bestellte Artikel nicht gesendet

sind auftragsbestätigungen nun bindend oder nicht?

robbie: der irrtum ist aber mehr oder weniger offensichtlich... (würde ich jetzt mal sagen)

sir sascha: ich hab mal den schriftverkehr angehängt. natürlich immer mit einem "sehr geehrte damen und herren" von mir und einem hallo vom service, und mit freundlichen grüßen usw. das ist von unten nach oben zu lesen, da das anscheinend (unverständlicherweise) sitte ist mails so zu schreiben :)



es ist keine Erklärung notwendig, sie haben ihr Geld wieder bekommen.


da ich bisher erfreulich schnelle Antworten von Ihnen erhalten habe, verwundert es mich dass Sie mich nun warten lassen. Daher: Ich warte immer noch auf eine Antwort von Ihnen.

(5 tage lang nichts)

haben Sie dazu eine Rechtsgrundlage oder einen entsprechenden Paragraphen in Ihrer AGB?


natürlich können auch wir einen Kaufvertrag widerrufen, was wir in dem Fall auch tun!


Sie haben die Möglichkeit, den Artikel nachzubestellen, insofern sollte die Lieferung auch in größeren Mengen für Sie kaum ein Problem darstellen. Und meines Wissens nach haben Sie nicht das Recht, vom Kaufvertrag einfach durch Überweisung des bezahlten Geldes zurückzutreten. Daher bestehe ich weiterhin auf die Lieferung der Artikel. Wenn Sie nicht genügend vorhanden haben, bestellen Sie sie nach.


aber nicht in dieser Menge, wir überweisen ihnen ihr Geld komplett wieder zurück und widerrufen somit den Kauf!


Ihre Begründung, die Lieferung sei nicht möglich, erscheint mir nicht glaubhaft, da auf Ihrer Website zum Zeitpunkt der Bestellung stand und immer noch steht, dass der Artikel verfügbar ist. Ich bestehe daher auf die Lieferung der bestellten Artikel.


Lieferung nicht möglich, daher Stornierung und Geldrückgabe!


ich habe soeben gesehen dass mein Auftrag storniert wurde - ich bitte um eine Stellungnahme und um eine erneute Versendung der Artikel.
 
Tja und schon gerade weil der Irrtum für dich offensichtlich war solltest du sowieso schon gar nicht auf die Lieferung der Lüfter pochen. Wenn es so offensichtlich ist bist du dann nämlich später noch dran mit SE zahlen. ^^ (mal so salopp gesagt...)

Nein, eine Auftragsbestätigung ist nicht bindend. Es ist lediglich der Hinweis, dass die Bestellung eingegangen ist.
 
Das bla bla bzgl des Versandes ist außerdem eine automatisch generierte Nachricht, welche keinen Kaufvertrag o.ä. darstellt.
Das Shopsystem arbeitet halt nach Produkt in bestellter Menge lieferbar und bezahlt, also Kunden Nachricht schicken das es der Versandabteilung übergeben wird.

Als ob irgendein Mitarbeiter dort noch Textbausteine zusammensetzt oder sonstwas.
 
Da die ganzen Mail Automatisch generiert werden, stellen sie keinen Vertragsabschluss dar.
der kommt eben erst mit dem Versenden zustande.

also gibt es auf, so ein thread kommt hier jeden Monat, nen Haufen "schlauer Fuchse" kommen dann auf die Idee auch noch Massenbestellungen loszuschicken.
letzten Endes endet es aber immer gleich, keiner bekommt irgendwas.


(Dell wurde mal gezwungen trotzdem zu liefern, da waren die Bedingungen aber anders)
 
Oh, genau den Fall hab ich gestern in der Glotze gesehen. Es ging zwar um Falschauszeichnung im Supermarkt, ist aber bestimmt übertragbar.

Wenn der Preis falsch ausgezeichnet ist, dann ist das nicht verbindlich. Der Händler bestimmt den Preis und dieser wird an der Kasse genannt. Hier wird der Händler durch die Regel "menschliches Versagen" geschützt.
Sonst könnte ja jeder im Supermarkt ein bischen Aufkleber wechsel dich spielen.
 
Sorry aber die letzten Posts sind nicht ganz richtig. "Es kommt nämlich immer drauf an" (Standardjuristenantwort) und zwar in diesem Fall vereinfacht ausgedrückt, ob der Bestätigung ein Rechtsbindungswille innewohnte. Wenn der Verkäufer um Vorkasse bittet und schreibt, dass der Auftrag an den Versand weiter geleitet wurde, dann ist hier mit ziemlicher Sicherheit ein wirks. KV zustande gekommen. Ich wiederhole mich ungern, deshalb einfach oben nachlesen.

Es ging zwar um Falschauszeichnung im Supermarkt, ist aber bestimmt übertragbar.

Mit Sicherheit nicht, tödlicher Fehler in der Juristerei.

der kommt eben erst mit dem Versenden zustande.

Kommt auf die Umstände an, in den Fällen der Vorkasse wohl eher nicht.
 
spraadhans: hast du zufällig paragraphen zur hand die deine aussagen unterstützen?


übrigens: ich bestehe nicht auf meine lüfter, ich will einfach nur wissen. (ob dass denn nu geht oder eben nicht)
 
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