Powershower
Banned
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- März 2010
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Hi
ich muss in meiner Ausbildung viele Überstunden machen. Jetzt habe ich einen Anwalt gefragt ob es in Ordnung ist. Seine Antwort:
"Sehr geehrter Fragesteller,
als Erwachsender gilt für Sie das Arbeitszeitgesetz, auch wenn Sie sich in einem Berufsausbildungsverhältnis befinden (§ 2 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz). Maßgeblich für die Arbeitszeit ist § 3 Arbeitszeitgesetz:
§ 3 Arbeitszeitgesetz - Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Soweit der Arbeitsvertrag nichts regelt empfehle ich Ihnen zu kontrollieren, ob auf Ihr Ausbildungsverhältnis nicht etwas tarifvertragliche Regelungen anzuwenden sind, die auch die Arbeitszeit an sich regeln können."
Damit ist die Frage beantwortet. Als Auszubildender braucht man keine Überstunden machen! Da ich bestimmt nicht der einzige mit dem Problem bin habe ich das hier noch mal gepostet. Wir müssen uns ja nicht ausbeuten lassen.
ich muss in meiner Ausbildung viele Überstunden machen. Jetzt habe ich einen Anwalt gefragt ob es in Ordnung ist. Seine Antwort:
"Sehr geehrter Fragesteller,
als Erwachsender gilt für Sie das Arbeitszeitgesetz, auch wenn Sie sich in einem Berufsausbildungsverhältnis befinden (§ 2 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz). Maßgeblich für die Arbeitszeit ist § 3 Arbeitszeitgesetz:
§ 3 Arbeitszeitgesetz - Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Soweit der Arbeitsvertrag nichts regelt empfehle ich Ihnen zu kontrollieren, ob auf Ihr Ausbildungsverhältnis nicht etwas tarifvertragliche Regelungen anzuwenden sind, die auch die Arbeitszeit an sich regeln können."
Damit ist die Frage beantwortet. Als Auszubildender braucht man keine Überstunden machen! Da ich bestimmt nicht der einzige mit dem Problem bin habe ich das hier noch mal gepostet. Wir müssen uns ja nicht ausbeuten lassen.
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