ASUS-RMA Prozess?

EadZ1 schrieb:
Bezüglich möglicher Gewährleistungsansprüche (Beweislastumkehr nicht vergessen) wäre hier das exakte Kaufdatum und das Datum, wann der Händler über den Defekt informiert wurde, interessant. Liegen dazwischen mehr als zwei Jahre - und sei es auch nur ein Tag - ist der Händler raus.
Dazwischen liegen mehr als 2 Jahre.

MadDog schrieb:
auch wäre hilfreich, um welches Board es geht. Ist es ein 50,-- Euro Board, dann würde ich das Ding entsorgen und ein neues kaufen. Denn eine RMA über ASUS direkt wird 3-4 Wochen in Anspruch nehmen (so meine Erfahrung in den letzten Monaten).
Aber gerne auf der ASUS RMA Seite die Abwicklung anstoßen. Dort wird dir auch bei Prüfung der Seriennummer schon mitgeteilt, ob die Abwicklung möglich sein wird :)
Es handelt sich um ein Maximus Z790 Hero. Hast du in deinem Fall Austauschware oder Reparaturen bekommen, oder ggf. den Kaufpreis?
 
@Cat Toaster Auf die Uhrzeit hatte ich nicht geachtet. Sorry.
 
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MadDog schrieb:
auch wäre hilfreich, um welches Board es geht. Ist es ein 50,
Steht doch oben, ich denke nicht das der TE wegen einem 50€ Board sonst so ein Fass aufmachen würde. Ergo Erstkäufer muss sich an Asus wenden zwecks Garantie wenn Asus das sagt. Garantie ist halt Herstellersache und kann bestimmen wie der Hase läuft.
 
@Slayn In der Vergangenheit stand ASUS zwecks RMA ja häufig in der Kritik. Kannst du abschätzen wie der RMA Prozess ungefähr läuft?

In einem anderem Forum habe ich gelesen, dass das Maximus Z790 wohl auch bereits EOL sei und unter Umständen gar nicht mehr neu zu bekommen? Der Artikel kam von einem Nutzer, der auch das Maximus Z790 zu ASUS schicken wollte. Interessant wäre, wie es in solch einem Szenario aussehen würde? Behält ASUS Mainboards zurück, um ggf. austauschen zu können oder bleibt dann nur die Reparatur übrig, wenn ASUS keinen Kaufpreis erstattet der bei einem Händler bezahlt wurde? Das was bei den Händlern lieferbar ist, scheint sich nicht mit den Lagerbeständen von ASUS zu decken.

Leider endet der Thread nur mit der Antwort und man erfährt nichts darüber, wie es ausging.

Das war ein Beitrag auf Englisch, also wahrscheinlich nicht aus Deutschland. Es würde mich dennoch sehr interessieren wie es in solch einem Fall aussehen würde.
 
madmax2010 schrieb:
das geht erst, wenn du dem hersteller 3 Reparaturversuche gegeben hast
Das geht nur im Rahmen der Gewährleistung. Bei der Garantie entscheidet der Hersteller, welches Mittel er wählt. Austausch, Reparatur, vielleicht sogar Erstattung des Kaufpreises... Wenn nicht explizit eingeräumt, hat der Kunde hier gar keine Wahl.
Wieso gesagt. Nur bei der Gewährleistung hast du die Wahl, wie nachgebessert wird. Entweder durch Reparatur oder Ersatzlieferung. Wobei der Händler bei zu hohen Aufwand sein Veto einlegen kann. Geld zurück gibt es dann, wie du erwähnst, erst, wenn die Nachbesserung 3 ohne Erfolg verläuft.

Persönlich habe ich letztes Jahr mein B550 ITX-Mainboard bei ASUS wegen der im Netz bekannten Probleme mit RTX 40er Karten getauscht. Das lief problemlos über den Support. Einschicken und ich bekam ein neues Board zurück, dass dieses Problem nicht mehr hatte. Bei dem Problem wurde, soweit ich mitbekommen habe, teils dann auch das X570-I zugeschickt oder halt wirklich das Geld erstattet.
Bei mir hat es knapp 3 Wochen gedauert.

Die "Probleme" in der Garantieabwicklung sind btw. ausnahmslos in der Regel in weniger verbraucherfreundlichen Gegenden, wie den USA. Da können sich Hersteller häufig mehr rausnehmen, als bei uns. Da gibt es sicher auch immer wieder Vorgänge, die doof ablaufen. Aber insgesamt würde ich jetzt nicht behaupten, dass ASUS mir besonders negativ aufgefallen ist.

Aber bitte niemals Gewährleistung und Garantie durcheinander bringen. Gewährleistung wird dir rechtlich zugesichert und ist auch rechtlich ganz genau beschrieben. Ansprechpartner ist der Händler! Garantie ist eine freiwillige Leistung des Hersteller!
 
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Zweierlei, beide Fälle letztes Jahr.
Ein Notebook war defekt, die Tastatur ging nicht mehr. In der RMA wurde festgestellt, die Tastatur ist ok, aber das Mainboard hatte einen weg -> wurde ausgetauscht. Soweit gut.

Das andere war eine RTX4090, die zu heiss wurde. Hier wurde wegen eine Mini Platinenabplatzung am Slot (da wo der PCIe Hebel vom Mainboard die GPU arretiert), die RMA komplett verweigert und die garantie ist somit erloschen. Das eigentlich PRoblem wurde somit nicht angeschaut. (Habe selbst die WLP getauscht und seither läuft sie wieder einwandfrei)
 
kachiri schrieb:
Ich hatte das eben teilweise schon angeschnitten, da mich das mal interessieren würde.

Ich hatte in einem anderen Forum einen englischen Thread von einem Nutzer gelesen, der ebenfalls ein Maximus Z790 Hero reklamieren wollte bzw. wohl sogar EOL? Der Thread endete darin, dass der Nutzer mitteilte, dass die Boards bei ASUS selbst nicht verfügbar wären. Leider ohne Antwort, wie der Prozess nun ausging.

Wie würde es in solch einem Szenario aussehen, wenn ein Mainboard zwar EOL, aber noch in der Garantie ist. Wenn der Hersteller selbst also keine Möglichkeit hat, noch an solch ein Board heran zu kommen? Die Bestände der Händler decken sich laut dem Nutzer nicht mit den Beständen intern von ASUS. Wenn ASUS generell keine Kaufpreiserstattung vornimmt, weil der Preis beim Händler bezahlt wurde, bleibt dann nur die Reparatur?
 
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dulciIT schrieb:
Mainboard zwar EOL, aber noch in der Garantie ist
Dann kriegst du in der Regel ein ungefähr gleichwertiges anderes Mainboard, wenn ASUS so will.
 
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@Slayn Wird das nicht äußerst schwierig? Jedes Mainboard von ASUS hat ja einen speziellen Nutzen und bedient eine bestimmte Gruppe.

Wenn ich mir als Beispiel ein Mainboard kaufe, weil es 3 PCIe Slots hat die ich für meine hybride Workstation brauche, weshalb ich das Board überhaupt erst gekauft habe. Kann das sein, dass ich ein Board der selben Preisklasse mit nur 2 PCIe Slots zurück bekomme, weil das Board laut ASUS aufgrund des Preises gleichwertig ist?
 
In der Regel bekommst du ein mindestens gleichwertiges ggfs. sogar höherwertiges Mainboard. Siehe mein Beispiel. Das Problem mit dem Strix B550-I Gaming Wifi war ein Serienproblem. Das hatte wohl jedes Board. Es gab dafür keinen Fix. Also gab es anfänglich einen Tausch auf das Strix X570-I Gaming Wifi. Später hat man wohl nachgebessert und ich habe eben einen 1-zu-1 Tausch bekommen.
Als das Board EOL war, meine Erfahrung, wurde dann der ursprüngliche Kaufpreis erstattet.

Ich habe auch nicht geschrieben, dass generell keine Kaufpreiserstattung stattfindet. Nur, dass der Kunde nicht die Wahl hat, sondern allein der Hersteller entscheidet. Das ist meistens in den Garantie-Bedingungen aber auch erläutert, was man er warten kann (Tausch, Reparatur, Erstattung).

ASUS garantiert, dass das Produkt während der Garantiezeit frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern ist. Die Garantie erstreckt sich nicht auf das beigefügte Zubehör, das zusammen mit dem Produkt geliefert wurde, z. B.: Kabel, Tasche, Maus usw. Falls das Produkt während des normalen und sachgemäßen Einsatzes innerhalb der Garantiezeit einen Mangel aufweist, repariert oder ersetzt ASUS die defekten Teile des Produktes oder das Produkt selbst durch neu hergestellte oder aufbereitete Teile bzw. Produkte, die funktional gleich- oder höherwertiger als die gelieferten Originalteile/-Produkte sind.

Erstattung ist aber sicher die Ausnahme.
 
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kachiri schrieb:
Ja, macht Sinn.

Meine Sorge wäre in so einem Fall die Situation, dass man ein Board wegen eines bestimmten Nutzens kauft. Zum Beispiel eins mit 3 PCIe Slots für eine hybride Workstation, aber dann ein Board mit zum Beispiel nur 2 PCIe Slots erhält, dass von der UVP aber gleichwertig oder ggf. sogar höherwertig ist, aber eben nicht den Nutzen bedient.
 
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Kaufjahr 2022, Zweite Hand, ich denke da wird gar nichts gehen, falls sich Asus nicht wegen der schlechten Presse einem freiwilligen Kulanzregime unterworfen hat. Du wirst dir selber ein neues Board kaufen müssen. Wünsche dennoch viel Erfolg beim Versuch.
 
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frames p. joule schrieb:
Kaufjahr 2022, Zweite Hand
3 Jahre Garantie, ASUS begrenzt die Garantie auch nicht nur auf den Erstkäufer. Man braucht nur den Kaufnachweis und mitunter nicht einmal das - dann gilt allerdings das Produktionsdatum als Kaufdatum, was die Garantiezeit wohl verkürzen dürfte.

Kritisch wird es nur, wenn das Mainboard ggfs. aus einer Region stammt, die nicht unter die Garantie fallen. Bei mir hatte ASUS auch erst schräg geschaut, dass ich als deutscher Kunde mit einer Seriennummer um die Ecke kam, die für den französischen Markt registriert war.
(Händler war Amazon)
 
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frames p. joule schrieb:
Kaufjahr 2022, Zweite Hand, ich denke da wird gar nichts gehen
Er schrieb doch, das es über den erst Käufer läuft. Natürlich geht dann die RMA.

Ich hatte mal das gleiche bei Asus. 1080ti verkauft und 1 Jahr später war sie kaputt. Hatte keine Gewährleistung mehr aber Garantie über Asus(3 Jahre). Asus reparierte die Karte Anstandslos. War ein VRAM Stick durch geschmorrt.

Theoretisch versucht Asus schon eine Reparatur, sollte das nicht möglich sein, rechne mal damit, dass Du ein Z890 Board bekommst. Also deins ne Nummer neuer. So hatte mir der Asus Support das damals mal erklärt.
 
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