Asus MG278Q defekt Garantie?

Peddddi

Ensign
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Sep. 2015
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167
Hallo liebes community,

Ich habe mal paar Fragen.

Es geht um mein Monitor Asus MG278Q,
Der erste den ich bekommen habe war defekt, der war einfach kaputt hab es zurück geschickt und ein neues bekommen.

Der war leider auch defekt der zweite Monitor hat geknackst es hat richtig vibriert während es geknackt hat es kammen Blitz artige Schläge zum Vorschein. Teilweise einfach 3-4 Sekunden blackscreen.

Hab es reklamiert und zum 3. Mal wieder ein neues zu Geschickt bekommen (gestern). Was aber verdammt noch mal auch defekt ist. Es hat ähnliche Probleme wie Grade beschrieben. Am PC liegt es nicht, und an dem Display Port liegt es auch nicht hab nämlich 2 Display Port's eine davon ist hochwertig. Desweiteren habe ich ein anderen alten Monitor angeschlossen , der ebend nicht solche faxen macht wie der Monitor von Asus. Fakt ist: es liegt definitiv am Monitor das weiß ich, jetzt die Frage... Wie oft habe ich das Recht dazu, das Gerät auszutauschen? Es ist nunmal kaput ich kann nichts damit anfangen! Habe ich das Recht so lange bis der Monitor einwandfrei ist während der Garantie oder habe ich zumindest das Recht mein Geld zurück zu erlangen bzw einen Gutschein im Wert des Monitors? Also ich fühle mich sehr verarscht die sind fix haben es sorfort ausgetauscht. Nur die Dinger sind einfach defekt! Es nimmt einem den Spaß weg.

Danke für eure juristische Hilfe/Erfahrungen im voraus :).
 
Du bist an dem Punkt wo der Gesetzgeber dir dir Möglichkeit einräumt, von weiteren Ausbesserung oder Reparaturen abzusehen und dein Geld zurück zu verlangen.

Heißt du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten.
 
Ganz einfach. Nach zweimaliger erfolglosen Mängelbeseitigung des Händlers hast du das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten.
 
3x Defekt ....
Stimmt vielleicht in euerem Haus etwas mit der Stromleitung nicht?
Der MG278Q hat doch das Netzteil im Monitor,
sonst hätte ich auf ein immer wieder verwendete defekte Externe Netzteil getippt.


Fakt ist: es liegt definitiv am Monitor das weiß ich, ...
Das bezweifel ich aber sehr.
 
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Danke für die Info Schkai und TK-Shockwave.
@Kartenlehrling ist das Grade dein ernst? Stromleitug? :D WTF! Computer läuft gnadenlos das ist ne Maschine! Alles läuft perfekt hast du überhaupt mein Erklärung gelesen? Das ich mein alten Monitor auch angeschlossen habe? Und ich keinen Grund habe irgend eine Lüge zu erzählen... Wofür überhaupt... Also wirklich du bist der heutige kracher xD hahaha.
 
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Der größte Kracher ist deine Grammatik und Rechtschreibung. Und das du scheinbar nicht in der Lage bist Google mit einer einfachen Frage zu füttern.
 
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Klares Ja-Nein mit der Sache mit "nach der dritten Nachbesserung".

Je nachdem wie es in den AGBs des Händlers steht, kann er unzählige Male nachbessern lassen, es sei, es wird von einer bestimmten Anzahl besprochen. Diverse Händler schreiben daher auch den Begriff "mehrfach" rein.

Ausnahme ist, wenn es sich 3x um den selben Fehler handelt, der auch nach Reparatur bzw. Austausch in Neuware nicht behoben ist. Bei wiederholtem Auftreten bei Neuwaren-Austausch würde ich als Händler sogar von einem Serienfehler sprechen und meinen eigenen Großhändler mal aufmerksam machen.

Allerdings hat es sich so eingebürgert, daß ein Händler nach dem dritten Mal die Ware in ein anderes Produkt wandelt oder gar komplett zurücknimmt.

Ob der Händler dann aber unbedingt Bargeld rausrücken muss oder aber auch einen Warengutschein rausgeben darf, da bin ich mir in so einem Fall nicht sicher.

Bei einem normalen Umtausch wegen nicht-gefallen ist die Gutschein Geschichte aber absolut möglich und statthaft.
 
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@Biggunkief
Sei froh, sei froh das die community damit aufrecht gehalten wird :D. Lass deine innere Unruhe an deine Freunde und Familie raus.

Wir bleiben hier sachlich. Fehler hin oder her, es geht um die tatsächliche Problematik. Lass deine Zweifel wo anders raus. Danke
Ergänzung ()

@Ltcrusher

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Die Ware geht direkt über dem Hersteller nicht mehr über den Händler persönlich.
 
Ltcrusher schrieb:
Klares Ja-Nein mit der Sache mit "nach der dritten Nachbesserung".

Je nachdem wie es in den AGBs des Händlers steht, kann er unzählige Male nachbessern lassen, es sei, es wird von einer bestimmten Anzahl besprochen. Diverse Händler schreiben daher auch den Begriff "mehrfach" rein.

Ausnahme ist, wenn es sich 3x um den selben Fehler handelt, der auch nach Reparatur bzw. Austausch in Neuware nicht behoben ist. Bei wiederholtem Auftreten bei Neuwaren-Austausch würde ich als Händler sogar von einem Serienfehler sprechen und meinen eigenen Großhändler mal aufmerksam machen.

Allerdings hat es sich so eingebürgert, daß ein Händler nach dem dritten Mal die Ware in ein anderes Produkt wandelt oder gar komplett zurücknimmt.

Ob der Händler dann aber unbedingt Bargeld rausrücken muss oder aber auch einen Warengutschein rausgeben darf, da bin ich mir in so einem Fall nicht sicher.

Bei einem normalen Umtausch wegen nicht-gefallen ist die Gutschein Geschichte aber absolut möglich und statthaft.

Ich glaube das du da leider total falsch liegst. BGB > AGB. Was er da reinschreibt ist sein Bier. Fakt ist das nach zweifacher erfolgloser Mängebeseitigung des Händlers du als Privatkäufer das Recht hast vom Kaufvertrag zurückzutreten. Und ob du nun dein Geld haben will oder einen Warengutschein - das alleine bestimmt der Käufer und nicht der Händler. Es hat sich einiges getan im letzten Jahr.
Was nun JETZT der stand ist kann ich nicht zu 100% sagen - ich habe all diese Dinge letztes Jahr noch gelernt - aber man kennt es ja - die Gesetze ändern sich ja auch mal schlagartig.
 
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