smuper schrieb:
Gehackte Accounts, nachverhandelnde Käufer, betrügende Käufer, und alles gedeckt und entschieden von Laien im Paypal Käuferschutz. Einfach mal hier im Recht Forum schauen, oder mal eine einfache Google Suche starten.
Und jetzt erklär mir mal als Bankkaufmann welche Konsequenzen die Herausgabe der Bankverbindung hat.
Im allerschlimmsten Fall unberechtigte Lastschriften denen über ein Jahr widersprochen werden können. Noch dazu habe ich solch einen Fall weder in meinem Berufsleben, noch in den Recht Foren jemals gesehen.
1) gehackte Accounts (ich denke du meinst hier Paypal-Accounts): ok davor ist man nie sicher, aber oft nutzen die Käufer die selbe Mail wie auf ihrem Paypal. Und man sollte nicht alle Kaufinteressenten mit Paypal in einen Topf werfen. Wobei aber der Account-Inhaber für die Sicherheit seines Accounts mittels entsprechendem Passwort zu sorgen hat.
2) nachverhandelnde oder betrügende Käufer: davor schützt dich aber auch die Herausgabe deiner Bankdaten nicht. Wohl eher nur noch der Warenversand per Nachnahme.
3) alles gedeckt und entschieden durch Paypal Käuferschutz: auch hier habe ich meine Zweifel, denn es kommt da immer auch auf die Aussagen beider Parteien an, die sich jeweils zum Vorfall äußern dürfen, da sie entsprechend angeschrieben werden. Äußert sich eine Partei nicht innerhalb der angegebenen Frist, wird im Sinne des Klägers entschieden. Auch Paypal hat nur begrenzten Spielraum zur Prüfung des Sachverhaltes.
Das auch hier Fehler passieren ist nur normal. Immerhin muss man hier auf die Aussagen der beiden Parteien vertrauen und dann entscheiden.
4) Herausgabe der Bankdaten an Dritte (hier an denr Käufer deiner Ware): er kann mittels deiner Bankdaten einen Rechnungskauf in einem anderen OnlineShop tätigen
Ich habe zwar vor vielen Jahren selbst mal einen Betrug per Beay erlebt, aber das konnte innerhlab von 20 Tagen geklärt werden, mittels Käuferschutz bei Paypal. Genügend Tatsachen lagen vor.
Als Verkäufer hatte ich bisher noch nie Probleme.
Prinzipiell schützt dich eigentlich nichts vor Betrug oder Missbrauch. Der beste Schutz ist dann nur, der Kauf direkt im Einzelhandel oder Supermarkt.
@estos,
die Sendungsnummer beim Warenversand ist lediglich ein Nachweis, dass die Sendung unterwegs ist und das man die Sendung verfolgen kann. Für den Käuferschutz ist es nur insofern interessant, als das ein Käufer nicht behaupten kann, die Ware kam nie bei ihm an. Es sei denn die Ware ging an eine völlig falsche Anschrift. Wobei Ebay die Versandtanschrift bei Kaufbestätigung mitteilt.
Leider gibt es auf Ebay und Co immer wieder entweder Betrugsangebote auf die man herein fallen kann oder eben auch Käufer, die einen Betrug versuchen. Davor schützt leider nichts.
Unserem TE ist hier zum Glück kein Schaden entstanden.