Arbeitslosengeld mit Minijob

CougarOne

Captain
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Feb. 2009
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Abend,

Ich habe mal eine Frage bezüglich Arbeitslosigkeit.

Wenn man Arbeitslosengeld beantragt, bekommt man ja ca. 2/3 des alten Nettolohns, darf man dann nebenbei einen Minijob bis ca. 400€ Monatlich dazu machen oder wird dann das Arbeitslosengeld gestrichen?

Hoffe ihr wisst was ich meine.
 
Ohh man, ich versteh nur Bahnhof von dem Text. Heißt das jetzt man würde Arbeitslosengeld bekommen, wenn man nicht mehr als 165€ im Monat verdient oder wie?
 
Aus einem Fall, aus dem Bekanntschaftskreis: Bei 400€ wären quasi 100 € Grundbetrag, so wie 20% von den restlichen 300 € (60€). Also 160€ mehr über den Regelsatz das dir zustehen würde, glaube Wohnungmiete hatte mit Leistungen für Lebensunterhalt nix gemeinsam.
 
Der im Rahmen der Nebenbeschäftigung erzielte Nebenverdienst ist bis zu einer Höhe von 165 Euro monatlich anrechnungsfrei.
Konkret heißt dies, dass die Wochenarbeitszeit in der Regel 15 Stunden nicht erreichen darf, da ansonsten keine Arbeitslosigkeit mehr vorliegt und der Anspruch auf Arbeitslosengeld I entfällt.
Was ist daran unverständlich?
 
das heißt bis 165€☺ darfst du dazuverdienen, ohne dass was passiert.

alles über 165€ wird aufs Ag angerechnet und das Ag wird gekürzt. und zwar wird es gekürzt um den betrag, der 165€ übersteigt.

keine garantie, hab den txt nur kurz überflogen, meine aber damit richtig zu liegen
 
Ja gut aber sagen wir mal man arbeitet in der Woche 12Std. und verdient im Monat dadurch 325€ Netto geschätzt, würde man dann das volle Arbeitslosengeld bekommen oder würde da etwas abgezogen werden.
 
Du darfst bis zu 165€ pro Monat zu deinen ALG1 dazuverdienen. Alles was daruber liegt wird dann von deinen ALG1 abgezogen.
Also in dienen falls würdest du wenn du dir einen 400€ Job suchst von den 400€ dann 165€ behalten können und die restlichen 235€ zieht das Arbeitsamt dir dann jeden Monat vom ALG1 ab.
 
Du darfst erstens wohl nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten + Du darfst 165 Euro behalten. Alles drüber wird Dir vom ALG I abgezogen und ist somit für die Katz.

Wenn Du also 1000 Euro ALG I bekommst und 400 Euro dazuverdienst, darfst Du 165 Euro vom Zuverdienst anrechnungsfrei behalten und bekommst die restlichen 235 Euro von den 1000 ALG I abgezogen. Was heist, daß Du im Endeffekt dann "nur" 1165 haben wirst, weil Du nach der Anrechnung noch 765 Euro ALG I bekommst.
 
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Oh, auch wenn das jetzt vielleicht so aussieht, als sei alles was Du über 165 Euro dazu verdienst verschwendete Zeit, solltest Du deine Leistungsabteilung fragen, ob sich dadurch nicht ggf. deine Anspruchsdauer auf ALG I verlängert, weil sie Dir ja nun monatlich weniger auszahlen müssen. Als ich das letzte Mal vor 10 Jahren ohne Job war, war das meine ich so. Ich weiß aber nicht, ob diese Regelung im Laufe der Verhartzung gekippt wurde.

Komplett schwarz würde ich mir überlegen. Versuch einen zu finden der Dich "offiziell" nur für 165 Euro beschäftigt. Dann hast Du wenigstens keine Probleme, sollte mal eine Kontrolle beim Arbeitgeber vorbeischauen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ach nein, das brauch ich nicht zu fragen, ich bin ab den 01.03 für 3 Monate Arbeitslos und dann ab den 01.06 wieder vollzeitbeschäftigt, also muss ich nur für 3 Monate ALG beantragen. Wollte nur wissen, wieviel ich nebenbei machen kann.
 
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