Eon-Deon
Rear Admiral
- Registriert
- Mai 2007
- Beiträge
- 5.507
Du hast mich falsch verstanden. ICh bestreite nicht das geltende Recht, nur sieht es in der PRaxis anders aus. Das wäre nicht der erste Fall den ich selbst miterlebe und es ging da um mehr als 1000€. Wenn der Kunde keinen Beleg hat und der AL nicht überzeugt das die Ware von ihm ist, verweigert er die Annahme, was ja richtig ist.
Kommt der Kunde nun mit einem Freund als Zeugen, der aber nicht wirklich überzeugt, verweigert der AL wieder die Rücknahme. Geht das vor Gericht, sieht es für den Kunden in der Praxis trotzdem ziemlich mau aus. Denn zu viele versuchen ihre Wahre irgendwo abzugeben und kommen mit Freunden oder Bekannten an was eben die meisten Richter nicht überzeugt.
Das ist alles.
Im übrigen sind Kunden in der Regel auch mehr als Dreist und manchmal schlichtweg dämlich. Ein Beispiel aus einer damligen Nachbarbateilung. Kunde kauft damals einen der ersten Plasmafernseher für über 6000€. Bekanntlich darf man (oder durfte damals nicht) die Dinger auf die Matscheibe legen da sonst das Teil hinüber war und man kein richtiges Bild mehr bekam. Das wurde dem Kunden erklärt und er musste die Einweisung sogar unterschreiben. Der das Ding raus gefahren und der AL aber hinter her weil er skeptisch war. Der Kunde hatte nicht recht zugehört und das alles lapidar behandelt. Draußen vor dem Laden legt er das Ding auf die Matscheibe, fährt nach HAuse und kommst am nächsten Tag wieder und behauptet das Gerät wäre defekt. Darauf hin hat man ihm die Videoaufnahme vom Parkplatz gezeigt inkklusive der Unterschrieben Einweisung.
Das hier Händler vorsichtig sind, sollte man verstehen.
Aber wie gesagt, in der Regel it es ja kein Problem, nur wenn man mal ärger hat, wird es mit nur einem Zeugen aus dem Freundeskreis oder der Verwandschaft in der Praxis sehr schwer sein Recht zu bekommen.
Kommt der Kunde nun mit einem Freund als Zeugen, der aber nicht wirklich überzeugt, verweigert der AL wieder die Rücknahme. Geht das vor Gericht, sieht es für den Kunden in der Praxis trotzdem ziemlich mau aus. Denn zu viele versuchen ihre Wahre irgendwo abzugeben und kommen mit Freunden oder Bekannten an was eben die meisten Richter nicht überzeugt.
Das ist alles.
Im übrigen sind Kunden in der Regel auch mehr als Dreist und manchmal schlichtweg dämlich. Ein Beispiel aus einer damligen Nachbarbateilung. Kunde kauft damals einen der ersten Plasmafernseher für über 6000€. Bekanntlich darf man (oder durfte damals nicht) die Dinger auf die Matscheibe legen da sonst das Teil hinüber war und man kein richtiges Bild mehr bekam. Das wurde dem Kunden erklärt und er musste die Einweisung sogar unterschreiben. Der das Ding raus gefahren und der AL aber hinter her weil er skeptisch war. Der Kunde hatte nicht recht zugehört und das alles lapidar behandelt. Draußen vor dem Laden legt er das Ding auf die Matscheibe, fährt nach HAuse und kommst am nächsten Tag wieder und behauptet das Gerät wäre defekt. Darauf hin hat man ihm die Videoaufnahme vom Parkplatz gezeigt inkklusive der Unterschrieben Einweisung.
Das hier Händler vorsichtig sind, sollte man verstehen.
Aber wie gesagt, in der Regel it es ja kein Problem, nur wenn man mal ärger hat, wird es mit nur einem Zeugen aus dem Freundeskreis oder der Verwandschaft in der Praxis sehr schwer sein Recht zu bekommen.