Asus RMA Probleme

mbyt3

Cadet 4th Year
Registriert
Feb. 2016
Beiträge
76
Hallo zusammen,

Ich weiß jetzt nicht ob’s hier hin passt aber ich versuche es mal.
Nun zu meinem Problem. Asus Maximus XI Gene ging von gestern auf heute nicht mehr.
Das Board war zu dem Zeitpunkt ca. 4-5 Monate alt.
Board von allen Seiten fotografiert und über den Händler zur RMA geschickt. Nun kam das Bord mit sichtbaren Mechanischen schaden zurück die vorher nicht da waren und auf den Fotos auch zu erkennen ist und RMA wurde abgelehnt.
Habe nun auch öfter gelesen das passiert gerne mal bei asus..
Gibts da eine Möglichkeit dagegen vorzugehen?

Grüße mbyt3
 
asus ist nicht dein ansprechpartner, sondern dein händler.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: thompson004
Ja klar das ist mir bewusst. Händler schickt es ja auch nur weiter und bei mir kam am Ende nen Board an was nen grösseren Defekt als vorher hatte
 
Ja wenn du doch Fotos hast dann ist die Sache doch klar, besser sogar noch mit nem Datumsstempel oder Erstelldatum der Datei. So würde ich nicht nicht abspeisen lassen, selbst wenn der Fehler in der Lieferklette passiert ist etc.!Wurden die Fotos beigelegt beim Versandt oder per Email übermittelt?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: -Snaggletooth-, thompson004 und M4ttX
zudem
Die Beweislastumkehr nach §477 BGB

1. Was besagt die Beweislastumkehr?

Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (sog. Verbrauchsgüterkauf), so gilt zu Lasten des Verkäufers nach § 477 BGB die gesetzliche Vermutung, dass Mängel, die sich in den ersten sechs Monaten zeigen, bereits bei Gefahrübergang vorgelegen haben. In diesem Fall muss also der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei Gefahrübergang vorlag.
Beispiel: Ein Verbraucher kauft bei einem Unternehmer im Ladengeschäft einen Fernseher und nimmt ihn gleich mit. Zwei Wochen später steht der Käufer wieder im Geschäft des Unternehmers und macht Mängelrechte geltend, da das Gerät nicht funktioniere. Nun muss der Unternehmer beweisen, dass der Fernseher zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer mangelfrei war. Dies dürfte ihm nicht gelingen, es sei denn der mangelhafte Fernseher hat etwa Schäden, die unzweideutig auf eine unsachgemäße Behandlung durch den Kunden schließen lassen.
quelle
https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html?page=2#sect_0
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: thompson004
Das hatte ich mal vor langen Jahren mit Abit hab´s dann gelassen und mir ein neues gekauft.
 
Mit den Fotos hast du alles richtig gemacht. Bei MyDealz ist Asus Promotion Team unterwegs, da kann mans immer mal probieren. Denn da sind sie, zumindest in der Öffentlichkeit, um eine Lösung bemüht.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Feline und Thorque
Bei HardwareLuxx gibts auch ein ASUS Hersteller Supportforum, da kannst es sicher auch mal posten, gerade wenn du Bilder etc hast, evtl. wurde das Board nicht mal zu ASUS verschickt vom Händler, oder das Teil wurde vom Händler schlecht verpackt weiterverschickt, was natürlich ASUS dann ablehnen könnte...

Bezüglich ASUS hab ich eine einzige RMA hinter mir, dauerte 4 Wochen oderso, hab aber am Ende eine neue oder überholte Grafikkarte zurückbekommen, ist aber auch schon locker 10 Jahre her...
Ging jedoch damals ebenfalls über den Händler, aber ohne Probleme.

Oder sogar den Weg über Twitter gehen, damit es erst Recht viele Leute sehen.
 
Letzte Woche nen pg348q Monitor nach Asus geschickt kurz vor Ablauf der Garantie, und gestern kam schon ersatz zurück. 0 Probleme mit dem Asus Rma also nicht generell Schlecht 😊
 
Mal n Board direkt zu Asus geschickt, weil es 3 Jahre alt war und damit raus aus der Amazon-Garantie und Gewährleistung. Aber das lief super, keine Probleme.

Welcher Händler war es denn? Hat der Händler wirklich dass Board zu Asus geschickt oder hat der Händler selber entschieden es abzulehnen?
 
Thorque schrieb:
Also die Beweislastumkehr gilt für die Gewährleistung. Wenn das über Asus lief ist es die Garantie, da gilt diese nicht. Natürlich hat man den Händler dann immer noch für die Gewährleistung, und nach 3-4 Monaten ist dieser in der Pflicht, aber wenn es offensichtliche mechanische Schäden gibt...

Viele Händler wickeln ja für die Hersteller auch die Garantie ab und versuchen dann natürlich auch bei Gewährleistungsansprüchen diese über die Garantie laufen zu lassen, weil es für sie günstiger ist.

Ich würde mich noch mal an den Händler wenden und ganz klar sagen, dass ich Gewährleistung gegenüber ihm geltend machen will. Was dann Asus macht ist sein Problem.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 0ssi
Hab mich mit den Fotos beim Händler natürlich nochmal beschwert und das Board ging ein zweites mal zu asus. Mal sehen was passiert
 
Nun ja, wenn das Board vor < 6 Monaten beim Händler gekauft wurde sollte er jetzt dafür auch einspringen. Wird eh ein neues, mechanische Beschädigungen repariert da niemand.
 
Der Händler hat Dein Board angenommen und an ASUS weitergeschickt, ohne offensichtliche mechanische Schäden direkt bei Dir zu reklamieren. Händler und Hersteller können das nun unter sich ausmachen, wer das Board beschädigt hat. Es braucht Dich nicht weiter zu interessieren und Dein Anspruch auf Reparatur oder Ersatz richtet sich gegen den Händler
 
cool and silent schrieb:
Der Händler hat Dein Board angenommen und an ASUS weitergeschickt, ohne offensichtliche mechanische Schäden direkt bei Dir zu reklamieren. Händler und Hersteller können das nun unter sich ausmachen, wer das Board beschädigt hat. Es braucht Dich nicht weiter zu interessieren und Dein Anspruch auf Reparatur oder Ersatz richtet sich gegen den Händler
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich würde das auch so sehen. Hättest Du es direkt vom Händler aufgrund von mechanischer Beschädigung zurück bekommen, wäre das etwas schwieriger, aber so...
 
Was macht man eigentlich wenn man das Asus-Produkt bei Amazon kauft.
Amazon scheint die Garantie/Gewährleistung ncht an Zweitbesitzer zu übertragen.
Kann man bei Asus die Garantie/Gewährleistung als Gebrauchtkäufer dann einfach über
https://rma.asus-europe.eu/de abwickeln und den Händler übergehen?
 
Mit Abtrittserklärung wäre das in meinem Fall kein Problem gewesen, wäre mein damaliges Board nicht über die 2 Jahre Grenze gegangen. Habe mich direkt an Asus gewandt und die hatten ebenfalls kein Problem damit, das ich Zeitbesitzer war.
 
Zurück
Oben