Besitzstörungsklage - Wo nach richtet sich die Höhe

Sherman123

Fleet Admiral
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Beim örtlichen Innenstadtsupermarkt kostet das "Gratis-Parken" ~300€. Mein Mitbewohner bekam nach 4 Monaten Gratisparken die letzte Warnung hinter die Windschutzscheibe - eigentlich ein faires Angebot.:D

Letzte Woche war ich mit dem Bike auf einer Alm. Der Hüttenwirt erzählte uns, dass wir mit einer 2000€ Besitzstörungsklage rechnen müssen, wenn wir auf den falschen Wegen abfahren. (und uns ein Jäger/Förster erwischt)
Richtet sich die Höhe nach dem vermeintlichen Schaden? Vertreiben wir Biker das Wild? Sind das Sicherheitsbedenken: Intensive genutzer Forstwald (Schwerverkehr, Waldarbeiten,...)
Ich habe jetzt irgendwie Bammel davor im Wald zu biken, da das Gebiet in dem das Mountainbike-Verbot gilt nicht 100% klar abgesteckt ist. (Wanderer und Spaziergänger sind vom Verbot ausgeschlossen)

Die Besitzstörungsklage wird im Namen eines 9000 Mitarbeiters und knapp 2 Mrd. € Umsatz Konzerns ausgesprochen - also nötig haben sie es nicht wirklich.:D

EDIT: Die eigentliche Frage: Wonach richtet sich die Höhe einer Besitzstörungsklage
 
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Du erwartest hier im Forum nicht wirklich Experten im österreichischen Zivilrecht?
 
Ich wusste nicht, dass das eine anscheinend so komplizierte Thematik ist.:)

Ich erwartete mir eher Antworten wie: Die Höhe richtet sich nach
*Gutdünken
*den örtlichen Gegebenheiten
*dem Aufwand
*dem möglichen Schaden
*....
:):freaky:

Ja, wenn sich die Sache nicht so leicht beantworten lässt, macht es ja auch nichts.
 
Kann dir zwar zur Thematik nichts sagen was im Fall der Fälle auf einen zukäme, frage mich allerdings grade wie der Förster/Jäger dich erwischen will?

-> Schießt er dich vom Rad? Wenn sich da einer in Weg stellt würd ich einfach drum rum fahren und weg...was will er tun? selbt wenn er dich stellt, will er dir hinterher-rennen? (have fun)? Zur Rausgabe deines Persos oder Daten biste dem nicht verpflichtet (kannst dem theoretisch nen Bären aufbinden), würde dann sagen, dass du davon nix wusstest? Ball flachhalten und gut is :D Das er dich festhält und die Polizei ruft...naja glaub ich weniger^^

Gruß Killa
 
erstmal zu den Grundlagen: http://de.wikipedia.org/wiki/Besitzst%C3%B6rungsklage

Zitat:
Ziel ist nur die Wiederherstellung des Zustandes vor der Besitzstörung
Da Schäden durch Biker auf nicht dafür freigegebenen Strecken nur schwer einschätzbar sind, dürfte hier auch die Schadensfeststellung (Gutachten) mit einfließen. Außerdem ist eine abschreckende Wirkung wahrscheinlich.

Um diesem zu entgehen, sollte man sich so gut es eben geht vorab darüber informieren, wo man wie und wann fahren darf und sich das nach Möglichkeit schriftlich bestätigen lassen.

Ob es jemand "nötig hat" oder nicht, ist hier unerheblich. Oder darf jeder auf deinem Grundstück parken, grillen oder sonstwas machen, nur weil du "genug" Geld hast?

@KillaGT
Oha, gefährliches Halbwissen. Bei Eigentumsdelikten (Besitzstörung, Hausfriedensbruch etc.) darf man den Störer u.U. sogar festhalten, bis behördliche Unterstützung eintrifft, welche die Daten feststellt. Natürlich mit "angemessenen" Mitteln (vgl. Notwehr). Und Jäger/Förster haben durchaus heutzutage Funk und/oder Handys - wenn er dann unten am Hang abgefangen wird, ists Essig mit dem glorreichen "ab durch die Mitte"-Kinderkram.

Aber Respekt: Gute Einstellung dieses "Hau halt ab, dir kann ja keiner was". Da machts doch gleich viel mehr Spaß in der Gesellschaft zu leben... Bis man selbst mal das Opfer ist und merkt, wie es ist wenn andere machen was sie wollen :kotz:
 
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Oha, gefährliches Halbwissen. Bei Eigentumsdelikten (Besitzstörung, Hausfriedensbruch etc.) darf man den Störer u.U. festhalten, bis behördliche Unterstützung eintrifft, welche die Daten feststellt.

Aber Respekt: Gute Einstellung dieses "Hau halt ab, dir kann ja keiner was". Da machts doch gleich viel mehr Spaß in der Gesellschaft zu leben... Bis man selbst mal das Opfer ist und merkt, wie es ist wenn andere machen was sie wollen

Halt moment, weiter oben hat der TE geschrieben, dass das Gebiet in welchem man nicht fahren darf offenbar nicht als solches deutlich gekennzeichnet ist, er hat also leider eine hohe Wahrscheinlichkeit die falsche Route zu treffen. Wenn ich mit meinem Rad im Wald unterwegs bin und nirgends ein Schild auftaucht "ab hier nur noch zu Fuß" wär ich der letzte der absteigt wenn sich mir einer in Weg stellt, da denk ich eher an meine eigene Sicherheit. Wenn es für den ganzen Walt gilt, dann kann er es entweder riskieren und durchfahren oder eben ne andere Route suchen. Ob sich der TE vorab informiert hat und bereits weiß ob er da fahren darf oder nicht, steht auf einem anderen Blatt und dies muss er im Fall der Fälle auch niemandem auf die Nase binden.

Gruß Killa
 
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Vielen Dank für die Infos. :daumen:

@KillaGT
Festhalten darf er dich; und selbst wenn dich der Jäger auf der Forststraße nicht erkennt und du rechtzeitig in einen Gemüse-Trail abbiegst: Gegen einen ortskundigen Jäger im Jeep hast du auch als Downhillweltmeister schlechte Chancen.:)

EDIT: Jop, das ist der nächste Punkt. Selbst mit Tausend Schildern gibt es noch immer genug Wege in das für MTBer gesperrte Gebiet zu fahren ohne an einem einzigen Schild vorbei zukommen. Im Wald kann ja jede Hirschtreppe als ordentlicher Wanderweg interpretiert werden.
 
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Ich weiß ja nicht, ob es in Österreich anders ist, aber eigentlich ist das Össi Recht dem deutschen Recht schon sehr ähnlich. Am Ende vom Tag, wenn es zu einer Klage kommt, dann ist es immer eine Frage der Schadens, ob beim fahren über einen Rasen 2.000 EUR entsteht, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen und schon garnicht wie das die örtliche Ösi Gemeinde erklären will, wenn Sie dazu Klage einreichen wollen.

Eine andere Sache ist das natürlich, wenn es eine Art Ordnungsgeld / Bussgeld ist, wenn man gegen örtliche Bestimmungen verstößt, aber das hat ja erstmal nichts mit einer Klage zu tun.
 
Solche Antworten sind der Grund dafür, dass solche Fragen hier falsch sind.
 
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