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Fu Manchu
Gast
heiner.hemken schrieb:...Wer gibt das Angebot ab und wer nimmt es an?
Der Kunde macht ein Angebot (ausgehend vom genannten Preis) und der Verkäufer nimmt das Angebot an, oder auch nicht.
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heiner.hemken schrieb:...Wer gibt das Angebot ab und wer nimmt es an?
chancaine schrieb:Der Kauf ist bei Gefahrenübertritt zustande gekommen, das ist aus Sicht des Käufers der Zeitpunkt der Bezahlung und aus Sicht des Verkäufers der Zeitpunkt der Warenübergabe an den Kunden / Versand.
Nach ein bisschen google Rechereche bin ich mir da gar nicht mehr so sicher. (aber kann auch sein, dass der eine oder andere Händler aus Unwissenheit nachgibt und man deshalb solche Berichte im www findet)Ich gehe mal aus, dass das grundlegende Prinzip von Angebot und Annahme in Österreich das gleiche ist wie in Deutschland.
Doc Foster schrieb:Ist denn hier nach der Schweizer Rechtslage gefragt worden?
Chrisibär schrieb:Nein, aber eigentlich auch nicht nach der deutschen. Aber interessant finde ich diese Unterschiede @Schweiz
Artikel 7 Absatz 3 Obligationenrecht.Doc Foster schrieb:Die in keinster Weise belegt wurden.