Betriebskostenabrechnung für die alte Wohnung erhalten

youngbuck89

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Moin moin,

ich habe bis zum 31.07.2018 eine 44qm Einzimmerwohnung bewohnt, sie am 01.08.2018 an den Nachmieter übergeben. Soeben trudelte per Post eine Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 01.07.2018 - 30.06.2019 mit einer Nachzahlungssumme von 111,75€ bei mir ein. mein Nutzungszeitraum wird mit dem 01.07.2018 - 31.07.2018 angegeben. Die Nebenkosten für einen vollen Monat, die ich damals gezahlt habe, lagen bei 62€.

Randnotiz: Die Wohnung stand den kompletten Juli 2018 leer, da ich für den Umzug einen Puffermonat gemietet habe, damit wir uns nicht abstressen müssen. Heizung aus, kein Stromverbrauch.

Nun frage ich mich, wie diese Summe zustande kommen kann. Kann mir da jemand weiter helfen? Wenn jemand wirklich firm ist, würde ich ihm gerne Fotos der Abrechnung zukommen lassen. Für mich ist das wirklich nicht verständlich.
 
Als ich noch Mieter war, standen bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung die soll-Beträge und ist-Beträge einander gegenüber und daraus ergab sich dann eine Nachzahlung oder Rückerstattung. Steht bei dir tatsächlich nur, dass du 111,75 € nachzahlen sollst? Wofür, steht nicht da?
 
Die größte Position ist mein Anteil an den Heizkosten, 141€. Das ergibt für mich keinen Sinn. Meinen alten Vermieter kann man leider telefonisch nicht erreichen und geöffnet hat er nur zwei mal die Woche für je 2 Stunden. Alle Positionen sind einzeln aufgeführt, ergeben für mich allerdings für 30 Tage leerstehende Mietdauer keinen Sinn.
 
Wer für eine Einzimmerwohnung nur 1,40€/qm Wohnfläche vorauszahlt, darf sich nicht wundern, wenn er nachzahlen muss. Betriebskostenspiegel DMB
 
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Hat die jahre vorher immer ausgereicht. Und ich soll plötzlich, über ein jahr nach meinem auszug, 111€ nachzahlen.
 
Anonymisiere die komplette Heizkostenabrechnung und lade sie hier hoch, dann kann ich Dir genauere Auskunft geben.
Selbst mit Ablesekosten bei Eigenkündigung dürften das keine 141€ für Heizung/Warmwasser für 1 Monat sein.
 
Setze ich mich nachher mal ran, danke dir.
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Anbei die bilder.
 

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Deine Heizkosten werden nach der Gradtagszahlentabelle aufgeschlüsselt, deswegen werden Dir Heizkosten entsprechend berechnet.

Sieht für mich auf den ersten Blick erst mal in Ordnung aus.
 
Die Heizkosten wurden nicht nach Gradtagstabelle abgerechnet, sondern nach Ablesewert.

Hier liegt ganz offensichtlich ein Abrechnungsfehler vor.
Im Monat Juli kann (fast) niemals ein Ablesewert von 1080 entstanden sein.
Es könnte der Jahresverbrauch von Januar - Juli sein, falls der Zähler (Heizkostenverteiler) zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres umspringt. Aber in solch einem Fall muss schon ein Verbrauch für die ersten 6 Monate 2018 mit der Vorjahresabrechnung abgerechnet worden sein. Vergleiche die Ablese- und Verbrauchswerte dieser beiden Abrechnungen!

Tipp:
Sofort der Betriebskostenabrechnung für Juli 2018 widersprechen und auf diesen Abrechnungsfehler in der Heizkostenabrechnung hinweisen.


Es könnte sein, dass der Ablesewert für das Wohnzimmer in der Vorabrechnung zu niedrig angesetzt wurde, d.h. in Summe beider Abrechnungen wieder stimmt. Würden beide Abrechnungen korrigiert, bleibt das Endergebnis dann wieder das Gleiche wie jetzt. In solch einem Fall könntest Du großzügig über den formalen Abrechnungsfehler hinwegsehen.
 
Wenn ich das richtig lese, soll ich vor allem im Wohnzimmer wie ein blöder geheizt haben, im Badezimmer während des gleichen Zeitraums gleich 0. Und 141€ Heizkosten für 30 Tage mit allen Heizungen auf 0 gedreht, kann wohl kaum sein.

Ich kenne mich mit diesem Kram leider null aus, wie man sicher mühelos rausliest. Daher noch eine abschließende Frage: Könnten die Heizkosten eine Nachzahlung für das Vorjahr sein?

Wie gesagt, mein Ex Vermieter ist so gut wie unerreichbar, deswegen lässt sich das nicht eben auf die Schnelle direkt klären.
 
Ja, das könnte eine Nachzahlung für den Vorabrechnungszeitraum sein, welche aber auf formal falschem Weg errechnet wurde.
Da es Dein Exvermieter ist, kann ein schriftlicher Widerspruch zur Juliabrechnung doch fast keine negativen Folgen für Dich auslösen.
Du kannst auch versuchen direkt bei der Kalorimeta anzurufen, suche aber vorher die Kundennummer heraus, ohne die bekommst Du keine Auskunft. Diese Nummer steht gewöhnlich oben rechts auf Deiner Heizkostenabrechnung + Deine Nummer der Abrechnungseinheit.
 
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Ich bin mir ziemlich sicher, dass da beim Auszug die Ablesewerte der Heizkostenverteiler nicht gemeldet oder nicht richtig erfasst wurden und da jetzt die Ablesewerte vom, 1. Juli 2018 bis 31. Dezember 2018 mit drauf sind.
 
ayngush schrieb:
Ich bin mir ziemlich sicher, dass da beim Auszug die Ablesewerte der Heizkostenverteiler nicht gemeldet oder nicht richtig erfasst wurden und da jetzt die Ablesewerte vom, 1. Juli 2018 bis 31. Dezember 2018 mit drauf sind.

Würde ich glatt mitgehen. Bist Du Mitglied in einem lokalen Mieterbund? Die schließen in der Regel auch eine Rechtsberatung mit ein. Grundlegend gilt aber, dass auch bei einem Ablesefehler im Vorjahr eine genaue Benachrichtigung erfolgen sollte - Stichwort Nachvollziehbarkeit.
 
So Leute, ich habe zum glück meine Betriebskostenabrechnung 01.07.2017-30.06.2018 gefunden. Ich habe damals sogar eine Erstattung bekommen, da ich zu viel Nebenkosten gezahlt hatte. Dann kann das ja nur ein Irrtum/Verarsche sein, oder? Heizkosten für den Vorjahreszeitrum können es also unmöglich sein.

anbei die Bilder.
 

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youngbuck89 schrieb:
Meinen alten Vermieter kann man leider telefonisch nicht erreichen und geöffnet hat er nur zwei mal die Woche für je 2 Stunden.
dann geh zu der Zeit hin wenn er geoeffnet hat oder rufe dann an. Und niemand ist heute telefonisch nicht erreichbar, schon gar nicht ein Vermieter, andere Mieter muessen ihn ja bei Fragen auch erreichen keonnen.
Was bringt es dir jetzt hier auf einem Sonntag mit Dritten darueber zu diskutieren, er sollte dein erster Ansprechpartner sein.
Es kann ein Fehler sein, sowas passiert auch mal. Also mach dir nicht so viel Stress und fahre die Woche vorbei.
 
Dann google mal bitte Umland Verwaltungen Lüneburg. Wenn du dort an einem Sonntag jemanden erreichst, ziehe ich den Hut vor dir. Das ist schon unter der Woche kaum möglich. Und sich vorher Informationen und Einschätzungen einzuholen, wenn man von der Materie keine Ahnung hat, ist denke ich legitim.
 
Auf jeden Fall widersprechen ... egal ob da nun ein Fehler drin ist oder nicht ... der Vermieter ist dazu verpflichtet, dir eine nachvollziehbare Abrechnung zukommen zu lassen. Und du scheinst diese Abrechnung nun wirklich nicht nachvollziehen zu können.
Hast du einen Beweis dafür, dass im betreffenden Monat kein Heizverbrauch gewesen ist (Zeugen?) ... nach Abrechnung lag nämlich einer vor.

Zu Heizkosten bei ausgeschalteten Heizkörpern kann es durchaus kommen ... denn oft berechnen sich die Heizkosten nicht ausschließlich aus Verbrauchswerten, sondern auch aus der zu beheizenden Fläche.
Bei 50m² gibt es also (neben der "Miete" für die Zähler) einen Betrag, den du in jedem Fall zahlst ... egal ob die Heizung lief oder nicht.
Bei meinem Vermieter ist es 50/50 aufgetelt ... ich stelle mir das so vor, dass die tatsächlichen Heizkosten halbiert werden, und dann der eine Teil entsprechend der Verbrauchswerte verteilt wird, der andere wird über den Flächenanteil deiner Wohnung ermittelt.
Aus einem der Bilder geht hervor, dass bei dir wohl nach der Formel 30/70 gerechnet wird ... also 30% Fläche, 70% Verbrauch ... leider wirds dadurch nicht verständlicher.

So doof das auch klingen mag, man zahlt für die Heizung des Nachbarn mit ... und wenn der eben auf 25° heizt, dann wird es auch in deiner 16°-Höhle teurer ... du verbrauchst dadurch aber auch weniger Energie, wenn du z.B. zwischen zwei Frostköddeln wohnst.
Für 140,- in einem Monat wird aber auch die flächenmäßige Abrechnung nicht sorgen können, wenn 0 Verbrauch anlag ... erst recht nicht im Sommer.

Du bist auf jeden Fall nicht der einzige, der an der Abrechnung so einiges nicht versteht ... der Vermieter sollte das erklären können, WENN er von dir Geld haben will.
 
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