bitfunker
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Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil getroffen, das für viele DSL-Kunden von Nachteil sein dürfte. Im gestern entschiedenen Verfahren (Az. III ZR 57/10) kündigte ein DSL-Kunde nach einem Umzug im November 2007 fristlos den im Mai abgeschlossenen Zweijahresvertrag mit seinem DSL-Provider.
Zur News: BGH: Umzug kein Grund für vorzeitige DSL-Kündigung
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