Arbeitgeber möchte mir Zeit für das Studium nicht einräumen - Vertragsbruch?

BuzzAMK

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Hallo

ich bin fast am Ende meines Studiums, und muss neben meiner Bachelorarbeiet noch zwei Module abschliessen.
Jedoch wurden uns kurzfristig zwei Klausuren erlassen und zu jeweils 2x 12 seitiges Forschungsbericht mit Praxisbezug in der Praxisphase "umgewandelt". Leider haben wir das Thema noch nicht bekommen, sodass ich noch nicht mal damit anfangen kann. (Dies bekommen wir erst am 06.07 nach den letzten Klausuren)

Nur möchte mein Arbeitgeber nichts davon wissen und argumentiert, dass aufgrund von Personalmangel jeder Mitarbeiter gebraucht wird. Ich solle doch Urlaub nehmen. Ich kann es irgendwo verstehen, nur sehe ich es nicht ein, dafür Urlaub zu nehmen oder in meiner Freizeit zu machen. Zumal wenn ich Urlaub habe, trotzdem dann nicht im Betrieb bin?

In meinem Studienvertrag steht folgendes:

PFLICHTEN DER AUSBILDUNGSSTÄTTE Die Ausbildungsstätte verpflichtet sich,
Freistellung; Studium ...

... - der / dem Studierenden ausreichend Gelegenheit zur Anfertigung von Prüfungsleistungen der Praxismodule, insbesondere Projektarbeiten und der Bachelorarbeit in dem in den „Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für ein Bachelor-Studium“ festgelegten Umfang einzuräumen;


Meine Frage ist, wie seht ihr das? Habt ihr Tipps, was ich da tun kann? Im Notfall würde ich einen Gelben holen. Dies ist aber auch nicht die Lösung, da ich auch wenn ich plane, mich nach dem Studium zu verziehen, doch im Guten auseinander gehen will.
 
BuzzAMK schrieb:
Im Notfall würde ich einen Gelben holen. Dies ist aber auch nicht die Lösung
Eben, davon würde ich auch abraten. Verweise Deine Arbeitsgeber nochmal auf die zitierte Klausel im Vertrag und besorgen Dir die Belege darüber das diesen Forschungsberichten mit Praxisbezug in der Praxisphase von der Hochschule als Ersatz für die Klausuren gefordert werden.
 
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Gäbe es zur Not noch einen Betriebsrat der zwischen den Parteien vermitteln kann? Falls Holts Vorschlag nicht fruchtet.
Der Gelbe ist nur eine Option und „Yellow for Holiday“ birgt die Gefahr von viel Ärger.
 
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BuzzAMK schrieb:
auch wenn ich plane, mich nach dem Studium zu verziehen,
Geht das so leicht laut deinem Vertrag? Aber wenn du dich sowieso „verziehen“ willst, mach halt nen „Gelben“. Scheint ja normal zu sein heutzutage bei den Studis 🤷🏼‍♂️
 
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Ich würde an deiner Stelle auch erst mal zum Betriebsrat (falls vorhanden), gehen. Laut deiner Aussage und dem Auszug oben kommt der Arbeitgeber den Vorschriften ja nicht nach. Und das kann auch mal eben in einer Vertragsstrafe enden.
Den gelben halte ich für nicht angebracht und was ist in der Zeit mit deinem Schutz?
 
BuzzAMK schrieb:
Gelegenheit zur Anfertigung von Prüfungsleistungen .... festgelegten Umfang einzuräumen

Genau genommen tut er das ja, indem er Dir trotz dringendem Personalbedarfs Urlaub gewährt.

Kenne das eig nicht, dass hierfür bezahlte Freistellung erfolgt, bzw. die Vorbereitung während der regulären Arbeitszeit erfolgt.
Kommt aber letztlich auch auf die Formulierungen in Deinem Vertrag an.

Bittte aber bedenken, Du machst das letztlich ja für Dich und von einem Studierenden wird durchaus auch eigenes Engagement über die betrieblichen Verpfllchtungen hinaus erwartet.

Du willst nach dem Abschluss gehen und vermutlich auch mit einem vernünftigen Zeugnis Deine Karriere voranbringen.
Auf diesem Punkt, evt. noch über den BR, diskutieren und am Ende gar krankfeiern kommt ganz sicher richtig gut an.

Würde mir ernsthaft überlegen, ob es das in diesen Ausnahmezeiten wert ist.
 
Hi deYoda, wenn dies doch mit dem Urlaub abgegolten werden soll, wird ja der Sinn und Zweck von solchen Arbeiten komplett über den Tisch geworfen. Zumal in meinem Vertrag bezüglich Urlaub folgendes steht:

„Während des Urlaubs darf die / der Studierende keine
dem Urlaub widersprechende Erwerbstätigkeit ausüben.“

Mich in der Bibliothek hinzusetzen ist zumindest für mich keine Urlaub entsprechende Tätigkeit... BR besteht auch nicht da kleiner Betrieb.

@Tinkerton, mein Unternehmen hat den Fehler gemacht, uns die Vereinbarung im Januar 2020 zum unterschreiben zu geben. Laut DHBW ist diese jedoch nur gültig, wenn diese frühestens 6 Monate vorher unterschrieben wurde. (Ergo 30.03, da ich 30.09. beende). Darüber mache ich mir keine Sorgen.
 
BuzzAMK schrieb:
mit dem Urlaub abgegolten
Das habe ich so auch nicht gemeint.
Er stellt Dir lediglich die Zeit zur Verfügung um eigeninitiativ tätig werden zu können.
Was Du im Urlaub machst ist ja letztlich Deine Sache - am Strand liegen oder Studienprojekte abarbeiten für einen vernünftigen Abschluss.

Proritäten setzt Du bitte selbst, unabhängig davon was "im Vertrag steht". 👍
 
BuzzAMK schrieb:
„Während des Urlaubs darf die / der Studierende keine
dem Urlaub widersprechende Erwerbstätigkeit ausüben.“
Dein Studium ist eine Erwebstätigkeit? Du wirst für das studieren bezahlt? Bin mir nicht 100% sicher, aber ist bei einem dualen Studium nicht eine Art Plan vorhanden, wann Studium ist und wann Arbeit? Wenn du nun zusätzlich zum Studiumsblock (wo du ja von der Arbeit freigestellt bist) Zeit benötigst, spürich während des Arbeitsblockes, ist es da nicht so, dass das eben deine Freizeit/dein Urlaub ist und das was du eingangs zitiert hast eben mit den Studienblöcken abgegolten ist?
 
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Ich würde keinen Urlaub akzeptieren, sondern auf den Vertrag verweisen.

Wenn du eh weg gehst, notfalls eben mit Anwalt.
 
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deYoda schrieb:
Er stellt Dir lediglich die Zeit zur Verfügung um eigeninitiativ tätig werden zu können.
Was Du im Urlaub machst ist ja letztlich Deine Sache
Nicht wirklich. Urlaub dient der Erholung und soll vom AN auch so verwendet werden. Wenn es ggf. auch nicht verboten sein mag als AN das so zu machen weil nur Erwerbstätigkeiten verboten sind, so darf der AG bestimmt nicht darauf verweisen, dass du ja während des Urlaubes dein Studium weiter bringen könntest.
 
Also laut diversen Quellen im Netz ist eine Freistellung (Sonderurlaub) während der Kaulsurenphase im dualen Studium eine freiwiliige Leistung auf die man keinen Anspruch hat. Die Freistellung entsprechend dem Vertrag ist m,it den Blöcken/Wochen, die im PLan vorgesehen sind, abgegolten.
 
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Sorry - muss glaube deutlicher werden

EUER Studium - EUER Abschluss - EUER Karriereeinstieg als Akademiker(!) und Führungskraft

In der aktuellen Situation haben Firmen idR ganz andere Prioritäten als Euer Wohlbefinden und erwarten da auch durchaus Einsicht und Engagement.

Ob das alles so juristisch richtig ist, ist klar ein anderes Thema.
Wer möchte kann und darf sich ja gerne auf Paragraphen zurückziehen.
Hatte in einigen Jahrzehnten auch den ein oder anderen Mitarbeiter, der diesen Weg ging - Vorstandsvorsitzender ist davon keiner geworden.

Wie gesagt: Entscheidet letztlich jeder für sich selbst.

Ist lediglich meine persönliche Erfahrung und Meinung.
 
DAs mit dem Betriebsrat ist auch eher sinnlos. Je nach Firma macht der nichts, will nichts machen. Zudem kann er auch nur auf den Vertrag hinweisen, da er in dem Bereich nicht so viele Rechte hat. Sofen es überhaupt einen gibt.

Wenn man zu keiner gütlichen Lösung kommt und eh weg will, dann hilft nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
 
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deYoda schrieb:
EUER Studium - EUER Abschluss - EUER Karriereeinstieg als Akademiker(!) und Führungskraft

In der aktuellen Situation haben Firmen idR ganz andere Prioritäten als Euer Wohlbefinden und erwarten da auch durchaus Einsicht und Engagement.

Ob das alles so juristisch richtig ist, ist klar ein anderes Thema.
Nein, das ist das einzige Thema. Genau dafür sind Verträge. Priorität ist hier ganz klar das Studium von daher nur folgerichtig das Maximum aus den Paragrafen raus zu holen was geht, da der AG sich weigert einvernehmliche Lösungen zu finden.

Von daher: Rechtslage prüfen lassen, Maximum rausholen und dann noch zusätzlich Urlaub nehmen soweit möglich, also vermutlich sehr früh und strategisch, da der erstmal sicherlich abgelehnt wird.
 
BuzzAMK schrieb:
Nur möchte mein Arbeitgeber nichts davon wissen und argumentiert, dass aufgrund von Personalmangel jeder Mitarbeiter gebraucht wird. Ich solle doch Urlaub nehmen. Ich kann es irgendwo verstehen, nur sehe ich es nicht ein, dafür Urlaub zu nehmen oder in meiner Freizeit zu machen. Zumal wenn ich Urlaub habe, trotzdem dann nicht im Betrieb bin?

Ähm ja, wenn du Urlaub hast bist du nicht im Betrieb...
Will keine Tipps geben, aber andere machen das sehr geschickt mit Krankmeldungen. Musst du aber selber wissen, bist dann halt bei dem AG unten durch.
Aber solche Arbeitsverhältnisse sind oft eh nicht von Dauer, musst du ganz allein wissen ob du ein schlechteres Arbeitszeugnis riskierst.
Ich würde es machen, wenn das Studium auf der Kippe steht. Wir können das von außen schlecht beurteilen. Priorität hätte bei mir aber auch klar der Abschluss.
 
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@BeBur
Eine Ablehnung des Urlaubs dürfte schwer begründbar sein. Ein Werksstudent sollte nicht Betriebsrelevant sein ;)
 
@hallo7 Ich bin kein Werkstudent, sondern Dualer Student. Und mein Vertrag ist - so wie ich es rauslesen kann - so gestaltet, dass die Gewichtung eher auf den Theorieteil (sprich der Uni) liegt.

@Mustis, im Vertrag oben liest sich das anders. Wie gesagt, bei Werkstudenten kann ich es verstehen, da die Uni nichts mit der Arbeit zu tun hat. Aber ich habe so gesehen auch nicht den Vertrag mit dem Betrieb, sondern der DHBW
 
Der Tipp ist also, das Arbeitszeugnis zu riskieren (ein schlechtes zu bekommen) statt die Arschbacken zusammenzukneifen? Halte ich für ne ziemlich blöde Idee. ICh sehe den TE nicht so im Recht wie er sich selber.

Nochmal bedenken, wir reden vom dualen Studium, da gelten gewissen sonderregeln und das zitierte oben bezüglich der Freistellung ist soweit ich weiß eben auf Block/Wochenstudium bezogen, wo man ja von der Abreitfreigestellt wird. Das bezieht sich meines Wissenstandes nach nicht auf lernen in der Klausurenphase oder gleichartiges wie hier. Man bedenke, die Zeit die er sonst fürs lernen aufbringen müsste, kann er hier ja für das Prjekt nutzen, da er für eine Klausur nicht lernen muss. Und für das Lernen für klausuren gibnt es keinen Freistellungsanspruch bei dualem Studium.
BuzzAMK schrieb:
so wie ich es rauslesen kann - so gestaltet, dass die Gewichtung eher auf den Theorieteil (sprich der Uni) liegt.
Wäre mir neu, dass ein duales Studium mal so, mal so gewichtet ist. Normal hat beides ca. den selben Stellenwert...
 
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Ich glaube manche sind nicht in der realen Arbeitswelt unterwegs hier im Forum...
Egal ob Azubi, duales Studium oder was auch immer, die Leute werden sehr häufig fest eingeplant und dem Chef ist es völlig gleichgültig was man noch zu lernen hat oder nicht.
War in meinem Freundeskreis bei fast allen so, Überstunden werden auch nicht bezahlt und sind VORAUSSETZUNG.
Und so weiter... wer das anders erlebt hat, hat Glück. Aber sehr oft erzählt einem der Chef etwas vom Pferd, hier merkt man auch sofort das die Firma am eigenen Profit orientiert ist und die mit Sicherheit irgendein Lehrplan oder sonstiges nicht interessiert ist. Daher haben wir auch einen Mangel an Fachkräften, die Firmen wollen immer schon fertige Leute und juckt das alles nicht.
 
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