Sherman123
Fleet Admiral
- Registriert
- Nov. 2002
- Beiträge
- 12.344
Beim örtlichen Innenstadtsupermarkt kostet das "Gratis-Parken" ~300€. Mein Mitbewohner bekam nach 4 Monaten Gratisparken die letzte Warnung hinter die Windschutzscheibe - eigentlich ein faires Angebot.
Letzte Woche war ich mit dem Bike auf einer Alm. Der Hüttenwirt erzählte uns, dass wir mit einer 2000€ Besitzstörungsklage rechnen müssen, wenn wir auf den falschen Wegen abfahren. (und uns ein Jäger/Förster erwischt)
Richtet sich die Höhe nach dem vermeintlichen Schaden? Vertreiben wir Biker das Wild? Sind das Sicherheitsbedenken: Intensive genutzer Forstwald (Schwerverkehr, Waldarbeiten,...)
Ich habe jetzt irgendwie Bammel davor im Wald zu biken, da das Gebiet in dem das Mountainbike-Verbot gilt nicht 100% klar abgesteckt ist. (Wanderer und Spaziergänger sind vom Verbot ausgeschlossen)
Die Besitzstörungsklage wird im Namen eines 9000 Mitarbeiters und knapp 2 Mrd. € Umsatz Konzerns ausgesprochen - also nötig haben sie es nicht wirklich.
EDIT: Die eigentliche Frage: Wonach richtet sich die Höhe einer Besitzstörungsklage
Letzte Woche war ich mit dem Bike auf einer Alm. Der Hüttenwirt erzählte uns, dass wir mit einer 2000€ Besitzstörungsklage rechnen müssen, wenn wir auf den falschen Wegen abfahren. (und uns ein Jäger/Förster erwischt)
Richtet sich die Höhe nach dem vermeintlichen Schaden? Vertreiben wir Biker das Wild? Sind das Sicherheitsbedenken: Intensive genutzer Forstwald (Schwerverkehr, Waldarbeiten,...)
Ich habe jetzt irgendwie Bammel davor im Wald zu biken, da das Gebiet in dem das Mountainbike-Verbot gilt nicht 100% klar abgesteckt ist. (Wanderer und Spaziergänger sind vom Verbot ausgeschlossen)
Die Besitzstörungsklage wird im Namen eines 9000 Mitarbeiters und knapp 2 Mrd. € Umsatz Konzerns ausgesprochen - also nötig haben sie es nicht wirklich.
EDIT: Die eigentliche Frage: Wonach richtet sich die Höhe einer Besitzstörungsklage
Zuletzt bearbeitet: