nachtstute schrieb:
Wie kann man denn nur solch einen geistigen Dünnschiss von sich geben! Geh mal studieren, und zwar nicht Geografie oder son Krempel, sondern Jura.
Warum man gleich beleidigend werden muss, werde ich nie verstehen.
Und du hast Jura studiert?! Ja?
Dann sollte dir der Tatbestand der Beleidigung ja bekannt sein.
Hier wird völliger Schwachsinn geschrieben. Die Links dazu habe ich bereits gepostet!
Ein Mangel gibt es hier nicht. Hier ist der Käufer unzufrieden. Denn bei tausenden von anderen Käufern, mir eingeschlossen funktioniert es einwandfrei.
FÜr mich ist das Thema jetzt auch erledigt. Dieses Kleinbürgertum und diese "Ich habe immer Recht und bekomme was ich will" ist zum kotzen!
Rumheulen wegen Origin und in Facebook posten wie toll ma sich am WE besoffen hat. So kann es nicht laufen.
Und jetzt fehlt nur noch die Aussage: EA hat selber schuld wenn man es sich illegal aus dem Netz zieht, wenn sie so einen Scheiss verbocken!
Armselig.
@Lazkobat
Auch für Dich nochmal....
http://www.ruv.de/de/presse/r_v_info...15umtausch.jsp
http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/gefallni.htm
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Nach dem geltenden deutschen Recht kann grundsätzlich niemand verlangen, dass der Verkäufer eine gekaufte Sache zurücknimmt, nur weil sie dem Käufer plötzlich nicht mehr gefällt. Grundsätzlich ist jeder an einen einmal abgeschlossenen Kaufvertrag gebunden. Auch der Verkäufer kann ja schließlich die verkaufte Sache nicht zurückfordern, weil zwischenzeitlich jemand anders mehr dafür geboten hat.
Trotzdem bieten die allermeisten Versand- und Kaufhäuser die Möglichkeit des Umtauschs an. Wie und unter welchen Bedingungen der Umtausch möglich ist, sollte man aber vor dem Kauf erfragen. Denn - Wie gesagt:
Ein generelles Recht auf Umtausch gibt es nicht!
und nochmal
Viele glauben, dass sie ihre Einkäufe problemlos innerhalb von zwei Wochen umtauschen können. Doch das ist ein Irrtum: Wenn ein Händler etwas zurücknimmt, will er dem Kunden entgegenkommen - verpflichtet ist er dazu nicht", erklärt Dr. Thomas Ullrich, Jurist des R+V-Infocenters. Der Experte rät deshalb, sich vor dem Kauf im Geschäft genau zu erkundigen, ob und unter welchen Bedingungen es Artikel zurücknimmt. Viele Kaufhäuser oder Einzelhändler akzeptieren eine Rückgabe freiwillig, auf Kulanzbasis. Dabei steht es dem Geschäft frei, ob es die Ware nur umtauscht oder dem Käufer das Geld erstattet.
Wer aber sicherstellen möchte, dass er seine Einkäufe auf jeden Fall zurückbringen kann, muss dies mit dem Verkäufer ausdrücklich vereinbaren. Am besten schriftlich, zum Beispiel mit einem Vermerk auf dem Kassenbon "Rückgabe gegen Geld ist binnen 14 Tagen möglich".