Betriebskostenabrechnung für die alte Wohnung erhalten

Das war meine erste Übergabe, diese Daten habe ich nicht mehr. Hätte auch nicht gedacht, dass ich sie für soetwas noch brauchen würde.
 
Es gibt aber ein Protokoll, welches von dir und dem Vermieter/der Hausverwaltung bei der Übergabe unterzeichnet wurde, oder? Das müsste beim Vermieter/der Hausverwaltung aufliegen - immerhin muss die Abrechnung darauf basieren.
 
Ja, soetwas wurde unterzeichnet. Gnädiger weise hat der Ex-Vermieter morgen von 9-11 Uhr geöffnet, dann werde ich mal schauen, ob sie mir das erklären können.
 
Naja, die Heizkostenabrechnung scheint ja nicht zu stimmen / müsste nachvollziehbarer sein, als sie ist. Das ist ja quasi offensichtlich. Es gibt da abgelesene Einheiten, diese 1080 (oder sind das Schätzeinheiten?), die offensichtlich für diesen einen Monat Juli 2018 abgerechnet werden. Und wenn man sich an der Abrechnung aus dem Vorjahr orientiert, dann wäre das ja der 2,5 fache Jahresverbrauchswert der Einheiten? In einem Monat? Ist irgendwie unlogisch.

Meine Mama hatte mal ähnlichen Theater, da wurde nach Erstbezug eine digitale Warmwasseruhr für den Heizungsstrang, die die Werte mit der Einheit Megawattstunde ausweist, falsch abgelesen. Anstatt ".28" wurde "28" abgelesen, da die führende Null vom Gerät nicht ausgewiesen wurde und das Komma ein blinkender Punkt war, der von den Ablesern falsch interpretiert wurde... 28 Megawattstunden sind ganz schön teuer und ziemlich unplausibel. Das bekommt man durch die Heizkörper vom reinen Wasservolumen her gar nicht durch gequetscht. Ein vergleichbarer Haushalt (Baujahr, Dämmung, 42m²) verbraucht pro Jahr circa 0,8 bis max. 2 MWh. Und der Ablesezeitraum war August (Erstbezug der Wohnung) bis Ende Dezember (erste Ablesung) also in 5 Monaten der 35 Fache Jahresvebrauchswert... Was spricht dagegen? Physik.

Bis das aber geklärt war... Der Vermieter berief sich auf die "DIN ISO zertifizierte Ablesefirma", die Ablesefirma auf die Fehlerfreiheit ihrer Arbeitsweise und angebliche Plausibilitätsprüfung der verwendeten Software... Ableseprotokolle werden nicht angefertigt (angeblich nicht notwendig). Zum Ablesen kommen irgendwelche angelernten Hilfskräfte (nach eigenen Bekunden) vorbei (soviel zu den DIN-ISO-Gewäsch).
Das ging schon fast bis zu einem Gutachter hoch, bis ich denen das mal wie für Dreijährige vorgerechnet hatte, dann hatten es alle beteiligten widerwillig Verstanden bis dahin war die Forderungen jedoch bereits (unter Vorbehalt) begleichen, da sich jeder erst mal im Recht sah. Zunächst wussten wir ja selber nicht, wieso und warum die Abrechnung so hoch war und schoben das auf völlig falsch eingeschätzte Heizkostenvorauszahlungen wegen dem Erstbezug. Dann rannten wir 18 lustige Monate hinter dem Geld her. Ein idiotisches Affentheater zum Niederknien.

Deswegen: Immer alles dokumentieren. Alle Ablesewerte auch selber prüfen und im Zweifelsfall, wenn da jemand vor Ort kommt, selber genau mit drauf schauen, was da abgelesen und vor allem, was da notiert wird, dass da ja keine Fehler bei passieren. Hinterher zu behaupten, dass die Ableser-Hilfskräfte einfach nicht richtig lesen können ist ein recht anstrengender Prozess...
 
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Im schlimmsten Fall sinds 111€ Lehrgeld. Werde zukünftig auf jeden Fall alles aufbewahren.

wie gesagt, morgen früh komme ich hoffentlich zu einem Ansprechpartner durch, werde danach berichten.
 
„Das Gerät hat keinen Fehler angezeigt, muss so stimmen“

“Aber kommt es Ihnen nicht komisch vor, dass ich allein im Juli, während ich davon sogar 3 Wochen nicht zu Hause war, mit Heizungen auf Null gestellt, für 141€ geheizt haben soll?“

“Ja, da kann ich jetzt auch nichts zu sagen, das Gerät hat keinen Fehler angezeigt“.

Das Übergabeprotokoll mit den Ablesewerten habe ich leider einfach unterschrieben damals, war ein sehr unangenehmes Klima mit dem Typen, der die Übergabe gemacht hat. Allerdings habe ich eben auf dem Protokoll gesehen, dass er die 1080 Einheiten für die Küche angegeben hatte, da gab es allerdings keinen Heizkörper. Habe ich darüber eine Chance? Auf der Abrechnung haben sie ja einfach das Wohnzimmer draus gemacht.
 
Du hast das Übergabeprotokoll unterschrieben !
 
Wenn im Protokoll Küche steht, dann kann das aber nicht fürs Wohnzimmer sein und ein Protokoll das falsch ist, ist wird auch durch eine Unterschrift nicht richtig, oder?

Allerdings klingt das für mich nach Aufwand, wenn man da was bewegen will. Hast du eine Kopie vom Protokoll? Ich würd das alles zusammen prüfen lassen - wenn ich bei einem Mieterverein bin oder eine Rechtsschutz (ohne SB in dem Fall) hätte.
 
Das ist doch eine ganz normale Abrechnung mit klar ersichtlichen Werten.

Das einzige was hier stutzig machen sollte ist der Zählerstand, der verursacht hier ja auch die Kosten ... da wurde wohl ganz einfach ein Fehler gemacht beim ablesen. Ob WZ oder Küche im Protokoll steht, Küche hast du laut Abrechnung ja eh keinen Heizkörper, Wohnzimmer und Küche ein Raum ?

Fakt ist wo eine 0 stehen sollte ist eine 1080 ... ist im Nachgang mit unterschriebenen Protokoll halt doof, sagt ja aus: ich war dabei und das stand da.

Erstmal Widerspruch einlegen und um Erläuterung bitten, Plausibilität prüfen lassen sind die 1080 überhaupt erreichbar ? Zumal Heizung in aller Regel bei über 20 grad nicht mal an gehen im MFH ....
 
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Was mir gerade einfällt...
Du hattest nicht zufällig ein zeitgesteuertes Thermostat an den Heizungen ?
Bei mir ist bei so einem mal die Batterie ausgefallen, was dann dazu führte, dass die Heizung sich auf '5' stellte.
Merkst Du das nicht (weil nicht anwesend), dann verbrätst Du gewaltig was.
 
Wenn kein Durchschlag vorhanden ist, kann man viel "zaubern". Ansonsten hat es ja Ayngush gut beschrieben wie es weitergehen kann.
 
Im Sommer sollte eine Zentralheizung eigentlich (automatisch) abgeschaltet sein.
Es ist absolut unplausibel, wie in 30 Tagen im Sommer 1080 Einheiten auf den Heizkörper kommen sollen.
 
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Nee, war ein ganz normaler thermostat, der auf null stand. Ich warte jetzt mal ab, was sie draus machen. Habe keine Rechtsschutzversicherung, also werde ich am Ende vermutlich einfach bezahlen müssen.
 
Die Zentralheizungsanlage ist im Sommer normalerweise aus.
Da kann man dann seine Thermostatdrehknöpfe an der Heizung einstellen wie man möchte, heizen dürfte im Sommer nichts und demnach auch keine Einheiten verbrauchen.
 
Und wenn die Sonne draufknallt hast du trotzdem Verdunstung... sind das elektronische Leser oder diese „alten“ nach Verdunster Prinzip?
 
Also ich habe hier in der Bude elektronische Ableseeinheiten von ISTA und die verhalten sich absolut korrekt: Mein Heizkörper in der Küche ist schon seit geraumer Zeit kaputt. Das Heizungsventil sitzt bomben Fest, weil vom Vorbesitzer nie geöffnet. Um jetzt das Ventil / den ganzen Heizkörper auszutauschen müsste man die ganze Küche abbauen, also habe ich mir einen kleinen Elektro-Ölradioator geholt, der im Winter einfach nur die angepeilten 18° hält. Kostet nicht viel und wenn ich die Küche neu mache, dann lasse ich auch den Heizkörper reparieren. Lange Rede kurzer Sinn: Selbst im Winter mit "externer" Heizung wurde mir noch nie eine einzige Einheit von dem elektronischen Messvogel auf diesem Heizkörper abgerechnet. Prinzipiell funktionieren die elektronischen Ablesedinger also.
Anders als bei meinen Kumpel, der noch bis vor kurzem diese Verdampfer-Messdinger hatte und seine Küche (ziemlich innenliegend) nie geheizt aber dennoch immer Einheiten dafür abgerechnet bekommen hat. Er hat dann jetzt der Einfachheit halber den ganzen Heizkörper weggemacht. Edit: Jedoch hat er in 30 Tagen auch nie den 2,5 fachen Jahresverbrauch der ganzen Wohnung als Fehlleistung der Verdampfer-Messeinrichtung gehabt. Das sind immer so "wenige Euro" auf dem Gesamtjahresverbrauch gewesen. Trotzdem ärgerlich, weil schlichtweg falsch.
 
Generell erst mal Widerspruch einlegen, weil:

Widerspruchsfrist für den Mieter

Nach dem Gesetz - § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB - hat der Mieter nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung eine Frist von zwölf Monaten, in welcher er die Nebenkostenabrechnung prüfen und gegebenenfalls einen Einwand erstellen kann. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter sicher sein, dass der Mieter die Abrechnung akzeptiert. Hat der Mieter keine Einwände, müssen die Forderungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt beglichen werden. Diese Frist gilt auch für den Vermieter, wenn sich aus der Nebenkostenabrechnung eine Rückzahlung der Vorauszahlungen an den Mieter ergibt.

Und zusätzlich für die Heizkosten:

Tipp für Vermieter

Der Vermieter ist im Rahmen der Nebenkostenabrechnung verpflichtet, dem Mieter die Prüfung der Abrechnung zu ermöglichen. Dazu müssen alte Belege, die für den Abrechnungszeitraum relevant sind, für den Mieter einsichtbar sein. So können beispielsweise nicht einfach nach dem Abflussprinzip Zahlungen des Vermieters an das Energieversorgungsunternehmen dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Nach der Heizkostenverordnung und der Rechtssprechung dürfen nur die im Zeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffe abgerechnet werden (Urteil des BGH vom 1. Februar 2012; Az. VIII ZR 38/11). Der Vermieter muss daher alle relevanten Rechnungen und Verträge aufbewahren, um diese dem Mieter auf dessen Verlangen vorlegen zu können. So können beispielsweise Tankrechnungen von 2011 noch für den Abrechnungszeitraum 2013 wichtig sein, wenn zwischenzeitlich der Heizöltank nicht neu aufgefüllt wurde.
 
Scheint ein Ablesefehler vorzuliegen, in einem Sommermonat kann man nie dreimal soviel heizen wie sonst ein ganzes Jahr. Es geht nur um die Ablesezahlen.

Also es stehen im Zeitraum Juni2017-Juni2018 = 463 Ableseeinheiten. Und der ganze Juli2018 hat 1080 Einheiten. Es ist ein offensichtlicher Ablesefehler, vorrausgesetzt es handelt sich in beiden Ablesezeiträumen um dasselbe Messgerät.

Diesen Fehler könnte man damit begründen, das die Ablesezeiten ganz anders lagen wie die Abrechenzeiträume. Das muss aber gravierend gewesen sein. Aber möglich.
Die Verschiebung muss nicht unbedingt von Nachteil sein. Schliesslich sind die Gesamtverbrauchskosten von Jahr zu Jahr sehr ähnlich.

Hab nochmal überlegt. Diese Verschiebung hätte ja alle Mieter betroffen. Es gibt Anhaltspunkte, zB hast du nach 5 Tagen einen neuen Zähler bekommen. Du könntest wissen wann. Und dein Verbrauch im ersten Zeitraum ist fast 3mal geringer als der deiner Nachbarn. Erforsch das mal.
 
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