Bei Feuerwerk in Dorf beschädigter PKW - laut Versicherung kein Verschulden des Feuerwerkzünders

Mir hat mal ein Bekannter (Volljurist) erklärt, dass ein Gerichtsurteil eine sorgfältig abgewogene Meinung darstellt, die zum einem vom jeweiligen Gericht und zum anderen von den Prozessbeteiligten abhängt. Es wird wahrscheinlich nie den Fall geben, dass unterschiedliche Gerichte denselben Sachverhalt exakt gleich bewerten.

M. E. sorgen Juristen (u. a. in Form in der Funktion als Gesetzgeber) für einen ausreichend undurchsichtigen Gesetzesdschungel, um damit "normale" Menschen zu quälen und sich ein "ordentliches" Einkommen zu sichern.
 
@Binalog
Da kann ich dir als Jurist nur zustimmen. :) Viele Gerichtsurteile sind fachlich und sachlich ein Witz und insbesondere der BGH baut sich oft genug weltfremde Umstände zusammen. Am Ende entscheiden dort - ganz besonders auf Amtsgerichtsebene - aber einfach nur normale Menschen. Das gepaart damit, dass wir in Deutschland grundsätzlich kein case law haben, macht finale Bewertungen schwierig.


Wozu aber dieser Thread? Einerseits hängen hier viele Versicherungsleute rum (wie z. B. Todesstern, DuckDuck etc.), die unisono eine andere Auffassung vertreten als ich. Nicht nur hier, oft auch in anderen Threads. Den Input schätze ich sehr, denn er zeigt eine andere Perspektive auf, die ich mir natürlich gedanklich zu nutze mache. Gleichzeitig werden auch sonst interessante Impulse gegeben. Das hilft mir, meinen Standpunkt, der sich natürlich primär durch meine Arbeit und meine "privaten" Claims ergibt, immer wieder zu hinterfragen und zu verbessern.



Das ist dann aber eben auch schon alles. Der Fall ist tatsächlich insoweit fiktiv, als ich ihn vom Hörensagen über einen Arbeitskollegen kenne, der von einem mir völlig unbekannten Bekannten seinerseits erzählt hat. Ich hatte ad hoch keine Antwort parat, was dann eben mein Interesse weckt.
Unsere Autos stehen natürlich in Garagen. Nicht nur zu Sylvester. :)


Ich freue mich aber dennoch über weiteren Input. Vielleicht ja sogar von dem einen oder anderen, der hier großspurig wegweisende Urteile angekündigt hat, dann aber natürlich nicht liefern kann. Vermutlich auch, weil er/sie von Jura so weit weg ist wie ich von Feuerwerksentwicklung.
 
Idon schrieb:
N hat trotz Ausgangssperre Feuerwerk abgebrannt, weshalb die Verkehrssicherungspflicht nicht herabgesetzt war, A also seinen PKW nicht gesondert schützen hat müssen.

Klär uns doch mal auf, welcher deutschen Stadt / Bundesland die Regelung für Sylvester in deinem fitktiven Land "Narnia" denn genau entsprochen hat.
Da ja in deinem Land kein Böllerverbot herrschte, muss der Geschädigte sehr wohl davon ausgehen, dass sein Nachbar das Feuerwerk nicht in seinem Wohnzimmer abbrennt, sondern vielleicht auf der vor seinem Haus gelegenen Straße ;)

Idon schrieb:
N wusste, dass A hinter der Einfahrt seinen PKW parkt und er hätte wissen müssen, dass derartiges Feuerwerk Schäden an PKW verursachen können. N wusste, dass er sich mitten in einem Dorfkern befindet.

Es handelt sich weiterhin um Mindestabstände. So, wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung eine Maximalgeschwindigkeit festlegt, keine exakt zu erreichende Geschwindigkeit. Dieser Mindestabstand muss unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Wenn N sich als Laie nicht zutraut, einen geeigneten Ort zu finden, dann muss er die Sache eben sein lassen. N hat in Kauf genommen, dass das Eigentum des A negativ beeinträchtigt wird.

Ihm war die Gefahr ja bewusst.
Deshalb hat er 8-12 Meter Sicherheitsabstand eingehalten.

Was soll denn die örtliche Begebenheit sein, welche den Abstand zum Auto nicht ausreicht?
Welches ja auch offensichtlich jetzt noch hinter einem Tor stand. (Wurde bisher auch noch nicht erwähnt)
Für eine fiktive Geschichte sind das jede Menge Details die sich da jetzt so ergeben ;)

Der Laie hat sich ja zugetraut den richtigen Ort zu finden.
Es ist absolut üblich, mitten auf der Straße an Sylvester Böller zu zünden.
 
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Todesstern85 schrieb:
Es ist absolut üblich, mitten auf der Straße an Sylvester Böller zu zünden.
Trotzdem haftet man für Schäden. Normalerweise kann man den Verursacher nur eben nicht eindeutig identifizieren, das ist aber kein Freibrief für „mir doch egal was nach dem Anzünden passiert“ 😉
Siehe Affenhaus
 
Der haftet nach BGB 823 Abs. 1 aber nur dann, wenn er fahrlässig den Schaden verusacht hat.

Die Fahrlässigkeit fehlt hier einfach.
Der Feuerwerksabbrenner hat die nötigen Sicherheitsabstände eingehalten.
Er hat kein Verschulden am Schaden.
Haben wir jetzt aber schon x-mal angesprochen.
 
Ok, ich bin zwar kein Jurist, aber ich habe alle 53 Folgen des Königlich Bayrischen Amtsgerichts gesehen und haue deshalb Einen raus:

Für mich als Pseudorichter stünde §276 Abs.2 im Vordergrund...

"(2) Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt."

Wenn jemand in "üblicher Art und Weise" auf der Straße ein Feuerwerk abbrennt und dabei ein Fahrzeug beschädigt wird, handelt er m. E. nicht fahrlässig. Der KFZ-Halter hat in diesem Fall Pech gehabt, da er mit dem Abstellen seines Fahrzeugs im öffentlichen Raum dieses Schadensrisiko billigend in Kauf genommen hat.

Ist m. W. n. auch beim Steinschlag so, da trifft den Vorausfahrenden in der Regel auch kein Verschulden.

Aber wie immer "Es kommt darauf an", manchmal sitzt in der Verhandlung auch ein Schöffe der einen kennt, welcher einen kennt, der...

Trotz alle dem habe ich in unseren Rechtsstaat 100 % Vertrauen (ehrlich).
 
Der PKW des A stand nicht im öffentlichen Raum, sondern auf dem - durch ein Tor geschlossenes - Grundstück des A.

Hätte N die nötige Sorgfalt walten lassen und die nicht herabgesetzte Verkehrssicherungspflicht beachtet, so gäbe es keine Beschädigungen am PKW des A, weil N sein Feuerwerk (i) gar nicht hätte abbrennen dürfen (ii) das irgendwo außerhalb des Dorfkernes gemacht hätte.



Einfache Fahrlässigkeit ist ausreichend.

@Todesstern85

Du hast auch ein Urteil angesprochen, welches gleich in mehreren Punkten nicht verfängt. Diese absolute Meinungshoheit, die du einnehmen möchtest, sehe ich schlicht nicht.
 
Idon schrieb:
(...)Hätte N die nötige Sorgfalt walten lassen(...)
Wer entscheidet, dass N das nicht hat?

"Das Leben geht weiter, ob Freispruch oder Zuchthaus."

Die Verhandlung ist hiermit geschlossen. Freibier für alle, die Kosten trägt der TE. ;-)
 
Vollkommen weltfremd zu verlangen, dass ein handelsübliches Feuerwerk nur außerhalb des Dorfes abgebrannt werden darf, weil man sonst fahrlässig handelt.

Das allein zeigt doch schon, dass deine Ansicht komplett daneben ist, Idon.
 
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Idon schrieb:
gar nicht hätte abbrennen dürfen
Wieso hätte er das Feuerwerk nicht abbrennen dürfen? Es gab doch kein feuerwerksverbot.

Es gab nur eine ausgangssperre die privatrechtlich aber belanglos ist.

Der mindestabstand um den verkehrssicherungspflichten nachzukommen beträgt 8 Meter, dies ist hier gegeben. Somit fehlt die Fahrlässigkeit. Alleine das abbrennen von Feuerwerk stellt keinen fahrlässigen tatbestand dar.
 
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@DuckDuckStop

Die mir bekannten Urteile zu dem Thema stellen immer darauf ab, dass an Sylvester mit Böllerei zu rechnen ist. Deshalb muss man ggf. sein Eigentum besonders schützen.

Herrscht Ausgangssperre, muss ich nicht damit rechnen, dass dagegen verstoßen wird, ich muss also auch nicht mein Eigentum gesondert sichern.


Ein Mindestabstand ist genau das: Ein unter optimalen Bedingungen mindestens einzuhaltender Abstand. Zum Beispiel in einem Steinbruch oder auf einer Betonplatte. Womöglich auf einem Fußballfeld. Mitten in einem Dorf? Eher nicht.


@Borderland555

So wie es weltfremd ist zu verlangen, dass man sich an Tempolimits hält?

Wir alle gehen jeden Tag bewusst Risiken ein, die uns einer mehr oder weniger starken Haftung aussetzen. Warum sollte das ausgerechnet bei Feuerwerk anders sein?

Und warum stellt auch der BGH immer wieder darauf ab - jedoch mit Erweiterungen zu Sylvester? Wenn das doch "komplett daneben" ist?
 
Idon schrieb:
@DuckDuckStop

Die mir bekannten Urteile zu dem Thema stellen immer darauf ab, dass an Sylvester mit Böllerei zu rechnen ist. Deshalb muss man ggf. sein Eigentum besonders schützen.

Herrscht Ausgangssperre, muss ich nicht damit rechnen, dass dagegen verstoßen wird, ich muss also auch nicht mein Eigentum gesondert sichern.
(...)
Die Ausgangssperre gilt für den öffentlichen Raum, auf meinem Grundstück kann ich Feuerwerk abrennen (wenn dies erlaubt ist).
 
DuckDuckStop schrieb:
Wieso hätte er das Feuerwerk nicht abbrennen dürfen? Es gab doch kein feuerwerksverbot.

Es gab nur eine ausgangssperre die privatrechtlich aber belanglos ist.

Der mindestabstand um den verkehrssicherungspflichten nachzukommen beträgt 8 Meter, dies ist hier gegeben. Somit fehlt die Fahrlässigkeit. Alleine das abbrennen von Feuerwerk stellt keinen fahrlässigen tatbestand dar.

Wird er nie einsehen und deshalb bin ich hier auch raus.
 
@Todesstern85

Deine Argumente (und das genannte Urteil) verfangen eben einfach nicht. Das fängt bereits an deiner mehrfachen Verwechslung von Ausgangssperre und "Böllerverbot" an. Was soll ich denn da einsehen?
 
Idon schrieb:
Herrscht Ausgangssperre, muss ich nicht damit rechnen, dass dagegen verstoßen wird, ich muss also auch nicht mein Eigentum gesondert sichern.
Muss man das nicht?

Ich spiele zwar nicht gerne "hätte wäre wenn", aber hätte er nicht damit rechnen müssen, dass Leute unter Einhaltung der ausgangssperre Feuerwerk zünden? Ist schließlich, gerade auf nem Dorf mit tendenziell größeren Grundstücken als in der Innenstadt, nicht abwegig.
 
@DuckDuckStop

Dann hätte N das eigene Grundstück nicht verlassen und der Abstand zum PKW des A wäre deutlich größer gewesen.

N hat aber während der Ausgangssperre das eigene Grundstück verlassen und auf öffentlichem Grund Feuerwerk gezündet.
 
Einfache Fahrlässigkeit ist ausreichend.
@Idon, wie kommst Du eigentlich auf den Begriff einfache Fahrlässigkeit?

Entweder ist in dieser Begrifflichkeit etwas fahrlässig oder grob fahrlässig. Weitere Unterschiede gibt es bei diesem Begriff nicht. Leichte Fahrlässigkeit bleibt auch im versicherungstechnischen Begriff weiterhin fahrlässig.

Selbst das BGB kennt die einfach Fahrlässigkeit nicht.
 
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Idon schrieb:
@nobodo

Arbeitstechnische Gewohnheit um die Begriffe für Dritte einfacher abzugrenzen. :)
Wenn Du hier der einzige Volljurist bist, was soll dann dieses Geplänkel mit juristischen Laien wie mir? Hast Du Angst vor richtigen Gegnern in Deinem Metier? Ich kann den Grund für diesen thread nicht wirklich nachvollziehen und bin damit raus.
 
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