Bei Feuerwerk in Dorf beschädigter PKW - laut Versicherung kein Verschulden des Feuerwerkzünders

In Beispielsweise Bayern war es so, dass ein Verkaufsverbot für Feuerwerk galt, das Feuerwerken (Bestand, sonst wie beschafft) an sich aber in vielen Kommunen erlaubt war.

Gleichzeitig gab es eine allgemeine Ausgangssperre, die nur für triftige Gründe außer Kraft trat. Feuerwerken war explizit kein triftiger Grund. Die Ausganssperre erstreckt sich aber wohl lediglich auf öffentlichen Grund, weshalb N beim mitternächtlichen Böllern die Ausgangssperre nicht verletzt hätte, beim Böllern 5 Meter weiter mitten auf der Dorfstraße aber schon. Womöglich die entscheidenden fünf (oder zwei, oder acht) Meter.


Im Dorf des A und des N herrschen dieselben Regeln.



Klare Angaben sagt sich leicht: Das hier ist kein Fall für eine Klausur, in welchem von einer Lösung her entwickelt wird. Manche Details erweisen sich erst im Verlaufe der Diskussion als wichtig, viele Punkte sind mir hingegen selbst unbekannt. Ich kenne z. B. das Schadensbild schlicht nicht, genauso wenig wie die Location.
 
Es geht meiner Auffassung nach darum, dass zwar ein "Böllerverbot" auf öffentlichen Plätzen galt (immanent auch ein Verkaufsverbot), aber das zünden auf privatem Gelände von Feuerwerk welches schon im Eigentum des Feuerwerkers stand nicht untersagt wurde.

Dieser Umstand ändert aber null an meiner Rechtsaufassung. Auch im Jahr 2020/ 2021 musste mithin mit Feuerwerk gerechnet werden, auch in geringerem Umfang. Der Verursacher verstieß damit gegen öffentliches Recht. Dieser Verstoß greift aber nicht auf die privatrechtliche Haftung durch.

Der Halter des PKW musste damit rechnen, auch 2020/2021 der Gefahr von Schäden durch Feuerwerk ausgesetzt zu sein, die eben von privatem Grund gezündet werden. Der Verursacher hat durch das zünden auf der Straße nicht gg. die Sorgfaltspflicht verstoßen, insbesondere da die Schutzwirkung rein dem Infektionsschutz diente.

Weiterhin entnehme ich dem Sachverhalt, dass die Schäden durch das herunterfallen der Rakete entstanden, also kein "direkter" Treffen vorliegt.
 
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Idon schrieb:
Ich habe bereits dargelegt, dass es sich bei der Abstellfläche von A um einen Innenhof handelt. Das impliziert, dass dieser - wie in älteren Dörfern üblich - auf drei Seiten von Gebäuden des A umbaut ist.

Ein Feuerwerkskörper von einem der drei anderen Nachbarn hätte also über ein Gebäude des A kommen müssen. Damit wären wir vermutlich deutlich im Rahmen der BGH-Urteile über herabfallende Sachen.


Die Mischbatterie des N hingegen wurde auf der einzigen Seite gezündet, die nicht durch Gebäude des A abgeschottet ist, sondern durch eine kleinere Mauer. Gleichzeitig ist das die einzige Seite, zu welcher ein etwaiger Mindestabstand nicht großzügig übertroffen werden kann. Das ist die Seite der Straße.

Es ist echt extrem erstaunlich, wieviele Details du von der Geschichte kennst, die du nur vom Hörensagen über einen Kollegen mitbekommen hast.

Interessant ist, dass jetzt auch noch eine Mauer zwischen Feuerwerk und Auto war.
Dieses kleine Detail wurde bisher auch nocht nicht erwähnt.

Meine Frage wäre jetzt, wie hoch diese "kleine" Mauer denn tatsächlich ist?

Es wird behauptet, dass N weiß dass A sein Auto dahinter parkt.
Hat A das Auto denn auch tatsächlich überhaupt sehen können?
 
Ja, es ist echt extrem erstaunlich wie viele Details man sich merken kann, wenn man anderen Menschen offen, ehrlich und interessiert aktiv zuhört und nicht nur darauf wartet, dass die endlich fertig sind, damit man egozentrisch eigene Geschichtchen erzählen kann. :)


Mauer ist der falsche Begriff und ich weiß auch nicht, wie ich da darauf gekommen bin; es handelt sich um das schon mehrfach angesprochene Tor bzw. die Einfahrt, die vermutlich an Zaun/Mauer/etc. seitlich angrenzt.


Ob N den PKW tatsächlich gesehen hat/sehen konnte weiß ich nicht, da es sich aber um den einzigen Parkplatz handelt, den A an seinem Haus hat, weiß N natürlich, dass A dort üblicherweise zu parken pflegt.
 
Ich habe zwar inhaltlich nichts mehr beizutragen, weil ich juristischer Laie bin und mein Bauchgefühl schon ausformuliert habe. Ich möchte aber bekunden, dass

1) ich eure Diskussionen sehr spannend finde. Sie geben mir einen schönen Einblick in die Juristerei und in die Versicherungswirtschaft.

2) ich niemals Idon als Nachbarn haben wollen würde. Das wäre mir zu heikel und scheitert zum Glück schon an der unterschiedlichen Einkommensklasse. Das ist explizit anerkennend gemeint. Ich hätte auch gerne so dicke juristische Eier.
 
zindelino schrieb:
Zum Thema möchte ich gar nicht viel sagen, aber es heißt Silvester
So benannt nach dem Papst Silvester, dessen Todestag der 31. Dezember (335) war... Sylvester muss ich entweder an Stallone denken oder den Kater, der Tweetie hetzt. (Mann, ich werde alt. Meine Schüler kennen das nicht mehr...)
 
Das Thema ist im Bereich Versicherung schon längst geklärt. Daher verstehe ich gar nicht, warum es weiterhin diskutiert wird. Die Fakten stehen. Sicher kann ich mir immer wieder neue Fallbeispiele überlegen. Das Thema wird dadurch aber ich nicht besser.

Sofern ich jemanden wirklich helfen kann im Bereich Versicherung, mache ich das gerne. "Dieses" Thema ist lediglich etwas für den TE, hilft aber kaum einem weiter

Ich habe zwar inhaltlich nichts mehr beizutragen, weil ich juristischer Laie bin

Es ist absolut egal, ob Du Laie bist. Es geht einfach nur um Deine Meinung. Folglich nie mit einer Entschuldigung anfangen :)

@Idon, kein NLP
 
Zuletzt bearbeitet:
Als Geschädigter würde ich das Ganze zu einen Schiedsmann vortragen und ihn entscheiden lassen.
Das ist bei solchen Zivilrechtskram ohnehin immer angebracht. https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeindliches_Schiedswesen

Was ich auf keinen Fall machen würde: Mich mit irgendwelchen Versicherungen anderer Leute auseinander setzen.
Lies: Es ist mir doch egal, welches Rechtsempfinden die Versicherung dabei hat. Am Ende gibt es einen Schaden an ein Auto und jemanden der im weitesten Sinne die Batterie aufgestellt und angezündet hat. Ob das Fahrlässig war oder nicht usw. entscheide dabei ja nicht ich (als "A" gesprochen) und nicht "N" und auch nicht irgendwelche Versicherungen. Ich würde erst mal ganz formal auf die Regulierung des Schadens bestehen - sollte sich "N" "quer" stellen, Schiedsmann, sollte das fruchtlos sein, Klageweg. Eine Rechtsschutzversicherung bei A setze ich voraus ;)
 
Damit ein Schiedsgericht irgendwas entscheiden kann müssen beide Beteiligte, also du und der Verursacher (respektive dessen Versicherung) zustimmen. Wenn die Versicherung die Auffassung vertritt, dass keine Haftung gegeben ist, kannst du das komplett vergessen.
 
Die Versicherung interessiert mich dabei überhaupt nicht. "N" hat dort gefragt, ob die das Bezahlen und die haben nein gesagt. Das heißt ja nicht, dass "N" nicht trotzdem den Schaden begleichen muss.

Und wenn "N" vor dem Schiedsmann (nicht Schiedsgericht, das ist was anderes) nicht zustimmt den Schaden zu begleichen, dann kann man ja immer noch den Klageweg vor einen Gericht in Erwägung ziehen.

Aber es kann auch sein, dass man den Schaden nicht ersetzt bekommt. Ich habe da ein Urteil im Kopf, wo ein Vater seinen PKW am Rande eines Fußballfeldes auf dem Vereinsgelände parkte, in dem sein Sohn gerade Fußball spielte. Dann flog ein Fußball in die Tür und hinterließ eine Beule im Blech.
Klage auf Schadensersatz.
Urteil war sinngemäß: GTFO: Muss man halt mit rechnen, wenn man neben einen Fußballplatz parkt, dass da Fußbälle durch die Gegend fliegen können.

Edit: Übertragen auf Silvester könnte das auch bedeuten: Muss man halt mit rechnen, dass da Nachbarn auf der Straße Feuerwerk zünden, welches im unglücklichen Fall auch auf das Auto kommen kann.

Edit2: Als "A" würde ich "N" übrigens nicht mehr zum Kaffee einladen, wenn der sich da so assi verhält und den durch sein Handeln verursachten Schaden nicht begleicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
ayngush schrieb:
"N" hat dort gefragt, ob die das Bezahlen und die haben nein gesagt. Das heißt ja nicht, dass "N" nicht trotzdem den Schaden begleichen muss.
Doch, das heisst es.

Der Haftpflichtversicherer tritt für die Haftung des N ein. Ist N für den Schaden nicht haftbar zu machen muss weder der Versicherer, noch er den Schaden bezahlen.
 
Versicherungen haben keine Deutungshoheit über unser Recht. Sie interpretieren Umstände aus wirtschaftlichen interessen. Die Versicherung des VN lehnt die Regulierung ab. Das ist erst mal schlecht für N und nicht für A, denn die Forderung von A an N den Schaden am Auto zu ersetzen wird dadurch nicht rechtskräftig abgewiesen. Das kann letztlich nur ein Richter entscheiden und man kann sich vorher anderweitig einigen.

Wäre mir jedenfalls neu, dass Versicherungen jetzt auch Recht im Namen des Volkes sprechen.
 
ayngush schrieb:
Wäre mir jedenfalls neu, dass Versicherungen jetzt auch Recht im Namen des Volkes sprechen.
Hat nie jemand behauptet.

Aber warum sollte das schlecht für N sein? A bleibt nur die Klage und der Versicherer von N wird die prozessführung für ihn übernehmen. Sehe da kein Problem für N.
 
@ayngush, ich gebe Dir absolut Recht, dass eine Versicherung kein Hoheitsrecht für Entscheidungen besitzt.

Wie willst Du denn den Anspruch geltend machen, wenn die Gegenseite das Verschulden ablehnt? Dir bleibt im diesem Fall nur die Gerichtsbarkeit.

Du musst den Schaden mit der Schuldhaftigkeit des Gegners nachweisen. Um mehr geht es nicht. N hätte doch noch nicht mal den Schaden melden müssen. Lassen wir mal außen vor, dass es keinen Direktanspruch gegenüber einer Privathaftpflichtversicherung gibt.

Das Schiedsverfahren hat eigentlich erst mal nur Sinn, wenn Du einen Anspruch gegenüber Deinem eigenen Versicherer hast. Als geschädigter Dritter, also Außenstehender, wäre mir die Schlichtung erst mal egal.
 
Indizienbeweise liegen doch ausreichend vor, so wie der Fall hier geschildert wurde. Das reicht im Zivilrecht aus.
 
Wie willst Du denn den Anspruch geltend machen?
 
Dreht sich die Geschichte auf Seite 9 im Kreis? Die Forderung wurde doch schon gestellt, eine Anfrage bei der Versicherung dokumentiert. Man kann da rüber gehen und reden, wenn das nicht mehr geht kann man zum Anwalt und / oder Klage einreichen oder man könnte einen Schiedsmann anrufen.

Formulieren braucht man da nicht viel. Der Nachbar böllerte herum, das Auto ist danach kaputt. Alles andere können andere entscheiden. Ausgang ungewiss.

Wenn N Eier hätte, würde er zu seinen Scheiß stehen und den Schaden bezahlen.
 
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