Arbeitslosengeld nach schulischer Ausbildung?!

homie88

Lt. Junior Grade
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Mai 2006
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477
Hey Leute ich habe mal eine Frage
und zwar habe ich seit dem 19. Juni meine schule verlassen

Titel: staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent in Betriebswirtschaft mit schwerpunkt Industrie

Nach 6monatigem Praktikum oder einer Ausbildung bekomme ich die Fachhochschulreife!

Ich habe die Höhere Berufsfachschule besucht und habe Bafög bekommen, jetzt muss ich vorraussichtlich bis Oktober warten bis ich weiter was machen kann, und wollte deshalb fragen obs mir zusteht Arbeitslosengeld zu erhalten.

Ansonsten hab ich ja gar kein geld zum leben, zwar wohne ich bei den eltern, allerdings habe ich ein auto zu finanzieren..
 
Moin,

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Vielfach wird angenommen, dass schon dann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn für 360 Kalendertage Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit entrichtet wurden, dies ist aber nicht der Fall.

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:

1. Sie müssen arbeitslos sein.
2. Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

Spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird, endet die Zahlung von Arbeitslosengeld.

Erfüllst Du die Kriterien?
Weitere Infos: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Alg-Nav.html

Mfg

Edit:
Wenn Du morgen eh hingehst kannst Du doch dort fragen! Die wissen 100% mehr Bescheid als wir. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
hm arbeitslos gemeldet bin ich noch nicht, habe morgen ein termin bei der bundesagentur...

allerdings wollte ich allgemein fragen, ob es mir überhaupt zusteht..
 
Hartz4 sollte dir in jedem Fall zustehen, es sei denn die sagen, dass deine Eltern dich finanziell tragen müssen.

Wie lange ging denn die Ausbildung? Und war es eine betriebliche oder nicht-betriebliche Ausbildung?
 
verkauf doch deinen computer, der scheint doch ganz gut zu sein :D:D
nee, spaß beiseite, wenn du die oben genannten kriterien erfüllst hast du das recht arbeitslosengeld zu bekommen ;)
 
Er sagt doch das es ne schulische Ausbildung war.

Hast du schon mal gearbeitet und Geld in die Arbeitslosenversicherung gezahlt?
Falls ja und die Zeit is lang genug - glaub 1 Jahr (weiß aber nicht genau) - bekommst du was.
Falls nein dann nicht.

Allerdings wird das AlG nach deinem letzen Einkommen berechnet und wenn ich das jetzt richtig deute,
dann hattest du bisher noch kein Einkommen, oder?
 
ich hab mal gehört wenn du beihilfe haben willst arbeitslosengeld oder harz 4 darfst du kein auto haben ! Auto gehört zum luxus und ist dir nicht gestattet wenn du harz4 oder den anderen shit beantragst !

Ich kann mich auch irren... ich habs halt mal so gehört :)


@ palaber richtig ab einem jahr


MFG
 
marcson schrieb:
ich hab mal gehört wenn du beihilfe haben willst arbeitslosengeld oder harz 4 darfst du kein auto haben ! Auto gehört zum luxus und ist dir nicht gestattet wenn du harz4 oder den anderen shit beantragst !
...

Ist Quatsch, du irrst dich :)
 
ein Auto darfst du schon haben, es darf nur kein Porsche oder Maybach sein. Wenn es, sagen wir mal, nen Golf III ist, werden die da bestimmt nichts sagen. Jedenfalls sollte es kein "Überauto" sein, dann hat die Arge was dagegen. Wenn es aber ein "Ottonormalo" Auto ist, dann sollte sie eigentlich nix dagegen haben.

Mfg Matti
 
hab die thematik genauso weil ich demnächst auslerne...

du bekommst kein arbeitslosengeld weil du nicht 52 wochen lang gearbeitet und ein gleichbleibendes brutto-monatsgehalt bekommen hast und nicht in die rentenversicherung etc. eingezahlt hast... wenn dann bekommst du arbeitslosengeld II das dir auch zusteht!
ob bei dir als schüler die dreimonatige frist bezüglich der meldung gilt weiß ich nicht...
 
Harz IV steht dir zu. Hatte während meinem Abitur Bafög bekommen. Nachdem ich fertig war, musste ich 3 Monate überbrücken bis ich studieren konnte. Zwischenzeitlich habe ich ALG2 bekommen, jetzt natürlich wieder Bafög.

Und um das mal Rande anzumerken: Bei ALG2 gab es wesentlich mehr als bei Schüler-Bafög. Und zieht man die Studiengebühren (die 770€ pro Semster betragen) vom Studenten-Bafög ab, so hat ein ALG2-Nehmer mehr Geld in der Tasche.
 
Hallo,

gerade habe ich deinen Beitrag zum Thema Arbeitslosengeld nach einer schulischen Ausbildung in der höheren Berufsfachschule gelesen.

Ich habe vor ein paar Tagen ebenfalls die höhere Berufsfachschule abgeschlossen und bin nun Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent für Handel und E-Commerce, ebenfalls habe ich nun den schulischen Teil der Fachhochschulreife.

Leider weiß ich allerdings nicht, wie ich mich finanziell über Wasser halten soll während ich das Praktikum mache um danach die komplette Fachhochschulreife zu erhalten um studieren zu können... Seit deinem Beitrag ist ja inzwischen etwas Zeit vergangen und nun möchte ich dich gerne fragen, wie das bei dir damals lief?

Konntest du das Arbeitslosengeld erhalten? und falls ja, wird dies auch während des Praktikums gezahlt?

Die meisten Betriebe wollen leider kein Entgeld für Praktikanten zahlen, doch von irgend etwas muss man ja schließlich auch leben...

Es wäre wirklich toll, wenn du mir diesbezüglich ein paar Ratschläge geben würdest.

Viele Grüße und Dank im Voraus

rickco
 
Die letzte Aktivität des TE war Ende Januar. Also unwahrscheinlich das nochmal ne Antwort von ihm kommt ;)

Dir bleibt nix anderes übrig als mal zum Amt zu gehen ob du Anspruch auf Unterstützung hast. Solltest du unter 25 sein, hast du nur -wenn überhaupt- einen geringen Anspruch auf H4.
 
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