Bei Feuerwerk in Dorf beschädigter PKW - laut Versicherung kein Verschulden des Feuerwerkzünders

@Binalog

Ich bin weder Volljurist noch der einzige Jurist hier im Thread. Und ich halte nichts davon, nicht über den eigenen oder den branchenüblichen Tellerrand zu blicken. Wie ich schrieb: Insbesondere die Ansichten der Versicherungsvertreter hier finde ich wertvoll.

Natürlich könnte ich wahllos Leute aus dem Telefonbuch anrufen und mit denen über das Thema quatschen, fand es aber einfacher, dieses Forum zu nutzen.


Was der Thread soll, habe ich bereits mehrfach ausgeführt. Unter anderem speziell dir gegenüber. Es steht natürlich jedem frei eine Diskussion um der Diskussionwillen nicht zu führen. Finde ich halt etwas seltsam... in einem Diskussionsforum.
 
Ich kann aber @Binalog schon verstehen, das er ein wenig sauer ist....

Wie waren die Richtlinien noch mal in diesem Forum? Mach Deine Hausaufgaben selbst.

Als Paragraphen-Fachverkäufer wirst Du dies sicher mal gelesen haben. Und ja, ich bin ebenfalls ein wenig sauer.

Ansonsten war das Thema aber echt interessant. :)
 
@nobodo

Warum denn bitte sauer? Weil ich zu einem interessanten Thema Diskussion und Input wollte?
 
Idon schrieb:
Hat N wirklich nicht schuldhaft gehandelt? Welche legalen Möglichkeit hat denn unser A?

A kann natürlich N auf Schadensersatz verklagen.
Ob das Aussichten auf Erfolg hat, ist eine andere Frage.
Es muss wohl geklärt werden, wie es zu dem Schaden überhaupt kommen konnte, wenn man den Sicherheitsabstand eingehalten hat. Was ist der Grund dafür, dass trotzdem das Auto beschädigt wurde?
Gibts da Infos darüber?

Gibts Infos, was A tatsächlich gemacht hat?
 
@Borderland555

Nach Ablehnung durch V? Meines Wissens nach hat A die Schäden im hohen dreistelligen Bereich in einer Fachwerkstatt bereinigen lassen und N hilft ihm dafür bei einer Renovierung.

Dorf eben. Eine pragmatische Lösung, mit der alle Seiten wunderbar leben können. A muss deshalb nicht Nudeln mit Ketchup essen.



Ich mag den Fall. Er ist nicht so trivial wie er zuerst wirkt und deckt ein paar interessante Gebiete ab, insbesondere mit den Wirrungen um COVID-19 2020/2021.
 
Idon schrieb:
Herrscht Ausgangssperre, muss ich nicht damit rechnen, dass dagegen verstoßen wird, ich muss also auch nicht mein Eigentum gesondert sichern.

Man hätte aber damit rechnen müssen, dass ein Nachbar auf seinem Grundstück Feuerwerk abbrennt. Auch wenn das nicht passiert ist, sondern auf öffentlichem Grund, hätte man sein Eigentum schützen müssen, weil davon auszugehen ist, dass der Nachbar sich an die Ausgangssperre hält und das eigene Grundstück nicht verlässt, so richtig?

Welcher Nachbar das war ist ja erstmal egal, es hätte auch direkt hinter dem eigenen Zaun passieren können, weil sich der Nachbar an die Ausgangssperre zu halten hat. Gerade deswegen kann man doch damit rechnen, dass Mindestabstände nicht eigehalten werden. Dass das nicht oke ist, ist was anderes, aber von wegen "damit kann man nicht rechnen", halte ich für weit hergeholt.

Ich rechne auch immer damit, dass sich Autofahrer nicht an die Verkehrsregeln halten, wenn ich mit dem Rad zur Arbeit fahre. Würde ich das nicht machen, könnte ich hier nicht schreiben.

Druck aufzubauen, indem man direkt N anschreibt, ist ne Möglichkeit, funktioniert halt nicht immer. Ich hatte das im letzten Jahr erst. RA des Gegners schreibt weder meine Versicherung, noch meinen Anwalt an, sondern direkt mich. Netter Versuch. Eingescannt, weitergeleitet, vergessen. Als das ganze Schreiben praktisch zerpflückt wurde und ich die Korrespondenz sah, war klar, warum das so gemacht wurde. Reiner Einschüchterungsversuch und von einigen geforderten tausend Euro gab es 200 von der Versicherung.

Ich bin also auch nicht per se gegen Versicherungen und hab selbst welche. Deshalb muss ich deren Gebaren aber manchmal auch nicht gut heißen. Nicht umsonst habe ich zusätzlich noch einen eigenen Anwalt im gleichen Fall gehabt. Wobei sich der immer noch mit dem Fall beschäftigt, weil er größere Kreise zieht, als gedacht.
 
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Idon schrieb:
Ja, der Effekt ist oft spürbar. :)

Ist wie mit Anzeigen nach z. B. § 315c StGB. Auch wenn die Anzeige im Sande verläuft, so ist die Aufregung ein paar Wochen/Monate doch extrem. Jeder Gang zum Briefkasten bringt große Freude mit sich.

Würde dann einfach mal eine Beschwerde über dich bei der zuständigen Anwaltskammer einreichen.
Auch wenns nichts bringt. Aber damit fällst du denen schon mal auf ;)
 
@Borderland555
Ja, mach das mal. Da ich keine Rechtsanwaltszulassung beantragt habe und das aufgrund des enormen Verdienstes als Angestellter in der Industrie/Dienstleistung auch nie tun werde, sind mir die Kammern und deren etwaige Loloregeln einfach scheißegal.

Abgesehen davon geht es um legitime Anzeigegründe, die aber z. B. deshalb im Sande verlaufen, weil der konkrete Fahrer nicht festgestellt werden kann.



Davon aber ab: Warum gehst du nicht auf den letzten Diskussionspunkt ein, den du in diesem Thread angestoßen hattest?


@--//--

Nunja, die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr ist gesondert normiert, § 1 StVO.

Grundsätzlich kann ich deinen Gedankengang nachvollziehen, aber da kommt es dann deutlich auf die Gegebenheiten vor Ort an, die ich nicht kenne. Eventuell gehört dem A ja um den Innenhof, in welchem der PKW stand, in die anderen drei Richtungen 50m alles.

Bei deinem Beispiel: 200 Euro sind ja erstmal 200 Euro mehr, als V dem A angeboten hatte. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich erkenne hier keine Haftung gem. § 823 Abs. 1 BGB. Es fehlt sowohl an einer Vorsatzschuld, als auch an Fahrlässigkeit. Der Verursacher dürfte mithin alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten haben. Er hat die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten eingehalten.

In der Silvesternacht ist es Brauchtum, erlaubnisfreies Feuerwerk abzubrennen- auch innerorts. Die Rakete funktionierte ordnungsgemäß. Es ist immanent, dass eine Rakete irgendwann auch wieder herunterfällt. Dieser Vorgang ist nicht steuerbar.
Eine Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB oder anderen Normen ergibt sich meiner Einschätzung nach nicht.

Daher von mir Anspruch (-).
 
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Woher/Warum der plötzliche Sinneswandel Idon?
Erläutere bitte Deine Einsicht!
 
Welcher "Sinneswandel" und welche "bestehenden Urteile", außer das von @Todesstern85 genannte, welches im vorliegenden Fall nicht verfängt?
 
Idon schrieb:
Nunja, die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr ist gesondert normiert, § 1 StVO.

Grundsätzlich kann ich deinen Gedankengang nachvollziehen, aber da kommt es dann deutlich auf die Gegebenheiten vor Ort an, die ich nicht kenne. Eventuell gehört dem A ja um den Innenhof, in welchem der PKW stand, in die anderen drei Richtungen 50m alles.

Bei deinem Beispiel: 200 Euro sind ja erstmal 200 Euro mehr, als V dem A angeboten hatte.
Viel zu tief.

Es geht mir nur darum, zu widerlegen, dass man aufgrund eines Verbots mit etwas nicht rechnen muss.
 
Idon schrieb:
Welcher "Sinneswandel"
Willst Du uns verarschen?
10 Leute schreiben Ihre gleiche Einschätzung und Du meinst, diese träfe nicht zu und dann schreibt der 11. und Dir gefällt diese gleiche Einschätzung des 11.?
 
@ThomasK_7

Achso, du verwechselst ein "Gefällt mir" mit einem "dem stimme ich zu". Das ist natürlich nicht so smart. Da es sich hier aber um "meinen" Thread handelt, erkläre ich dir gerne die Hintergründe:

Ich like eigentlich alle Beiträge von @Acdcrocker, weil ich grundsätzlich seine Ansichten sehr schätze. Das bedeutet nicht, dass ich jeder dieser Ansichten zustimme.

Hier beispielsweise habe ich bereits dargelegt, weshalb ich Sylvester 2020/2021 nicht sehe, dass im Rahmen des üblichen Brauchtums mit Feuerwerken gerechnet werden musste, zumindest innerhalb der Sperrzeiten.

Es gibt auch keine runterfallenden Stiele und keine Raketenstiele (wie in einschlägigen Urteilen), sondern Brand-/Feuer-/Funken-/Schmauchspuren. Das deutet für mich auf eben gerade keinen korrekten Mindestabstand bzw. eine ordnungsgemäße Bedienung hin.


Mein Bauchgefühl: Er hat den Thread nicht komplett gelesen (würde ich bei 8 Seiten vermutlich auch nicht), sondern den Eingangspost oder die erste Seite.

Das ändert nichts daran, dass er seine Ansicht vernünftig formuliert und eingebracht hat. Und DAFÜR gab es das Like.


Imho müsste ich das auch bei anderen gemacht haben, deren Meinung ich nicht mitgehe, deren fairen Diskussionsbeitrag ich aber durchaus nachvollziehen kann.
 
Aha, Auslegung nach "Nase gefällt mir"-Art und nicht inhaltlich und alle anderen haben unvernünftig formuliert, außer Dir natürlich.

Dann lege bitte einmal dar, warum das Zünden des Feuerwerks auf der Mitte der Straße einen schlimmeren Effekt gehabt haben soll, wie das Zünden dieses Feuerwerks in direkter Nachbarschaft! Also Zaun an Zaun oder wohl eher Mauer an Mauer, wenn ich mir die typische enge Bebauung eines Dorfes mit Nebengebäuden usw. vor Augen führe. Nur dort macht es nämlich Sinn auf die Straße zu gehen und zu feuern und nicht im eng bebauten Innenhofbereich.
Bei Gehöften mit Abstand befindet sich üblicher Weise die öffentliche Straße auch in größerem Abstand zum Gebäude und erst recht Nachbargebäude zu Nachbargebäude.
 
Jetzt häng dich doch nicht so an einem "Gefällt mir" auf.

@Idon je mehr ich drüber nachdenke desto mehr wächst in mir der Gedanke (natürlich in keinster Weise belegbar), dass A die Schäden an seinem Fahrzeug selbst verursacht hat (z. B. durch Schweißarbeiten) und versucht diese irgendjemand bei erst bester Gelegenheit unterzujubeln.
 
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@ThomasK_7

Da ich viele andere "gefällt mir" verteilt habe, geht auch hier deine Aussage mal wieder fehl. Und ja, natürlich geht's da um Sympathien. Oder warum versuchen du und ein paar wenige andere immer wieder mit offensichtlichen Sticheleien und Feindseligkeiten Angriffe gegen mich zu fahren? Warum hast du keinen inhaltlich fundierten Beitrag abgegeben wie die, die Likes bekommen haben?



Ich habe bereits dargelegt, dass es sich bei der Abstellfläche von A um einen Innenhof handelt. Das impliziert, dass dieser - wie in älteren Dörfern üblich - auf drei Seiten von Gebäuden des A umbaut ist.

Ein Feuerwerkskörper von einem der drei anderen Nachbarn hätte also über ein Gebäude des A kommen müssen. Damit wären wir vermutlich deutlich im Rahmen der BGH-Urteile über herabfallende Sachen.


Die Mischbatterie des N hingegen wurde auf der einzigen Seite gezündet, die nicht durch Gebäude des A abgeschottet ist, sondern durch eine kleinere Mauer. Gleichzeitig ist das die einzige Seite, zu welcher ein etwaiger Mindestabstand nicht großzügig übertroffen werden kann. Das ist die Seite der Straße.

Das ist insoweit wichtig, weil Ansprüche nach § 906 Abs. 2 BGB analog ausfallen. Es wäre nun unbillig, dies in dieser Diskussion dem N zuzurechnen, A aber gleichzeitig andere Wege von vornherein versperren zu wollen.



@DuckDuckStop

Darüber habe ich auch schon nachgedacht.
 
Idon schrieb:
Hier beispielsweise habe ich bereits dargelegt, weshalb ich Sylvester 2020/2021 nicht sehe, dass im Rahmen des üblichen Brauchtums mit Feuerwerken gerechnet werden musste, zumindest innerhalb der Sperrzeiten.

Von welchem Dorf reden wir hier jetzt konret?
Du schreibst irgendwas von einem fiktiven Dorf Narnia in dem kein Böllerverbot herrschte.

Draufhin schreiben die User, dass der Autobesitzer damit rechnen muss, dass an Sylvester auch gebölltert wird.
Dann fällt dir aber ein, dass angeblich in Narnia eine Ausgangssperre herrschte?

Die Politiker in Narnia haben also beschlossen, dass man Böllern darf, dass aber nicht auf der Straße vor seinem Haus?

Klare Angaben wären einfach sinnvoll, wenn man so eine Geschichte konstruieren möchte.
 
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