Autoradio bei Ebay gekauft.Unzufrieden!

highflyer23

Cadet 3rd Year
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Hallo Leute,

Ich habe ein Problem!Ich habe am 06.12.2007 Alpine Cd-Player geholt fürs Auto.Und am Freitag den 14.12.2007 kam die ware an.Leider fehlte bei der Ware ne Kabel(Adapter) musste selber kaufen.Dann waren viele kabeln vom radio zerstört,der Verkäufer hat die kabeln mit klebeband zusammengeklebt.Naja als ich das Radio eingebaut hab funktionierte alles,nach 2-3minuten wurde das Radio voll warm hat gestunken und kamm bisschen rauch raus dann habe ich die sicherung aus geamcht und wieder ausgebaut.was kann ich tun um mein geld wieder zurück zubekommen denn die ware ist schrott und in der Artikel beschreibung steht das die Ware zitat:"das Radio befindet sich in einem Neuwertigen Zustand und wird in Originalverpackung versendet!"
Leute ich brauche eure Hilfe denn ich hab dafür 305€ bezahlt das ist menge geld für so ein schrott.

hier die ware bei ebay :
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=160186057646&ssPageName=STRK:MEWN:IT&ih=00 6

MFG : HIGHFLYER
 
Tja, das liebe Ebay...

Beim nächsten Mal würde ich mir lieber etwas mehr Geld sparen und beim örtlichen Händler (nicht beim Blöd-Markt oder so) kaufen. Da kannst du durch bißchen handeln meist fast genauso gute Preise erzielen.

Aber back to Topic

An deiner Stelle würde ich den Verkäufer anschreiben, ihm die Sachlage schildern und das Geld zurückfordern. Setz ihm eine Frist bis wann du das Geld wiederhaben willst, so 5 Tage würde ich sagen. Schreib auch rein, dass du die Ware zurück schickst, sobald du das Geld bekommen hast. Nicht vorher.

Sollte der Verkäufer das Geld nicht wieder rausrücken wollen, geh zur Polizei und stell Strafanzeige. Klingt zwar im ersten Moment hart, aber wenn das Radio als neuwertig angepriesen wurde, dieses aber nicht ist, stellt das einen Betrug dar.

Außerdem hast du Glück, dass der Verkäufer nichts wegen Privatverkauf reingeschrieben hat. Das heißt er muss dir sogar Garantie oder Gewährleistung bieten. (Wie das jetzt genau ist must du mal nachgucken)
Normalerweise muss man das ja extra reinschreiben, dass es sich hier um einen Privatverkaug handelt und man Gewährleistung und so ausschließt.
 
Also erstmal zu der Sache mit Privatverkauf reinschreiben und Garantie.
Das Gesetz, dass auf Gebrauchtwaren 1 Jahr Garantie gegeben werden muss, gilt nur für ein Verbrauchsgüterkauf, daher für den Kauf eines Endverbrauchers von einem Unternehmer. Da er als privater Verkäufer angemeldet ist, gibt es definitiv keine gesetzliche Gewährleistungspflicht. Das brauch er auch nicht explizit reinschreiben. Soviel zu den Schlechten Nachrichten.

Die guten sind, dass du mit ihm einen Kaufvertrag hat und er dir die Ware so übereignen muss, wie es im Kaufvertrag, daher in der Auktion drin steht. Tut er das nicht hast du natürlich die Möglichkeit dagegen vorzugehen. Zunächst musst du ihm eine angemessene Frist, für die Nachbesserung. Sollte diese nicht (erfolgreich) erfolgen, kannst du Zivilrechtlich einen Schadensersatz statt der Leistung einfordern. Allerdings bist du dann vor Gericht natürlich in der Beweispflicht, dass das Gerät bei der Übergabe nicht einwandfrei war. Achso und Anwalt Kosten werden da natürlich auch noch entstehen.

Und das Strafanzeige stellen, wird dir vielleicht außer Genugtuung nicht viel bringen, weil du auf dem Weg nicht dein Geld zurück bekommst. Vereinfacht höchstens den zivilrechtlichen Prozess.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ganz ehrlich, hätte ich das Teil erst garnicht eingebaut. Wenn einer schon "neuwertigen Zustand" schreibt, und dann Kabel zusammengeklebt sind... sehr bedenklich. Aber schreib den Verkäufer erstmal an, und wende dich an den Käuferschutz von eBay und hol dir da Rat. Das mit der Gewährleistung bei Privatverkauf ist so richtig, man muss es speziell ausschließen. Aber da musst Du mal im Netz suchen.
 
Naja, der Verkäufer beschreibt das Gerät als neuwertig, also sollte es das auch sein. Eine Rückgabe ist dann aber meist nur unproblematisch, wenn Du die Lieferung monierst, d.h. das Gerät nicht in Betrieb nimmst. Dass Du das dennoch getan hast legt für den Betrachter nahe, dass Du mit dem Lieferumfang zufrieden warst. Jetzt stehst Du vor dem Problem, dass nicht offensichtlich ist, ob Du das Gerät falsch angeschlossen hast und es dadurch beschädigt wurde oder ob schon bei Lieferung ein Defekt vorlag. Das kannst Du nur durch ein Gutachter klären lassen, der dies untersucht.

Asmodi schrieb:
An deiner Stelle würde ich den Verkäufer anschreiben, ihm die Sachlage schildern und das Geld zurückfordern. Setz ihm eine Frist bis wann du das Geld wiederhaben willst, so 5 Tage würde ich sagen.

Eine angemessene Zahlungsfrist sind 14 Tage, jedenfalls wenn es um die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche geht. Fünf Tage sind unangemessen kurz, das würde ich als unseriös ignorieren.

Asmodi schrieb:
Sollte der Verkäufer das Geld nicht wieder rausrücken wollen, geh zur Polizei und stell Strafanzeige. Klingt zwar im ersten Moment hart, aber wenn das Radio als neuwertig angepriesen wurde, dieses aber nicht ist, stellt das einen Betrug dar.

Das schon, nur wie gesagt ist die Beweislage durch die Handlungen des Käufers schwierig. Denn wenn die Ware schon bei Lieferung nicht die vertraglich zugesicherten Eigenschaften besaß, dann nehme ich sie nicht in Gebrauch.

Asmodi schrieb:
Außerdem hast du Glück, dass der Verkäufer nichts wegen Privatverkauf reingeschrieben hat. Das heißt er muss dir sogar Garantie oder Gewährleistung bieten.

Garantie nicht, aber Gewährleistung. Diese greift bei einem Privatverkauf aber auch nur, wenn die Ware bei Übergabe einen Mangel aufwies. Dass dies der Fall ist, muss er als Käufer aber nachweisen, s.o.
 
Moin,

ich machs kurz, auf das Konto schlechte Erfahrungen verbuchen und beim nächsten Mal Neuware mit Garantie kaufen.
Du kannst natürlich versuchen mit dem Verkäufer KOntakt aufzunehmen und auf sein Goodwill hoffen, die Chancen dafür stehen aber mehr als schlecht.
Denke nicht dass er so dumm ist und kaputte Ware zurücknimmt.

in diesem Sinne
Greetz blueGod
 
Interessanter wäre es zu wissen, welche Art von Adapter er gekauft hat und wie die Beschädigungen an den Kabeln aussehen. Evtl. sind diese auch nur zusammen gebunden, damit man kein "Kabelsalat" hat. Sind die Kabel beschädigt, so kann der Defekt durch einen Kurzschluss hervorgegangen sein aber auch ein nicht sachgerechter Einbau kann Schuld für den Defekt sein. Es muss nicht immer der Verkäufer der Böse sein!
 
Vor allen dingen:
"Ich hatte das radio drei jahre in meiner mittelgroßen anlage verbaut ...."
und
"das Radio befindet sich in einem Neuwertigen Zustand..."

*grübel* Widerspruch ?

Aber das "Abrauchen" des Radion kann genausogut durch unsachgemäßen Einbau passiert sein... Dadurch, dass du wohl nichts beweisen kannst, wirst du auf deinem Schaden sitzen bleiben.
 
Ich will ja nix sagen aber:

Nirgendwo steht der Satz: "Keine Garantie und keine Rücknahme im Sinne des EU-Rechts" bla bla

Somit würde ich sagen: Er MUSS das Teil zurück nehmen!
 
hmm das ist eine heikle sache, wie Zimon geschrieben hat, du mussst halt beweisen koennen dass die ware schon vorher kaputt war, was äußert schwer ist :(
Aber bei einem 300 € Radio wüürde ich zumindest bei elektromarkt vorher vorbeischauen, das ist schon widerspruch in sich wenn er 3 Jahre schon benutzt hat und er schrieb in neuwertigem Zustand :( Tja ich würde sagen aus fehlern lernt man am besten
 
@Zimon: Neuwertig bei einer gebrauchten Ware muss kein Widerspruch sein. Neuwertige Sache darf lediglich keine Gebrauchsspuren aufweisen, darauf müsste dann aber ohnehin im Anzeigentext hingewiesen werden und DAS wäre dann mit "neuwertig" ein Widerspruch.

floschman schrieb:
Nirgendwo steht der Satz: "Keine Garantie und keine Rücknahme im Sinne des EU-Rechts" bla bla

Somit würde ich sagen: Er MUSS das Teil zurück nehmen!

Nein, muss er nicht. Garantie muss eine Privatperson nicht geben, höchstens Gewährleistung. Bei dieser gibt es aber das oben ausgeführte Problem der Beweislage. Eine Rücknahme muss hingegen explizit gewährt werden, d.h. wenn er diese dem Käufer nicht einräumt, dann muss er auch keine Rücknahme durchführen.
 
Zuletzt bearbeitet:
tja wie man sieht hat der verkäufer erst 4 bewertungen und der käufer scheint auch nicht sehr erfahren zu sein ;)

also 300€ für ein 3 jahre altes radio?
schon mal bei geizhals nach den aktuellen preisen geschaut?

also ich würde sagen das geld ist futsch.
denn wie schon gesagt kannst du ja auch selber was zerstört haben als du es in betrieb genommen hast.
 
Wenn das Teil schon ohne Adapter und mit zusammengeklebten Kabeln kommt muss man es halt wieder zurückschicken und nicht auch noch einbauen. Wenn man es doch macht ist man halt selbst schuld, vielleicht hast Du ja auch was falsch angeschlossen ?! Für das Geld hättest Du wahrscheinlich sogar ein neues Modell bekommen, solche Bieter müsste ich auch mal finden ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Tankred schrieb:
@Zimon: Neuwertig bei einer gebrauchten Ware muss kein Widerspruch sein. Neuwertige Sache darf lediglich keine Gebrauchsspuren aufweisen...

Schon klar, nur... was weist nach 3 Jahren gebrauch keine Spuren auf? Etwas unrealistisch oder?
 
OT - AN ->

naja und den preis hat er sich ja auch selber noch hochgetrieben :rolleyes:
musste mir gerade mal die gebots-liste anschauen ...
und hab mich nur an den kopf gefasst ...

naja teures lehrgeld aber ich hoffe doch für dich du hast daraus gelernt.
(achja neu gibts das radio glaub ich für unter 300€ :evillol:)
 
Preise Alpine Autoradios mit CD:
fast alle unter 300 Euro...

Edit: Nun schaut Euch mal diese Auktion an.
Exakt das gleiche Alpine Modell und der bisher einzige Bieter r***e taucht auch in der Gebotsliste der anderen Auktion auf. Ein Schelm der böses dabei denkt... :eek:

Und auch in dieser Auktion für ein Alpine Radio haben die Bieternamen alle dasselbe Muster (c***2, s***e, usw.). Sehr verdächtig. Da scheint System hinterzustecken...
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich weiß, muss der Verkäufer das Radio zurücknehmen. Er hat die Gewährleistung nicht ausgeschlossen (Garantie interessiert hier gar nicht). Obwohl das Gerät gebraucht ist, muss er nun 1 oder 2 Jahre (bin mir nicht sicher) Gewährleistung übernehmen. Während dieser Phase muss er innerhalb der ersten 6 Monate beweisen, dass das Radio nicht kaputt war. Dies dürfte aber trotz Einbau schwierig für ihn werden.
 
Man wie oft denn jetzt noch? Die Gewährleistung von einem Jahr für Gebrauchtware gilt nur bei einem Verbrauchsgüterkauf, also bei einem Geschäft zwischen einem Unternehmer und einer Privatperson. Selbiges gilt auch für die Regelung mit den 6 Monaten. Wer es nicht glaubt kann gerne bei §475 und §476 BGB nachlesen. Und im Profil des Verkäufers steht ganz klar, dass er eine Privatperson ist, somit ist es kein Verbrauchsgüterkauf.

Die einzige Pflicht, die der Verkäufer hat, ist die Ware so zu übergeben, wie es im Vertrag steht. Und wenn der Gläubiger der Meinung ist, es wäre nicht so, dann muss er es vor Gericht beweisen.
 
Du hättest das Radio als Du gesehen hast in was für ein Zustand es ist, auf keinem Fall einbauen sollen.
Ein Beweissicherung mit Bildern und Zeugen machen sollen und sofort mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen, die Sachlage schildern und gleichzeitig eBay informieren.
So wird es kaum mehr eindeutig zu beweißen sein, das das Radio durch Deinen eigenen Einbau Schaden genommen hat.
Sieht falls keine Rechtsschutzversicherung hast, nach einem teureren Rechtsstreit aus.

MfG schrauber
 
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