Auto Privatverkauf - Käufer will Auto nicht mehr

normatel schrieb:
Wenn ich das Auto an einem Freitag Abend 20 Uhr ins Netz stelle, er nach 1 Minute anruft, nachdme ich es eingestellt habe und sagt er kommt am Freitagmorgen 8 uhr und holt das Auto ab, dann hast du sicher auch keine Zeit mehr es zu waschen! So, nun du wieder... .

Dann hattest du doch fast eine ganze Woche Zeit :D
Aber ich lass dich jetzt mal in Ruhe. Das ganze geht mich überhaupt nichts an und es ist deine Sache wie du das regelst.
 
Ohje...eine Nacht hatte ich Zeit, du weißt doch gar nicht wie alles ablief, ich habe meine Autos immer geputzt wenn ich verkauft hab, aber wenn er am Morgen 8 Uhr kommt und Abends 20 Uhr den Termin macht, dann putzt niemand mehr das Auto...so long...
 
Ich glaub das bezog sich darauf, dass du Freitag 8 Uhr statt Samstag 8 Uhr geschrieben hast ;)
 
Doc Foster schrieb:
Dann wäre kein regulärer Anspruch aus Sachmängelhaftung durchsetzbar, denn außer in den Fällen des 476 BGB trägt für die den Mangel bei Gefahrübergang immer der Anspruchsteller die Beweislast.

Eben !!! Genau das hatte ich gesagt !
 
@Doc Foster
Zum Auto gehören grds. auch die Kennzeichen
Wo bitte soll das denn stehen? Man kann die Kennzeichen auch bei jedem anderen PKW wieder einsetzen, den man anmelden möchte. Dazu muss es aber erst mal abgemeldet werden.
Das bisher zugeteilte Kennzeichen wird mit erfolgter Außerbetriebsetzung wieder frei und mit diesem kann ein anderes Auto angemeldet werden, auf den Halter des abgemeldeten Fahrzeuges, für eine geringe Gebühr kann man sich das Kennzeichen auch 12 Monate (ca. 3-5 €) reservieren lassen. Die Kosten betragen fürs Um/Neuan-Melden ca. 10 € Wunschkennzeichengebühr und eine Gebühr in Höhe von ca. 12 € für das manuelle Entsperren des Kennzeichen (hier muss ein Mitarbeiter der Zulassungsstelle in den Löschlauf eingreifen) - dafür entfallen natürlich die Anschaffungskosten für neue Kennzeichen. Liegt aber daran wie hoch das jeweilige Land/Stadt die Gebühren festsetzt, die Gebühren können deshalb auch schwanken, deshalb ca. Angaben.
 
Doc Foster schrieb:
Zum Auto gehören grds. auch die Kennzeichen, das Eigentum an diesen dürfte also auf den Käufer mit übergegangen sein, Unterschlagung (-).


Eben nicht ! Grundsätzlich ist der Halter des Fahrzeugs dazu verpflichtet, die Schilder für die Abmeldung zum Entstempeln zur Zulassungsstelle zurückzubringen; solange dies nicht geschehen ist, ist kann auch ein möglicher Eigentumsübergang an den Schildern noch nicht rechstwirksam vollzogen sein, denn der Verkäufer hat mit Sicherheit, auch nicht stillschweigend, dem Eigentumsübergang zugestimmt, wenn andererseits der Käufer sich an die Abmachung nicht hält, die Schilder umgehend und ordnungsgemäss namens und im Auftrag des bisherigen Halters abzumelden; auch nicht, wenn stillschweigend oder explizit vereinbart war, dass der Käufer diese Abmeldung für den Verkäufer erledigt und er dann die Schilder für sich weiter nutzen kann ! Solange bis dies geschieht, handelt der Käufer immer noch namens und in Auftrag des Verkäufers !

Und weigert der Verkäufer sich, die Abmeldung vorzunehmen, und gibt auch die Schilder nicht heraus, damit der Halter die Abmeldung vornehmen kann, kann kein Zweifel darüber bestehen, dass er sich der Unterschlagung schuldig macht und sich dadurch bereichert, weil er ja in dieser Zeit illegal das Fahrzeug auf Kosten und Risiko des Verkäufers betreibt !





Ergänzung vom 03.05.2010 17:58 Uhr:
normatel schrieb:
Wenn er Rechtschutz hat, dass nun so macht und ich einen Brief bekomme, wie geh ich vor? Habe keinen Rechtschutz... . Meint ihr es kommt soweit?


Dazu fällt mir nach der Diskussion über das Abmelden noch ein:

Da das Fahrzeug ja noch auf Deinen Vater zugelassen ist, besteht die Pflicht, das Fahrzeug abzumelden, ja für Deinen Vater; und wenn der Käufer die Abmeldung für Deinen Vater, wozu er sich ja Dir gegenüber verpflichtet hat, nicht vornimmt, dann hat Dein Vater zumindest den Anspruch gegen den Käufer, ihm seine Schilder herauszurücken, damit der selber die Abmeldung vornehmen kann !

In sofern müsste die Rechtsschutzversicherung Deines Vaters für Deinen Vater zumindest für den Fall einspringen, dass der bezüglich der unterlassenen Abmeldung gegen den Käufer vorgehen möchte ! Ich würde deshalb Deinem Vater oder Dir mit Vollmacht in dessen Namen empfehlen, sofort einen Rechtsanwalt mit der Sache der unterlassenen Abmeldung zu beauftragen; je nachdem, was Dein Vater für eine Rechtsschutzversicherung hat, kannst Du den Rechtsanwalt ohne Rückfrage bei der Versicherung beauftragen; geht zum Beispiel mit Advocat ! Oder Du gehst zum Rechtsnawalt und sagst dem, dass Du ihn nur beauftragst, wenn die Rechtsschutzversicherung eintritt, dann beantragt der Rehtsanwalt den Rechtsschutz für Deinen Vater !

Und wenn Du in der Frage der Abmeldung einen Rechtsanwalt beauftragt hast, beantwortet der Dir, falls es sich bei dem nicht gerade um einen Erbsenzähler handelt, die Fragen, was ansonsten zu unternehmen wäre, wahrscheinlich automatisch mit, ohne dass Du ihn dazu gesondert mandatiern müsstest !
 
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Doc Foster schrieb:
deine Beiträge reichen...zumal sie in absoluter Unkenntnis von Rechts- und Sachlage rausgehauen werden..
Auf was basierst du dich mit deine aussage?
Denkste das ich so dämlich bin und nicht weis was zutun ist?

Wen du denkst das du hier mit ein 47 jährigen dorftrottel diskutierst was nie im leben ein auto gekauft bzw. verkauft hat und auch noch so blöd ist das er in absoluter unkentniss ist von rechts u. sachlage, was nicht weis wie er sich von nörgler u. betrüger zu schüzen hat, da bist du so was von voll daneben wie du dir es nicht mal vorstellen kannst.
Abgesehen davon das deine aus der luft gegriffene ausage auch noch beleidigend wirkt.
 
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Nachdem ich ihm einen Brief per Einschreiben geschickt hab:

wie vertraglich festgehalten wurde, sollten Sie das Auto am 30.04.2010 bei der Zulassungsbehörde
ummelden. Da dies bis heute (03.05.2010) noch nicht gemacht wurde, möchte ich bis Ende der
Woche eine Kopie per Post an: **, oder per E‐Mail an:
*** erhalten. Sollte dies nicht der Fall sein werde ich das Auto bei der
Zulassungsbehörde auf Ihre Kosten zwangsabmelden.
Sollten noch weitere Kosten auf mich zukommen, während Sie in Verzug sind, werde ich diese per
Anwalt bei Ihnen einfordern.

Hat er heute bekommen und direkt angerufen, er meinte dann nur er habe es jetzt abgemeldet. Hat aber sonst nichts gesagt. Ich denke das Thema wird dann gegessen sein, da er meinte bevor nichts geklärt ist, meldet er es nicht ab.
 
Ich brauch ja auch eine Sicherheit das ich sagen kann er hat es auf jeden Fall erhalten. Am Schluss erzählt er mir er hat den Brief nie bekommen. Die SIcherheit ist es mir wohl Wert.
 
Nun ja, am Rande bemerkt: Einschreibebrief nützt Dir zu Beweiszwecken nichts, weil Du nicht nachweisen kannst, was der Inhalt Deines Schreibens war ! Wasserdicht ist nur eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher, die nur wenige Euro mehr kostet als ein Einschreibebrief !

Demnächst gibt es bei der Deutschen Post auch zertifizierte Emails für o,50 cent; mit diesen kann man dann einfach nachweisen, dass ein Emailempfänger eine Benachrichtigung erhalten hat !

Worauf @cartridge_case übrigens auch bereits aufmerksam gemacht hat, wäre im vorliegenden Falle weder ein Einschreiben noch eine sonstige Zustellungsmassnahme von Nöten gewesen, denn Du musst nicht nachweisen, dass Du den Käufer damit in Vertzug gesetzt hast; der ist auch ohne Dein Anschrreiben in Verzug und Du bzw. Dein Vater hätte ihm direkt einen Anwalt auf die Pelle hetzen können, was ihm so viele unnötige Kosten beschert hätte, dass er wohl in Zukunft solcherlei trübe Spielchen unterlassen würde !
 
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Nunja, aber er hat es ja nun abgemeldet. Dachte mit dem Einschreiben und dem Beleg sei ich auf der sicheren Seite. Nun bin ich gespannt ob ich noch einen Brief vom Anwalt bekomme.
 
Hat er nur gesagt, dass er es abgemeldet hat, oder hast Du Dich vergewissert ?
 
Er hat es nur gesagt, werde aber, sobald ich Zeit habe in München bei der Zulassungsstelle anrufen und mich vergewissern.
 
Bleib am Ball und lass dem keinen Spielraum mehr ! Wenn es bis morgen nicht abgemeldet ist, bauftrage einen Anwalt; das geht auf seine Kosten; andernfalls trägt Dein Vater das ganze Risioko, falls etwas passiert !

Und vor dem seinen Drohungen brauchst Du keine Angst zu haben; ich glaube im Leben icht, dass der beim Anwalt war; und falls doch, kannst Du dem trotzdem in aller Gelassenheit entgegensehen ! Er hat so was von nix gegen Dich in der Hand !
 
Werde ich tun, hatte schon fest vor am Donnerstag aufs Amt zu gehen und alles abzumelden. Werde das noch abklären.
 
Würd ich jetzt nicht selbst machen; wenn er nicht spurt, beauftrage einen Anwalt, dann kreigt der die Kosten aufgebrummt und Du musst Dir nciht noich Mühen machen; für das Abmelden steht die Rechtschutz Deines vaters allemal ein !
 
Wer weiß die richtige Antwort, ich brauch dringend Hilfe.

Aus Erbnachlass habe ich das Auto meines Stifvaters an einen Freund verkauft, ohne einen Kaufvertrag zu machen.Es war ein 318 BMW ,17 Jahre alt und in optisch gutem Zustand, mit 2 Monate TÜV. Was ich wußte hatte ich meinem Frend gesagt, was noch zu reparieren ist.Mein Freund hat sich den Wagen angesehen und war begeistert.*Jetzt nach 3 Wochen will er 500,- Euro zurück, weil er mit dem Auto in der Werkstatt war und einige erhebliche Mängel festgestellt worden sind. Er sagt, die Reperaturkosten würden* 2500,- Euro*kosten. 1800,- hat er mir gezahlt.
Wie soll ich mich jetzt verhalten und was kann er fordern? Oder muß ich den Wagen jetzt zurück nehmen,so wie er sagt? Der neue Besitzer hat das Auto bereits auf sich angemeldet ,also ist er auch nicht mehr aus erster Hand, jetzt,und wie er sagt einige Durchsichten bezahlt. Bitte gebt mir baldmöglichst eine Antwort, da der Käufer mir jetzt unheimlich Druck macht. Vielen Dank, Ursula Kindermann
 
auch ein Mündlicher Kaufvertrag ist ein Rechtskräftiger Kaufvertrag.

ob der Käufer vom Kaufvertrag Zurücktreten kann, dass muss ein Gericht Entscheiden.
Du bist also solange im recht bis ein Gericht etwas anderes Behauptet.

und das ein 17 Jahre altes Auto 2 Monate vor Tüv Ablauf erhebliche Mängel hat, ist ganz normal.
Das wäre gerade das erste mal das man da Ohne Teils Größere Reparaturen durch den Tüv kommt.
 
ALso ich kann nur sagen, wie es bei mir damals noch verlief -> Ich habe nie wieder etwas von ihm gehört, nach Drohungen mit Anwalt etc. habe ich zu ihm gesagt er kann zum Anwalt gehen. Es kam aber nie etwas!

Er hat ihn also gekauft wie gesehen.

Wir es bei dir ist kann ich leider auch nicht genau sagen, wenn du alle Mängel die dir bekannt waren gesagt hast und er das wusste, denke ich gibt es keinen Streitpunkt. Aber da sollte jemand der mehr Ahnung davon hat etwas dazu sagen!
 
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