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Arbeitgeber will Prämie zurück
- Ersteller Akai
- Erstellt am
- Status
- Für weitere Antworten geschlossen.
Auf Grund der Vielzahl an Informationen würde ich ganz klar sagen: es kommt drauf an.
Es gibt bspw den Fall des offensichtlichen Irrtums §119 BGB. Dann kann er es.
Es kommt bei der Frage, wie so oft, auf die Details an. Wenn du dich wirklich dagegen wehren willst, geh zu einem Anwalt oder schildere in einem Juraforum deinen Fall.
Es gibt bspw den Fall des offensichtlichen Irrtums §119 BGB. Dann kann er es.
Es kommt bei der Frage, wie so oft, auf die Details an. Wenn du dich wirklich dagegen wehren willst, geh zu einem Anwalt oder schildere in einem Juraforum deinen Fall.
K
knoxxi
Gast
Hast du dich damals nicht über die Prämie gewundert? Ist es üblich das ihr Prämien bekommt?
chithanh
Commodore
- Registriert
- Okt. 2013
- Beiträge
- 4.279
Ist im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag eine Ausschlussfrist vereinbart?
Im TV-L/TVöD etwa sind es 6 Monate (§ 37). Manche Arbeitsverträge vereinbaren auch nur 3 Monate.
Wenn die Rückforderung des Arbeitgebers innerhalb der Ausschlussfrist kommt, dann muss der Arbeitnehmer zurückzahlen oder die Verrechnung mit der nächsten Gehaltszahlung hinnehmen.
Falls sie nach der Ausschlussfrist kommt, kommt es darauf an ob es offensichtlich erkennbar war, dass die Prämie irrtümlich ausbezahlt wurde.
In jedem Fall ist es eine gute Idee, einen Anwalt aufzusuchen.
Im TV-L/TVöD etwa sind es 6 Monate (§ 37). Manche Arbeitsverträge vereinbaren auch nur 3 Monate.
Wenn die Rückforderung des Arbeitgebers innerhalb der Ausschlussfrist kommt, dann muss der Arbeitnehmer zurückzahlen oder die Verrechnung mit der nächsten Gehaltszahlung hinnehmen.
Falls sie nach der Ausschlussfrist kommt, kommt es darauf an ob es offensichtlich erkennbar war, dass die Prämie irrtümlich ausbezahlt wurde.
In jedem Fall ist es eine gute Idee, einen Anwalt aufzusuchen.
O
onesworld
Gast
In jedem Fall zum Anwalt? Wie kommt man darauf, sowas zu sagen?
Es kommt ja erstmal darauf an, was das für ein Arbeitgeber ist. Auf jeden Fall zum Anwalt vielleicht, aber auch nur vielleicht, bei einem Großkonzern. Bei einer 20AN-Bude wohl eher nicht, es sei denn, man hat eh vor dort nicht mehr zu arbeiten. Dann kommt es auch auf die Entlohnung an. Wenn die mehr als gut übertariflich ist, dann zahlt man den Semmel sogar auch zurück, wenn man rechtlich eigentlich nicht müsste. Das und viel mehr sind Sachen, die man wissen muss, sonst kann man dazu rein gar nichts sagen.
Wenn ich gerne dort arbeite, meine Bezahlung stimmt und ich dort auch sonst zufrieden bin, warum um alles in der Welt sollte ich dann versuchen, das versehentlich überwiesene Geld auf Teufel komm raus auch zu behalten? Denn was der AG dann von einem hält, sollte wohl glasklar sein.
Es kommt ja erstmal darauf an, was das für ein Arbeitgeber ist. Auf jeden Fall zum Anwalt vielleicht, aber auch nur vielleicht, bei einem Großkonzern. Bei einer 20AN-Bude wohl eher nicht, es sei denn, man hat eh vor dort nicht mehr zu arbeiten. Dann kommt es auch auf die Entlohnung an. Wenn die mehr als gut übertariflich ist, dann zahlt man den Semmel sogar auch zurück, wenn man rechtlich eigentlich nicht müsste. Das und viel mehr sind Sachen, die man wissen muss, sonst kann man dazu rein gar nichts sagen.
Wenn ich gerne dort arbeite, meine Bezahlung stimmt und ich dort auch sonst zufrieden bin, warum um alles in der Welt sollte ich dann versuchen, das versehentlich überwiesene Geld auf Teufel komm raus auch zu behalten? Denn was der AG dann von einem hält, sollte wohl glasklar sein.
Trimipramin
Commodore
- Registriert
- Sep. 2014
- Beiträge
- 5.011
Wie Smartin schon angedeutet hat: Vereinbare eine Ratenzahlung und gut ist. Ich mein es ist dein Arbeitgeber! ..willste da wirklich gegen klagen ggfs.? oO
Ich habe vorgestern mein altes Gehäuse verschickt und dachte es wären 16,50€ Versandkosten, die mir ach im Voraus gezahlt wurden. Dann waren es doch nur 9,50€. Und? Natürlich habe ich den Rest wieder zurück gezahlt! Und warum? Weil es sich so gehört, verdammt nochmal.
Wenn Du jemandem etwas aus Versehen zu viel überweist, wirst Du es auch wieder haben wollen. Also kläre das in vernünftiger Weise mit deinem Arbeitgeber.
Ich habe vorgestern mein altes Gehäuse verschickt und dachte es wären 16,50€ Versandkosten, die mir ach im Voraus gezahlt wurden. Dann waren es doch nur 9,50€. Und? Natürlich habe ich den Rest wieder zurück gezahlt! Und warum? Weil es sich so gehört, verdammt nochmal.
Wenn Du jemandem etwas aus Versehen zu viel überweist, wirst Du es auch wieder haben wollen. Also kläre das in vernünftiger Weise mit deinem Arbeitgeber.
Trimipramin
Commodore
- Registriert
- Sep. 2014
- Beiträge
- 5.011
Man muss ja auch sehen, dass der Arbeitgeber den rückzahlungsunwilligen Arbeitnehmer ggfs. entlassen kann, da das Vertrauensverhältnis ja nachhaltig gestört ist. Wäre mir das Risiko vom moralischen Standpunkt mal abgesehen einfach nicht wert.
rg88
Fleet Admiral
- Registriert
- Feb. 2015
- Beiträge
- 35.553
Das wird jedes Arbeitsgericht in DE aber ganz anders sehen.Trimipramin schrieb:Man muss ja auch sehen, dass der Arbeitgeber den rückzahlungsunwilligen Arbeitnehmer ggfs. entlassen kann, da das Vertrauensverhältnis ja nachhaltig gestört ist.
Entscheidend ist die Rechtsgrundlage, also ob der AN hier zur Rückzahlung verpflichtet werden kann oder nicht.
Alles andere ist Schwachsinn.
In meinem Arbeitsvertrag ist für diesen Fall explizit eine Klausel drin, die in so einem Fall mich zur Rückzahlung verpflichtet unter Einhaltung der rechtlichen Fristen. Was diese sind, weiß ich nicht. Wenn ich plötzlich zuviel auf meiner Abrechnung stehen habe, dann frage ich nach. Bringt mir ja nichts, wenn es das darauffolgende Monat dann abgezogen wird und ich mit dem Betrag gerechnet habe.
Die entscheidenden Infos kann hier sowieso nur der TE liefern und die sind mehr als vage. Damit kann eigentlich niemand was anfangen.
Ergänzung ()
Der AG kann es auch einfach mit der nächsten Abrechnung verrechnen und dem AN weniger auszahlen. Dann muss der TE klagen. Und ob das so sinnvoll ist und ob er überhaupt Recht bekommt, ist hier eher zweifelhaft. Zumindest auf der Argumentationsbasis.uincom schrieb:Also als Info: Wer etwas von einem anderen will, muss klagen, wenn der andere es nicht freiwillig macht.
Ich rate mal ins Blaue rein:
Es war eine Prämie, die man zB nach x-Jahren Betriebszugehörigkeit bekommt, sagen wir nach einem Jahr. Der TE war aber erst 10 Monate in der Firma. Das Geld wurde also versehentlich und ohne Grundlage ausbezahlt.
- Registriert
- Dez. 2017
- Beiträge
- 181
Es ist ein Großkonzern (VW). Die hätten mir wenigstens etwas entgegen kommen können. Die Personalabteilung hat versagt und jetzt wollen sie die Kohle wieder?! Was soll das. Die 1300€ juckt die nicht die Bohne. Sowas regt mich auf. Ich hatte mich über die Prämie auch nicht gewundert, sondern nur gefreut.
So konnte ich mein defektes Auto wenigstens mal auf Vordermann bringen. Aber danke für eure zahlreichen Antworten. Ich werde meinen Anwalt einschalten und meinen Arbeitgeber verklagen.
Nicht mit mir. Diesmal haben sie sich mit dem falschen angelegt.
So konnte ich mein defektes Auto wenigstens mal auf Vordermann bringen. Aber danke für eure zahlreichen Antworten. Ich werde meinen Anwalt einschalten und meinen Arbeitgeber verklagen.
Nicht mit mir. Diesmal haben sie sich mit dem falschen angelegt.
K
knoxxi
Gast
Bekommt man über die Prämie sonst kein Gratifikationsschreiben?
rg88
Fleet Admiral
- Registriert
- Feb. 2015
- Beiträge
- 35.553
Gerade bei den Gehältern von VW und den Arbeitsbedinungen, sollte man eigentlich nicht so groß rumjammern.Akai schrieb:Es ist ein Großkonzern (VW).
"Das Geld ist allerdings schon weg." Halte ich in diesem Umfeld wohl eher für eine dreiste Schutzbehauptung
Ich kann mir kaum vorstellen, dass dein Arbeitsvertrag keine Klausel bezüglich solcher Rückzahlungen hat. Sowas ist eigentlich Standard.
Viel Spaß beim sinnlosen Klagen
Ergänzung ()
Aha? Inwiefern haben die sich mit dir angelegt? Du hast eine Zahlung erhalten, die du nicht verdient hast und dann so eine Aussage? "Mutig"Akai schrieb:Nicht mit mir. Diesmal haben sie sich mit dem falschen angelegt.
VW Tochter, eventuell "VW" als Synonym für einen Sub.
Und ja, es gibt ja nicht nur Ausbeuter-Subs, sondern auch (sehr) gute Unternehmen, welche (teilweise oder komplett) als Subs tätig sind.
Grundsätzlich wissen wir nämlich bisher viel zu wenig, um überhaupt etwas bewerten zu können.
Und ja, es gibt ja nicht nur Ausbeuter-Subs, sondern auch (sehr) gute Unternehmen, welche (teilweise oder komplett) als Subs tätig sind.
Grundsätzlich wissen wir nämlich bisher viel zu wenig, um überhaupt etwas bewerten zu können.
S
SpookyFBI
Gast
1300€ wäre für eine Tochter von VW relativ viel.
Gehe zum Betriebsrat bzw. frag bei der PA nach, ob sie die Rückzahlung nicht teilen können.
Gehe zum Betriebsrat bzw. frag bei der PA nach, ob sie die Rückzahlung nicht teilen können.
Weil kaum Details bekanntgegeben wurden, ein Anwalt wird die nötigen Details erfragen, der TE das Geld aber nicht zurückzahlen möchte:onesworld schrieb:In jedem Fall zum Anwalt? Wie kommt man darauf, sowas zu sagen?
Obendrein ist Rechtslaien eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht erlaubt und wohl kein Anwalt dürfte hier umsonst seine Dienste anbieten. Sich zu unrecht als Anwalt oder Richter auszugeben, ist sogar eine Straftat. Allgemeine Hinweise sind hingegen erlaubt, wie z.B. das sowas meist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist.Akai schrieb:Habe ich irgendeine Möglichkeit mich dagegen zu wehren?
Das hängt vom Einzelfall ab, ob der Kündigungsschutz überhaupt greift. So gilt z.B. laut § 23 KSchG in Unternehmen mit zehn oder weniger Mitarbeitern kein Kündigungsschutz. Außerdem gibt es Zeitverträge, da wird der eines Mitarbeiters der geklagt hat, dann eben nicht verlängert oder der steht bei der nächsten betriebsbedingten Kündigungswelle eben mit auf der Liste.rg88 schrieb:Das wird jedes Arbeitsgericht in DE aber ganz anders sehen.
So ist es, aber ein Anwalt wird diese in Erfahrung bringen und kann dann auch etwas über die Erfolgsaussichten einer Klage sagen. Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt an einem Standort mit vielen Mitarbeiters des gleichen Arbeitgebers (VW ist ja ein Konzern der aus vielen Unternehmen besteht), sollte dann auch Hinweise auf Risiken und zu befürchtende Nebenwirkungen geben können.Idon schrieb:Grundsätzlich wissen wir nämlich bisher viel zu wenig, um überhaupt etwas bewerten zu können.
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