Arbeitsplatzwechsel, neuen Arbeitsvertrag so akzeptieren?

User77

Lt. Junior Grade
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gilt für die firma kein tarifvertrag?
es ist zumindest kein verweis in dem arbeitsvertrag zu finden.

dann wäre der samstag ein werktag und es kann sein das du samstag arbeiten mußt?
oder arbeiten die nur montag bis freitag?


nachtrag 29.11.2011 (hatte gestern abend keine lust mehr :D)

ich weiß nicht wie stark deine verhandlungsposition ist?
ich würde noch folgendes aufnehmen


1.den arbeitsort an dem die leistung erbracht werden soll (versetzung/auswärtstätigkeit möglich?)
2.die verteilung der arbeitszeit auf die einzelnen wochentage (montag bis freitag)
3.die höhe des Gehalts und den zahltag

die höhe des urlaubsentgeldes ist eigentlich im bundesurlaubsgesetz geregelt (§11).
würde ich auch ändern oder ein urlaubsgeld extra aushandeln und mit in den vertrag aufnehmen.


cu
ngkca
 
Zuletzt bearbeitet: (sollte urlausb>ent<geld heißen)
Mag dir jetzt vielleicht nicht 100% helfen, aber:
Hast du eine Arbeitsrechtschutz? Wenn ja, schnapp dir nen FA für Arbeitsrecht und schau dir den Vertrag mit dem zusammen durch. Für genau so einen Fall hat man die.
(ganz nebenbei sind die Zusatzversicherungen im Arbeitsrecht nie wirklich teuer und eigentlich immer lohnenswert)
 
Halbwissen mal wieder, gefäjrliches dazu.

ngkca Im Bundesurlaubsgesetz ist der Urlaubsanspruch geregelt aber bestimmt nicht das Urlaubsgeld. Das ist tariflich oder im Arbeitsvertrag geregelt.

Ansonsten kein schlechter Arbeitsvertrag aus Arbeitgebersicht. Viele Schlupflöcher, die der EuGH geöffnet hatten sind abgedichtet.

Allerdings kann ich mir nicht im geringsten vorstellen, dass da was zu verhandeln ist. Also wenn ich jemanden potentiellen den Arbeitsvertrag gebe, dann muss er ihn annehmen oder es sein lassen.
 
Marvin_X schrieb:
Allerdings kann ich mir nicht im geringsten vorstellen, dass da was zu verhandeln ist. Also wenn ich jemanden potentiellen den Arbeitsvertrag gebe, dann muss er ihn annehmen oder es sein lassen.

Naja, das kommt darafu an wie wertvoll man für die Firma ist.
Wie hier schon gesagt, wenn du 100% sicher sein willst, nehm paar Euro in die Hand und geh zu einem Anwalt der spezialisiert ist und geh das mit ihm durch.
 
@Marvin_X

BUrLG § 11 Urlaubsentgelt / Stand 07.02.2002

"(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes."

soweit ist ein gesetzlicher mindeststandard gesetzt.
ansonsten könnte der arbeitgeber ja auch nur ein urlaubsgeld in beliebieger höhe zahlen.
vor allem wenn keine tarifbindung des arbeitgebers besteht.

ohne §11 BUrLG könnte der arbeitgeber ja 200 euro urlaubsentgelt anbieten. (mal überspitzt)
gäbe es diesen §11 nicht, müßte der Arbeitgeber ja auch überhaupt nichts zahlen.
das wäre doch sicher der traum vieler arbeitgeber:D
 
Zuletzt bearbeitet: (_)
Moin

Aus welchem Land kommst du denn ?

Wenn du aus Deutschland kommst, dann hast du im Vertrag zu wenige Urlaubstage ;)

Denn in Deutschland hast du eienen mindestanspruch von 24 Tage ;)

LG
 
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