetzt zu Covid-19 zum Teil weitreichende Spielräume gelassen das zu ändern. In §7(1) der NRW
Corona-Epidemie-Hochschulverordnung heißt es z.B.: "(1) Die Form der in der Prüfungsordnung geregelten Prüfung kann durch eine andere Form ersetzt werden. "
Hier kann ich wiederum verstehen, dass der AG das scheiße findet und sich da nicht daran anpassen will, dass es sich die Uni einfach macht.
Ich würde mich an deiner Stelle damit mal an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wenden, der ist dafür zuständig. Darüber hinaus ist die Fachschaft (so vorhanden) dafür zuständig hier deine Perspektive in die Gremien zu tragen. Eventuell besteht eine gute Lösung ja darin, ein Semester länger zu studieren? Wird aber vermutlich sehr schwierig, da duales Studium?
Jedenfalls muss die Uni dir die Möglichkeit bieten, dein Studium regulär ohne Zusatzsemester abzuschließen. Dagegen verstößt sie, wenn sie dich zwingt, außerhalb der Vereinbarungen Arbeiten anzufertigen, die du gar nicht anfertigen kannst. Darauf solltest du wie gesagt den vorsitzenden des Prüfungsausschusses die Fachschaft hinweisen. Andererseits ist in NRW eben auch die Regelstudienzeit um 1 Semester erhöht wegen Corona. Es könnte sein, dass du die sog. Arschkarte gezogen hast, falls dein Bundesland genau wie NRW erlassen hat: "Die Unis mögen tun, worauf auch immer sie Lust haben, jegliche Restriktionen und Überprüfungsprozesse ob das so in Ordnung ist sind aufgehoben".
Weitere Idee: Das ganze wird in mündliche Prüfungen umgewandelt. Falls du diesen Weg gehen willst solltest du dich zuerst an den Prof wenden, möglichst persönlich/videochat in der Sprechstunde. Oder fragen wann er im Büro ist und du vorbei kommen kannst, da sich durch Corona und die Änderungen spezielle Schwierigkeiten für dich ergeben haben.
Und da dann deinen Fall vortragen. Wenn der Prof sich darauf einlässt, dann würde sich der Prüfungsausschuss dem vermutlich nicht verweigern aktuell.