Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor kurzem mein Auto privat und unter Verwendung des Standardkaufvertrages von mobile.de verkauft. Der Käufer hat das Auto besichtigt und Probegefahren und mir darauf zugesagt. Ein paar Tage später sind wir das Auto zusammen ummelden gefahren - auch hier lief das Auto tadelfrei. 4 Tage nach dem Verkauf tritt der Käufer auf mich zu und möchte vom Kaufvertrag zurücktreten. Das Auto hätte beim Starten einen Schaden am Ölfilter erlitten und musste in eine Werkstatt abgeschleppt werden, in welcher es einer genaueren Untersuchung unterzogen wurde. Dabei stellte sich heraus, dass auch der Stopdämpfer vornlinks, Bremen hinten & Nachschalldämpfer reparaturbedürftig sind. Ich bin jedoch absoluter Laie und habe davon überhaupt keine Ahnung und von diesen Dingen keine Ahnung gehabt.
Der Kaufvertrag von mobile.de sieht hierfür den Passus vor:
"Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen
Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten."
Dieser soll mich, als Verkäufer, genau vor solchen Forderungen schützen. Jedoch beruft sich der Käufer nun auf Ziffer III. Bei dem Punkt "Das Fahrzeug keine sonstigen Beschädigungen / folgende Beschädigungen" haben wir nichts weiter ausgefüllt oder den Punkt angekreuzt.
Er unterstellt mir nun, ich hätte ihm das Fahrzeug nachweislich als mangelfrei verkauft und der Gewährleistungsausschluss würde nun nicht greifen. Ist das in der Tat hier so?
Vielen Dank
ich habe vor kurzem mein Auto privat und unter Verwendung des Standardkaufvertrages von mobile.de verkauft. Der Käufer hat das Auto besichtigt und Probegefahren und mir darauf zugesagt. Ein paar Tage später sind wir das Auto zusammen ummelden gefahren - auch hier lief das Auto tadelfrei. 4 Tage nach dem Verkauf tritt der Käufer auf mich zu und möchte vom Kaufvertrag zurücktreten. Das Auto hätte beim Starten einen Schaden am Ölfilter erlitten und musste in eine Werkstatt abgeschleppt werden, in welcher es einer genaueren Untersuchung unterzogen wurde. Dabei stellte sich heraus, dass auch der Stopdämpfer vornlinks, Bremen hinten & Nachschalldämpfer reparaturbedürftig sind. Ich bin jedoch absoluter Laie und habe davon überhaupt keine Ahnung und von diesen Dingen keine Ahnung gehabt.
Der Kaufvertrag von mobile.de sieht hierfür den Passus vor:
"Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen
Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten."
Dieser soll mich, als Verkäufer, genau vor solchen Forderungen schützen. Jedoch beruft sich der Käufer nun auf Ziffer III. Bei dem Punkt "Das Fahrzeug keine sonstigen Beschädigungen / folgende Beschädigungen" haben wir nichts weiter ausgefüllt oder den Punkt angekreuzt.
Er unterstellt mir nun, ich hätte ihm das Fahrzeug nachweislich als mangelfrei verkauft und der Gewährleistungsausschluss würde nun nicht greifen. Ist das in der Tat hier so?
Vielen Dank