Auto Privatverkauf - Käufer will Auto nicht mehr

Ja und? Der Käufer hätte es ja waschen lassen können bei der Probefahrt. Da er es aber nicht tat, ist es fahrlässig von ihm es nicht getan zu haben. Oder er hat es billigend in kauf genommen als er ein stark verdrecktes Auto kaufte.

So oder so, der Käufer ist selbst schuld.
 
Selbst wenn der Wagen einen Hagelschaden hat, hat der Käufer den Wagen gekauft wie gesehen. Es hat in ja schließlich keiner zum Abschluss des Vetrags gezwungen er hätte ja fordern können das das Auto gewaschen wurde.
Denke mal das wird wohl einfach ne Masche vom Käufer sein und du bist nicht der erste
 
ist das nicht irrelevant da sich der Kaufer bei der Probefart von allen Etwaigen Krazern/Dellen überzeugen konnte?

Die Frage ist ja, ob er das zumutbarerweise konnte. Das wird sich aber aus der Ferne nicht klären lassen.
 
Bei ein Privatverkauf sofern ich weis gibt es keine 14 Tägige Rückgaberecht.
trotzdem möchte ich an deiner Stelle ein Anwalt in Anspruch nehmen und die sachlage klären, weil traurigerweise gibt es einige GRIP / AUTO & MOBILES TV Reporter was Irgendwelchen Schlagzeilen - KUNDE IST KÖNIG (und mach was er will) Verbreiten und so kommt es zu derartige Auseinandersetzungen.

Dabei gibt es auch Käufer was denken das Überal gilten die EBAY GESETZE - KÄUFER NÖRGELT UND MACHT WAS ER WILL, Verkäufer muss den Käufer im Arsch Krihen.

Genau so gut kannst du es auch mit ein Betrüger zutun haben was gute Teile ausbaut, Improvisierter Müll Verbaut anschliesend Kulanterweise zurück geben will unter irgend ein Vorwand und dann stehst du da mit ein Haufen Schrott.
Bei ein auto kann man derartige Betrügerische teiletausch nicht sofort erkennen.

An deiner stelle wurde ich das teil auf keinen Fahl zurück nehmen.

Der einzige fahl wo du verpflichtet bist die karre zurück zu nehmen ist, wen der die Karre Begutachten läst und der Beauftragte Gutachter Mängeln Feststellt was nicht Mitgeteilt wurden sind (gelistet).

Hier ist wiederum eine grauzone weil es gibt traurigerweise auch gutachter was für ein zugesteckten "fufi" mängeln einfach erfinden und dann ist die "kacke am dampfen" da du gegenargumentieren must mit ein gegen gutachten oder du machst selber ein gutachten vor den verkauf.

Wer heutzutage ein auto verkaufen will u. derartige stress vermeiden, sollte sich bei der karre vor den verkauf ein wert- und technischen gutachten machen lassen was er den käufer am tisch legt bei kauf u. Kaufvertrag Unterschrift.
Damit ist den Norgelnden Käufer das maul gestopft entgültig und man vermeidet derartige probleme.
 
Hast du nicht selbst geschrieben, daß das Auto zu dreckig war, um da Schäden zu erkennen.
Ohnehin ist es üblich, das Auto zuerst zu waschen, wenn man es für >2000 Euro verkaufen will.
Wenn ich das Auto an einem Freitag Abend 20 Uhr ins Netz stelle, er nach 1 Minute anruft, nachdme ich es eingestellt habe und sagt er kommt am Freitagmorgen 8 uhr und holt das Auto ab, dann hast du sicher auch keine Zeit mehr es zu waschen! So, nun du wieder... .

Ich warte diese WOche ob ein Brief vom Anwalt kommt. Ich habe nie einen Hagelschaden gesehen oder bemerkt.

Wer heutzutage ein auto verkaufen will u. derartige stress vermeiden, sollte sich bei der karre vor den verkauf ein wert- und technischen gutachten machen lassen was er den käufer am tisch legt bei kauf u. Kaufvertrag Unterschrift.
Damit ist den Norgelnden Käufer das maul gestopft entgültig und man vermeidet derartige probleme.
Klar hast du da Recht, aber wer steckt bei so einem alten Auto da noch Geld rein, um dann beim preis eh noch überall gedrückt zu werden? Also cih würde es nicht machen. Ich bin gespannt ob er überhaupt zum Anwalt gegangen ist.

--> Abgemeldet hat er es immer noch nicht, Versicherung und Zulassungsstelle haben aber den Vertrag und wissen bescheid. Wenn ich den Anwaltsbrief wirklich bekommen sollte, dann werde ich das Fahrzeug auf der Zulassungsbehörde auf seine Kosten Zwangsstillegen. Mal sehen was er dann noch dazu sagt, außerdem ist er ja, wie ihr schon sagtet in Verzug, da er die Abmeldung vertraglich nicht eingehalten hat!

Ich frage mich nur, wer geht wegen so einem Betrag zum Anwalt, er muss sich doch im klaren sein (oder zumindest der Anwalt von ihm), dass so nur noch mehr Kosten auf ihn zukommen können, ich geh einfach mal stark davon aus, dass ich im Recht bin. Ich und alle die, die das Auto kannten, können versichern, es hatte keinen Hagelschaden, so nun, was will er denn da machen wenn ich es nicht war.
 
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Sorry aber so ein gutachten kostet nicht die welt und bei ein wertgutachten, wen du da in der karre neuteile verbaut hast, alle quittungen u. belege vorhanden, kann es sein das der wert der karre sogar steigt im vergleich mit den listenpreis was wiederum zu dein vorteil ist da du mehr heraus nimmst bzw. mehr spielraum zu handeln hast was paralel auch den käufer mehr sicherheit gibt.

Das dein Käufer zum Anwalt geht, ist eher Unwarscheinlich. Das ist eine einschühterungsdrohung was in Deutschland in Mode ist, das man für jeden klacks mit den Anwalt Droht.
sag ihn einfach er soll zum anwalt gehen und ich wette er geht nicht und wen er dich anruft, knall ihn einfach das tel. zu.

Was die Ummeldung bei der Zulassungstelle bzw. Versicherung betrifft, da wurde ich mich nicht drauf Verlassen. Das kann für dich eine Böse Überaschung sein. sofern du die karre nicht abgemeldet hast bzw. er nicht Umgemeldet oder stillgelegt, leufen alle kosten auf dein Name und wen er es verbokt, bekommst du die rechnung.

Mir ist so was passiert in 1998, da Verkaufte ich ein Firebird, der hat die ummeldungf herausgezögert und ich bekam von der DA DIREKT die Rechnung.

Mach ein Kopie vom Kaufvertrag, setze ein Kündigungschreiben auf an der Versicherung und schike es ab, geghe zur Bank und Friere die Lastschrift ein so das die Versicherung nicht mehr Bezahlt wird bevor es zu Spät ist.

Das gleiche bei der Zulassung stelle

Du hättest die karre abmelden sollen und der Käufer soll sich rote überführungskenzeichen mitbringen. Kosten nicht die welt.

PS:

normatel schrieb:
aber wer steckt bei so einem alten Auto da noch Geld rein, um dann beim preis eh noch überall gedrückt zu werden? .

Auch richtig aber wenigstens kannste ruig schlafen und must dich nicht mit so ein idiot auseinandersetzen.
 
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Versicherung und Zulassungsbehörde wissen schon bescheid. Habe jetzt einen Brief fertig gemacht, den bekommt der Käufer per Einschreiben, darin forder ich ihn dann nochmals auf, dass er das Auto ummelden soll, ansonsten melde ich es eben auf seine Kosten um. Er meinte am Samstag er war beim Anwalt, obs stimmt, ich werde sehen.

Ich warte diese Woche noch mit dem Ummelden, wenn er es nicht macht, werde ich es Zwangsabmelden.
 
:D :D :D :D :D

Am Samstag den 01.05.2010?
MAI FAIERTAG wen kein Schwein Arbeitet?

ICH SCHMEIS MICH WEG !!!
Wie blöd ist DER eigentlich? :volllol:

An deiner Stelle wurde Ich ihn nicht so fiel Herum Schreiben sondern Ihn einfach nur an den MAI FAIERTAG Erinern und wen er die karre nicht innerhalb 48 Stunden Ummeldet das du Anzeige wegen BETRUGSVERDACHT Erstatest.
Mal sehen was er dann macht.
Screibt er zurück und begint zu Drohen, Sichere das Schreiben, REAGIERE NICHT MEHR auf sein Gesulze und Gehe DU zu, Anwalt u. Verpasse ihn eine auf den Gesezlichen wege mit Schadensersatz Anforderung + Gerricht u. Anwaltkosten Übername. Dann hat er genug..
 
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Nunja, kann ja auch sein er war am Freitag dort :) Ich hatte ihn daraufhin ja auch gefragt, was denn der Anwalt gesagt hat. Da kam von ihm ja nur noch: "Okay danke, Tschüss!"

Also ich bin wirklich gespannt was da noch kommt, ich glaube der Anwalt lacht ihn aus!
 
normatel schrieb:
ich glaube der Anwalt lacht ihn aus!
Mit 100% sicherheit aber wen er sagt das er SAMSTAG da war, dann meint er es auch so und er war mit sicherheit nicht FREITAG aber da er SO BLÖD ist und mit den Anwalt LÜGT war er überhaupt nicht und versucht nur ein zu schhtern. :D
 
der letzte lacht am besten! und deine schilderung vom hergang lässt viele juristische möglichkeiten offen...
 
I will hope so :)

Brief ist nun an ihn raus, eine Antwort erwarte ich nicht. Wegen so einem Mist soviel Zeit verlieren, schrecklich. Vorallem Nerven!
 
Um erlich zu sein, wegen solche nörgler hab ich mein ebay acount gekündigt.
Ich habe einige jahre mit restaurierte vintage tonbandgeräte gehandelt und irgendwann hatte ich die schnauze voll.
Über solche gestallten kann ich ein buch schreiben.
 
Über solche gestallten kann ich ein buch schreiben.

Lieber nicht, deine Beiträge reichen...zumal sie in absoluter Unkenntnis von Rechts- und Sachlage rausgehauen werden.
Zumindest über letztere kann man hier nämlich von außen nur spekulieren.
 
Ich würde mich an Deiner Stelle noch einmal davon überzeugen, dass das Fahrzeug immer noch nicht abgemeldet ist, und dann würde ich mich auf dem schnellsten Weg zur nächsten Polizeistation machen, Strafanzeige stellen und die Beschlagnahmung des Fahrzeug anregen, bis der Käufer es abgemeldet hat oder mir nach der Beschlagnahmung die Schilder holen und selbst abmelden ! Vielleicht ist die Polizei ja auch bereit, gleich mal eine Streife beim Käufer vorbeizuschicken, die für Dich die Herausgabe der Nummernschilder verlangt; die genügen dann erstens für die Abmeldung und vielleicht bekommt der Wichteln dann schon alleine beim Erscheinen der grünen/blauen Männchen ordentlich Muffensaussen und lässt dann von seinen Spielchen ab !

Deinen ganzen Zeitaufwand wegen der nicht erfolgten Abmeldung würde ich zusammenstellen und vom Käufer entsprechend Schadenersatz verlangen !

Ansonsten würde ich mich auf überhaupt keine Diskussion und keinen Schriftwechsel einlassen ! Der Käufer muss beweisen, dass die Delle, wegen der er sich beschwert, bei Übergabe des Fahrzeuges vorhanden war; wie will er das machen ?

Lass den Typen einfach auflaufen; wenn er wirklich dennoch den Klageweg beschreitet, was ich bezweifeln möchte, wird er mit Sicherheit auch bei Gericht auflaufen !


Deine Frage wegen der Rechtsschutzversicherung oben hat, glaube ich, auch noch keiner beantwortet: Wenn Du den Kaufvertrag mit dem Käufer in Deinem Namen geschlossen hast, wird die Rechtsschutzversicherung Deines Vaters nicht eintreten müssen ! Allerdings kann Dein Vater dort trotzdem mal anrufen und denen den Fall schildern, dass das Fahrzeug in seinem Eigentum stand und auch auf ihn zugelassen war, sein Sohn die Sache eben nur für ihn namens und im Auftrag abgewickelt hätte und der Kaufvertrag nur der Einfachheit halber auf den Sohn abgeschlossen wurde; vielleicht ist die Rechtsschutzversicherung in einem solchen Fall kullant und erklärt trotzdem Rechtsschutz für die Angelegenheit !
 
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Ich würde mich an Deiner Stelle noch einmal davon überzeugen, dass das Fahrzeug immer noch nicht abgemeldet ist
Habe heute früh bei der Zulassungsbehörde in München angerufen, er hat es noch nicht abgemeldet. Habe ihm jetzt einen letzten brief geschrieben in dem steht das er es abmelden soll, wie gesagt, ansonsten kann ich es auch Zwangsabmelden, ohne Schilder! Der Weg nach münchen wäre mir dafür auch ehrlich gesagt viel zu weit!

Ansonsten würde ich mich auf überhaupt keine Diskussion und keinen Schriftwechsel einlassen ! Der Käufer muss beweisen, dass die Delle, wegen der er sich beschwert, bei Übergabe des Fahrzeuges vorhanden war; wie will er das machen ?
Das Problem ist auch, er ruft jeden zwieten Tag "anonym" an, er nervt einfach nur. Ja das muss er wohl beweisen, wie er das vor hat, weiß ich nicht.

wegen der Rechtsschutzversicherung
Danke, dass werde ich machen, sobald wirklich etwas vom Anwalt kommen sollte.
 
Er schon wieder:

Ich würde mich an Deiner Stelle noch einmal davon überzeugen, dass das Fahrzeug immer noch nicht abgemeldet ist, und dann würde ich mich auf dem schnellsten Weg zur nächsten Polizeistation machen, Strafanzeige stellen und die Beschlagnahmung des Fahrzeug anregen, bis der Käufer es abgemeldet hat oder mir nach der Beschlagnahmung die Schilder holen und selbst abmelden !

Welcher Straftatbestand soll denn da erfüllt sein?

Deinen ganzen Zeitaufwand wegen der nicht erfolgten Abmeldung würde ich zusammenstellen und vom Käufer entsprechend Schadenersatz verlangen !

Zeitaufwand als Schadensersatz? Wohl kaum.

Lass den Typen einfach auflaufen; wenn er wirklich dennoch den Klageweg beschreitet, was ich bezweifeln möchte, wird er mit Sicherheit auch bei Gericht auflaufen !

Hellseher, Wahrsager?

Mir erscheint der Käufer zwar auch verdächtig aber mit den obenstehenden Empfehlungen ist doch niemand geholfen, denn niemand kann von hier beurteilen, in welchem Zustand das Fahrzeug denn nun war / ist.
 
Mir erscheint der Käufer zwar auch verdächtig aber mit den obenstehenden Empfehlungen ist doch niemand geholfen, denn niemand kann von hier beurteilen, in welchem Zustand das Fahrzeug denn nun war / ist.

Ihr könnt natürlich nur das Glauben, was ich euch erzähle, da hast du Recht. Wäre aber wirklich ein Hagelschade auf Dach und Motohaube(!), dann denke ich würde man das schon auf dem Bild vom Verkaufstag sehen. Also ich weiß das ich keinen Schaden hatte :)
 
Doc Foster schrieb:

Na ja, war klar, dass sinnvolle Bemerkungen dieser Art wieder von Dir kommen, auch wenn Du Dich nun nicht mehr Spraadhans nennst, sondern vornehm auf Doc machst ! Macht aber nix; gewöhnt man sich mit der Zeit dran und kennt dann seine Pappenheimer und denkt sich: Was juckts die Eiche, wenn sich die Sau den Rücken an ihr kratzt !

Also: Si tacuisses !



Im übrigen kann der Verkäufer durchaus wegen Betruges Strafantrag stellen, denn er nutzt gegen die getroffene Vereinbarung die Zulassung des Fahrzeuges auf Kosten des Verkäufers; und ebenso könnte Unterschlagung ein Thema sein, weil er die Schilder zurückhält, die im Eigentum des Verkäufers stehen ! Schließlich kommt es auch gar nicht darauf an, ob diese Strafbarkeitsvorwürfe letzten Endes durchsetzbar sind, sondern es kommt eher darauf an, die Polizei vielleicht dazu zu bewegen, sich der Sache mal anzunehmen und den Käufer zur Rede zu stellen wegen der unerlaubt benutzen KFZ-Schilder; auch darauf besteht natürlich kein Rechtsanspruch, der Versuch kostet nur ein bisschen Zeit und wäre es dann schließlich wert gewesen, wenn die Polizei etwas unternähme !



Doc Foster schrieb:
niemand kann von hier beurteilen, in welchem Zustand das Fahrzeug denn nun war / ist.

..... eben ! Und der Käufer kann nachträglich auch nicht beweisen, dass der angebliche (noch dazu äußerst gernigfügige) Schaden bereits bestanden hat, als der Kauf getätigt wurde ! Denn bei der Übergabe hat er den Schaden nicht festgestellt - Schmutz hin oder her - ! Und deshalb erlaube ich mir die Voraussage, dass der Käufer nach aller Wahrscheinlichkeit bei diesem Sachverhalt keine Rechtsansprüche beweisen und durchsetzen können wird !

Natürlich, vor überraschenden Entscheidungen mancher Richter ist keiner gefeit ...... ab gerade Du bestreitest das ja permanent und huldigst der Überzeugung, dass Richter ausschließlich nach den Buchstaben des Gesetzes entscheiden - also müsstest Du hier doch eher auch zustimmen !
 
Zuletzt bearbeitet:
Und der Käufer kann nachträglich auch nicht beweisen, dass der angebliche (noch dazu äußerst gernigfügige) Schaden bereits bestanden hat, als der Kauf getätigt wurde

Dann wäre kein regulärer Anspruch aus Sachmängelhaftung durchsetzbar, denn außer in den Fällen des 476 BGB trägt für die den Mangel bei Gefahrübergang immer der Anspruchsteller die Beweislast. Möglich ist das also, der Richter ist in seiner Beweiswürdigung frei.

weil er die Schilder zurückhält, die im Eigentum des Verkäufers stehen !
Zum Auto gehören grds. auch die Kennzeichen, das Eigentum an diesen dürfte also auf den Käufer mit übergegangen sein, Unterschlagung (-).

wegen Betruges Strafantrag stellen

Ich sehe weit und breit keine Vermögensverfügung zu Gunsten des Schädigers, Betrug (-).

Du behauptest einfach gerne irgendwas in den Raum hinein, was möglicherweise stimmen könnte, ohne den erforderlichen juristischen Background. Ich versuche dann lediglich klarzustellen, auf deine persönlichen Sandkastenaussagen gehe ich nicht ein.
 
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