KFZ Privatverkauf, Käufer will Rücktritt

viTamin.B

Cadet 2nd Year
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Mai 2007
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor kurzem mein Auto privat und unter Verwendung des Standardkaufvertrages von mobile.de verkauft. Der Käufer hat das Auto besichtigt und Probegefahren und mir darauf zugesagt. Ein paar Tage später sind wir das Auto zusammen ummelden gefahren - auch hier lief das Auto tadelfrei. 4 Tage nach dem Verkauf tritt der Käufer auf mich zu und möchte vom Kaufvertrag zurücktreten. Das Auto hätte beim Starten einen Schaden am Ölfilter erlitten und musste in eine Werkstatt abgeschleppt werden, in welcher es einer genaueren Untersuchung unterzogen wurde. Dabei stellte sich heraus, dass auch der Stopdämpfer vornlinks, Bremen hinten & Nachschalldämpfer reparaturbedürftig sind. Ich bin jedoch absoluter Laie und habe davon überhaupt keine Ahnung und von diesen Dingen keine Ahnung gehabt.

Der Kaufvertrag von mobile.de sieht hierfür den Passus vor:

"Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen
Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten."

Dieser soll mich, als Verkäufer, genau vor solchen Forderungen schützen. Jedoch beruft sich der Käufer nun auf Ziffer III. Bei dem Punkt "Das Fahrzeug keine sonstigen Beschädigungen / folgende Beschädigungen" haben wir nichts weiter ausgefüllt oder den Punkt angekreuzt.

Er unterstellt mir nun, ich hätte ihm das Fahrzeug nachweislich als mangelfrei verkauft und der Gewährleistungsausschluss würde nun nicht greifen. Ist das in der Tat hier so?

Vielen Dank
 
Hallo !

"Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung" befreit Dich schon einmal vom Gröbsten.
Wenn es so stimmt, wie Du sagst (Ehrlichkeit voraus gesetzt) und Du diese Mängel tatsächlich nicht kanntest, dürftest Du der Sache gelassen entgegen sehen. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ist hier nicht zu sehen und schwer beweisbar, gerade bei Privatverkauf.
Sicherlich ärgerlich für den Käufer (den ich auch verstehe) , aber wenn ich ein Auto kaufe, dann lasse ich es prüfen oder habe selbst soviel Ahnung um diese Mängel VORHER zu sehen.

Ergo: verklagen lassen wenn nötig, düfte vermutlich zu Deinen Gunsten ausgehen. Rücknahme ablehnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey, danke schon mal für die Antworten. Die Liste vom ADAC ist sehr hilfreich. Alles was der Käufer aufgeführt hat fällt in den Bereich "Verschleiß" und nicht in den der "Mängel". Wie gesagt, er beruft sich halt auf diese blöde Ziffer III und das wir da eben überhaupt nicht ausgefüllt haben. Kann sich das nochmal jemand anschauen?

@c-mate
Ich habe davon echt nichts gewusst, aber selbst wenn, wie will er denn sowas nachweisen?

vg
 
Die anschliessende Beweispflicht bzw Beweislast und Beweisführung ist immer der Knackpunkt.
Zb indem der Käufer recherchiert, dass zb das Autohaus in dem die letzte Inspektion durchgeführt wurde, den Verkäufer über die Mängel informiert hat. So zum Beispiel.
 
gekauft wie besichtigt und sonst keine zusicherungen (zIII nicht ausgefüllt)?
wo ist das problem?

sofern du nicht bewusst getäuscht hast (mängelbericht vom tüv verschwiegen o.ä.), würde ich nichts zurücknehmen.

des weiteren sind die vom käufer angeführten reparaturen normale verschleißteile. sofern du nirgendwo angegeben hast, dass die bremsen, stoßdämpfer und endschalldämpfer neu(wertig) sind, ist alles in butter.
 
Du brauchst Dir da mal keinen Kopf zu machen. Wenn Du die Wahrheit sagst, wird es für ihn unmöglich sein zu beweisen, dass Du von den Mängeln wußtest. Woher soll ein Laie wissen das der Auspuff rostig ist, Stoßdämpfer defekt. etc. pp.. Wenn man so viel Ahnung als Laie hätte, bräuchte man keine Werkstätten mehr.

Also keep cool und lass ihn quatschen. Soll er zum Anwalt rennen und Dich verklagen. Das kostet nur IHN Kohle :evillol:

Es gibt 3 Möglichkeiten:

1) Er hat ein billigeres Auto gesehen und will nun seine Kohle wieder.
2) Er versucht mit diesem Trick noch paar Euro Rabatt von Dir zu erschleichen
3) Es ist wirklich defekt, aber da ist er selber schuld, wenn er den Wagen vor dem Kauf nicht checken lässt beim ADAC, DEKRA & Co.
 
Bremsen Auspuff sowie Stoßdämpfer sind alles Verschleissteile die mit den Jahren einfach mal fällig sind. Ich sehe hier keine Grundlage wieso du haften solltest.

Anders wäre das wenn du jetzt zugesichert hättest, dass die Bremse neu ist oder sowas in der Art. Wie soll ein KFZ beim starten einen Schaden am Ölfilter erleiden? So einen Quatsch habe ich ja noch nie gehört.

Ich vermute mal das es hier nicht gerade um ein KFZ für 10.000 € geht. Bei so billigen Karren häuft sich auch allerlei gesocks die für nichtmal 1.000 € ein Auto kaufen und einen Neuwagen erwarten, alles schon erlebt. Danach wirste dann angerufen und unter Druck gesetzt, damit man klein bei gibt, tuh das bloß nicht. Mit dem Vertrag hast du die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, somit wäre nur bei Arg listiger Täuschung was zu machen, sprich verschwiegener Schaden am Motor selbst oder am Getriebe etc. pp. Da es sich aber hier um Verschleissteile handelt, wird da nichts kommen.
 
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