Bestellung bei Hardwareversand - keine Reaktion?!

K

kingler

Gast
Hallo.

Ich bin mir nicht sicher ob dies das richtige Forum dafür ist, allerdings habe ich kein anderes gefunden, in welches das Thema besser hineinpassen würde.

Es geht um folgendes:

Ich habe mir am Samstag (21.3) ein Notebook bei Hardwareversand bestellt (Macbook Pro 15,4" Retina). Mit 1.335,46 € war dieses allerdings recht günstig (in anderen Shops kostet es 400€ mehr). Allerdings war die Verfügbarkeit mit "sofort lieferbar" angegeben. Ich hab dann per Vorauskasse überwiesen und die Bezahlung ging vor 2 Tagen dort ein. Der Bestellverlauf sieht folgendermaßen aus:

21.3.2015 um 08:26 Uhr Ware online bestellt
24.3.2015 um 08:26 Uhr Ihre Zahlung in Höhe von 1.340,45 EUR ist bei uns eingetroffen.
24.3.2015 um 09:40 Uhr Ihr Auftrag wurde aufgrund Ihrer Zahlung zur Lieferung frei gegeben.

Das Laptop ist inzwischen dort nicht mehr verfügbar und ich vermute mal, dass sie es nicht mehr auf Lager haben. Ich hab auch eine E-Mail an den Support geschrieben (gestern um 8 Uhr), allerdings noch keine Reaktion erhalten.

Ich habe folgenden Laptop bestellt:

Apple CTO MacBook Pro Retina 39cm (15,4") Core i7 2.0GHz 16GB DDR3 256GB PCI-Flash Iris Pro Tastatur Deutsch/Doku Deutsch 1.340,45 €

der Laptop, der noch verfügbar ist und diesem am nächsten kommt, wäre

APPLE MacBook Pro Retina 39cm 15.4Zoll Intel Core i7 2.2GHz 16GB DDR3 256GB PCI-Flash Intel Iris Pro 1.999,00 €

Was soll ich jetzt tun? Warten? Normalerweise vergehen zwischen Geldeingang und Versand keine 2 Tage und eine Antwort sollte ja auch nicht mehr als 24 Stunden auf sich warten lassen.
 
Hallo, ich habe die grundsätzliche Erfahrung gemacht, dass ein Telefonat bei solchen Angelegenheiten 1000x besser ist als E-Mails schreiben.

Und klar wäre es wünschenswert, wenn eine E-Mail-Antwort nicht länger als 24h auf sich warten lässt, aber ich habe es schon oft genug erlebt, dass es auchg deutlich länger dauern kann. Und wenn man dann noch mal 1 oder 2 Rückfragen hat, kommen schnell 4-7 Tage zusammen, in denen es quasi keinen Fortschritt gibt. Und jetzt noch mal im Vergleich dazu ein 5-Minuten-Telefonat, mit dem sich sicher alles klären lässt (egal ob positiv oder negativ).
 
Guter Tipp. Hab dort angerufen. Antwort: Ist ein Auslaufartikel, der kommt nicht mehr rein. Geld wird zurückerstattet.

Frag mich was passiert wäre, wenn ich nicht dort angerufen hätte. Hätten sie das Geld dann einfach behalten?! Saftladen.. Auf eine E-Mail zu antworten, geschweige denn von selbst auf die Idee zu kommen, dass der Artikel nicht mehr verfügbar ist, ist offensichtlich zu viel verlangt.
 
Naja, wie gesagt: manchmal dauert so etwas eben ein paar Tage. Ich denke nicht, dass dort irgendjemand saß und dachte: "Mensch, heute ärgern wir mal den kingler und lassen den zappeln!" ;) Klar ist die ganze Sache ein bisschen unschön, aber es lässt sich leider nicht ändern. :(
 
Ich würde da nichts mehr bestellen

Habe da Komponenten für PC Bestellt

Falsche CPU bekommen das MB wollte ich Umtauschen habe also beides wiederrufen

Habe dann 140€ zu wenig erstattet bekomme da ich angeblich die Pins am Sockel Beschädigt habe.

Habe mittlerweile einen Teil von PayPal zurück bekommen.
 
Naja, es steht jedem frei, eine Bewertung abzugeben. Und das was Snickers-Eis erzählt, darf natürlich nicht passieren.

Aber eine schlechte Bewertung abzugeben, weil man ein Restpostengerät nicht mehr bekommen hat? Ich weiß nicht...
 
Woher hätte ich wissen sollen, dass das Gerät ein Restposten war? Auf der Seite stand "sofort lieferbar", also erwarte ich dann auch, dass geliefert wird. Wenn mir dann nur auf Nachfrage mitgeteilt wird, dass das Gerät nicht mehr lieferbar ist, soll ich dann etwa eine gute Bewertung abgeben?
 
Je nachdem, wie groß deine Wut ist, kannst ja auch auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen, soweit er wirksam zustande gekommen ist.
 
Ist er nicht, dafür haben die in ihrer AGB vorgesorgt:

Wir liefern "solange der Vorrat reicht". Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil wir mit diesem Produkt von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich informieren und Ihnen ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder Sie keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünschen, werden wir Ihnen ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

Wobei ich auch nicht informiert wurde. Ich hab aber keine Lust, mich mit denen rumzustreiten. Ich bekomm den Betrag zurückerstattet und das wars.

Lustig: Wenn man auf Geizhals eine negative Bewertung abgibt, dann kommt da sofort ne Antwort :D

Der Grund dafür ist anscheinend, dass die Artikel erst zum Zahlungseingang reserviert werden. Leider dauert das per Überweisung immer eine Zeit lang... war wohl zu langsam.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die zitierten AGB sagen nichts darüber, ob in deinem Fall wirklich ein Vertrag zustande gekommen ist. Es wird dort allerdings ein Rücktrittsrecht eingeräumt - wohl gemerkt: auch für einen Rücktritt muss ein Vertrag überhaupt erst mal bestehen, sonst hat man nichts, wovon man zurücktreten kann^^

Ob das Rücktrittsrecht so wirksam vereinbart werden kann, darf man zumindest bezweifeln. Dass du keine Lust auf Streit hast, verstehe ich natürlich; das ist nur ein Hinweis der Vollständigkeit halber - schließlich hast du gefragt, was du tun sollst.
 
Die zitierten AGB sagen nichts darüber, ob in deinem Fall wirklich ein Vertrag zustande gekommen ist.
das ist richtig, denn der Kaufvertrag kommt immer erst mit Versand der Ware zustande im Internet-Versandhandel! Ausnahme nur wenn explizit erwähnt!

Woher hätte ich wissen sollen, dass das Gerät ein Restposten war?
weil es 400 € günstiger war? Hast Du ja selber festgestellt!

Davon ab, natürlich ärgerlich, aber ich kann hier kein Fehler bei Hardwareversand feststellen und das Überweisungen zwei Tage dauern, ist nun wirklich nichts besonderes! Darauf kommt noch die Zeit, dass ein Mitarbeiter die Zahlung natürlich auch noch als Deine identifizieren muss und dann Deinen Auftrag frei geben! Dann wird ein Lieferschein geschrieben, dann geht das in das Lager etc. - alles ganz normal!
So ist mir das übrigens schon bei Alternate und auch bei MF passiert - bei MF habe ich dann eine Woche warten müssen! Bin mir nicht mehr sicher, aber bei Alternate waren es auch 3-4 Tage!

Kurz danach habe ich auf KK umgestellt und kaufe nur noch damit ein - dann gibts auch keine Probleme mit Ware erst da und plötzlich weg! Ist halt ein generelles Problem mit Vorkasse!
Kein Shop wird Ware an die Seite legen nur weil jemand eine Absichtserklärung auf der Webseite angekündigt hat - was meinst Du wie viele das machen und dann erst nach einer Woche oder gar nicht bezahlen!

Lange Rede kurzer Sinn, ich sehe keinen Grund für eine herab Wertung, evtl. eine Anmerkung ist angebracht - mehr aber nicht!
 
Kossem schrieb:
Die zitierten AGB sagen nichts darüber, ob in deinem Fall wirklich ein Vertrag zustande gekommen ist.

Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt durch automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar

Also ist kein Vertrag zustande gekommen.
 
Nein, das ist aber wie gesagt immer und generell so, wenn es nicht extra ausgeschlossen oder anders ausgewiesen wird.

Wenn du das in Zukunft vermeiden willst, zahle mit Kreditkarte oder etwas anderem, wo das Geld sofort beim Haendler ist. Dann kann deine Bestellung direkt bearbeitet werden und der Versand vorbereitet werden.
 
Lars_SHG schrieb:
Lange Rede kurzer Sinn, ich sehe keinen Grund für eine herab Wertung, evtl. eine Anmerkung ist angebracht - mehr aber nicht!

Dann muss der Händler aber ein besseres Shopsystem anbieten, bei dem die tatsächliche Stückmenge angezeigt wird - wie bspw. bei Amazon.
Dass Kunden andernfalls verärgert sein können ist doch logisch - da sehe ich an der entsprechenden Stelle auch eine negative Bewertung als gerechtfertigt.

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Ein Vertrag kommt nicht erst durch die Erfüllungshandlung/Versendung zustande.

@TE: Ich weiß ja nicht, was genau bei dir alles an Mails gelaufen ist und was für Texte über deinen Schirm liefen. Aber auch unabhängig davon ist fraglich, ob kein Vertrag zustande kam - immerhin wurde schon gezahlt. Dies geschieht regelmäßig auf Grundlage eines Vertrages - und nicht einfach ins blaue hinein. Das ist ja gerade der Punkt, warum hwversand sich das Rücktrittsrecht vorbehält. Das wäre nicht nötig, wenn sie einen Vertrag erst mit Versendung der Ware als gegeben betrachten.

Nur plakativ: Wenn dem Käufer das Geld ausgeht, lassen Verkäufer es ebenso wenig zu, vom Vertrag zurückzutreten, sondern bestehen statt dessen auf den Vertrag. Natürlich mit gutem Recht; das Prinzip "Vertrag" liefe sonst leer.
 
Ein Haendler ist nicht gezwungen, dir etwas zu verkaufen. Wenn er dir zunaechst nur eine automatische Empfangsbestaetigung schickt ohne explizite Zahlungsaufforderung. Du daraufhin aber schon dir selber die Daten suchst und ueberweist, bringt dir das nix. Du kannst damit nicht einseitig von dir aus den Vertrag abschliessen.

Wenn Hardwareversand ein Shopsystem verwendet, was den aktuellen Lagerbestand gar nicht live an die Bestellungen anpasst, wird man sicherlich eine 2.Mail E-Mail mit einer Auftragsbestaetigung bekommen, in der dann auch explizit die Zahlungsaufforderung bzw. Moeglichkeiten genannt werden.

Die Produktdarstellungen im Online-Shop dienen zur Abgabe eines Kaufangebotes. Mit Anklicken des Buttons [Bestellen] geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Verkauf unserer Produkte erfolgt nur für den privaten Gebrauch in haushaltsüblichen Mengen. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer separaten Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen annehmen. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt durch automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Sollte unsere Auftragsbestätigung Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollten unserer Preisfestlegung technisch bedingte Übermittlungsfehler zu Grunde liegen, so sind wir zur Anfechtung berechtigt, wobei wir Ihnen unseren Irrtum beweisen müssen. Bereits erfolgte Zahlungen werden Ihnen unverzüglich erstattet.

Und ich halte es fuer ein Geruecht, dass Haendler keine Stornierung zulassen. Solange die Bestellung noch nicht fuer den Versand vorbereitet wird bzw noch nicht bearbeitet wird, ist in der Regel problemlos eine Stornierung moeglich.

EDIIT: Ich bezog mich auf
immerhin wurde schon gezahlt
Dass ist eben kein Argument.
 
Zuletzt bearbeitet:
Händler lassen Stornierungen doch fast alle nur deshalb zu, weil sie dazu verpflichtet sind. Diese Verpflichtung besteht bezeichnenderweise nur ausnahmsweise und ist eben auch nicht wirklich ein Rücktritt. Wo immer die Verpflichtung/das Widerrufsrecht nicht besteht, bestehen Unternehmer sehr wohl auf die Erfüllung, es gäbe denn sonst nicht so viele Inkassofälle; weiteres wichtiges Beispiel ist die Bindung an Vertragslaufzeiten und hier insbesondere das unbedingte Pochen auf Einhaltung der Kündigungsfrist.
So unschön das auch wirkt, aber alles mit dem zumindest juristisch richtigen Grund: Verträge sind einzuhalten, um dem Prinzip "Vertrag" Gültigkeit zu verleihen.

Dass man nicht einseitig einen zweiseitigen Vertrag schließen kann, ist natürlich richtig. Ich habe aber auch nirgends behauptet, dass der Fragende wirklich schon einen Vertrag geschlossen hat. Die Einschätzung muss ich ihm nicht abnehmen, wo ich doch nur Hinweise gegeben haben nach der Art: Wenn-Dann.
 
Laut den AGB von Hardwareversand ist es so, dass man sich beim Klick auf Bestellen zur Zahlung verpflichtet:

Die Produktdarstellungen im Online-Shop dienen zur Abgabe eines Kaufangebotes. Mit Anklicken des Buttons [Bestellen] geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab.

Hardwareversand hat dann die Möglichkeit, dieses Kaufangebot anzunehmen, indem sie die Ware dann tatsächlich schicken:

Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer separaten Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen annehmen.

Nach der Bestellung habe ich übrigens eine E-Mail bekommen:

Der Kaufvertrag kommt mit unserer Lieferung zustande.

In der ich auch zur Zahlung per Vorkasse aufgefordert wurde:

Leisten Sie die Zahlung bitte per Überweisung auf eines unserer nachfolgend aufgeführten Konten. Verwenden Sie bitte ausschließlich diese Konten, auch wenn Ihnen weitere unserer Konten bekannt sind.

Man könnte meinen, dass bei einem Geschäft/Online-Shop das Verhältnis folgendermaßen ist: Der Verkäufer bietet Waren zu einem gewissen Preis an und der Kunde hat die Möglichkeit, dieses Angebot durch einen Kauf wahrzunehmen. Nach den AGB von Hardwareversand wäre es aber so: Der Kunde bietet Hardwareversand an, ein Produkt zu einem gewissen Preis zu kaufen und Hardwareversand kann dieses Angebot annehmen. Der Spieß wird hier quasi umgedreht.

Ob das rechtens ist? Jedenfalls will ich mich mit Hardwareversand nicht streiten.
 
Dass der Spieß "umgedreht" wird (umgedreht wird er nicht wirklich - irgendwer muss eben zuerst das Angebot machen und dafür ist abstrakt gesehen kein Fall "normaler" als ein anderer), ist juristisch völlig in Ordnung und notwendig. Übrigens nicht nur im Onlinehandel, sondern auch "normal" im Ladengeschäft. Wären die Erklärungen der Verkäufer verbindlich und könnten somit Käufer in nur einem Schritt Verträge herbeiführen, sähen sich die Verkäufer potenziell einer Menge Schadensersatzansprüchen ausgeliefert, soweit leicht mehr Verträge entstehen können, als der Verkäufer erfüllen kann.

Bekannt ist das Thema unter "invitatio ad offerendum". Methodisch ist der Hintergrund der folgende: Auch die banalsten Willenserklärungen der potenziellen Vertragspartner müssen auf ihren Inhalt hin ausgelegt werden - und wegen der oben beschriebenen Problematik geht man pauschal davon aus, dass Verkäufer mit ihren Angeboten unmöglich schon verbindlich sich äußern wollen.

Das bedeutet aber nicht Narrenfreiheit - an irgendeiner Stelle muss ein Vertrag auch angenommen werden. So, wie man pauschal die invitatio ad offerendum ehrlich gesagt etwas hypothetischerweise annimmt, wird man mit ähnlich gerechtigkeitsorientierten Erwägungen auf der anderen Seite wohl dazu kommen müssen, dass spätestens die Zahlungsaufforderung dafür spricht, dass der Verkäufer den Vertrag "will". Die Behauptung, der Vertrag käme erst mit Lieferung zustande, könnte etwa mit der Begründung als hinfällig verworfen werden, dass sie zu einem Zeitpunkt getroffen wird, als der Vertrag bereits besteht. Je nach weiteren Umständen und Ansichten ließe sie sich auch als unzulässige Bedingung sehen; sämtlichen Feinheiten nachzuspüren ist aber hier wohl überflüssig.
 
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