Ausversehen bei Bezahlseite angemeldet

AW: Auversehen bei Bezahlseite angemeldet

Okay, einen Widerruf könnte man ganz einfach per Post an die Firma schicken.
Sie weiß sogar noch ihre Fake-Daten, so kryptisch waren die gar net.
Aber da ihre neueste Aussage "ich mach da einfach gar nichts" ist, ist es auch nicht mehr mein Problem.


PS: Sie liest natürlich hier mit.
 
AW: Auversehen bei Bezahlseite angemeldet

Vorsorglich sollte man den Vertrag widerrufen.

solange da nichts an irgendwelchen briefen passiert ist, wäre das das bescheuerste, was man tun kann: seinen namen und seine adresse preisgeben.

mann, mann...
 
AW: Auversehen bei Bezahlseite angemeldet

An die Freundin: Wenn du Firefox nutzt, installier doch das Addon WOT. Dort pflegen User ihre Erfahrungen mit den aufgerufenen Seiten. Öffne dann nochmal die Problem-Page... Das wär dir mit dem Addon nicht passiert, stimmts?

Und bleib bitte bei dem Vorhaben, hier nichts weiter zu tun, schon gar keinen Widerruf o.ä. zu formulieren.
 
AW: Auversehen bei Bezahlseite angemeldet

Morhaith schrieb:
das stimmt so auch nicht..... erst die staatsanwaltschaft ist dazu befugt derartige informationen vom provider einzuholen... und selbst da wird es schwierig, denn mit dem fall der vorratsdatenspeicherung ist es wieder so wie früher: der ISP darf lediglich daten speichern, die "abrechnungsrelevant" sind.... da bei einer flatrate absolut irrelevant ist, wann jemand wie lange online war, darf der isp die daten garnicht speichern, und dementsprechend auch nicht weitergeben

Ja ich meinte als folgende Instanz die Staatsanwaltschaft, hab mich da etwas unklar ausgedrückt ;)

Aber im Prinzip ist die Sachlage klar. Einfach erstmal ignorieren und falls doch was kommt mal zur Verbraucherzentrale, die helfen in der Regel auch flott (hatte da im letzten Jahr zwei-drei Fälle im Bekanntenkreis)
 
AW: Auversehen bei Bezahlseite angemeldet

Ist gibt in einem anderen Forum einen langen Thread zu dem Anbieter. Demnach ist ein Widerruf auch nicht erfolgreich möglich. Dann ist es wohl besser keinen Kontakt mehr mit dem Anbieter aufzunehmen.
 
AW: Auversehen bei Bezahlseite angemeldet

Wenn Preise nicht offensichtlich sind, ist der Vertrag rechtswidrig - oder zumindest sittenwidrig, was ihn aber ebenfalls nichtig macht.

Totaler Quatsch, denn Verträge werden nicht "rechtswidrig" und mit Sittenwidrigkeit hat das Ganze auch überhaupt nichts zu tun.

Der Vertrag muss einen Passus über den Vertragsrücktritt enthalten bzw. eine schriftliche Widerrufsbelehrung muss per eMail dem Kunden zugehen. Ansonsten ist der Vertrag sowieso nicht rechtsgültig.

Wiederum Quark, der Vertrag muss den Vertragsinhalt beinhalten, ansonsten überhaupt nichts. Eine fehlende Widerrufsbelehrung berührt die Wirksamkeit eines Vertrages nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
chancaine schrieb:
Wenn man doch eine Beratung wünscht:
mein Tipp: Um Geld zu sparen, muss man nicht direkt zu einem Anwalt gehen. Eine günstige und gute Beratung erhält man auch bei der Verbraucherzentrale.
LG

Du belegst selbst, wie recht du hast. Wenn die in der Verbraucherzentrale etwas mehr Sachverstand haben als du, können sie dem TO deine Thesen hoffentlich wieder ausreden.

Wie DocFoster richtig angemerkt hat, berührt das Fehlen einer Widerrufsbelehrung die Wirksamkeit eines Vertrages nicht (auch wenn es einem uU mehr Zeit lässt, da rauszukommen). Im Übrigen gibt es kein Verbraucherschutzgesetz und woraus sich die von dir unterstellte Rechtswidrigkeit ergeben soll, würde ich auch zu gern wissen.
 
Ganz einfach:
Bei Verträgen, die durch das Internet zustande kommen, muss ein Widerrufsrecht von 14 Tagen eingeräumt werden. Auf dieses Widerrufsrecht muss der Kunde hingewiesen werden.
Ich schreibe keinen Blödsinn, sondern bin selbst von der Verbraucherzentrale darauf hingewiesen worden.
Wenn einer keine Ahnung hat, soll er sich an die Verbraucherzentrale wenden. Nur, weil ich keine Fachtermini verwende, liege ich jedoch sachlich nicht falsch. Verbraucherrecht ist nicht gleich Verbrauchergesetz - das gibt es in der Tat nicht :-)
Ergänzung ()

Für alle Hobby-Besserwisser bzw Hobbyjuristen (wozu ich mich nicht zähle), aber wohl Doc Foster und Fidelzastro:
http://www.e-juristen.de/Vertragsrecht-Widerrufsrecht-Widerrufsbelehrung.htm
Hier nachlesen.
Ansonsten ins Jurenet gehen und sich gegenseitig als inkompetent beschimpfen, da hier noch immer ein PC-Forum ist.
 
@ Chaincaine

Ein Vertrag ist ein Vertrag. Du hast eben mehr Zeit, da raus zu kommen, wenn keine entsprechende Belehrung erfolgt ist. Ungültig ist er deshalb noch lange nicht.

Ich weiß, wovon ich rede. Ich war mal jung, brauchte das Geld und habe für eine telefon. Drückerkolonne gearbeitet, da wurde uns ständig eingeschärft, bloss nix von der Widerberufsbelehrung zu sagen. Wer schlau war und einwandte, dass sich dann die Frist verlängert, wurde belehrt, dass die meisten Normalos das eh nicht wissen.

(Rausgeworfen wurde ich, weil ich -- aus Motivationsgründen -- scheisse verkauft habe und außerdem nicht aufhörte, zu belehren bzw. Kunden offen vom "Produkt" abzuraten.)
 
Das ein Widerufsrecht besteht ist ja unstrittig und auch das darüber belehrt werden muss.

Aber nochmal:

Das Fehlen der Belehrung berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht!

Falls man sich nun also diverser Fachbegriffe wie rechtswidrig, nichtig etc. bedient, dann sollte man auch wissen, was diese bedeuten.

Und am Rande:

Was ist eigentlich ein Hobbyjurist?
 
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