Nebenkosten-/Betriebskostenabrechnung - In welcher Form muss Vermieter die Details u. Berechnungsgrundlagen für die Nebenkosten zur Verfügung stellen?

King_Rollo

Commander
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Hallo zusammen.

Ich wohne nun seit etwas über einem Jahr in meiner aktuellen Wohnung. Bisher habe ich erst eine Nebenkostenabrechnung erhalten, und zwar für die Monate November und Dezember 2022. Allerdings ist diese Abrechnung nur eine "handgeschriebene" Tabelle, in der die Gesamtkosten sowie mein jeweiliger Anteil daran aufgelistet sind.

Was fehlt sind die Details zur Berechnungsgrundlage, auf deren Basis die Kosten entstanden sind. Wenn in der Tabelle also steht, dass ich in diesen beiden Monaten für 250 Euro geheizt habe oder dass ein Kubikmeter Warmwasser 33 Euro kostet, dann muss ich das einfach glauben und kann es nicht direkt nachprüfen.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ich weiß, dass ein Vermieter die Details zur Berechnungsgrundlage der Nebenkostenabrechnung mitteilen muss - aber in welcher Form muss der Vermieter das tun? Auf Nachfrage hat mein Vermieter mir nämlich angeboten, dass ich "gern" bei ihm im Büro vorbeikommen kann und er mir die gewünschten Daten zeigt und erläutert. Er verweigert mir diese Informationen also nicht.

Aber es ist natürlich mühsam und aufwendig, jedes Mal aufs Neue einen Termin zu vereinbaren und dann erst vor Ort und unter Zeitdruck alles aufzuschlüsseln und durchzurechnen.

Habe ich als Mieter ein Recht darauf, die Detailinformationen in schriftlicher Form zu erhalten?

Herzlichen Dank!
 
https://www.mieterschutzbund.de/downloads/

Belegeinsicht.
Nein, er muss sie dir nicht schriftlich aushändigen und auch nicht beilegen, aber er muss dir die Einsicht gewähren. Alles weitere steht da und sollte helfen.

Alles darüber hinaus geht dann Richtung Rechtsberatung und ist hier nicht gestattet.
 
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