Ausbildung Überstunden

Powershower

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Hi

ich muss in meiner Ausbildung viele Überstunden machen. Jetzt habe ich einen Anwalt gefragt ob es in Ordnung ist. Seine Antwort:

"Sehr geehrter Fragesteller,

als Erwachsender gilt für Sie das Arbeitszeitgesetz, auch wenn Sie sich in einem Berufsausbildungsverhältnis befinden (§ 2 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz). Maßgeblich für die Arbeitszeit ist § 3 Arbeitszeitgesetz:

§ 3 Arbeitszeitgesetz - Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Soweit der Arbeitsvertrag nichts regelt empfehle ich Ihnen zu kontrollieren, ob auf Ihr Ausbildungsverhältnis nicht etwas tarifvertragliche Regelungen anzuwenden sind, die auch die Arbeitszeit an sich regeln können."


Damit ist die Frage beantwortet. Als Auszubildender braucht man keine Überstunden machen! Da ich bestimmt nicht der einzige mit dem Problem bin habe ich das hier noch mal gepostet. Wir müssen uns ja nicht ausbeuten lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
nein alles über 48 Std. einer Woche muss auf jeden Fall in Freizeit abgegolten werden und darf nicht
als Überstunden bezahlt werden!
Grundsätzlich ist auch die Schulunterrichtszeit einschließlich Pausen und Weg-
zeiten (von der Schule zum Betrieb) als Arbeitszeit zu rechnen!

Hier kannst du bei Bedarf für 25E nen Anwalt fragen:
http://www.123recht.net/loginerstbe...r=frag einen anwalt&__utmv=-&__utmk=104659200
 
Du darfst in der Ausbildung Überstunden machen, musst aber normal nicht.
Zumindest sollte dir, wenn du keine machst nicht gekündigt werden. Wenn du fest angestellt bist ist das was anderes.
 
Sei Froh dass du ne Ausbildung hast.

Und warum sollte man 48 Stunden nicht von Montag bis Freitags schaffen?
 
Es muss also nur ausgeglichen werden wenn ich mehr als 48h arbeite. Ich habe gelesen das der Arbeitgeber die Überstunden entlohnen muss oder mir freigeben muss.

Steht im Tarifvertrag. Meist musst du die Überstunden aber abbummeln.
 
Klar, man sollte froh sein, eine ausbildung zu haben. Trotzdem hat man noch rechte, auf die man auch bestehen sollte, man ist ja nicht sklave, sondern angestellter.
Und gerade wenn man nebenbei noch berufsschule hat, dann hat man net mal abends freizeit, weil man noch lernen muss.
 
Die Berufsschule zählt auch als Arbeitszeit, d.h. du kommst momentan auf 56 Stunden die Woche.

Azubis (volljährige) dürfen maximal 60 Stunden die Woche arbeiten, aber auch nur dann, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit nach 6 Monaten 8 Stunden beträgt. Das heißt, du musst das abfeiern können.

Was steht in deinem Vertrag? Wie hoch ist die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit?
 
ShaÐe45 schrieb:
Die Berufsschule zählt auch als Arbeitszeit, d.h. du kommst momentan auf 56 Stunden die Woche.

Azubis (volljährige) dürfen maximal 60 Stunden die Woche arbeiten, aber auch nur dann, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit nach 6 Monaten 8 Stunden beträgt. Das heißt, du musst das abfeiern können.

Was steht in deinem Vertrag? Wie hoch ist die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit?

Im Vertrag steht unter dem Punkt Arbeitszeit nur das das Jugendarbeitsschutzgesetz
eingehalten werden muss.

Meine tägliche Arbeitszeit ist 12 Stunden.
Da jetzt Ferien sind arbeite ich jetzt 60 Stunden in der Woche.
Das wird sich auch für mindestens 6 Monate nicht ändern weil wir jetzt auf einer Großbaustelle arbeiten.

Vor dieser Baustelle habe ich so durchschnittlich 1-2 Überstunden gemacht.
Das fand ich noch ok aber 12 Stunden sind mir einfach zu heftig.
Danach bin ich platt!
In 10 Monaten ist Ausbildungsende. Ich hab nicht vor in der Firma zu bleiben oder im Beruf weiterzuarbeiten.


Obwohl ich die Arbeit hasse mache ich den Job gut und auch die Chefs
sind mit meiner Arbeit sehr zufrieden.

Ich hab einfach kein Bock für die nächsten 6 Monate nur zu arbeiten
da ich sowieso nicht im Beruf bleiben werde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist dein Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden? Dann kann es nämlich zu Abweichungen kommen.

Wenn in deinem Ausbildungsvertrag aber nur steht, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz beachtet werden muss, dann ist (zu deinen Ungunsten) alles "in Ordnung", da du nicht mehr jugendlich bist und für dich das Arbeitszeitgesetz gilt und du somit maximal 60 Stunden arbeiten darfst.

Wie gesagt, du musst das aber abfeiern dürfen, alles andere ist ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.

Musst du deinen Chef wohl mal drauf ansprechen!
 
Die Frage ist doch vielmehr, wie weit man bereit ist zu gehen, ob sein Recht durchzusetzen.
Zum Chef gehen und sagen, man möchte Ausgleichstage - OK
Aber, was wenn diese Nein sagt? Zum nöächst höheren Chef?
Zum ANwalt? etc.
Wieviel Streit ist man bereit einzugehen?
Zumal das Ende absehbar ist.
 
Genau auf so eine unterwürfige, schisshasige Haltung der armen Arbeitnehmer-Säue spekulieren doch die ausbeuterischen unter den Chefs, dogio1979! :freak::eek:

Es ist Dein Recht, Powershower, den Stundenausgleich zu bekommen, das steht so im Gesetz. Peng, fertig.

Geh' zu Deinem Chef, verlange genaue Auskunft, wie er sich das vorstellt, sprich ihn auf die gesetzliche Regelung an, und wenn er rumzickt, dann gehe. Aus die Maus.

LG,
Hasenbein
 
Das ist mir durchaus bewusst.
Was ich sagen wollte ist nur, dass man immer die Konsequenzen berücksichtigen sollte. Damit will ich von einem derartigen Vorhaben nicht abraten, sondern ich ermahne nur zu einem reflektierten Handeln.

Und wenn man sich nicht die Frage stellt, was man unternehmen will und wie weit man gehen will, dann braucht man auch keinen Thread zu dem Thema aufmachen.
Threads zum rumjammern, Mitleid erhaschen und zum Debattieren übe die allgemeine Schlechtigkeit dieser Welt gibts genug.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine tägliche Arbeitszeit ist 12 Stunden.
Vor dieser Baustelle habe ich so durchschnittlich 1-2 Überstunden gemacht.
Du arbeitest 12 Stunden täglich und der Weg zur Arbeitsstätte (Baustelle) kommt noch hinzu oder der Weg zur Baustelle (Fahrt im Auto) und die Arbeitszeit auf der Baustelle zusammen betragen 12 Stunden? Fährst Du den Wagen der Euch zur Baustelle bringt, sonst ist es ja keine Arbeitszeit sondern Wegezeit, das musst Du unterscheiden. Sollte aber in Deinem Ausbildungsvertrag stehen wie das gehandhabt werden muss.
Am einfachsten ist es, wenn Du bei der IHK nachfragst, die sollten ja auch den Auszubildenden kostenlos beraten und die sind nicht sehr zimperlich bei Verstössen seitens der Ausbildungsstellen.
 
Ich fahr mit meinem Auto zur Baustelle. Fahrzeit 15 min. Dann arbeite ich 12 Stunden und fahr wieder nach Hause. Ich werde mal nachfragen ob ich für die Überstunden Geld oder Freizeit bekomme.
 
was ich im allgemeinen recht traurig finde ist, dass grundsätzlich von den jungen hüpfern hier am anfang ihres berufweges NIEMALS nach ihren PFLICHTEN, sondern IMMER nur nach ihren RECHTEN gefragt wird... :(
 
für die Beurteilung fehlt noch die Angabe, wie lange die Pause ist.
 
Die Pflichten verletzt er in diesem Fall aber nicht, der AG die Rechte schon....ganz einfach.

Nur weil man auch Pflichten hat, muss man sich das nicht gefallen lassen, wenn der AG gegen eines meiner Rechte verstößt. Oder würdest du auf deine Rechte verzichten? ...
 
Warum arbeitest Du denn 12 Stunden, geh doch nach 8 Stunden Arbeitszeit nach Hause. Man kann Dich ja nicht dazu zwingen.
 
Eine tolle Gesellschaft in der wir heute leben. Hier arbeiten Leute länger als sie müssen und wehren sich nicht, weil sie Angst haben gekickt zu werden.
 
Jetzt habe ich einen Anwalt gefragt ob es in Ordnung ist. Seine Antwort:

"Sehr geehrter Fragesteller,

als Erwachsender gilt für Sie das Arbeitszeitgesetz, auch wenn Sie sich in einem Berufsausbildungsverhältnis befinden (§ 2 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz). Maßgeblich für die Arbeitszeit ist § 3 Arbeitszeitgesetz:

§ 3 Arbeitszeitgesetz - Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Soweit der Arbeitsvertrag nichts regelt empfehle ich Ihnen zu kontrollieren, ob auf Ihr Ausbildungsverhältnis nicht etwas tarifvertragliche Regelungen anzuwenden sind, die auch die Arbeitszeit an sich regeln können."

Damit ist die Frage beantwortet. Als Auszubildender braucht man keine Überstunden machen! Da ich bestimmt nicht der
einzige mit dem Problem bin habe ich das hier noch mal gepostet. Wir müssen uns ja nicht ausbeuten lassen.
 
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