Z. B.: N hat die Gefahr eingebracht, indem er a) ein Feuerwerk zünden wollte b) dies innerorts und auf öffentlicher Straße tun wollte c) dies im Bewusstsein tat, dass eine (Betriebs)Gefahr von Feuerwerk ausgeht, insbesondere auch nach der Berichterstattung Ende 2020.
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Bei Feuerwerk in Dorf beschädigter PKW - laut Versicherung kein Verschulden des Feuerwerkzünders
- Ersteller Idon
- Erstellt am
Borderland555
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- Apr. 2020
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- 336
Was ist jetzt deine konkrete Frage zu dem fiktiven Schaden, bei dem sich ständig die Umstände ändern?
@Borderland555
Welche Umstände ändern sich denn ständig?
Ich sammle hier Eindrücke um die mit meinen eigenen Eindrücken und Ideen abzugleichen. Gerne mit konkreten Ansätzen durch euch.
@alne24
Sehe ich nicht. Der Fußgänger ist ja auch nicht Schuld weil er hätte zuhause bleiben können anstatt über die grüne Ampel zu laufen.
Welche Umstände ändern sich denn ständig?
Ich sammle hier Eindrücke um die mit meinen eigenen Eindrücken und Ideen abzugleichen. Gerne mit konkreten Ansätzen durch euch.
@alne24
Sehe ich nicht. Der Fußgänger ist ja auch nicht Schuld weil er hätte zuhause bleiben können anstatt über die grüne Ampel zu laufen.
Borderland555
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Mal gabs ein Böllerverbot, mal nicht.
Das ist ein großer Unterschied.
Wenn es tatsächlich, in deiner fiktiven Geschichte, ein Böllerverbot gab, dann kann man den Schadenverursacher ggf. leichter identifizieren.
Wenn nicht, dann haben in deinem dicht bebauten Gebiet auch alle anderen geböllert und der Autobesitzer muss dann eben beweisen, dass es tatsächlich das Feuerwerk vom Nachbarn war, dass sein Auto beschädigt hat.
Das ist ein großer Unterschied.
Wenn es tatsächlich, in deiner fiktiven Geschichte, ein Böllerverbot gab, dann kann man den Schadenverursacher ggf. leichter identifizieren.
Wenn nicht, dann haben in deinem dicht bebauten Gebiet auch alle anderen geböllert und der Autobesitzer muss dann eben beweisen, dass es tatsächlich das Feuerwerk vom Nachbarn war, dass sein Auto beschädigt hat.
Das definitive Böllerverbot kam nicht von mir? Ich habe stets gesagt, es gab ein Verkaufsverbot.
Es gibt Zeugen. Es ist unstreitig, dass N die Mischbatterie gefeuert hat, die in der Umgebung das einzige Feuerwerk war.
Insoweit hat sich nichts geändert zu meinen vorherigen Aussagen.
Es gibt Zeugen. Es ist unstreitig, dass N die Mischbatterie gefeuert hat, die in der Umgebung das einzige Feuerwerk war.
Insoweit hat sich nichts geändert zu meinen vorherigen Aussagen.
D
DuckDuckStop
Gast
Es würde helfen, wenn man wüsste wie das Fahrzeug letztendlich beschädigt wurde. Wenn es wirklich Hitze und Funken sein sollten sehe ich kein Verschulden da ausreichend Sicherheitsabstand vorhanden war.
Dass von Feuer(werk) eine Betriebsgefahr ausgeht wäre mir neu.
Dass von Feuer(werk) eine Betriebsgefahr ausgeht wäre mir neu.
T
Tinkerton
Gast
@DuckDuckStop
In dem Fall wäre also der Brand im Krefelder Affenhaus (siehe mein letzter Beitrag hier) „Pech“? Also ist auch der Strafbefehl falsch?
Ich denke immer noch, wir sind hier im Bereich der (groben) Fahrlässigkeit. Gerade weil man Feuerwerk nur bedingt beeinflussen kann und daher stets damit rechnen muss, dass durch die eigenen (in Gang gesetzten) Handlungen jemand geschädigt wird.
Dennoch ist es nur verständlich, wenn man sich irgendwie rauszureden versucht. Schlussendlich bringt nur ein ordentlicher Prozess endgültige Klarheit. Alles davor ist Sache des Verhandlungsgeschicks und des Auftretens.
In dem Fall wäre also der Brand im Krefelder Affenhaus (siehe mein letzter Beitrag hier) „Pech“? Also ist auch der Strafbefehl falsch?
Ich denke immer noch, wir sind hier im Bereich der (groben) Fahrlässigkeit. Gerade weil man Feuerwerk nur bedingt beeinflussen kann und daher stets damit rechnen muss, dass durch die eigenen (in Gang gesetzten) Handlungen jemand geschädigt wird.
Dennoch ist es nur verständlich, wenn man sich irgendwie rauszureden versucht. Schlussendlich bringt nur ein ordentlicher Prozess endgültige Klarheit. Alles davor ist Sache des Verhandlungsgeschicks und des Auftretens.
D
DuckDuckStop
Gast
Der Fall im Krefelder Affenhaus hat nichts mit dem hier vorliegenden Sachverhalt zu tun.
Todesstern85
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- Registriert
- Jan. 2021
- Beiträge
- 84
Diese Feuerwerksbatterien sind in der Regel ja Kategorie F2.
Für F2 gilt ein Sicherheitsabstand von 8 Meter.
Dieser wurde nach Angaben von Idon auch eingehalten.
Daher fehlt mir eben nach BGB 823 Abs. 1 die Fahrlässigkeit, die es braucht, damit der Nachbar haftbar gemacht werden kann. Folgerichtig ist damit dann auch die Ablehnung durch die Versicherung.
Interessant ist hier natürlich, warum es trotz Einhalten des Sicherheitsabstandes überhaupt zu einem Schaden kommen konnte? Wie kann es sein, dass trotzdem noch so heiße Reste auf das Auto fallen, dass dieses sogar dadurch beschädigt wurde? Hat Nachbar N doch was falsch gemacht?
Für F2 gilt ein Sicherheitsabstand von 8 Meter.
Dieser wurde nach Angaben von Idon auch eingehalten.
Daher fehlt mir eben nach BGB 823 Abs. 1 die Fahrlässigkeit, die es braucht, damit der Nachbar haftbar gemacht werden kann. Folgerichtig ist damit dann auch die Ablehnung durch die Versicherung.
Interessant ist hier natürlich, warum es trotz Einhalten des Sicherheitsabstandes überhaupt zu einem Schaden kommen konnte? Wie kann es sein, dass trotzdem noch so heiße Reste auf das Auto fallen, dass dieses sogar dadurch beschädigt wurde? Hat Nachbar N doch was falsch gemacht?
Todesstern85
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- Registriert
- Jan. 2021
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- 84
Warum siehst du den N in der Pflicht?
D
DuckDuckStop
Gast
Wenn du N in der Pflicht siehst, dessen Versicherung aber nicht, unterstellst du Vorsatz? Die Versicherung tritt ja für Schadenersatzansprüche ein solange diese nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden.
Im Rahmen der Schadenabwehr wird die Versicherung auch den Prozess führen, auch wenn die Ansprüche bei N geltend gemacht werden sollten.
Im Rahmen der Schadenabwehr wird die Versicherung auch den Prozess führen, auch wenn die Ansprüche bei N geltend gemacht werden sollten.
D
DuckDuckStop
Gast
Muss er nicht. Sagte ich auch nicht.
Direktanspruch besteht keiner.
Direktanspruch besteht keiner.
Puh, das wäre schon ein starkes Stück, wenn die Versicherung so argumentiert. Undenkbar. 
Natürlich haftet der N für den durch sein Feuerwerk verursachten Schaden. Das Feuerwerksverbot in der besagten Nacht besiegelt die Haftung dann endgültig, weil A sich damit auch nicht auf Gefahrenquellen einstellen musste. Zudem wäre ein Mitverschulden des A schon deshalb abwegig, weil das Auto auf seinem Grundstück geparkt war und sich das Auto selbst wohl kaum auf Gefahrenquellen einstellen wird.
Das N das Feuerwerk vorschriftsgemäß abgebrannt hat entbindet ihn keinesfalls von seiner Haftung. Die Gefahrenlage hat der N geschaffen und somit trägt er auch die Verkehrssicherungspflicht. Dieser wäre er erst dann nachgekommen, wenn er einen geeigneten Ort zum abbrennen der Feuerwerksbatterie ausgesucht hätte (also definitiv kein Ort an dem ein KFZ in Feuerwerksreichweite steht) oder eben sichergestellt hätte, dass die Feuerwerksbatterie nicht umkippen kann.
Es ist ja wohl völlig aberwitzig, dass den N hier keine Haftung treffen soll...
Das ist ein Feuerwerks- und kein Hagelschaden^^
Nachtrag: Oops, falsch gelesen. Das mit dem reinen herabfallen der Feuerwerksreste verkompliziert die Sache natürlich etwas. Ändert aber nichts am Ergebnis, wenn der Schaden tatsächlich durch das Feuerwerk verursacht wurde.
Natürlich haftet der N für den durch sein Feuerwerk verursachten Schaden. Das Feuerwerksverbot in der besagten Nacht besiegelt die Haftung dann endgültig, weil A sich damit auch nicht auf Gefahrenquellen einstellen musste. Zudem wäre ein Mitverschulden des A schon deshalb abwegig, weil das Auto auf seinem Grundstück geparkt war und sich das Auto selbst wohl kaum auf Gefahrenquellen einstellen wird.
Das N das Feuerwerk vorschriftsgemäß abgebrannt hat entbindet ihn keinesfalls von seiner Haftung. Die Gefahrenlage hat der N geschaffen und somit trägt er auch die Verkehrssicherungspflicht. Dieser wäre er erst dann nachgekommen, wenn er einen geeigneten Ort zum abbrennen der Feuerwerksbatterie ausgesucht hätte (also definitiv kein Ort an dem ein KFZ in Feuerwerksreichweite steht) oder eben sichergestellt hätte, dass die Feuerwerksbatterie nicht umkippen kann.
Es ist ja wohl völlig aberwitzig, dass den N hier keine Haftung treffen soll...
Das ist ein Feuerwerks- und kein Hagelschaden^^
Nachtrag: Oops, falsch gelesen. Das mit dem reinen herabfallen der Feuerwerksreste verkompliziert die Sache natürlich etwas. Ändert aber nichts am Ergebnis, wenn der Schaden tatsächlich durch das Feuerwerk verursacht wurde.
Zuletzt bearbeitet:
Blackland
Rear Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 5.687
Siehst Du, genau das ist einer der größten Irrtümer !DuckDuckStop schrieb:Passiert 10 Jahre lang nichts wäre es also finanziell sinnvoller keine PH zu haben, vorausgesetzt es passiert nichts anderes.
Die Privathaftpflicht prüft, reguliert und/oder wehrt ab. Die Regulierung, der eigentliche Schaden kann PillePalle sein - jedoch die Kosten der Prüfung, Minderung, Abwehr (wenn nämlich RAe tätig sein, Prozess- und Gerichtskosten, Zeugen, Gutachter etc. VORAB bezahlt werden müssen) sieht die ganze Geschichte schon dramatisch anders aus!
1.000 Euro Schaden können da schon mal 5.000 Euro kosten.... bevor der Schaden bezahlt oder eben abgewehrt wird! Das müsste man dann mal eben aus der Portokasse zahlen, wenn man keine PHV hat.
PS: Verkaufsverbot, schlechter Film im TV oder sonstiger Unsinn ist überhaupt nicht relevant! Kausalität wahren!
Und warum die Versicherung abwehrt, habe ich heute früh geschrieben: Weil sie es müssen! Es besteht nämlich keine Eindeutigkeit.
Und nochmal: Es wird sich nur mit RAen und vor Gericht klären lassen. Es gibt keine andere Lösung.
€: Ach ja, an den TE: Genau deswegen wird es auch keine gültige Antwortformulierung an diese Versicherung geben können. Da brauchst Dir keine Hoffnung machen.
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